Eidgenössisches Departement des Innern/ Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) Zielsetzung des Gesetzgebungsprojektes ist es, im Interesse der öffentlichen Gesundheit und der Versorgungsqualität gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Bildung und Berufsausübung der Gesundheitsberufe im Fachhochschulbereich sicherzustellen. Die Vorlage wird unter Co-Federführung vom EDI (BAG) und dem WBF (SBFI) in Abstimmung mit dem Medizinalberufegesetz sowie den übrigen Bildungsstufen ausgearbeitet. Bezweckt wird die Steigerung der Effektivität und die Effizienz der Versorgungsleistungen, die sich auch positiv auf die Gesundheitkosten auswirken soll.

Datum der Eröffnung: 13. Dezember 2013 Vernehmlassungsfrist: 18. April 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Gesundheitsberufe, Schwarzenburgstrasse 161, 3097 Liebefeld, Telefon 031 324 06 51, Fax 031 323 88 05, www.bag.admin.ch, oder: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 324 90 28, Fax 031 324 96 14, www.sbfi.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

14. Januar 2014

180

Bundeskanzlei

2013-3210