Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen: Information der betroffenen Person Die ESTV informiert gemäss Artikel 14 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 672.5) wie folgt: 1.

Die zuständige us-amerikanische Behörde hat der ESTV gestützt auf Artikel 26 des Abkommens vom 2. Oktober 1996 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (DBA US-CH, SR 0.672.933.61) ein Amtshilfeersuchen übermittelt.

2.

Es konnten nicht alle vom Ersuchen betroffenen Personen kontaktiert werden.

3.

Hiermit fordert die ESTV die DERECK BUSINESS CORP., Galeria Alvear, Via Argentina No. 2, Office No. 303, Panama, Rep. of Panama sowie die ERETZ HOLDING S.A., Galeria Alvear, Via Argentina No. 2, Office No. 303, Panama, Rep. of Panama, auf, innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung der ESTV ihre aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen oder eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen.

4.

Die aktuelle Adresse in der Schweiz beziehungsweise der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz ist der ESTV entweder per E-Mail an: sei@estv.admin.ch oder an die folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Eigerstrasse 65 CH-3003 Bern

19. August 2014

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Eidgenössische Steuerverwaltung

2014-2150