Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des BG vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 5. Februar 2013 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen Franz Pfister Maschinelle Reinigungs AG, Birmenstorf AG; Franz Pfister Maschinelle Reinigungs AG, Zürich; besa strassenunterhalt AG, Balterswil TG; ISS Schweiz AG, Zürich; ISS Kanal Services AG, Boswil AG; ISS Kanal Services AG, Kägiswil OW und ISS Kanal Services AG, Kriens LU eröffnet (siehe Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB, Nr. 34 vom 19. Februar 2013 und im Bundesblatt, BBl 2013 1470).

Am 15. April 2014 wurde, im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums, diese Untersuchung aus formellen Gründen auf MRR Holding AG, Birmenstorf AG und ISS Bernasconi SA, Agno TI ausgedehnt.

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat Kenntnis von allfälligen Abreden zwischen Unternehmen im Bereich Tunnelreinigung erlangt. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass diese Abreden, welche die Koordination von Submissionen (inkl.

Preise) betreffen, unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 KG darstellen. Dieser Bestimmung folgend sind Abreden, die den Wettbewerb auf einem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen erheblich beeinträchtigen und sich nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen, sowie Abreden, die zur Beseitigung wirksamen Wettbewerbs führen, unzulässig.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Beginn des Fristenlaufes mit vorliegender Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

20. Mai 2014

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Sekretariat der Wettbewerbskommission

2014-1189