Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Belp (BE), Flugplatz Belpmoos; Aufstockung Annexbau und Verlegung Warteraum für Passagiere LTDB vom 5. Mai 2014

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 25. November 2013 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Aufstockung des Annexbaus und die Verlegung des Warteraums für Passagiere des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB) auf dem Flugplatz Belp unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

20. Mai 2014

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2014-1181

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