Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 13234 Widersprechende EUROSTAR INTERNATIONAL LIMITED, Times House, 5 Bravingtons Walk, GB-London N1 9AW, internationale Registrierung Nr. 532 771 «EUROSTAR» gegen Widerspruchsgegnerin ISIL TELEVIZYON YAYINCILIK ANONIM SIRKETI, Ahi Evran Caddesi No:4, Maslak, TR-Sisli-Istanbul, internationale Registrierung Nr. 1 157 712 «EUROSTAR» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. März 2014 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 13234 wird abgewiesen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

4.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

25. März 2014

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2014-1104

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