14.030 Botschaft über die Beschaffung und die Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial 2014 (Programm zur Beschaffung und Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial 2014) vom 7. März 2014

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, die Entwürfe folgender Erlasse: ­

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2014

­

Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial 2014

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. März 2014

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2013-2242

2745

Übersicht Mit vorliegender Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament einerseits die Beschaffung von Rüstungsgütern für insgesamt 771 Millionen Franken, die aus militärischer Sicht erforderlich sind und die im Rahmen der finanziellen Vorgaben beschafft werden können (Vorlage A). Andererseits beabsichtigt er die Ausserdienststellung von Hauptsystemen, deren Weiterverwendung aus militärischer, technologischer, finanzieller und betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr vertretbar ist (Vorlage B).

Ausgangslage Der Bundesrat sieht vor, mit dem Vorhaben «Rechenzentrum VBS / Bund 2020, Informatik-Architektur und -Infrastruktur» Lücken bei der Verfügbarkeit und der Informatiksicherheit der Rechenzentren VBS zu schliessen. Mit dem Vorhaben «Laserschusssimulator für Kommandopanzer 6×6 und geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug» soll die realistische Ausbildung hinsichtlich gefechtsmässigem Verhalten und Einsatz der Waffenstation sichergestellt werden. Der Mercedes-Benz G 300 CDI 4×4 löst den vor dem Nutzungsende stehenden Steyr Daimler Puch 230 GE ab. Mit dem neuen «Leichten Motorfahrzeug geländegängig» wird der künftige Transport von Personen und Material sichergestellt. Das neue «Brückenlegesystem» befähigt die Armee, die Beweglichkeit im Wirkungsbereich eines Gegners sowie zur Unterstützung ziviler Behörden im Falle von Naturkatastrophen sicherzustellen.

Verpflichtungskredit Fähigkeitsbereich / Beschaffungsvorhaben

Mio. Fr.

Führung ­ Rechenzentrum VBS / Bund 2020, Informatik-Architektur und -Infrastruktur (RZ VBS / Bund 2020)

120 120

Wirksamkeit im Einsatz ­ Laserschusssimulator für Kommandopanzer 6×6 und geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug (LASSIM Kdo Pz 6×6 / LASSIM GMTF)

32 32

Mobilität

619

­ Leichtes Motorfahrzeug geländegängig (L Motfz gelg), 1. Tranche

440

­ Brückenlegesystem (Brül Syst)

179

Gesamtkredit

Mio. Fr.

771

Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Armee gilt es, das Rüstungsmaterial auf einem Stand zu halten, der den Erfordernissen der Zeit entspricht. Dies bedeutet

2746

auch, obsoletes und überzähliges Armeematerial zu liquidieren beziehungsweise, wo notwendig, durch moderne Systeme und Ausrüstungen zu ersetzen. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, spätestens bis Mitte 2016 die gesamte verbleibende F-5 Tigerflotte und bis 2020 die überzähligen Panzer 87 Leopard und Panzerhaubitzen M109 ausser Dienst zu stellen.

Fähigkeitsbereich / Rüstungsmaterial

Anzahl

Wirksamkeit im Einsatz ­ F-5 Tiger

54

­ Panzer 87 Leopard Konfiguration A4

96

­ Panzerhaubitze M109 KAWEST

162

Inhalt der Vorlage A Führung Schutz und Verfügbarkeit der bestehenden Rechenzentren entsprechen weder den heutigen Anforderungen des Bundes noch denjenigen des Bereichs Verteidigung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Wegen der starken Vernetzung der Systeme hat ein Ausfall gravierende Folgen auf die Einsatzfähigkeit der Armee. Die Lücken beim Schutz und bei der Verfügbarkeit der Rechenzentren sind deshalb zu schliessen, um heutige Bedürfnisse abdecken sowie die geforderte betriebliche Durchhaltefähigkeit und Krisenresistenz zugunsten der Armee und der Landesregierung gewährleisten zu können. Dazu werden robuste und sichere Informations- und Kommunikationstechnologien sowie geschützte Infrastrukturen benötigt. Damit wird sichergestellt, dass Informationen und Daten jederzeit sicher ausgetauscht, verbreitet und gespeichert werden können.

Beschafft und installiert werden soll die in Bezug auf die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) notwendige Infrastruktur.

Wirksamkeit im Einsatz Um das gefechtsmässige Verhalten und den Einsatz des auf dem Kommandopanzer 6×6 und dem geschützten Mannschaftstransportfahrzeug eingesetzten 12,7 mm Maschinengewehrs 07 realistisch schulen zu können, braucht es einen entsprechenden Laserschusssimulator (LASSIM). Die Ausbildung der Truppe am LASSIM erfolgt im Rahmen des ordentlichen Fortbildungsdienstes der Truppe beim erstmaligen Einsatz in den Gefechtsausbildungszentren.

Mobilität Zur Erfüllung ihrer Aufträge benötigt die Armee ein leichtes geländegängiges Motorfahrzeug für den Personen- und Materialtransport sowie als Zugfahrzeug für Anhänger. Die mit dem Rüstungsprogramm 1988 bewilligten geländegängigen Personenwagen Steyr Daimler Puch 230 GE nähern sich ihrem Nutzungsende. Mit dem Mercedes-Benz G 300 CDI 4×4 als deren Nachfolger soll ein konzeptionell

2747

identisches, aber technologisch weiterentwickeltes leichtes geländegängiges Motorfahrzeug beschafft werden.

Mit der Ausserdienststellung der Panzerbrücke 68/88 verfügt die Armee über keine geschützten Brückenverlegemittel mehr, um Hindernisse bis zu einer Breite von 25 m rasch zu überwinden. Um diese Lücke zu schliessen, werden frei werdende Chassis des Panzers 87 Leopard zum neuen Brückenlegesystem umgebaut.

Gesamtbeurteilung der einzelnen Vorhaben in Bezug auf technische und kommerzielle Risiken: ­ ­ ­ ­

Rechenzentrum VBS / Bund 2020, Informatik-Architektur und -Infrastruktur: klein bis mittel Laserschusssimulator für Kommandopanzer 6×6 und geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug: klein leichtes Motorfahrzeug geländegängig, 1. Tranche: klein Brückenlegesystem: klein

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der Inlandanteil der Schweizer Industrie am Rüstungsprogramm 2014 beträgt insgesamt 235 Millionen Franken. Bei den aus dem Ausland bezogenen Leistungen beläuft sich die Offset-Verpflichtung (direkte und indirekte Beteiligungen) auf 461 Millionen Franken. Inlandproduktion und Offset-Verpflichtung generieren insgesamt eine Beschäftigungswirksamkeit von 90 Prozent beziehungsweise Arbeit im Umfang von rund 3900 Personenjahren.

Inhalt der Vorlage B Wirksamkeit im Einsatz Die derzeit noch im Dienst stehenden F-5 Tiger-Kampfflugzeuge erfüllen die Mindestanforderungen der Armee nicht mehr. Sie können nur mit erheblichen Einschränkungen die F/A-18 beim Schutz des Luftraums mit Luftpolizeidienst und Luftverteidigung unterstützen, weil sie nur tagsüber und bei gutem Wetter operationell einsetzbar sind. Die F-5 Tiger-Restflotte soll deshalb bis Mitte 2016 ausser Dienst gestellt und in der Folge durch den Gripen E abgelöst werden.

Gestützt auf den Entscheid des Bundesrates, die Durchhaltefähigkeit der Armee für Einsätze zugunsten ziviler Behörden zu erhöhen, verabschiedete die Departementsleitung des VBS mit dem Entwicklungsschritt 2008/11 die Ausserdienststellung diverser Hauptsysteme. Davon betroffen waren auch die zurzeit stillgelegten, überzähligen Panzer 87 Leopard Konfiguration A4 und Panzerhaubitzen M109 KAWEST. Die Stilllegung soll aufgehoben und die Panzer und Panzerhaubitzen, wie ursprünglich vorgesehen, ausser Dienst gestellt werden.

Mit vorliegender Botschaft folgt der Bundesrat der Forderung des Parlaments, wonach geplante Ausserdienststellungen von Rüstungsgütern oder baulichen Verteidigungseinrichtungen den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorzulegen sind, auch wenn dazu noch keine eigentliche Rechtsgrundlage besteht.

2748

Inhaltsverzeichnis Übersicht

2746

1

2751 2751 2751 2752

Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1.1 Ausgangslage 1.2 Positionierung 1.3 Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Vorlage A: Beschaffung von Rüstungsmaterial 2014 (Rüstungsprogramm 2014, RP 2014)

2753

2

2753

3

Die einzelnen Beschaffungsvorhaben 2.1 Rechenzentrum VBS / Bund 2020, Informatik-Architektur und -Infrastruktur (120 Mio. Fr.)

2.1.1 Einleitung 2.1.2 Militärische Aspekte 2.1.3 Technische Aspekte 2.1.4 Beschaffung und Risikobeurteilung 2.1.5 Wirtschaftlichkeit 2.1.6 Finanzielle Auswirkungen 2.2 Laserschusssimulator für Kommandopanzer 6×6 und geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug (32 Mio. Fr.)

2.2.1 Einleitung 2.2.2 Militärische Aspekte 2.2.3 Technische Aspekte 2.2.4 Beschaffung und Risikobeurteilung 2.2.5 Wirtschaftlichkeit 2.2.6 Finanzielle Auswirkungen 2.3 Leichtes Motorfahrzeug geländegängig, 1. Tranche (440 Mio. Fr.)

2.3.1 Einleitung 2.3.2 Militärische Aspekte 2.3.3 Technische Aspekte 2.3.4 Beschaffung und Risikobeurteilung 2.3.5 Wirtschaftlichkeit 2.3.6 Finanzielle Auswirkungen 2.4 Brückenlegesystem (179 Mio. Fr.)

