Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)»

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 15. Mai 20132 eingereichten Volksinitiative «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februrar 20143, beschliesst: Art. 1 Die Volksinitiative vom 15. Mai 2013 «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

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Sie lautet:

I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 89a 1

Stromeffizienz

Der Bund gibt Ziele für substanzielle Verbesserungen der Stromeffizienz vor.

Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die zur Zielerreichung nötigen Massnahmen.

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SR 101 BBl 2013 3889 BBl 2014 2423

2013-2996

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Volksinitiative «Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)». BB

II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert: Art. 197 Ziff. 94 9. Übergangsbestimmung zu Art. 89a (Stromeffizienz) Die Stromeffizienz ist bis 2035 so weit zu steigern, dass der jährliche Stromendverbrauch dannzumal das Niveau von 2011 nicht überschreitet. Der Bundesrat setzt Zwischenziele.

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Der Bundesrat passt die Obergrenze und die Zwischenziele an, wenn sich gegenüber dem Szenario «Neue Energiepolitik» im Bericht «Grundlagen für die Energiestrategie des Bundesrates; Frühjahr 2011. Aktualisierung der Energieperspektiven 2035 (energiewirtschaftliche Modelle)»5 wesentliche Abweichungen ergeben bezüglich:

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a.

der Bevölkerungsentwicklung;

b.

Stromanwendungen zum Ersatz fossiler Energieträger, soweit sie die beste verfügbare Technik nutzen.

Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

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Die Bundeskanzlei wird die definitive Nummerierung dieser Übergangsbestimmung nach der Volksabstimmung festlegen.

Bundesamt für Energie (Hg.): Grundlagen für die Energiestrategie des Bundesrates; Frühjahr 2011. Aktualisierung der Energieperspektiven 2035 (energiewirtschaftliche Modelle). Bern, 25. Mai 2011. Abrufbar im Internet unter: www.bfe.admin.ch/energiestrategie2050 > Energiestrategie 2050 (Stand: 9. Juli 2012).

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