Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2014 vom 11. Juni 2014

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. März 20142, beschliesst: Art. 1

Nachtragskredite

Für das Jahr 2014 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2014 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: Franken

a.

Erfolgsrechnung: Aufwände von

82 939 900

b.

Investitionsbereich: Ausgaben von

98 400 000

Art. 2

Ausgaben

Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2014 werden zusätzliche Ausgaben von 131 339 900 Franken genehmigt.

Art. 3

Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt: Franken

1 2

a.

Zusatzkredit für die Investitionsbeiträge an Fachhochschulen 2013­2016

64 000 000

b.

Verpflichtungskredit für die Beschaffung von Kaliumiodidtabletten (Jodtabletten)

20 000 000

c.

Verpflichtungskredit für die WHO-Planungsarbeiten Neubau Erweiterung Sitz Genf

14 000 000

d.

Verpflichtungskredit für die IFRC-Planungsarbeiten Erweiterungsneubau Sitz Genf

5 000 000

SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.

2014-1662

5389

Nachtrag I zum Voranschlag 2014. BB

Art. 4

Der Ausgabenbremse unterstellter Zahlungsrahmen

Der Zahlungsrahmen Forschungseinrichtungen nationaler Bedeutung 2013­2016 wird um 10 500 000 Franken aufgestockt.

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 4. Juni 2014

Ständerat, 11. Juni 2014

Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Hannes Germann Die Sekretärin: Martina Buol

5390