Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft Änderung vom 23. Januar 2014 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zu den Bundesratsbeschlüssen vom 6. Dezember 2012, vom 23. April 2013 und vom 12. September 20131 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden allgemeinverbindlich erklärt2: Anhang 1

1. Lohnerhöhung ...

2. Mindestlöhne ...

II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2014 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Anhang 1 des Gesamtarbeitsvertrages anrechnen.

III Dieser Beschluss tritt am 1. März 2014 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2015.

23. Januar 2014

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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BBl 2012 9751, 2013 3135 8307 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

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Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. BRB

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