Militärische Plangenehmigung betreffend die Gemeinde Schwyz, Zeughaus Seewen-Schwyz; Umsetzung GEP-Massnahmen 1. Priorität vom 15. Januar 2014

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 16. September 2013 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die bauliche Umsetzung von Massnahmen erster Priorität aus dem generellen Entwässerungsplan Zeughausareal Seewen-Schwyz unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

28. Januar 2014

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2014-0082