Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2014 vom 11. Juni 2014
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. März 20142, beschliesst: Art. 1
Nachtragskredite
Für das Jahr 2014 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2014 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: Franken
a.
Erfolgsrechnung: Aufwände von
82 939 900
b.
Investitionsbereich: Ausgaben von
98 400 000
Art. 2
Ausgaben
Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2014 werden zusätzliche Ausgaben von 131 339 900 Franken genehmigt.
Art. 3
Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt: Franken
1 2
a.
Zusatzkredit für die Investitionsbeiträge an Fachhochschulen 20132016
64 000 000
b.
Verpflichtungskredit für die Beschaffung von Kaliumiodidtabletten (Jodtabletten)
20 000 000
c.
Verpflichtungskredit für die WHO-Planungsarbeiten Neubau Erweiterung Sitz Genf
14 000 000
d.
Verpflichtungskredit für die IFRC-Planungsarbeiten Erweiterungsneubau Sitz Genf
5 000 000
SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.
2014-1662
5389
Nachtrag I zum Voranschlag 2014. BB
Art. 4
Der Ausgabenbremse unterstellter Zahlungsrahmen
Der Zahlungsrahmen Forschungseinrichtungen nationaler Bedeutung 20132016 wird um 10 500 000 Franken aufgestockt.
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 4. Juni 2014
Ständerat, 11. Juni 2014
Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Hannes Germann Die Sekretärin: Martina Buol
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