Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) 1.

Umsetzung von Artikel 95 Absatz 3 BV (Volksinitiative «gegen die Abzockerei») bzw. Überführung der Bestimmungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften in die Bundesgesetze. Weitere damit verbundene Themen: Präzisierung der Sorgfaltspflichten des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung bei der Vergütungspolitik, Setzen von Leitplanken für Antrittsprämien und Entschädigungen für Konkurrenzverbote und Senkung der Hürden für die Rückforderungsklage;

2.

Wiederaufnahme der vom Parlament zurückgewiesen Aktienrechtsrevision von 2007: Liberalisierung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen, Verbesserung der Corporate Governance (auch bei nicht börsenkotierte Gesellschaften), Verwendung elektronischer Mittel in der GV;

3.

Bessere Abstimmung des Aktienrechts auf das neue Rechnungslegungsrecht, u.a. bei den eigenen Aktien und der Verwendung ausländischer Währungen in Buchhaltung und Rechnungslegung;

4.

Weitere Themen, die aufgrund parlamentarischer Vorstösse sowie politischer und öffentlicher Diskussionen aufgegriffen werden: Leitplanken für sehr hohe Vergütungen, Geschlechterquote für den Verwaltungsrat börsenkotierter Gesellschaften, Lösungsvorschlag für die Problematik hoher Bestände von Dispoaktien und zivilprozessuale Massnahmen zur erleichterten Durchsetzung aktienrechtlicher Klagen.

Datum der Eröffnung: 28. November 2014 Vernehmlassungsfrist: 15. März 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Eidg. Amt für das Handelsregister, Bundesrain 20, 3003 Bern, Tel. 031 322 41 96, Fax 031 322 44 83, www.bj.admin.ch/bj/de/home.html Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. Dezember 2014

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Bundeskanzlei

2014-3193