Bundesbeschluss
Entwurf
über die Genehmigung der Änderung von Doha des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Abs. 1 und 166 Abs. 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. April 20142, beschliesst: Art. 1 1 Die Änderung von Doha vom 8. Dezember 20123 des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen wird genehmigt.
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Der Bundesrat wird ermächtigt, die Änderung zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
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SR 101 BBl 2014 3455 BBl 2014 3483
2013-1727
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Genehmigung der Änderung von Doha des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen. BB
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