Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen: Information der betroffenen Person Die ESTV informiert gemäss Artikel 14 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 672.5) wie folgt: 1.

Die zuständige amerikanische Behörde hat der ESTV gestützt auf Artikel 1 des Abkommens vom 19. August 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika betreffend UBS AG, einer nach schweizerischem Recht errichteten Aktiengesellschaft (SR 0.672.933.612) ein ergänzendes Amtshilfeersuchen übermittelt.

2.

Die vom Ersuchen betroffene Person konnte nicht kontaktiert werden.

3.

Hiermit fordert die ESTV die Schuefftan Advisory Group Corporation, letzte bekannte Adresse: World Trade Center, Panama, auf, innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung der ESTV ihre aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen oder eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen.

4.

Die aktuelle Adresse in der Schweiz beziehungsweise der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz ist der ESTV entweder per E-Mail an: sei@estv.admin.ch oder an die folgende Adresse zu senden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Eigerstrasse 65 CH-3003 Bern

14. Oktober 2014

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Eidgenössische Steuerverwaltung

2014-2655