Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2014
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. März 20142, beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Programm zur Beschaffung und Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial 2014 wird zugestimmt.
1
Es wird ein Gesamtkredit von 771 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial gemäss Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
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Art. 2 1
Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.
Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zulasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).
2
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2014 2745
2013-2921
2783
Beschaffung von Rüstungsmaterial 2014. BB
Anhang (Art. 1 Abs. 2)
Verpflichtungskreditverzeichnis Fähigkeitsbereich
Führung Wirksamkeit im Einsatz
Beträge in Fr.
120 000 000 32 000 000
Mobilität
619 000 000
Gesamtkredit Rüstungsprogramm 2014
771 000 000
2784