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Bundesblatt 101. Jahrgang

Bern, den 22. Dezember 1949

Band II

Erscheint wöchentlich. Preis 38 Franken im Jahr, 15 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr so Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpli ä Oie, in Bern '

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Bau neuer Schiessanlagen auf dem Versuchsschiessplatz Thun (Vom 19. Dezember 1949) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die Kriegstechnische Abteilung des Militärdepartementes führt ihre Versuche zur Erprobung und Abnahme neuer Waffen und Munition sowie zur Ermittlung der artilleristischen Schiessgrundlagen seit Jahrzehnten auf der Thuner Allmend durch. Ausführendes Organ ist die Sektion für Schiessversuche in Zusammenarbeit mit der Sektion für Munition, beide in Thun.

In den letzten Jahren sind gegen die Auswirkungen des Schiessbetriebes von seiten der Bevölkerung in zunehmendem Masse Klagen laut geworden.

Auf eine erste Eingabe, welche im Jahr 1988 von einigen Bürgern des Dorfes Allmendingen bei den Behörden von Thun eingereicht wurde, folgten seit 1948 zu wiederholten Malen Beschwerden an die Kriegstechnische Abteilung.

Darin wurde immer dringender die Verlegung des Versuchsschiessplatzes von Thun weg in eine andere, weniger bewohnte Gegend verlangt. Die Bevölkerung begründete diese Forderung damit, dass der starke Geschützlärm kaum mehr erträglich sei und dass bereits erhebliche, von den Einwirkungen des Mündungsknalles herrührende Schäden an Wohngebäuden entstanden seien. Die Kriegstechnische Abteilung war indessen nicht ohne weiteres in der Lage, diese Übelstände zu beseitigen, weshalb der Gemeinderat von Thun in mehreren Eingaben auch direkt an das eidgenössische Militärdepartement gelangte. In den Jahren 1944/49 fanden in dieser Angelegenheit zahlreiche Konferenzen statt, an denen Vertreter der interessierten Gemeinden und der Kriegstechnischen Abteilung versuchten, entweder einen neuen, ausserhalb der Gemeinde Thun gelegenen Versuchsschiessplatz zu finden, oder aber durch den Bau neuer, mit Schallschutzanlagen kombinierter Versuchsstände die schädlichen Einwirkungen des Mündungsknalles zu vermindern. Als Ergebnis langwieriger Bundesblatt. 101. Jahrg. Bd. II.

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1450 Verhandlungen entstand so das heute vorhegende Projekt «Neue Schiessanlagen Thun», dessen Bealisierung den Bewohnern von Allmendingen eine weitgehende Entlastung bringen wird.

Mit Eüeksicht auf die grosse Bedeutung, die der Versuchsschiessplatz Thun hinsichtlich Beschaffung von Waffen und Munition für unsere Armee hat, sowie zum besseren Verständnis der heutigen Situation, sei nachstehend auf die Entwicklung der letzten Jahrzehnte kurz hingewiesen. Im weitern sei dargelegt, welche Möglichkeiten bezüglich Verlegung des Schiessplatzes geprüft wurden und wie sich aus verschiedenen Projektstudien und zum Teil haureifen Projekten schliesslich die heutige Lösung herauskristallisierte.

Schon im Jahre 1899 wurde auf der Thuner Allmend, ungefähr 250 m NW vom Dorfkern Allmendingen, die sog. Vo-Anlage «Zelgli» gebaut. Sie ermöglichte dank ihrer günstigen Lage die Durchführung des Nahbeschusses gegen den 1000 m entfernten Zielhang und gegen die 2000-3000 m entfernte Gegend des Uebeschisees, sowie in späteren Jahren auch des Fernbeschusses gegen die Hänge der Stockhornkette und leistete der Sektion für Schiessversuche bis zum heutigen Tag ausgezeichnete Dienste. Die Schiessversuche der früheren Jahre gaben der Bevölkerung so lange zu keinen Eeklamationen Anlass, als mit den alten 8,4-cm- und 12-cm-Kanonen, später mit den 7,5-cm-Feldkanonen geschossen wurde. Diese Geschütze hatten kleine Schussladungen, so dass im benachbarten AHmendingen keine nennenswerte Beeinträchtigung der Bewohner und kerne Gebäudeschäden auftraten. Dies änderte sich im Jahre 1984, als die Versuche mit der neuzeitlichen 10,5-cm-Kanone einen immer grösseren .Umfang annahmen. Seit 1942 erfuhr der Schiessbetrieb zufolge der Einführung weiterer moderner Geschütze, wie der 10,5-cm-Haubitze, der 15-cm-Haubitze und schhesslich der 15-cm-Kanone zusätzlich eine beträchtliche Steigerung.

