Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (Umsetzung Motion Pelli ­ 13.3184) Die Änderung der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung bezweckt die Beseitigung der in bestimmten Konstellationen bei Schweizerischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen verbleibende Doppelbesteuerung bezüglich Erträgen aus beweglichem Vermögen. Dies wird erreicht, indem die Schweiz diesen Betriebsstätten die pauschale Steueranrechnung gewährt.

Datum der Eröffnung: 19. September 2014 Vernehmlassungsfrist: 23. Dezember 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 462 73 69, Fax 058 462 64 50, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

30. September 2014

2014-2509

Bundeskanzlei

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