Obligationenrecht

Entwurf

(Revision des Widerrufsrechts) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 14. November 20131 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: I Das Obligationenrecht3 wird wie folgt geändert: Art. 40a H. Widerrufsrecht bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften I. Grundsätze

Der Konsument kann seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, falls es sich beim Vertrag um ein Haustürgeschäft oder ein Fernabsatzgeschäft über bewegliche Sachen oder über Dienstleistungen handelt.

1

Steht dem Konsumenten ein Widerrufsrecht nach einem anderen Bundesgesetz zu, so geht dieses vor. Die Bestimmungen zur Ausübung des Widerrufsrechts und zu den Folgen des Widerrufs (Art. 40j­40o) können dabei ergänzend zur Anwendung gelangen.

2

Die Parteien dürfen nicht zum Nachteil des Konsumenten die Bestimmungen zum Widerrufsrecht (Art. 40a­40o) ausschliessen, davon abweichen oder deren Wirkung abändern.

3

Minderheit (Minder, Engler, Schmid Martin) Der Konsument kann seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, falls es sich beim Vertrag um ein Haustürgeschäft oder ein über Sprachtelefonie abgeschlossenes Geschäft über bewegliche Sachen oder über Dienstleistungen handelt.

1

Art. 40b II. Begriffe 1. Haustürgeschäft

1 2 3

Als Haustürgeschäft gilt ein Vertrag, bei welchem dem Konsumenten das Angebot ausserhalb der Geschäftsräume des Anbieters bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit von Anbieter und Konsument

1

BBl 2014 921 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.

SR 220

2013-2947

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Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

gemacht wird, insbesondere auch an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden ist.

Nicht als Haustürgeschäft gilt ein Vertrag, wenn der Konsument die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat oder dem Konsumenten das Angebot an einem Markt- oder Messestand gemacht wird oder der Vertrag dort geschlossen wird. Der entsprechende Nachweis obliegt dem Anbieter.

2

Art. 40c 2. Fernabsatzgeschäft

Als Fernabsatzgeschäft gilt ein Vertrag, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien oder ihrer Vertreter abgeschlossen wird und bei dessen Abschluss der Anbieter im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet.

Minderheit (Minder, Engler, Schmid Martin) Aufgehoben Art. 40d

3. Konsument und Anbieter

Als Konsument gilt jede natürliche Person, die einen Vertrag für ihre persönlichen oder familiären Bedürfnisse abschliesst.

1

Als Anbieter gilt die andere, natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abschliesst, der ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2

Art. 40e III. Ausnahmen 1. Im Allgemeinen

Der Konsument hat kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag: a.

Leistungen des Konsumenten zum Gegenstand hat, die den Betrag von 100 Franken nicht übersteigen;

b.

öffentlich beurkundet wird;

c.

ein Zufallselement hat, namentlich weil der Preis Schwankungen auf dem Markt unterliegt, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat; oder

d.

auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen wird.

Art. 40f 2. Bei Sachen

Der Konsument hat kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag eine bewegliche Sache zum Gegenstand hat, die:

1

a.

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nicht für eine Rücksendung geeignet ist, sei es aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Haltbarkeit oder aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene; oder

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b.

nach Vorgaben des Konsumenten angefertigt wird oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Bei Verträgen über Lebensmittel hat der Konsument in keinem Fall ein Widerrufsrecht.

2

Art. 40g 3. Bei Dienstleistungen

Der Konsument hat kein Widerrufsrecht bei Verträgen über: a.

Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Beförderung von Personen und Sachen, Vermietung von Fahrzeugen, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Anbieter bei Vertragsabschluss verpflichtet hat, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen;

b.

dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Konsument den Anbieter ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat, vorbehältlich allfälliger weiterer, nicht ausdrücklich verlangter Dienstleistungen oder nicht unbedingt notwendiger Ersatzteile;

c.

Finanzdienstleistungen;

d.

Pauschalreisen.

Art. 40h 4. Bei digitalen Inhalten

Werden dem Konsumenten digitale Inhalte vom Anbieter nicht auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt, so hat der Konsument kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Konsumenten unter Hinweis auf den Verlust seines Widerrufsrechts von beiden Vertragsparteien sofort zu erfüllen ist.

Minderheit (Schmid Martin, Häberli-Koller, Minder) Werden dem Konsumenten digitale Inhalte vom Anbieter nicht auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt, so hat der Konsument kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag von beiden Vertragsparteien sofort zu erfüllen ist.

Art. 40i

IV. Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht des Konsumenten erlischt, wenn: a.

die Sache vom Konsumenten in einer Weise gebraucht oder benützt wird, die über die Prüfung ihrer Vertragsmässigkeit und Funktionsfähigkeit hinausgeht;

b.

die Sache nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit andern Sachen vermischt oder verbunden wurde; 953

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

c.

die Sache vom Konsumenten in einem Geschäftsraum des Anbieters abgeholt und mit gleichzeitiger ausdrücklicher Zustimmung angenommen wird;

d.

die Dienstleistung vom Anbieter mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Konsumenten vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird; oder

e.

bei Computersoftware oder anderen digitalen Inhalten sowie Ton- und Videoaufnahmen, die dem Konsumenten auf einem festen Datenträger in einer versiegelten Packung geliefert werden, die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird.

Minderheit (Schmid Martin, Engler, Häberli-Koller, Minder) e.

bei Computersoftware oder anderen urheberrechtlich geschützten Produkten, die dem Konsumenten auf einem festen Datenträger in einer versiegelten Packung geliefert werden, die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird.

