Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) Am 15. Januar 2014 hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich Personenfreizügigkeit und Zuwanderung beschlossen. Er hat daher das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu geben. Die vorgeschlagenen Änderungen des AuG betreffen den Sozialhilfeausschluss von EU/EFTA-Staatsangehörigen, die sich zum Zweck der Stellensuche in der Schweiz aufhalten, sowie den Datenaustausch zwischen den Migrationsbehörden und den für Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden. Sie regeln ausserdem das Erlöschen des Aufenthaltsrechts von Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit Erwerbstätigkeit sowie deren Zugang zu Sozialhilfeleistungen. Auch Artikel 18 VEP, der den Aufenthalt von Stellensuchenden aus der EU/EFTA genauer regelt, erfährt eine Änderung: Es wird präzisiert, dass Stellensuchende, die eine Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen, über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Unterhalt verfügen müssen.

Datum der Eröffnung: 2. Juli 2014 Vernehmlassungsfrist: 22. Oktober 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 058 465 96 47, Fax 031 325 97 56, www.bfm.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. Juli 2014

5520

Bundeskanzlei

2014-1773