Bundesbeschluss über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2016­2019

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 sowie auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom 19. November 20143, beschliesst:

Art. 1 Zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat wird für den Zeitraum 2016-2019 ein Zahlungsrahmen von 102,4 Millionen Franken gewährt.

Art. 2 Für die Renovierung des Internationalen Konferenzzentrums Genf (CICG) wird für den Zeitraum 2016­2019 ein Verpflichtungskredit von 4 Millionen Franken gewährt.

Art. 3 Für die Massnahmen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen wird ein Rahmenkredit von 11 185 000 Franken gewährt. Mit diesem Kredit können ab dem Beschluss des Zweitrats bis zum 31. Dezember 2019 Beiträge gesprochen werden.

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 192.12 BBl 2014 9229

2014-0480

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Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2016­2019. BB

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