Art. 40j V. Ausübung des 1 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

Widerrufsrechts und Folgen des 2 Sie beginnt mit dem Empfang der Sache oder mit dem Widerrufs Vertrags bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten, 1. Frist

Abschluss des die nicht auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt werden, nicht aber bevor der Anbieter den Konsumenten in der vorgeschriebenen Form informiert hat über: a.

das Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist;

b.

die Firma und die Adresse, an die der Widerruf zu richten ist.

Sie endet spätestens drei Monate und 14 Tage nach dem Empfang der Sache oder nach dem Vertragsabschluss bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten, die nicht auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wenn der Anbieter den Konsumenten nicht nach Absatz 2 informiert hat.

3

Sie ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung dem Anbieter am letzten Tag der Widerrufsfrist mitgeteilt oder gesendet wird.

4

Art. 40k 2. Form und Beweis

1

Die Informationen nach Artikel 40j Absatz 2 sind vom Anbieter gegenüber dem Konsumenten auf beweisbare Art zu erbringen. Dem Anbieter obliegt der Beweis des Zeitpunkts dieser Informationen.

3

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Der Widerruf ist an keine Form gebunden.

2

Der Beweis des fristgemässen Widerrufs obliegt dem Konsumenten.

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Art. 40l 3. Folgen a. Im Allgemeinen

Der Widerruf bewirkt, dass der Antrag zum Vertragsabschluss oder die Annahmeerklärung des Konsumenten von Anfang an unwirksam ist.

1

Die Parteien müssen bereits empfangene Leistungen innert 14 Tagen zurückerstatten.

2

Art. 40m b. Pflichten des Anbieters

Der Anbieter hat bereits geleistete Zahlungen des Konsumenten zurückzuerstatten.

1

Er kann die Rückerstattung bis zum Erhalt der Sache oder eines Nachweises über die Rücksendung verweigern.

2

Art. 40n c. Pflichten des Konsumenten

1

Der Konsument hat bereits empfangene Sachen zurückzugeben.

Er trägt die Kosten für die Rücksendung der Sache, es sei denn, der Anbieter habe sich zu deren Übernahme oder zur Abholung der Sache bereit erklärt oder es unterlassen, den Konsumenten vorgängig darüber zu informieren, dass er diese Kosten zu tragen hat.

2

Bei Widerruf eines Vertrags über eine bereits teilweise erbrachte Dienstleistung schuldet der Konsument dem Anbieter eine verhältnismässige Entschädigung des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises.

3

4

Er schuldet dem Anbieter keine weitere Entschädigung.

Minderheit (Schmid Martin, Minder) Er trägt die Kosten für die Hin- und Rücksendung der Ware, es sei denn, der Anbieter habe sich zu deren Übernahme oder zur Abholung der Sache bereit erklärt oder es unterlassen, den Konsumenten vorgängig darüber zu informieren, dass er diese Kosten zu tragen hat.

2

Art. 40o d. Wirkung auf verbundene Verträge

Mit dem Widerruf werden auch sämtliche mit dem widerrufenen Antrag oder der widerrufenen Annahmeerklärung verbundenen Verträge oder Willenserklärungen des Konsumenten zu Verträgen mit dem Anbieter oder einem Dritten von Anfang an unwirksam, wenn zwischen beiden Rechtsgeschäften ein sachlicher Zusammenhang besteht.

1

2

Die Artikel 40l­40n gelten sinngemäss.

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Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Art. 406d Ziff. 5 und 6 Der Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form und hat folgende Angaben zu enthalten: 5.

das Recht des Auftraggebers, schriftlich und entschädigungslos innerhalb von 14 Tagen seine Vertragserklärung zu widerrufen;

6.

das Verbot für den Beauftragten, vor Ablauf der Frist von 14 Tagen eine Zahlung entgegenzunehmen;

Art. 406e D. Inkrafttreten, Widerruf, Kündigung

1 Der Vertrag tritt für den Auftraggeber erst 14 Tage nach Erhalt eines beidseitig unterzeichneten Vertragsdoppels in Kraft. Innerhalb dieser Frist kann der Auftraggeber seine Vertragserklärung schriftlich widerrufen. Ein im Voraus erklärter Verzicht auf dieses Recht ist unverbindlich.

Vor Ablauf der Frist von 14 Tagen darf der Beauftragte vom Auftraggeber keine Zahlung entgegennehmen.

2

3

Der Widerruf und die Kündigung bedürfen der Schriftform.

Im Übrigen sind die allgemeinen Bestimmungen über die Widerrufsfolgen anwendbar (Art. 40j­40o).

4

Art. 406f Aufgehoben II Das Bundesgesetz vom 23. März 20014 über den Konsumkredit wird wie folgt geändert: Art. 16 Abs. 1 erster Satz, Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 3 zweiter Satz Die Konsumentin oder der Konsument kann den Antrag zum Vertragsschluss oder die Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. ...

1

... Die Frist ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung der Kreditgeberin am letzten Tag der Widerrufsfrist mitgeteilt oder gesendet wird.

2

... Im Falle eines Abzahlungskaufs, einer auf Kredit beanspruchten Dienstleistung oder eines Leasingvertrags gelten die Artikel 40l­40o des Obligationenrechts5.

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4 5

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SR 221.214.1 SR 220

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

III 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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