Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT vom 5. Dezember 2013

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 5 des 4-Meter-Korridor-Gesetzes vom 13. Dezember 20132, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 20133, beschliesst: Art. 1 Für den Bau eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT wird ein Gesamtkredit von 990 Millionen Franken (Preis- und Projektstand 2012, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) bewilligt.

1

2

Der Gesamtkredit wird auf die folgenden Verpflichtungskredite aufgeteilt: a.

Massnahmen in der Schweiz

710 Millionen;

b.

Massnahmen in Italien

280 Millionen.

Art. 2 Der Bundesrat bewirtschaftet den Gesamtkredit. Er kann insbesondere:

1 2 3

a.

den Gesamtkredit um die ausgewiesene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöhen;

b.

geringfügige Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten vornehmen.

SR 101 SR 742.140.4; AS 2014 1111 BBl 2013 3823

2013-1005

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Gesamtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT. BB

Art. 3 1

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Er tritt gleichzeitig mit dem 4-Meter-Korridor-Gesetz vom 13. Dezember 2013 in Kraft.

2

Ständerat, 25. September 2013

Nationalrat, 5. Dezember 2013

Der Präsident: Filippo Lombardi Die Sekretärin: Martina Buol

Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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