Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen 10.426 Pa.Iv. Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch Vor dem Beitritt der Schweiz zur WTO waren die Einfuhrmöglichkeiten für Fleisch mengenmässig beschränkt. In den Verhandlungen der Uruguay-Runde wurde für die neue Tarifnummer 1602.5099 ein Ausserkontingentszollansatz (AKZA) von 638 Franken je 100 kg brutto festgelegt. Zu dieser Tarifnummer gehören gewürzte Fleischzubereitungen von Tieren der Rindviehgattung. Die Importe sind mengenmässig nicht beschränkt und haben vor allem in den letzten zehn Jahren stark zugenommen. Der Vorentwurf schafft im Kapitel 2 und 16 des Zolltarifs neue schweizerische Anmerkungen, wonach gewürzte Fleischprodukte neu in das Kapitel 2 des Zolltarifs eingereiht werden und somit einer höheren Zollbelastung unterliegen (AKZA von über 2000 Franken je 100 kg brutto).

Datum der Eröffnung: 1. Dezember 2014 Vernehmlassungsfrist: 12. März 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 058 322 94 72, Fax 058 322 96 57, www.parlament.ch/d/ dokumentation/berichte/vernehmlassungen/10-426/Seiten/default.aspx Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. Dezember 2014

2014-3194

Bundeskanzlei

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