2.4.1 Einleitung 2.4.2 Militärische Aspekte 2.4.3 Technische Aspekte 2.4.4 Beschaffung und Risikobeurteilung 2.4.5 Wirtschaftlichkeit 2.4.6 Finanzielle Auswirkungen Kredite 3.1 Kreditberechnung und Preisfindung 3.2 Zusätzliche Aufwendungen

2753 2753 2753 2754 2755 2756 2756 2756 2756 2757 2758 2760 2760 2761 2761 2761 2762 2762 2763 2763 2764 2764 2764 2765 2767 2768 2769 2769 2769 2769 2771

2749

4

Auswirkungen 4.1 Finanzielle Auswirkungen 4.2 Umsetzung früherer Rüstungsprogramme 4.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

2771 2771 2772 2772

5

Rechtliche Aspekte 5.1 Verfassungsmässigkeit 5.2 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

2775 2775 2775

Vorlage B: Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial 2014

2776

6

Die einzelnen Ausserdienststellungen 6.1 F-5 Tiger 6.1.1 Einleitung 6.1.2 Veranlassung 6.1.3 Umfang der Ausserdienststellung 6.1.4 Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft 6.1.5 Finanzielle und personelle Auswirkungen 6.2 Panzer 87 Leopard Konfiguration A4 6.2.1 Einleitung 6.2.2 Veranlassung 6.2.3 Umfang der Ausserdienststellung 6.2.4 Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft 6.2.5 Finanzielle und personelle Auswirkungen 6.3 Panzerhaubitze M109 KAWEST nicht WE 6.3.1 Einleitung 6.3.2 Veranlassung 6.3.3 Umfang der Ausserdienststellung 6.3.4 Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft 6.3.5 Finanzielle und personelle Auswirkungen

2776 2776 2776 2776 2776 2777 2777 2778 2778 2778 2779 2779 2780 2780 2780 2780 2780 2781 2781

7

Rechtliche Aspekte

2782

Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2014 (Entwurf)

2783

Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial 2014 (Entwurf)

2785

2750

Botschaft 1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1

Ausgangslage

Mit dem Rüstungsprogramm 2014 (Vorlage A) beantragt der Bundesrat dem Parlament die Beschaffung von Rüstungsgütern, die aus militärischer Sicht erforderlich sind und die im Rahmen der finanziellen Vorgaben beschafft werden können.

Die Investitionen für die vier Beschaffungsvorhaben belaufen sich insgesamt auf 771 Millionen Franken. Diese verteilen sich auf die Fähigkeitsbereiche «Führung» (16 %), «Wirksamkeit im Einsatz» (4 %) und «Mobilität» (80 %).

Der Beschaffungsumfang enthält die notwendigen Systeme bezogen auf den Entwicklungsschritt 2008/11 und entspricht der Weiterentwicklung der Armee gemäss den Eckwerten des Armeeberichts 2010 vom 1. Oktober 20101.

Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Armee gilt es, das Rüstungsmaterial auf einem Stand zu halten, der den Erfordernissen der Zeit entspricht. Dies bedeutet auch, obsoletes Armeematerial durch moderne Systeme und Ausrüstungen zu ersetzen. Nur die vollständige Ausserdienststellung erlaubt es, die Betriebskosten wirksam zu senken und dadurch Mittel für die Erneuerung der Armee freizumachen.

Dabei muss beachtet werden, dass die Lagerung des Materials ebenfalls Kosten verursacht. Wird die Vielfalt von Systemen nicht wesentlich reduziert, so werden die stetig steigenden Betriebskosten mittel- bis langfristig den Handlungsspielraum besonders im Bereich der Weiterentwicklung der Armee einschränken.

Die beantragte Ausserdienststellung der gesamten F-5 Tigerflotte sowie der zurzeit stillgelegten, überzähligen Panzer 87 Leopard Konfiguration A4 und Panzerhaubitzen M109 KAWEST (Vorlage B) trägt der Forderung aus dem Parlament2 Rechnung, wonach geplante Ausserdienststellungen von Rüstungsgütern oder baulichen Verteidigungseinrichtungen dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen sind.

1.2

Positionierung

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament das RP 2014 in einer Phase intensiver politischer Debatten über die künftige Ausgestaltung der Armee. Wesentliche Eckwerte sind bereits festgelegt, namentlich bleiben die Wehrpflicht, die Aufgaben und die Ausrichtung auf die wahrscheinlichen Einsätze unverändert. Die Beschaffungsvorhaben des RP 2014 fügen sich in diese Eckwerte ein; sie dienen der Erfüllung aller Armeeaufgaben. Zudem sind die Vorhaben für die Armee wichtig und notwendig, unabhängig davon, wie die noch offenen Entscheide zur Weiterentwicklung der Armee ausfallen. In diesem Sinne präjudizieren die Beschaffungsvorhaben die Weiterentwicklung der Armee nicht.

1 2

BBl 2010 8871 Vgl. 11.4135 s Mo. Ständerat (Niederberger) «Ausserdienststellung von Rüstungsgütern».

2751

1.3

Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Die eidgenössischen Räte haben vom Bundesrat verlangt, dass der Bundesbeschluss vom 29. September 20113 zum Armeebericht konsequent umzusetzen sei. Sie haben in der Wintersession 2013 die geänderte Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (12.3983 «Konsequente Umsetzung des Bundesbeschlusses vom 29. September 2011 zum Armeebericht») angenommen. Damit soll der Armee in den Jahren 2014 und 2015 ein Ausgabenplafond von je 4,7 Milliarden Franken und ab 2016 ein solcher von 5 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2013 beschlossen, einen Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken in den Finanzplan ab 2016 aufzunehmen. Der Ausgabenplafond wird in den Folgejahren mit der Teuerung fortgeschrieben und beinhaltet die Beschaffung des Gripen.

Weiter haben die eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2013 den Bundesbeschluss vom 18. September 20134 über die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Rüstungsprogramm 2012) und das Gripen-Fondsgesetz vom 27. September 20135 sowie in der Wintersession 2013 das Rüstungsprogramm 2013 (Bundesbeschluss vom 5. Dezember 20136) verabschiedet. Über das Gripen-Fondsgesetz, welches dem fakultativen Referendum untersteht, stimmt das Volk am 18. Mai 2014 ab. Zudem wird der Bundesrat dem Parlament 2014 die Botschaft über die Weiterentwicklung der Armee überweisen.

Der Verpflichtungskredit zum RP 2014 kann ­ mit dem ab 2016 erhöhten Ausgabenplafond der Armee von 5 Milliarden Franken ­ finanziert werden. Der Aufwand wird jährlich im Kredit Rüstungsmaterial budgetiert.

3 4 5 6

BBl 2011 7621 AS ... (BBl 2012 9331) AS ... (BBl 2013 7369) AS ... (BBl 2013 3727)

2752

Vorlage A: Beschaffung von Rüstungsmaterial 2014 (Rüstungsprogramm 2014, RP 2014) 2

Die einzelnen Beschaffungsvorhaben

2.1

Rechenzentrum VBS / Bund 2020, Informatik-Architektur und -Infrastruktur (120 Mio. Fr.)

2.1.1

Einleitung

Wie in der Immobilienbotschaft VBS 2013 vom 20. Februar 20137 (IB VBS 2013) beschrieben, will der Bereich Verteidigung des VBS mit dem Projekt Rechenzentrum VBS / Bund 2020 einen wesentlichen Teil seiner IKT-Teilstrategie Verteidigung umsetzen. Mit vorliegendem Rüstungsprogramm soll nun dieser Strategie Rechnung getragen und das mit der IB VBS 2013 bewilligte Bauvorhaben «FUNDAMENT» mit IKT-Mitteln ausgerüstet werden. Parallel zur Bedarfsentwicklung können die Kapazitäten des Rechenzentrums mit nachfolgenden Etappen erweitert werden.

Ziel ist es, dass Armee, Landesregierung und Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) über alle Lagen führungsfähig bleiben. Dazu werden robuste und sichere Informations- und Kommunikationstechnologien sowie geschützte Infrastrukturen benötigt.

Damit wird sichergestellt, dass Informationen und Daten jederzeit sicher ausgetauscht, verbreitet und gespeichert werden können.

Die Armee benötigt in allen Lagen und über das gesamte Leistungsprofil eine effektive und effiziente IKT-Unterstützung und muss diesbezüglich die grösstmögliche Autonomie anstreben. Insbesondere in Krisen und bei ausserordentlichen Ereignissen ist es wichtig, dass sich die Armee auf eigene, selbständig betriebene und krisenresistente IKT-Infrastrukturen verlassen kann und damit unabhängig von zivilen Lieferanten und Serviceprovidern ist.

Das Rechenzentrum VBS und das Führungsnetz Schweiz (gemäss RP 2013 Einsatznetz Verteidigung) sind den hohen Sicherheitsansprüchen entsprechend konzipiert und bilden den Kern der krisenresistenten IKT-Infrastruktur. Die Koordination dieser Projekte wird im Rahmen des Programms «FITANIA» sichergestellt.

2.1.2

Militärische Aspekte

Die aktuellen Informatiksysteme der Armee und der Verwaltung basieren auf unterschiedlichen technischen, betrieblichen und organisatorischen Konzeptionen. Die Systemvielfalt ist gross. Dadurch fallen hohe Aufwendungen für Betrieb, Vernetzung, Schutz und Weiterentwicklung an.

Um die IKT-Infrastruktur zu vereinheitlichen und gleichzeitig die IKT-Sicherheit zu erhöhen, soll das in der IB VBS 2013 bewilligte Bauvorhaben «FUNDAMENT» mit neuer IKT-Infrastruktur ausgerüstet und im Führungsnetz Schweiz eingebunden werden. Damit können heutige Bedürfnisse abgedeckt sowie die geforderte betrieb7

BBl 2013 1885

2753

liche Durchhaltefähigkeit und Krisenresistenz zugunsten der Armee und der Landesregierung gewährleistet werden. Zudem wird bezüglich der vorhandenen gesetzlichen Grundlagen geprüft, inwieweit Leistungen zugunsten weiterer Bedarfsträger wie beispielsweise dem Sicherheitsverbund Schweiz erbracht werden können.

Die Steuerung und die Überwachung der IKT-Infrastruktur erfolgen in Zukunft über ein zentrales IKT-Management- und Überwachungszentrum. Die zentrale Überwachung und Steuerung sowie der Betrieb und der notwendige Unterhalt der IKT-Infrastruktur im Rechenzentrum vor Ort werden grundsätzlich durch das Berufspersonal der Führungsunterstützungsbasis (FUB) erbracht. Es wird geprüft, ob in besonderen und ausserordentlichen Lagen zu diesem Zwecke auch entsprechend ausgebildete Fachleute der Miliz hinzugezogen werden können.

