Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht) Anpassungen im Firmenrecht für Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften sowie Einzelunternehmen mit folgendem Ziel: Wenn ein Unternehmen seinen Firmennamen einmal gewählt hat, sollte dieser beibehalten werden können, sofern die Rechtsform klar ist und keine Täuschungsgefahr besteht. In diesem Rahmen sollte der Kern der Firma möglichst frei wählbar sein, wie dies für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften bereits der Fall ist.

Datum der Eröffnung: 22. Januar 2014 Vernehmlassungsfrist: 29. April 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Eidg. Amt für das Handelsregister, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon +41 31 322 41 96, Fax +41 31 322 44 83, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. Februar 2014

2014-0139

Bundeskanzlei

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