Richtplan des Kantons Graubünden Genehmigung Anpassung Agglomerationsprogramm Chur Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 13. Februar 2014 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 10. Februar 2014 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung des Kantons Graubünden mit zwei Vorbehalten genehmigt.

2.

Durch die Genehmigung der vorliegenden Richtplananpassung kann der Bund nicht zur Mitfinanzierung von Massnahmen im Agglomerationsverkehr verpflichtet werden. Der Beschluss des Parlaments zur Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den Bund bleibt vorbehalten.

3.

Die Festlegungen zur Anbindung der Agglomeration Chur an die Metropolitanräume und Zentren werden vom Bund als Interessenbekundung des Kantons zur Kenntnis genommen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung Graubünden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, Tel. 081 257 23 23

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

1. April 2914

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Bundesamt für Raumentwicklung

2014-0718