Im Gegensatz zu den bisherigen militärischen Systemen wird die Zuteilung der IKT-Infrastrukturressourcen nicht vorgängig festgelegt, sondern ist auf das für den Betrieb Notwendige ausgerichtet. Aufgrund der bedarfsgerechten Steuerung durch die Armee können die einzelnen Systeme in der erforderlichen Qualität und Quantität mit Rechenleistung, Arbeitsspeicher und festem Speicherplatz alimentiert werden. Diese dynamische Zuordnung erhöht die Flexibilität und ermöglicht es, die benötigte IKT-Infrastruktur zugunsten der definierten Systeme und Leistungsbezüger entsprechend der aktuellen Lage bedarfsgerecht zu priorisieren und bereitzustellen.

2.1.3

Technische Aspekte

Als Grundlage für die Festlegung der zu beschaffenden IKT-Infrastruktur dienten moderne Rechenzentrumskonzepte, die auf den aktuellen und in Zukunft verfügbaren IKT-Technologien basieren. Um einen krisenresistenten Betrieb zu gewährleisten, wird den Aspekten Sicherheit, Verfügbarkeit und Einbindung der Umsysteme besondere Beachtung geschenkt.

Zur Sicherstellung eines stabilen und sicheren Betriebs des Rechenzentrums ist eine Integration des lokalen Gebäudemanagements und des lokalen IKT-Managements in das Managementsystem der FUB über Fernzugriff erforderlich.

Die beantragten IKT-Komponenten weisen gegenüber den bestehenden Systemen eine bessere Energieeffizienz aus.

Um Geräte, die dem neusten Stand der Technik entsprechen, einsetzen zu können, werden die definitive Evaluation und die Beschaffung der IKT-Hardware erst kurz vor der Realisierung durchgeführt.

Der im Rahmen der Projektierung beschaffte Prototyp bildet die technische Grundlage für die Migration, die Entwicklung und die Ablösung von Anwendungen.

Damit nicht nur die zukünftigen Applikationen und Fachsysteme die neue IKT-Infrastruktur nutzen können, müssen die aktuellen Informatiksysteme und Applikationen der Armee und der Verwaltung auf die neue IKT-Infrastruktur migriert werden. Erst nach erfolgreicher Migration der Informatiksysteme können die alten IKT-Infrastrukturen und die heutigen Rechenzentren ausser Betrieb gesetzt werden.

2754

2.1.4

Beschaffung und Risikobeurteilung

Der Beschaffungsumfang für die Umsetzung der neuen Gesamtarchitektur und das IKT-Material am Standort «FUNDAMENT» setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Projektmanagement und technische Beihilfe allgemein

4,0

­ Integration des Gebäudemanagements ins zentrale Managementsystem

10,7

­ IKT-Material, bestehend aus: ­ Server-/Speicherhardware, Netzwerkkomponenten im Rechenzentrum ­ zur Hardware zugehörige Software, Dienstleistungen und Lizenzen

22,5

­ Managementsysteme (Hardware, Software, Dienstleistungen und Lizenzen) 24,4 ­ Unterstützung für die Schaffung der notwendigen IKT-Plattformen ­ Unterstützung der Migration militärischer Systeme und Anwendungen (Mithilfe bei der Anpassung der Systeme, insbesondere beim Testen und Verifizieren der Funktionsfähigkeit der migrierten Applikationen und Informatiksysteme auf der neuen IKT-Infrastruktur)

1,1

43,9

­ Betriebsintegration (Schulung, Prozesse)

1,3

­ Teuerung bis zur Auslieferung

6,5

­ Risiko

5,6

Total

120,0

Die Beschaffung wird unter der Leitung der armasuisse hauptsächlich im Zeitraum 2016­2021 abgewickelt.

Das VBS wird ermächtigt, erforderliche Personalleistungen zur Realisierung dieses Vorhabens im Rahmen des beantragten Verpflichtungskredits zu finanzieren.

Das Risiko des Vorhabens wird gesamthaft als klein bis mittel eingestuft: ­

Technisches Risiko: klein bis mittel Das Risiko beim Aufbau der IKT-Infrastruktur im neuen Rechenzentrum und bei der Verwaltung der Elemente wird als klein erachtet, da dies einem marktüblichen Vorgang entspricht. Die Komplexität bei der Entwicklung der Lösung und der Migration von bestehenden Systemen sowie die Integration in bestehende Systeme und Management-Systeme werden jedoch als mittelgrosses Risiko eingeschätzt. Zur Minimierung dieser Risiken wird ein Versuchsaufbau erstellt und die neuralgischen Schnittstellenfunktionen werden getestet.

­

Kommerzielles Risiko: klein Da es sich bei den entsprechenden IKT-Komponenten wie auch bei der Software um marktübliche Standardprodukte handelt, ist das kommerzielle Risiko klein.

2755

2.1.5

Wirtschaftlichkeit

Im Gegensatz zur aktuellen Situation konzentriert sich das beantragte, vollgeschützte Rechenzentrum «FUNDAMENT» auf einen Standort und zeichnet sich aus durch eine einheitliche IKT-Infrastruktur. Dadurch können längerfristig die Betriebskosten gesenkt werden.

2.1.6

Finanzielle Auswirkungen

Beim Betrieb eines Rechenzentrums anfallende Aufwendungen können grob in zwei Kategorien aufgeteilt werden: einerseits in die Aufwendungen für die Nutzung des Gebäudes (Bruttomietkosten), die auch die entsprechenden Energiekosten (Strom, Wasser) beinhalten, andererseits in die Aufwendungen für die Nutzung der IKTInfrastruktur (Betrieb, Lizenzen, Instandhaltung).

Die Bruttomietkosten für das Rechenzentrum und die Gebäudeinfrastruktur «FUNDAMENT» entsprechen rund 13 Prozent der in der IB VBS 2013 ausgewiesenen Bauinvestitionen von 150 Millionen Franken.

Die Investitionen für das IKT-Material am Standort «FUNDAMENT» und die Managementsysteme (vgl. Ziff. 2.1.4) betragen insgesamt 46,9 Millionen Franken.

Deren Instandhaltungsaufwand zulasten des Sachkredits «Informatik» beläuft sich auf jährlich rund 20 Prozent des vorgenannten Investitionsvolumens.

2.2

Laserschusssimulator für Kommandopanzer 6×6 und geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug (32 Mio. Fr.)

2.2.1

Einleitung

Der bei den Infanterieverbänden eingesetzte Kommandopanzer 6×6 (Kdo Pz 6×6) und das geschützte Mannschaftstransportfahrzeug (GMTF) bieten Schutz, Mobilität und Führungsfähigkeit in allen Lagen.

Um eine realistische Ausbildung für den gefechtsmässigen Einsatz dieser Fahrzeuge sicherzustellen, braucht es je einen entsprechenden Laserschusssimulator (LASSIM). Der Verschleiss an Waffen und Munition und der Schiesslärm werden dadurch reduziert.

2756

Geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug GMTF (Duro IIIP, 6×6)

2.2.2

Militärische Aspekte

Der mit dem Rüstungsprogramm 2006 (RP 2006)8 zu einem Kommandopanzer umgebaute Panzerjäger des Typs PIRANHA I, 6×6 sowie das mit dem RP 20089, der Zusatzbotschaft zum RP 201010 und dem RP 201311 beschaffte GMTF sind je mit einem 12,7 mm Maschinengewehr 07 (Mg 07) ausgerüstet.

Nur wenn alle Waffensysteme simuliert eingesetzt werden, können:

8 9 10 11

­

der taktische und gefechtstechnisch korrekte Einsatz der Waffe, des Kdo Pz 6×6 und des GMTF als Gesamtsystem geübt werden;

­

das uneingeschränkte Zusammenwirken der Waffensysteme mit allen eingeführten Laserschusssimulatoren sichergestellt werden;

­

das korrekte Verhalten der einzelnen Personen und des Verbandes überprüft werden;

­

die Schiess- und Gefechtsausbildung über das gesamte Einsatzspektrum unter realen Bedingungen bei Tag und Nacht optimiert werden;

­

die Schiessausbildung mit qualitativer Leistungserfassung gewährleistet und

­

alle waffentechnischen Verfahren und Feuerarten angewendet werden.

BBl 2006 5347 BBl 2008 1819 BBl 2010 4919 BBl 2013 3689

2757

Kommandopanzer PIRANHA I, 6×6

Der LASSIM GMTF ist sowohl für Einsätze innerhalb wie auch ausserhalb der Gefechtsausbildungszentren (GAZ) Walenstadt und Bure vorgesehen: Einsatz

Anzahl LASSIM Kdo Pz 6×6

GMTF

innerhalb GAZ ausserhalb GAZ

16 ­

60 40

Total

16

100

Die in den militärischen Anforderungen festgelegten Leistungsparameter für die LASSIM wurden in Truppenversuchen bestätigt.

Die simulationsgestützte Schiessausbildung ist kostengünstig und effizient und erfolgt im Rahmen des ordentlichen Fortbildungsdienstes der Truppe beim erstmaligen Einsatz im GAZ. Gleichzeitig werden der Verschleiss der Waffensysteme verringert, der Munitionsverbrauch reduziert und die Lärmimmissionen eingeschränkt.

Die Logistik des LASSIM Kdo Pz 6×6 / LASSIM GMTF wird durch die Industrie im gleichen Rahmen wie für die bereits eingesetzten LASSIM sichergestellt.

2.2.3

Technische Aspekte

Beide LASSIM bestehen aus denselben Baugruppen, unterscheiden sich aber im Verwundungsmodell, in der Auswertungssoftware sowie im Anbauort, in den Halterungen und in der Stückzahl der Reflektor-/Empfängereinheiten. Sie bestehen aus einem Aktivsystem (Waffe simuliert den Schuss) und einem Passivsystem (Ziel erkennt die Treffer). Der Datenaustausch zwischen LASSIM und Auswertezentrale 2758

erfolgt drahtlos, zwischen der Feuerkontrolleinheit der Waffenstation und dem LASSIM Kdo Pz 6×6 / LASSIM GMTF über eine feste Schnittstelle.

­

Aktivsystem Anstelle der Echtwaffe ist auf der Waffenstation ein Lasersender angebaut.

