Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Pa.Iv. 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» Der Vorentwurf der SGK-NR zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) geht davon aus, dass Personen, die so viel Alkohol konsumieren, dass sie deswegen eine medizinische Behandlung benötigen, diese grundsätzlich selber verschuldet haben. Deshalb sollen sie ­ und nicht die Versichertengemeinschaft ­ ihre Behandlungskosten auch selber bezahlen. Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission die Eigenverantwortung der versicherten Personen stärken. Weiter sieht der Vorentwurf die rechtliche Unterscheidung zwischen Verschulden und Krankheit (Alkoholabhängigkeit) vor.

Datum der Eröffnung: 3. Juli 2014 Vernehmlassungsfrist: 31. Oktober 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat SGK, Bundeshaus, 3003 Bern, Tel.: 058 322 99 27, Fax: 058 322 96 56, e-mail: sgk.csss@parl.admin.ch, Telefon 058 322 95 56, Fax 058 322 96 56, www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/seiten/default.aspx Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. Juli 2014

2014-1780

Bundeskanzlei

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