Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 13771 Widersprechende Galenica AG, Untermattweg 8, CH-3001 Bern, CH-Marke Nr. 619 452 «OM Pharma» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Pharmalink Extracts Europe GmbH, Solinger Strasse 7, DE-42799 Leichlingen, internationale Registrierung Nr. 1 197 660 «DOM» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. November 2014 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Widerspruchsverfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 13771 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Widerspruchsgebühr von 800 Franken zurückerstattet.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

28. November 2014

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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