Dieser simuliert mit einem Laserstrahl die Schüsse, wobei Ballistik und Vorhalt in Echtzeit mitberechnet werden. Im Moment einer Schussabgabe sendet der Laser optische Signale aus, die Daten über den Schützen, das Kaliber der Waffe und die Zeitverhältnisse übermitteln. Die Energie dieser Impuls-Signale ist so ausgelegt, dass die Augen-Sicherheit der Benutzer gewährleistet ist und gleichzeitig die geforderten Einsatzdistanzen des Mg 07 abgedeckt werden können.

Um die verschiedenen Zielkategorien im Gefecht unterscheiden zu können (Infanterist, Kampffahrzeugtyp oder Fassade eines Gebäudes), verwendet der Simulator zwei verschiedene Wellenlängen. Dadurch sind spezifische Auswertungen in Bezug auf Zieltyp, Kaliber und Trefferlage möglich. Auf dem Monitor der Feuerkontrolleinheit (Steuerung der Echtwaffenstation) wird mittels Videosignal die Flugbahn der Leuchtspurgeschosse nachgebildet, damit der Schütze Schusskorrekturen vornehmen kann.

­

Passivsystem Damit andere Schiesssimulatoren das mit dem LASSIM Kdo Pz 6×6 / LASSIM GMTF ausgerüstete Fahrzeug bekämpfen können, ist dieses mit einem Passivsystem ausgerüstet. Es besteht aus mehreren Laser-Reflektoren und -Empfängern sowie einer Steuerelektronik, die in der Lage ist, die gesendeten Codes der verschiedenen Laserschusssimulatoren zu decodieren und auszuwerten.

Das Passivsystem zeigt an, ob ein Treffer erzielt wurde oder nicht, und liefert Daten über den Schützen, die Zeitverhältnisse und die Wirkung.

Ein Treffer wird durch pyrotechnische Darstellung (oranger Rauch) oder Drehleuchte markiert.

Die Bedieneinheit erlaubt nebst Anzeige- und Eingabefunktionen die Überwachung und Steuerung des Munitionsvorrates.

Die LASSIM Kdo Pz 6×6 / LASSIM GMTF bilden mit den bereits in der Schweizer Armee eingeführten LASSIM-Systemen für Fahrzeuge eine artgleiche SimulatorenFamilie und müssen mit diesen kompatibel sein. Deshalb und aufbauend auf den Investitionen in die bereits eingeführten LASSIM hat sich armasuisse entschlossen, die Entwicklung in einem freihändigen Verfahren bei der Generalunternehmerin der bisherigen LASSIM, der RUAG Defence, in Auftrag zu geben.

Die Truppe war von Anfang an in das Projekt einbezogen, um die spezifischen Ausbildungsbedürfnisse optimal in die Entwicklung einbringen zu können.

2759

2.2.4

Beschaffung und Risikobeurteilung

Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ 16 LASSIM Kdo Pz 6×6 und 100 LASSIM GMTF

28,0

­ Logistik

3,0

­ Teuerung bis zur Auslieferung

0,4

­ Risiko

0,6

Total

32,0

Die Beschaffung erfolgt durch armasuisse hauptsächlich im Zeitraum 2016­2018 im Rahmen der Projektorganisation «Live Simulation». Vertragspartner ist die RUAG Defence. Sie übernimmt die Funktion der Generalunternehmerin und trägt damit auch die Systemverantwortung.

Das Risiko des LASSIM Kdo Pz 6×6 / LASSIM GMTF wird gesamthaft als klein eingestuft: ­

Technisches Risiko: klein Die LASSIM sind ein Entwicklungsprojekt von mittlerer Komplexität. Artverwandte Systeme sind bereits im Einsatz. Die hergestellten Prototypen konnten erfolgreich getestet werden. Aufgrund dessen wird das technische Risiko als klein beurteilt.

­

Kommerzielles Risiko: klein Das kommerzielle Risiko wird als klein beurteilt, weil für die Seriebeschaffung verbindliche Angebote des Lieferanten und entsprechende vertragliche Grundlagen vorliegen.

2.2.5

Wirtschaftlichkeit

Die Ausrüstung der Kdo Pz 6×6 und der GMTF mit den beantragten Laserschusssimulatoren ermöglicht die Simulation mit weiteren Fahrzeugen im GAZ. In der Ausbildung können so echte Gefahrensituationen mit weniger Lärm nachgebildet werden; dadurch entsteht ein Mehrnutzen für die Ausbildung. Zudem ist das Mg 07 einem geringeren Verschleiss ausgesetzt. Dies rechtfertigt auch die einmalige Investition und leicht steigende Betriebskosten; die Mehrkosten sind im Vergleich zum Mehrnutzen jedoch tragbar.

2760

2.2.6

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Instandhaltung belaufen sich jährlich auf rund 1,5 Prozent des beantragten Verpflichtungskredits und werden über den Kredit «Ersatzmaterial- und Instandhaltungsbudget» (EIB) beantragt. Der übrige Betriebsaufwand ist vernachlässigbar.

Es sind keine Infrastrukturanpassungen erforderlich. Allfällige übergeordnete Anpassungen und Ergänzungen werden punktuell über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Mio. Fr.) finanziert.

2.3

Leichtes Motorfahrzeug geländegängig, 1. Tranche (440 Mio. Fr.)

2.3.1

Einleitung

Die Mobilität der Truppe wird auf der Stufe Gruppe oder Zug durch leichte Motorfahrzeuge sichergestellt. 1989 wurde mit der Einführung der Fahrzeugflotte Steyr Daimler Puch 230 GE begonnen. Die mittlerweile 25-jährigen Fahrzeuge nähern sich ihrem Nutzungsende. Die Aufwendungen für die Instandhaltung nehmen stetig zu. Die Kosten für Reparaturen übersteigen die betriebswirtschaftlich vernünftige Grenze. Die Versorgung mit Ersatzmaterial gestaltet sich schwierig, weil dieses zum Teil nicht mehr hergestellt wird.

Mit dem RP 2014 soll deshalb eine erste Tranche eines leichten Motorfahrzeuges geländegängig (L Motfz gelg) beschafft werden, das ein breites Spektrum von Bedürfnissen und Aufgaben abdeckt. In der Gesamtbeurteilung der Kosten-NutzenAnalyse, der technischen Erprobung sowie der Truppenversuche obsiegte der Mercedes-Benz G 300 CDI 4×4. Weitere Stationswagen, fünftürig, für den Personenund Materialtransport sowie Fahrzeuge mit Singlekabine und Kleinshelter für fachspezifische Einbauten sollen mit nachfolgenden Rüstungsprogrammen beantragt werden.

Stationswagen fünftürig für den Personen- und Materialtransport

2761

2.3.2

Militärische Aspekte

Zur Erfüllung ihrer Einsätze benötigt die Armee ein geländegängiges leichtes Motorfahrzeug für den Personen- und Materialtransport und als Zugfahrzeug für Anhänger. Nach rund 25 Jahren Einsatz muss der Geländewagen vom Typ Steyr Daimler Puch 230 GE durch ein konzeptionell identisches, aber technologisch weiterentwickeltes Fahrzeug ersetzt werden. Dieses soll auch bei winterlichen Verhältnissen und im Gelände leicht und sicher zu bewegen sein.

Von den geprüften Fahrzeugen wurde Mitte 2013 das Modell Mercedes-Benz G 300 CDI 4×4 als truppentauglich beurteilt. Als geländegängiges leichtes Motorfahrzeug gelangt es im gesamten Aufgabenspektrum der Armee zum Einsatz und deckt die allgemeinen Führungs- und Transportbedürfnisse der Truppe ab.

Beantragt werden 3200 Stationswagen, fünftürig, für den Personen- und Materialtransport. Diese verfügen über vier Sitzplätze und einen Laderaum. Sie werden mit einer militärischen Funkanlage ausgerüstet und dienen als Führungsfahrzeuge der untersten Stufe.

Die Ausbildung basiert grundsätzlich auf dem bewährten System der Fahrerausbildung in Rekrutenschulen, die Instandhaltung auf bestehenden Infrastrukturen der Logistikcenter der Armee.

Die mit dem RP 2014 beantragten Stationswagen decken den Soll-Bedarf Weiterentwicklung der Armee gemäss aktueller Planung (Stand November 2013) nur zur Hälfte. Der Beschaffungsumfang einer weiteren Tranche kann erst nach Abschluss der Detailplanung Weiterentwicklung der Armee festgelegt und berechnet werden.

2.3.3

Technische Aspekte

Für die Beschaffung des leichten Motorfahrzeuges wurde eine Ausschreibung im Einladungsverfahren durchgeführt. Mit vier der sechs angeschriebenen Firmen konnten Verträge für die Lieferung von Musterfahrzeugen abgeschlossen werden.

Gestützt auf eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie auf die Ergebnisse der Truppenversuche und die technischen Erprobungen obsiegte der Mercedes-Benz G 300 CDI 4×4.

Dieses leichte geländegängige Motorfahrzeug kann in seiner militärischen Ausführung Gewässer mit einer Wattiefe bis zu 0,6 Metern durchqueren. Eine weitere wesentliche Eigenschaft des Mercedes-Benz G 300 CDI 4×4 mit seiner Fünf-GangAutomatik ist die überragende Geländegängigkeit, die durch permanenten Allradantrieb, einem serienmässigen Untersetzungsgetriebe und drei Differentialsperren erreicht wird.

2762

2.3.4

Beschaffung und Risikobeurteilung

Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ 3200 Stationswagen Mercedes-Benz G 300 CDI 4×4, fünftürig

383,0

­ Logistikmaterial

31,0

­ Teuerung bis zur Auslieferung

19,0

­ Risiko

7,0

Total

440,0

Das Beschaffungsvorhaben wird unter der Leitung der armasuisse hauptsächlich im Zeitraum 2016­2022 abgewickelt.

Das Risiko des L Motfz gelg wird insgesamt als klein eingestuft: ­

Technisches Risiko: klein Das technische Risiko wird als klein beurteilt: Das Fahrzeug wird in ähnlicher Konfiguration bei anderen Armeen eingesetzt. Die Integration der Funksysteme erfolgt analog zur heutigen Ausführung und ist technisch überblickbar.

­

Kommerzielles Risiko: klein Mit dem Generalunternehmer wurde ein Optionsvertrag abgeschlossen. Darin sind die Geschäftsbedingungen und Beschaffungspreise festgehalten.

