Fernmeldegesetz

Notifikation einer Verfügung betreffend Gegenstandslosigkeit eines Nummerwiderrufsverfahrens Das Bundesamt für Kommunikation hat am 4. August 2014 in Sachen Peter Johannes Buitelaar, vormals Hauptstrasse 114, 4102 Binningen, zurzeit unbekannten Aufenthalts betreffend Gegenstandslosigkeit eines Nummerwiderrufsverfahrens verfügt: 1.

Das mit Publikation im Bundesblatt Nr. 24 vom 24. Juni 2014 (BBl 2014 4880) eröffnete Nummerwiderrufsverfahren betreffend die Einzelnummer 0800 002888 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Die Verwaltungsgebühren betragen 420 Franken und werden Peter Johannes Buitelaar auferlegt. Sie werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Fälligkeit.

3.

Peter Johannes Buitelaar ist die jährliche Verwaltungsgebühr 2014 betreffend die Einzelnummer 0800 002888 von 54 Franken zuzüglich Verzugszinsen schuldig.

4.

Diese Verfügung gilt als Rechtsöffnungstitel im Sinn von Artikel 80 SchKG.

5.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung im Bundesblatt schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde ist einzureichen an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die nicht fristgerechte Bezahlung von Verwaltungsgebühren löst Verzugszinsen aus.

Nach unbenutztem Ablauf der 20-tägigen Nachfrist wird die EFV mit der Eintreibung der Forderung beauftragt.

Der Entscheid kann von der Adressatin/dem Adressaten angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49 19. August 2014

2014-2087

Bundesamt für Kommunikation

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