Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft Basierend auf einer umfassenden Lageanalyse und den identifizierten strukturellen Herausforderungen für den Schweizer Tourismus ­ wozu insbesondere die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative gehören ­ hat der Bundesrat mit der Gutheissung des Berichts über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates am 26. Juni 2013 zur Weiterentwicklung der Tourismuspolitik des Bundes unter anderem eine Optimierung der Beherbergungsförderung des Bundes beschlossen und das WBF mit der Umsetzung beauftragt. Zur Optimierung der Beherbergungsförderung werden die Vollzugsbestimmungen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit SGH revidiert.

Die Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft wird totalrevidiert. Des Weiteren werden die Statuten der SGH angepasst und es wird ein neues Geschäftsreglement der SGH ausgearbeitet. Die Totalrevision der Verordnung umfasst zwei Hauptstossrichtungen. Die Fördertätigkeit der SGH wird erstens flexibilisiert und erweitert sowie zweitens präzisiert. Zusätzlich werden Anpassungen an übergeordnetes Bundesrecht vorgenommen.

Datum der Eröffnung: 25. Juni 2014 Vernehmlassungsfrist: 16. Oktober 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 464 05 59, Fax 031 323 12 12, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Juli 2014

5416

Bundeskanzlei

2014-1725