Somit kann das kommerzielle Risiko als klein eingestuft werden.

2.3.5

Wirtschaftlichkeit

Bei fortgesetztem Betrieb der heute im Einsatz befindlichen Geländewagen vom Typ Steyr Daimler Puch 230 GE würden die Betriebskosten kontinuierlich steigen und die Verfügbarkeit der Fahrzeuge wäre zunehmend eingeschränkt.

Mit den Mercedes-Benz G 300 CDI 4×4 werden wiederum einheitliche geländegängige Fahrzeuge in einer militärischen Ausführung eingeführt.

Der Betriebsaufwand über die vorgesehene Nutzungsdauer von 20 Jahren wird halbiert und die Verfügbarkeit erhöht.

Die Beschaffung kostengünstigerer, nur bedingt geländegängiger ziviler Fahrzeuge führt im Vergleich über die Lebensdauer zu keiner Kostenreduktion, da diese bereits nach 12 Jahren ersetzt werden müssten.

2763

2.3.6

Finanzielle Auswirkungen

Die Instandhaltungskosten der 3200 Fahrzeuge zulasten des Kredits «Ersatzmaterial und Instandhaltungsbudget» (EIB) belaufen sich pro Jahr auf rund 2 Prozent des beantragten Verpflichtungskredits.

Allfällige Anpassungen und Ergänzungen an der vorhandenen Infrastruktur werden punktuell über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Mio. Fr.) finanziert.

2.4

Brückenlegesystem (179 Mio. Fr.)

2.4.1

Einleitung

Die mechanisierten Verbände müssen auch inskünftig über geschützte Brückenverlegemittel verfügen, damit im Wirkungsbereich eines Gegners die eigene Beweglichkeit sichergestellt werden kann. Diese Fähigkeit besitzen die heutigen Kampfbrigaden seit der Ausserdienststellung der Panzerbrücke 68/88 nicht mehr.

Den Investitionsgrundsätzen des VBS entsprechend geht es darum, die Verteidigungskompetenz auf einem mittleren Technologieniveau zu erhalten und die Ausbildung zu gewährleisten. Der Beschaffungsumfang ist auf die heute eruierbaren Bedürfnisse bei Einführung des Brückenlegesystems (Brül Syst) ausgerichtet.

Brückenlegesystem mit Brückensatz 2×14 m

Als Basis für das beantragte Brül Syst dient das Chassis überzähliger Panzer 87 Leopard (Pz 87 Leo): Wanne, Antrieb und Fahrwerk sowie Bedienungselemente werden übernommen und für das Brül Syst weiterverwendet. Der Kauf von 12 neuen Brückenlegesystemen ist somit keine komplette Neubeschaffung, sondern eine Umnutzung vorhandener überzähliger Geräte und damit eine wirtschaftliche Lösung.

2764

Brückenlegesystem beim Verlegen der 26-Meter-Brücke

2.4.2

Militärische Aspekte

Die Genieformationen der Kampfbrigaden müssen jederzeit ihren Beitrag zur Beweglichkeit der eigenen Verbände und zur Einschränkung der gegnerischen Beweglichkeit leisten. Ein mechanisiertes Brückenverlegemittel ist zudem für die Schulung des Gefechts der verbundenen Waffen unabdingbar.

Das Brückenlegesystem im Einsatz

26-Meter-Brückensatz mit Mittenabdeckung / Geländer

Das zu beschaffende Brül Syst befähigt die Truppe, unter taktischen Einsatzbedingungen das Überwinden von Hindernissen sicherzustellen.

Es gilt, die Hindernisse zeitverzugslos zu überwinden, Zufahrten befahrbar zu machen und beschädigte oder schwache, den Einsatz gefährdende Brückenkonstruktionen zu verstärken oder zu ergänzen.

Dank seiner Beweglichkeit ­ auch ausserhalb befestigter Strassen und Wege ­ leistet das Brül Syst auch im Rahmen der Unterstützung ziviler Behörden wertvolle Hilfe: So können im Fall von Überschwemmungen, Erdrutschen und Erdbeben die Versorgungswege notfallmässig rasch wiederhergestellt und damit die betroffenen Regionen zugänglich gemacht werden. Das im Beschaffungsumfang enthaltene Zusatzmaterial für die zivile Nutzung, namentlich die Mittenabdeckung und das Geländer, gewährleisten zusätzliche Sicherheit für den zivilen Verkehr.

2765

Das Einsatzsystem des beantragten Brül Syst besteht aus: ­

1 Träger-/Verlegefahrzeug der Familie Pz 87 Leo mit Brückenaufnahme und -verlegevorrichtung;

­

1 Brückensatz 1×26 m, 2-teilig (Traglast MLC 80);

­

1 Brückensatz 2×14 m (2. Brückensatz; Traglast MLC 80);

­

1 Nachschub-Modul «Transport und Bereitstellung des 2. Brückensatzes» mit: ­ vierachsigem Zugfahrzeug mit schwerem Hydraulikkran und Sattelanhänger zwecks Transport und Bereitstellung des Brückensatzes (Einsatz) oder ­ dreiachsigem Zugfahrzeug und Sattelanhänger (Transport / Ausbildung).

Der Prototyp des Brül Syst wurde aufgrund kombinierter technischer Erprobungen und Truppenversuchen sowie logistischer Abklärungen beurteilt. Die Systemleistungen beider Einsatzkonfigurationen erfüllen die militärischen Anforderungen.

Das neue Brül Syst wird dem Einsatzmaterial der inskünftig zwei aktiven Panzersappeurbataillone zugeteilt. Mit der beantragten Beschaffung (inklusive Logistik) kann die Ausbildung in den Schulen und Kursen sichergestellt werden.

Formationen

Anzahl Module Verlegefahrzeug

Brückensatz 1×26 m

Nachschub-Modul / Zugfahrzeug 2×14 m

Einsatz

Transport / Ausbildung

Panzersappeurbataillon (Pz Sap Bat)

6

6

6

3

3

Panzersappeurbataillon (Pz Sap Bat)

6

6

6

3

3

(à 3 Pz Sap Kp) (à 3 Pz Sap Kp)

Lehrverband Panzer / Artillerie

Material aus Beständen der Pz Sap Bat

Total

12

(Grundausbildungsdienst)

12

12

6

6

Einführung und Ausbildung am Gesamtsystem erfolgen über die Rekrutenschule der Panzersappeure.

Die Instandhaltung des Brül Syst basiert auf den Infrastrukturen des Systems Pz 87 Leo: ­

Die truppenferne Instandhaltung und die Funktion des Materialkompetenzzentrums werden durch die Industrie wahrgenommen.

­

Die truppennahe Instandhaltung erfolgt durch die Logistikcenter der Logistikbasis der Armee oder durch die Industrie.

Die Funktion des Materialkompetenzzentrums wird durch die RUAG Defence wahrgenommen.

2766

Auf die Ausbildung der Truppenhandwerker für die Instandhaltung im Bereich der Einsatzlogistik wird verzichtet. Dadurch konnten die Beschaffungskosten (Position Logistikmaterial) gesenkt werden.

2.4.3

Technische Aspekte

Das beantragte Brül Syst ermöglicht es Radfahrzeugen bis rund 84 Tonnen und Kettenfahrzeugen mit maximal 73 Tonnen Gesamtgewicht (MLC 80), Hindernisse bis zu 25 m Breite zu überwinden. Es ersetzt die 2011 ausser Dienst gestellte Panzerbrücke 68/88.

Das Träger- beziehungsweise Verlegefahrzeug ist modular und kann in der Konfiguration «Brücke 1×26 m» oder «Brücke 2×14 m» eingesetzt werden.

Zum Schutz der Besatzung (Kommandant, Fahrer) ist der geschützte Mannschaftsraum komplett vom Antriebs- und Hydraulikraum abgeschottet und unter Verwendung eines Schutzmoduls vor Minen geschützt. Eine Feuerwarn- und Löschanlage auf Stickstoffbasis für den Triebwerkraum und eine ABC-Schutzbelüftungsanlage sind im Fahrzeug integriert. Die elektrische Versorgung wird durch ein integriertes Stromerzeugungsaggregat sichergestellt. Für den Selbstschutz ist eine Nebelwurfanlage vorgesehen.

Die verfügbaren Mittel liessen keine Eigenentwicklung der Schweiz zu. Somit wurden in der Evaluation ausschliesslich bereits entwickelte Brückensysteme berücksichtigt. Vertieft wurde geprüft, ob sich das Träger- beziehungsweise Verlegefahrzeug der Pz 87 Leo-Familie für die Integration eines Brückensystems eignen würde.

Nach der Vorevaluation standen schliesslich zwei Systeme zur Wahl: ­

die Scheren-Brücke BR90 der Firma ALVIS Vickers (Grossbritannien);

­

die Schiebe-Brücke Leguan der Firma MAN Mobile Bridges (Deutschland).

Aufgrund der Ergebnisse aus der Prinziperprobung fiel der Entscheid zugunsten der Leguan-Brücke.

Mit der Übernahme des Leguan-Brückenherstellers im April 2005 wurde die Firma Krauss-Maffei Wegmann zur neuen Ansprechpartnerin. Die Entwicklung und Fertigung des Prototyps Brückenpanzer Leguan auf Chassis Pz 87 Leo wurde gemeinsam mit Krauss-Maffei Wegmann gestartet. Zum Bau eines Prototyps steuerte die Schweiz ein Chassis Pz 87 Leo bei.

Kurz vor der Auslieferung des Prototyps für die Erprobungen in der Schweiz im Mai 2008 entschied die Armeeführung aufgrund der unklaren Vorgaben im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Armee sowie aus finanziellen Gründen, das Vorhaben Brül Syst zu stoppen. Krauss-Maffei Wegmann führte die Entwicklung weiter und fand in der Folge einen aussereuropäischen Leo-2-Nutzer als Abnehmer für das Brül Syst.

Nach der Wiederaufnahme des Vorhabens in den Masterplan 2012 erfolgten die Erfassung des Entwicklungsstandes und die Festlegung der Serienkonfiguration.

Anfang 2013 lieferte die Industrie erneut einen Prototyp ab. Die nachfolgenden, auf dem Prototyp Brül Syst basierenden technischen Erprobungen und Truppenversu-

2767

che, verliefen erfolgreich. Die Beschaffungsreife des neuen Brül Syst einschliesslich seines (Nachschub-) Moduls konnte im Herbst 2013 erklärt werden.

