Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2013 vom 11. Juni 2014

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht des Bundesrates vom 19. Februar 20141, beschliesst: Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2013 wird die Genehmigung erteilt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 10. Juni 2014

Nationalrat, 11. Juni 2014

Der Präsident: Hannes Germann Die Sekretärin: Martina Buol

Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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Im BBl nicht veröffentlicht.

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Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2013. BB

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