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des Großen Rathes des Kantons Zürich, betreffend
heitere Verlängerung einer durch den ^. 8 der Konzession sur eine Eisenbahn von Zürich längs des linken Seeufers bis zur Kantonsgrenze bei Richtersweil vom 3. Heumonat 18^7 angesehen Frist.
(Von 30. Brachmonat l 863.)
D e r G r osse R a t h , nach Einsicht eines Gesuches der Konzessionäre der Eingangs be.zeichneten Eisenbahnunternehmung um Erstreckung der durch den ^. 8 des Konzessionsbeschlusses vom 3. Henmouat 1857 ^) angesehen dreijährigen Frist für die Kautionsleistung , den Beginn der Erdarbeiten und den Ausweis über die gehorige Fortführung der Unternehmung,
beschliesst.
Die durch den ^. 8 des Grossrathsbeseh lusses betretend Ertheilung .einer Konzession sur eine Eisenbahn von Zürich längs des linken See-
.users bis zur Kantonsgrenze bei Riehtersweil angesetzte dreijährige Frist
für die Kantionsleistnng, den Beginn der Erdarbeiten und den Ausweis über die Mittel zur gehörigen Fortführung des Unternehmens, welche durch Beschluß des Grosseu Rathes vom 25. Brachmonat 1860 bis zum ^5. Bra.hmouat 1863 verlängert wurde, ^) wird aus weitere drei Jahre erstreckt.
Zürich, den 30. Brachmonat 1863.
Jm Ramen des Grossen Rathes, Der Präsident .
Dr. u. Zehnder.
Der erste Sekretär.
Bosshardt.
.^) Siehe Bundesblatt .... J. 1857, Band Il, Seite 1.^1.
^^) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band ^l, Seile 5.^2.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Beschluss des Großen Rathes des Kantons Zürich, betreffend heitere Verlängerung einer durch den. 8 der Konzession für eine Eisenbahn von Zürich längs des linken Seeufers bis zur Kantonsgrenze bei Richtersweil vom 3. Heumonat 1857 angesehen Frist. (Vo...
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1863
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
43
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
26.09.1863
Date Data Seite
662-662
Page Pagina Ref. No
10 004 209
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