2.4.4

Beschaffung und Risikobeurteilung

Beschaffungsumfang und -kredit setzen sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ 12 Träger-/Verlegefahrzeuge, inklusive Übermittlungsmaterial, 117,0 Bordausrüstung, Kosten für die Abnahme und den Änderungsdienst, ­ 12 Brückensätze 1×26 m, ­ 12 Brückensätze 2×14 m, ­ 12 Nachschub-Module «Transport und Bereitstellung des 2. Brückensatzes», bestehend aus: ­ 6 Zugfahrzeugen 6×6 ­ 6 Zugfahrzeugen 8×8 mit Hydraulik-Kran ­ 12 Sattelanhänger mit Zwischenrahmen ­ 2 Sätze Zusatzmaterial für zivile Nutzung der Brücke 1×26 m und der Brücke 2×14 m ­ Logistikmaterial inklusive Ersatzmaterial und Instandhaltungsmittel (Prüf- und Reparaturausrüstung, Dokumentation), 3 Ausbildungssysteme «Table-Top-Trainer AVBL» bestehend aus je 3 Arbeitsplätzen (Brückenlegesystem-Fahrer, -Kommandant und Übungsleiter) sowie Ausbildungsmaterial und -kursen ­ technische Beihilfe inklusive Aufbau des Materialkompetenzzentrums ­ Teuerung bis zur Auslieferung ­ Risiko Total

45,1

1,7 11,6 3,6 179,0

Die Beschaffung des beantragten Materials wird durch die armasuisse hauptsächlich im Zeitraum 2015­2020 durchgeführt. Als Generalunternehmerin zeichnet die Firma Krauss-Maffei Wegmann für die Lieferung der 12 Träger- und Verlegefahrzeuge, der 12 Brückensätze 26 m, der 12 Brückensätze 14 m und der zugehörigen Peripherie verantwortlich.

Mit Krauss-Maffei Wegmann wurde zudem ein Optionsvertrag abgeschlossen.

Dieser ist bis Ende März 2015 gültig.

Die Beschaffung der 12 Nachschubmodule wird über die armasuisse abgewickelt (Folgebeschaffung gleicher Fahrzeug- und Anhängertypen wie im RP 2010 ff.; N Fz Gen).

Die Einführung des beantragten Brül Syst bei der Truppe ist ab Anfang 2019 vorgesehen.

Das Risiko im Zusammenhang mit dem Brül Syst wird gesamthaft als klein eingestuft:

2768

­

Technisches Risiko: klein Das technische Risiko wird als klein eingestuft, weil das Brückensystem unter anderem seit 2011 bei einem aussereuropäischen Leo-2-Nutzer im Einsatz steht und seither ständig weiterentwickelt wurde. Die Integration der Brückensätze 26 m und 14 m auf Träger- und Verlegefahrzeuge (Chassis Pz 87 Leo) wurde erfolgreich abgeschlossen und 2009­2011 einer Werkerprobung oder Amtserprobung durch die Bundeswehr unterzogen. Die technischen Erprobungen und die Truppenversuche mit dem Prototypen und mit den zurzeit in der Produktion stehenden Seriensystemen haben zudem die Anforderungen an das Gesamtsystem bestätigt.

­

Kommerzielles Risiko: klein Das kommerzielle Risiko wird als klein beurteilt, weil die Lieferung aus einer laufenden und etablierten Produktion heraus erfolgt.

2.4.5

Wirtschaftlichkeit

Das Schiebe-Brückensystem Leguan, dessen Produktentwicklung bereits abgeschlossen ist, nutzt das Fahrzeugchassis des Pz 87 Leo als Träger- und Verlegefahrzeug. Überzählige Pz 87 Leo werden dadurch einer neuen Verwendung zugeführt.

Das Scheren-Brückensystem BTR-90 (ebenfalls auf Chassis Pz 87 Leo) wurde als Alternative zum beantragten Schiebe-Brückensystem Leguan aus Kostengründen keiner vertieften Prüfung unterzogen.

2.4.6

Finanzielle Auswirkungen

Die jährlichen Instandhaltungskosten belaufen sich ab 2019 auf zirka 1,5 Prozent des beantragten Verpflichtungskredits zulasten des Kredits «Ersatzmaterial und Instandhaltungsbudget» (EIB). Der übrige Betriebsaufwand beträgt rund 1,5 Millionen Franken pro Jahr.

Die erforderlichen baulichen Anpassungen oder Ergänzungen in den Bereichen «Logistik» und «Truppe» werden punktuell über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Mio. Fr.) finanziert. Es sollen für die zwingend unter Dach zu lagernden Träger- und Verlegefahrzeuge Einstellräume, für die Logistikbelange der LBA Aussenplätze und für die Bedürfnisse der Truppe die Ausbildungsinfrastruktur (Hindernisbreite) bereitgestellt beziehungsweise angepasst werden.

3

Kredite

3.1

Kreditberechnung und Preisfindung

Die vorliegenden Verpflichtungskredite verstehen sich inklusive aller Abgaben, namentlich der Mehrwertsteuer, zu den heute bekannten Steuersätzen.

2769

Bei den beantragten Vorhaben, mit Ausnahme der Beschaffungen zu Festpreisen, wurde die Teuerung bis zur vollständigen Auslieferung des Materials geschätzt und in die Kreditbegehren eingerechnet. Grundlage für die Teuerungssätze sind der Landesindex der Konsumentenpreise sowie die Teuerungsentwicklung bei den Rohmaterialien.

Den Kreditanträgen liegen folgende auf dem Stand von September 2013 basierende Annahmen über die Teuerungsraten und Devisenkurse zugrunde: Jährliche Teuerung

Umrechnungskurse

­ CH

1,4 %

­ EUR

1,30

­ D

2,1 %

­ USD

1,00

­ USA

2,3 %

­ GBP

1,50

­ GB

2,2 %

Sollten sich die Teuerungsannahmen oder die Devisenkurse zur Berechnung im Laufe der Beschaffungen erhöhen, so müssten allenfalls teuerungs- und währungsbedingte Zusatzkredite beantragt werden.

Da die Materialauslieferungen des Rüstungsprogramms 2014 hauptsächlich in den Jahren 2016­2022 erfolgen, decken die oben aufgeführten Teuerungssätze diese Periode ab.

Die beantragten Verpflichtungskredite stellen gemäss Finanzhaushaltgesetz vom 7. Oktober 200512 einen Höchstbetrag dar, der eine in der Botschaft ausgewiesene Reserve enthält und ohne Genehmigung des Parlaments nicht überschritten werden darf.

Die meisten Rüstungsvorhaben können mit Minderkosten gegenüber dem bewilligten Verpflichtungskredit abgeschlossen werden.

Wenn möglich wird im Rahmen der Evaluation eine Wettbewerbssituation geschaffen. Der Wettbewerb und die Ermittlung des besten Kosten-Nutzen-Verhältnisses bieten Gewähr für marktkonforme Preise. Besteht eine Monopolsituation (beispielsweise bei einer Folgebeschaffung), so bilden Marktanalysen und die Erfahrung der Beschaffungsfachleute die Grundlage für die Preisbeurteilung. Zudem verlangt die armasuisse Einsicht in die Preiskalkulation. Die Preisgestaltung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor einer Firma. Im Umgang mit Preisinformationen gegenüber Dritten hat die Beschaffungsstelle die Geschäftsgeheimnisse ihrer Kunden und Geschäftspartner zu wahren. Die offerierten Preise können deshalb nicht im Detail offengelegt werden.

Verbindliche Beschaffungsverträge werden von der armasuisse erst nach Bewilligung der Verpflichtungskredite durch das Parlament unterzeichnet. Es handelt sich dabei in der Regel um Festpreisverträge mit oder ohne Teuerungsklausel.

12

SR 611.0

2770

3.2

Zusätzliche Aufwendungen

Die Transportkosten auf dem Importanteil der Materialbeschaffungen sind im beantragten Gesamtkredit nicht enthalten. Dieser auf rund 0,3 Millionen Franken geschätzte Betrag wird dem Voranschlagskredit, Finanzposition 0800 / A2119.0001 «Übriger Betriebsaufwand» (armasuisse), belastet.

Der Anteil der Mehrwertsteuer auf Importen (rund 12 Mio. Fr.) ist im Rahmen der Bearbeitung des Voranschlags jährlich eingestellt.

4

Auswirkungen

4.1

Finanzielle Auswirkungen

Bauliche Massnahmen

Anteil Instandhaltungsaufwand / Jahr

Mio. Fr.

Aufwendungen, die mit / nach der Beschaffung anfallen

Beschaffung

Beschaffungsvorhaben

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)

Die im Zusammenhang mit den beantragten Beschaffungsvorhaben anfallenden Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Mio. Fr.

Mio. Fr.

%

­ Rechenzentrum VBS / Bund 2020, Informatik-Architektur und -Infrastruktur

4,3

120,0

150,0

13

20,0

14

­ Laserschusssimulator für Kommandopanzer 6×6 und geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug

5,4

32,0

­­

15

1,5

16

­ Leichtes Motorfahrzeug geländegängig, 1. Tranche

7,3

440,0

­­

15

2,0

16

­ Brückenlegesystem

1,0

179,0

­­

15

1,5

16

18,0

771,0

150,0

Total

13 14 15

16

Finanzierung über Immobilienbotschaft VBS 2013 (bewilligt).

Bezugsgrösse: Investitionsaufwand 46,9 Mio. Fr. für IKT-Material und Managementsysteme.

Allfällige Anpassungen und Ergänzungen an der vorhandenen Infrastruktur werden punktuell über die jeweilige Immobilienbotschaft VBS (Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Mio. Fr.) finanziert.

Bezugsgrösse: beantragter Verpflichtungskredit / Vorhaben.

