Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Steffisburg, Armeelogistikcenter Thun (ehemals AMP Thun); Umsetzung von Massnahmen aus der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) vom 19. Dezember 2013

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 15. Juli 2013 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) diverse Massnahmen aus der Generellen Entwässerungsplanung für das Armeelogistikcenter Thun, Gemeinde Steffisburg, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

14. Januar 2014

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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