Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen: Information der betroffenen Person Die ESTV informiert gemäss Artikel 14 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 672.5) wie folgt: 1.

Die zuständige türkische Behörde hat der ESTV gestützt auf Artikel 25 des Abkommens vom 18. Juni 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA CH-TR; SR 0.672.976.31) ein Amtshilfeersuchen übermittelt.

2.

Die vom Ersuchen betroffenen Personen konnten nicht kontaktiert werden.

3.

Hiermit fordert die ESTV die türkischen Staatsangehörigen Mahmut Nedim Uslu, Emel Uslu, Irem Uslu, Gizem Uslu, letzte bekannte Adresse: Ayazma Dere Cad., Dikilitas Plaza, 34349 Istanbul, Türkei, sowie Day Insaat Turizm Tekstil ve Dis Ticaret A.S., Ayazmadere cad. No. 10/1, Dikilitas Plaza, 34349 Istanbul, Türkei und Day Trade International Inc., Pasea Estate, Road Town, Tortola, Britsh Virgin Islands auf, innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung der ESTV ihre aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen oder eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen.

4.

Die aktuelle Adresse in der Schweiz beziehungsweise der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz ist der ESTV entweder per E-Mail an: sei@estv.admin.ch oder an die folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Eigerstrasse 65 CH-3003 Bern

16. Dezember 2014

2014-3244

Eidgenössische Steuerverwaltung

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