2771

4.2

Umsetzung früherer Rüstungsprogramme

Die laufenden, bereits bewilligten Verpflichtungskredite (VK) werden über den Kredit Rüstungsmaterial finanziert. Die geplanten Ausgaben in den Jahren 2014 und später betragen 1232 Millionen Franken (Stand: 30. Juni 2013). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Rüstungsprogramm

Laufende, bereits Zahlungen bis bewilligte Verpflich- 31.12.2013 tungskredite

Geplante maximale Zahlungen ab 1.1.2014

in Millionen Franken

in % VK

2002

711

612

Abschluss Ende 2013 mit voraussichtlicher VK- Restanz von 99

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

407 409 1020 1501 581 917 496 617 433

316 365 985 1337 530 767 324 333 192

91 44 35 164 51 150 172 284 241

22,4 10,8 3,4 10,9 8,8 16,4 34,7 46,0 55,7

Total

7092

5761

1232

17,4

Die geplanten Zahlungen ­ gestützt auf die laufenden, bereits bewilligten Verpflichtungskredite ­ sind Teil des Ausgabenplafonds der Armee und werden jährlich mit dem Voranschlag beantragt und genehmigt.

4.3

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Bei Beschaffungen von Rüstungsmaterial im Ausland, das heisst bei Beschaffungen, die nicht direkt im Inland bei der Schweizer Industrie beschäftigungswirksam werden, klärt die armasuisse jeweils die Möglichkeiten der direkten oder indirekten Beteiligung (Offset) der Schweizer Industrie ab. Dies unter der Voraussetzung, dass die Industriebeteiligung sicherheits- und rüstungspolitisch gerechtfertigt und die Schweizer Industrie konkurrenz- und wettbewerbsfähig sind. Damit wird den Grundsätzen des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS vom 30. Juni 201017 nach einem hohen schweizerischen Wertschöpfungsanteil Rechnung getragen.

17

BBl 2010 5027

2772

­

Direkte Beteiligung Bei der direkten Beteiligung wird die Schweizer Industrie direkt an der Produktion des zu beschaffenden Rüstungsmaterials beteiligt. Es geht dabei um Unterlieferantenverhältnisse (Zulieferindustrie), um die Herstellung von Baugruppen und Komponenten, um industrielle Fertigung, um Montageanteile oder um Lizenzfertigung.

­

Indirekte Beteiligung Die indirekte Beteiligung kommt dort zum Zug, wo eine direkte Beteiligung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Sie kann zudem in einem bestimmten Projekt die vorgesehene direkte Fertigungsbeteiligung wirkungsvoll ergänzen. Ein ausländischer Hersteller eines zur Beschaffung beantragten Rüstungsguts wird dabei verpflichtet, der Schweizer Industrie Aufträge aus seinem Einflussbereich zu erteilen oder ihr Zugang zu solchen Aufträgen zu verschaffen. Primär geht es um den Aufbau von Geschäftsbeziehungen über längere Zeit und um eine Türöffnerfunktion. Zudem geht es auch um Schweizer Wertschöpfung, das heisst Arbeitsstunden in den Auftragsbüchern der Schweizer Industrie.

Aus Industriebeteiligungsprogrammen resultieren aus dem Ausland jährlich Aufträge von mehreren Hundert Millionen Franken an die Schweizer Industrie, insbesondere an viele kleine und mittlere Unternehmen. Nebst der volkswirtschaftlich wichtigen Beschäftigungswirkung sind die Industriebeteiligungsgeschäfte auch zum Erhalt der rüstungs- und sicherheitstechnologischen Kernfähigkeiten in der Schweiz von grosser Bedeutung.

Weder direkte noch indirekte Beteiligungen werden vom Bund subventioniert; wettbewerbsfähige Offerten der Schweizer Firmen sind Voraussetzung für das Zustandekommen von Geschäften. Die Beteiligungsabklärungen sowie die Überwachung und der Vollzug der vereinbarten Kompensationsgeschäfte werden von der armasuisse in Zusammenarbeit mit dem OffsetBüro Bern geleitet und zusammen mit den Industrieverbänden Swissmem und Groupe Romand pour le Matériel de Défense et de Sécurité durchgeführt.

2773

Vorhaben

Kredit

Beschäftigungswirksamkeit Inland

Ausland

Direkte Vergabe Mio. Fr.

­ Rechenzentrum VBS / Bund 2020, Informatik-Architektur und -Infrastruktur ­ Laserschusssimulator für Kommandopanzer 6×6 und geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug

120

Mio. Fr.

Offsetpflichtig (direkt / indirekt) %

120 100

Mio. Fr.

%

Keine Wirksamkeit Mio. Fr.

%

­

­

­

­

32

19

59

­

­

13

41

­ Leichtes Motorfahrzeug geländegängig, 1. Tranche

440

60

14

340

77

40

9

­ Brückenlegesystem

179

36

20

121

68

22

12

Total

771

235

30

461

60

75

10

235

30

696

90

Inlandproduktion und Offset

Total

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz Der Inlandanteil des beantragten Materials wird auf 235 Millionen Franken veranschlagt, was rund 30 Prozent entspricht.

Durch direkte oder indirekte Beteiligungen (Offset) der Schweizer Wirtschaft an der Beschaffung von ausländischem Material werden Firmen in der Schweiz weitere Aufträge in Form von Ausgleichsgeschäften erhalten. Deren Grössenordnung wird auf 461 Millionen Franken veranschlagt. Die Beschäftigungswirksamkeit wird dadurch auf 696 Millionen Franken oder 90 Prozent erhöht.

Aus den direkten Vergaben im Inland und den direkten oder indirekten Beteiligungen (Offset) ergibt sich aus dem RP 2014 eine Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz von rund 3900 Personenjahren. Durchschnittlich 500 Personen werden während rund acht Jahren beschäftigt sein. Darin enthalten sind auch Bestandteile, die von der Schweizer Industrie für die Fertigung allenfalls aus dem Ausland zugekauft werden.

Risikobeurteilung Bei der Bemessung der einzelnen Vorhaben werden folgende Risikograde unterschieden und durch entsprechende Zuschläge bei der Kostenbeurteilung berücksichtigt: ­

2774

kleines Risiko: Es besteht Grund zur Annahme, dass das Vorhaben in allen Teilen der Zielsetzung entspricht. Kleinere Abweichungen würden nicht ins Gewicht fallen.

­

mittleres Risiko: Negative Abweichungen von der Zielsetzung sind möglich oder wahrscheinlich. Die Folgen können zwar nicht endgültig abgeschätzt werden, doch deckt der definierte Zuschlag dieses Risiko ab.

­

grosses Risiko: Es sind mit grosser Wahrscheinlichkeit negative Abweichungen von der Zielsetzung zu erwarten. Wesentliche Punkte sind noch nicht abgeklärt. Es liegen nur Richtpreisofferten vor.

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf Artikel 60 Absatz 1 und 167 der Bundesverfassung18 (BV).

5.2

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Die Vorlage untersteht der Ausgabenbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV, da sie eine einmalige Ausgabe von über 20 Millionen Franken nach sich zieht.

Der Gesamtkredit von 771 Millionen Franken nach Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2014 ist demnach von den eidgenössischen Räten mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte zu verabschieden.

18

SR 101

2775

Vorlage B: Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial 2014 6

Die einzelnen Ausserdienststellungen

6.1

F-5 Tiger

6.1.1

Einleitung

Die F-5 Tiger wurden mit den Rüstungsprogrammen 197519 und 1981 beschafft. Sie basieren auf Technologie der Sechzigerjahre und genügen heutigen Anforderungen für die Luftverteidigung und den Luftpolizeidienst nicht mehr. Mit dem RP 2012 wurde deshalb die Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs Gripen E beantragt, das diese Bedürfnisse abdeckt. Die Ausserdienststellung der F-5 Tiger-Restflotte soll bis Mitte 2016 abgeschlossen sein.

6.1.2

Veranlassung

Die derzeit noch im Dienst stehenden F-5 Tiger-Kampfflugzeuge verursachen erhebliche Kosten und können beim Schutz des Luftraums mit Luftpolizeidienst und Luftverteidigung die F/A-18 nur noch mit Einschränkungen unterstützen, weil sie: ­

nur tagsüber und bei gutem Wetter operationell einsetzbar sind und

­

den heutigen Anforderungen an ein Abfangjäger-System, insbesondere im Bereich der Bekämpfung von modernen Flugzeugen und Lenkwaffen, nicht mehr gerecht werden.

Die Frage, ob die über dreissigjährigen F-5 Tiger so modernisiert werden könnten, dass sie für die kommenden 10­15 Jahre den Anforderungen wieder genügen, wurde geprüft. Eine umfassende Untersuchung ergab, dass auch mit einem teuren UpgradeProgramm die Leistungsfähigkeit heutiger Kampfflugzeuge nicht erreicht werden kann.

6.1.3

Umfang der Ausserdienststellung

Von den ursprünglich beschafften 110 Kampflugzeugen des Typs F-5 Tiger verbleiben nach Verkäufen 2002 ff., nach Verlusten infolge Absturz und nach Zuweisungen als Kulturgut für die Nachwelt aktuell noch 54 Maschinen in Nutzung. Diese sollen nun mitsamt der dazugehörigen Logistik und Infrastruktur ausser Dienst gestellt und nach Möglichkeit ­ so wie weiteres ausser Dienst gestelltes Material ebenfalls ­ verkauft werden.

19

BBl 1975 II 881

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Zuweisungen

Anzahl

Beschaffung mit RP 1975 / 1981 ­ F-5 Tiger E

98

­ F-5 Tiger F

12 Total I

110

Verluste ­ F-5 Tiger

­9

Verkäufe ­ F-5 Tiger (US Navy, 2002 ff.)

­44

Kulturgut ­ F-5 Tiger

­3

Ausserdienststellung mit RP 2014

6.1.4

Total II

54

Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft

Die Einsatzbereitschaft der Schweizer Luftwaffe wird ab 2016 einerseits mit der F/A-18-Flotte und andererseits mit der Überbrückungslösung Gripen C/D (acht Gripen C und drei Gripen D) und den beantragten 22 Gripen E (Botschaft vom 14. November 201220 zur Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen [Rüstungsprogramm 2012 und Gripen-Fondsgesetz]) sichergestellt.

Mit der vollständigen Ausserdienststellung der F-5 Tiger werden auch die Flugzeuge der Patrouille Suisse ausser Dienst gestellt. In welcher Form und mit welchem Flugzeugtyp die Patrouille Suisse in Zukunft zum Einsatz kommen soll, wurde noch nicht festgelegt und ist Gegenstand von Abklärungen.

Der Flugbetrieb der F-5 Tiger wird auch dann eingestellt, wenn die Beschaffung der Gripen E an der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 scheitern sollte; das Verhältnis von Aufwand und Ertrag erlaubt keinen weiteren Betrieb.

