Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung KomplementärTherapeut mit eidgenössischem Diplom/KomplementärTherapeutin mit eidgenössischem Diplom eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

19. August 2014

2014-2136

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

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