Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N08 Interlaken Ost­Brienz, Kanton Bern vom 11. März 2014

Beim Chüebalmtunnel wird ein neuer Sicherheitsstollen gebaut, als Vorbereitung muss die Baustellenerschliessung beim Rastplatz Glooten erstellt werden. Der Rastplatz Glooten wird in beiden Fahrtrichtungen für die Öffentlichkeit gesperrt und bleibt dem Baustellenverkehr vorbehalten.

Aus diesem Grund, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 (SVG) und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792 (SSV), verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N08 im Baustellenbereich: In Fahrtrichtung Interlaken und Brienz ­

von km 29.450 bis km 29.830: 60 km/h

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von km 31.970 bis km 31.710: 60 km/h

II Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 1. Mai 2014 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich 31. Oktober 2014) III Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

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IV Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesver-waltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der ange-fochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizu-legen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können bei der ASTRA Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

8. April 2014

Bundesamt für Strassen Der stellvertretende Direktor: Jürg Röthlisberger

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