6.1.5

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Gesamthaft werden durch die Ausserdienststellung der F-5 Tiger jährlich 48 Millionen Franken eingespart. Diese setzen sich zusammen aus: 8 Millionen für das Personal (ohne Berufsmilitärpiloten für die Patrouille Suisse), 28 Millionen für die Instandhaltung und 9 Millionen für den Treibstoff und 3 Millionen Betriebsaufwand für die Immobilien (Zahlen 2011). Die eingesparten Aufwendungen werden vorerst für die Überbrückungslösung Gripen C/D und anschliessend für den Gripen E eingesetzt.

20

BBl 2012 9281

2777

Inwieweit die bestehende Infrastruktur wie Kavernen-Stollen, Hangars, Flugzeugboxen und Lagerräume weiterverwendet oder umgenutzt werden kann, ist Gegenstand laufender Abklärungen.

6.2

Panzer 87 Leopard Konfiguration A4

6.2.1

Einleitung

Gestützt auf den Entscheid des Bundesrates, die Durchhaltefähigkeit der Armee für Einsätze zugunsten ziviler Behörden zu erhöhen, verabschiedete die Departementsleitung des VBS mit dem Entwicklungsschritt 2008/11 die Ausserdienststellung diverser Hauptsysteme. Davon betroffen sind auch die zurzeit stillgelegten 122 Panzer 87 Leopard (Pz 87 Leo) Konfiguration A4. Davon sollen nun 96 liquidiert werden.

6.2.2

Veranlassung

Der Entwicklungsschritt 2008/11, die Weiterentwicklung der Armee sowie politische Entscheide verzögerten die vorgesehene Ausserdienststellung des Panzers 87 Leopard Konfiguration A4.

Aufgrund von Planungsunsicherheiten im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee und der Forderung der Politik, wonach Ausserdienststellungen von ­ mit Rüstungsprogrammen genehmigten ­ Rüstungsgütern dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen sind, ordnete der Chef der Armee Ende 2012 die Stilllegung der 122 überzähligen Pz 87 Leo A4 an. Gleichzeitig beauftragte er die Ausarbeitung eines Ausserdienststellungskonzepts unter Berücksichtigung von Auflagen im Hinblick auf den Substanzerhalt, die Ersatzteilgewinnung, die Systemreserve (12 Panzer) und einen allfälligen Verkauf.

Die Stilllegung der Pz 87 Leo A4 soll aufgehoben und diese, wie ursprünglich vorgesehen, aus folgenden Gründen ausser Dienst gestellt werden: ­

Eine Zweiflottenstrategie (Panzer 87 Leopard Werterhaltung [Pz 87 Leo WE] und Pz 87 Leo A4) ist nach dem Entscheid, die Stilllegung aufzuheben, nicht sinnvoll.

­

Alle Ausbildungsmittel (Simulatoren) und die gesamte Ersatzteilbewirtschaftung sind auf die Flotte der Pz 87 Leo WE ausgelegt.

­

Die Konfiguration Werterhaltung verfügt gegenüber der Konfiguration A4 über ein verbessertes Sicherheitspaket, das die Überlebenschancen der Panzerbesatzung signifikant erhöht.

­

Gemäss Weiterentwicklung der Armee können die vorgesehenen Verbände vollständig mit Pz 87 Leo WE ausgerüstet werden.

­

Die Pz 87 Leo A4 müssten mittels einem Rüstungsprogramm auf den Stand der Pz 87 Leo WE gebracht werden (Kostenschätzung: rund 320 Millionen Franken für 96 Panzer).

2778

6.2.3

Umfang der Ausserdienststellung

Von den ursprünglich beschafften 380 Pz 87 Leo A4 verbleiben, unter Berücksichtigung der zurzeit genutzten 134 Pz 87 Leo WE, nach Umnutzung zu Genie- und Minenräumpanzern und Schleppobjekten, nach Verkäufen und Entsorgungen, nach Abzug der Fahrzeuge, die als Kulturgut verwendet werden, und unter Einbezug einer Systemreserve aktuell 96 Pz 87 Leo A4. Diese sollen nun mitsamt der dazugehörigen Logistik und Infrastruktur ausser Dienst gestellt werden.

Die Systemreserve von 12 Pz 87 Leo A4 soll für die Umnutzung zu Brückenlegesystemen (vgl. Ziff. 2.4) stillgelegt bleiben.

Zuweisungen

Anzahl

Beschaffung mit RP 1984 ­ Pz 87 Leo A4

Total I

380

(Um-)Nutzung ­ Pz 87 Leo WE (RP 2006)

­134

­ Genie- und Minenräumpanzer Leopard (RP 2006)

­12

­ Schleppobjekte Pz 87 Leo

­10

­ Schiesspanzer 87 Leo (armasuisse, W+T)

­4

­ Brückenlegesystem (Systemreserve)

­12

Verkauf/Entsorgung ­ Pz 87 Leo A4 (Verkauf abgeschlossen)

­95

­ Pz 87 Leo A4 (Verkauf bewilligt)

­14

Kulturgut ­ Pz 87 Leo

­3

Ausserdienststellung mit RP 2014

Total II

96

Die 96 Pz 87 Leo A4 werden voraussichtlich zwischen 2015 und 2020 ausser Dienst gestellt.

6.2.4

Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft

Die Ausserdienststellung von 96 Pz 87 Leo A4 hat keinen Einfluss auf die Einsatzbereitschaft der Armee.

Die mit der Weiterentwicklung der Armee vorgesehenen vier mechanisierten Bataillone können vollständig mit 112 Pz 87 Leo WE ausgerüstet werden. Die verbleibenden 22 Pz 87 Leo WE decken den Ausbildungsbedarf wie auch die logistische Umlaufreserve (Pool) ab.

2779

6.2.5

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Bei einer Fortsetzung der Stilllegung bis 2030 würden Kosten von rund 12 Millionen für die Wartung (Personal, Material), den Lagerplatz und die Anpassung der Infrastruktur anfallen. Durch die Ausserdienststellung der Pz 87 Leo A4 kann dieser Betrag eingespart werden.

6.3

Panzerhaubitze M109 KAWEST

6.3.1

Einleitung

Gestützt auf den Entscheid des Bundesrates, die Durchhaltefähigkeit der Armee für Einsätze zugunsten ziviler Behörden zu erhöhen, verabschiedete die Departementsleitung des VBS mit dem Entwicklungsschritt 2008/11 die Ausserdienststellung diverser Hauptsysteme. Davon betroffen sind auch die zurzeit stillgelegten 162 Panzerhaubitzen M109 KAWEST (Pz Hb M109 KAWEST) ohne die Konfiguration Werterhaltung.

6.3.2

Veranlassung

Der Entwicklungsschritt 2008/11, die Weiterentwicklung der Armee sowie politische Entscheide verzögerten die vorgesehene Ausserdienststellung der Pz Hb M109 KAWEST. Infolgedessen sind zurzeit 162 Pz Hb M109 KAWEST stillgelegt.

Die Stilllegung soll aufgehoben und die Pz Hb M109 KAWEST, wie ursprünglich vorgesehen, ausser Dienst gestellt werden. Gemäss Weiterentwicklung der Armee können die vorgesehenen Verbände vollständig mit den verbleibenden 133 Pz Hb M109 KAWEST WE ausgerüstet werden. Mit der verbleibenden Anzahl Geschütze kann die Ausbildung wie auch die Umlaufreserve gewährleistet werden.

6.3.3

Umfang der Ausserdienststellung

Von den ursprünglich beschafften 581 Pz Hb M109 verbleiben noch 162 Pz Hb M109 KAWEST ohne die Konfiguration Werterhaltung. Diese sollen nun mitsamt der dazugehörigen Logistik und Infrastruktur ausser Dienst gestellt werden.

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Zuweisungen

Anzahl

Beschaffung RP 1968,1974,1979, 1988 ­ Pz Hb M109 in diversen Konfigurationen, inkl. 15 Fahrschulwagen

Total I

581

(Um-)Nutzung ­ Pz Hb M109 KAWEST21 WE (AEB/EIB 2008)

­133

Ausleihe (Technische Abklärungen/Verkaufsmuster) ­ Pz Hb M109

­2

Verkauf/Entsorgung ­ Pz Hb M109

­195

­ Pz Hb M109 KAWEST

­50

­ Fahrschulwagen

­15

Kulturgut ­ Pz Hb M109

­21

­ Pz Hb M109 KAWEST Ausserdienststellung mit RP 2014

­3 Total II

162

Die 162 Pz Hb M109 KAWEST werden voraussichtlich zwischen 2015 und 2020 ausser Dienst gestellt.

6.3.4

Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft

Die Ausserdienststellung von 162 Pz Hb M109 KAWEST hat keinen Einfluss auf die Einsatzbereitschaft der Armee.

Die mit der Weiterentwicklung der Armee vorgesehenen vier Artillerieabteilungen können vollständig mit 96 Pz Hb M109 KAWEST WE ausgerüstet werden. Die verbleibenden 37 Pz Hb M109 KAWEST WE decken den Ausbildungsbedarf wie auch die logistische Umlaufreserve (Pool) ab.

6.3.5

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Bei einer Weiterführung der Stilllegung bis 2025 würden Kosten von zirka 5,6 Millionen für die Kontrollen und den Lagerplatz anfallen. Durch die Ausserdienststellung der Pz Hb M109 KAWEST kann dieser Betrag eingespart werden.

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348 Pz Hb M109 wurden mit den RP 1995 / 1997 kampfwertgesteigert (KAWEST).

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7

Rechtliche Aspekte

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf Artikel 60 Absatz 1 BV.

Ausserdienststellungen werden in Artikel 109a und 149b des Militärgesetzes vom 3. Februar 199522 geregelt.

Gestützt auf Artikel 109a MG ist grundsätzlich das VBS für die Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial zuständig. In Erfüllung der Motion 11.4135 (Mo. Ständerat (Niederberger) «Ausserdienststellung von Rüstungsgütern») wird die Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial 2014 (Vorlage B) von der Bundesversammlung in Form eines einfachen ­ nicht referendumsfähigen ­ Bundesbeschlusses erlassen (Art. 163 Abs. 2 BV).

22

SR 510.10

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