Diese neuen Geschütze weisen wegen ihrer grossen Pulverladungen sehr hohe Mündungsgasdrücke auf, die sich in Form des bekannten Mündungsknalles besonders auf kurze Distanz, sehr unangenehm auf die Gehörorgane auswirken und leicht gebaute Häuser ähnlich sehwachen Erdbeben, in Mitleidenschaft ziehen. Tatsächlich mussten denn auch vom Bund beträchtliche Entschädigungen für Gebäudeschäden ausgerichtet werden. Seitens der Kriegstechnischen Abteilung wird auch
bestätigt, dass die Versuchsschiessen mit den neuen schweren Geschützen in unmittelbarer Nähe des Dorfes Allmendingen als schwere Belastung anzusehen sind und sich für die betroffenen Anstösser um so härter auswirken, als die Schiessyersuche oft während -längerer Zeit anhalten.

Diese Entwicklung des Schiessbetriebes gab der Allmendinger Bevölkerung zu wiederholten Beschwerden bei den Thuner Behörden Anlass. Es wurde geltend gemacht, die Schiessversuche hätten während und nach dem Krieg ein ganz aussergewöhnliches Ausmass angenommen. Die physiologischen Einwirkungen des Geschützlärms auf den menschlichen Organismus seien schon für den gesunden Menschen unerträglich, in vermehrtem Masse aber für Kranke und Kinder zu einer ständigen Qual geworden. Der Gemeinderat der Stadt

1451 Thun, welcher die Interessen der Allmendinger Bevölkerung zu vertreten und zu schützen hatte, versuchte deshalb seit 1943 in verschiedenen Eingaben an das eidgenössische Militärdepartement, die Verlegung des Versuchsschiessplatzes von Thun weg in eine andere Gegend zu erwirken.

In voller Kenntnis dieser Sachlage, jedoch in Ermangelung anderweitiger Schiessanlagen, musste die Kriegstechnische Abteilung mit Eücksicht auf die damals kriegsbedingten Verhältnisse, auf der Portsetzung der Schiessversuche notgedrungen beharren. Gleichzeitig erhielt sie aber vom eidgenössischen Militärdepartement den Auftrag, Abhilfemassnahmen zu prüfen und nötigenfalls eine Verlegung der Versuchsanlagen in Aussicht zu nehmen.

Die Frage der Errichtung eines neuen Versuchsschiessplatzes ausserhalb der Gemeinde Thun war Gegenstand verschiedener Rekognoszierungen, die in den Jahren 1944/46 mit Vertretern der interessierten Gemeinden durchgeführt wurden. Die Kriegstechnische Abteilung wies schon frühzeitig mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass eine solche Verlegung das Vorhandensein guter, auch im Winter mit schweren Lastwagen befahrbarer Zufahrtsstrassea voraussetze und dass eine ganze Anzahl anderer, mit den Versuchsschiessen eng verknüpfter Bundesbetriebe ebenfalls nach auswärts verlegt werden müssten.

Dies hätte den Bau umfangreicher Anlagen wie Laboriergebäude, Munitionsdepots und Reparaturwerkstätten zur Folge, woraus dem Bund beträchtliche Kosten erwachsen würden. Es kann auch kein Zweifel darüber bestehen, dass zufolge der grossen Transportdistanzen und der damit verbundenen Zeitverluste mit einer Personalvermehrung bei den ausführenden Instanzen zu rechnen wäre und dass die komplizierte Organisation der Schiessversuche eine bedeutende Erhöhung der Betriebsspesen zur Folge hätte.

Trotz dieser ernsten Bedenken wurden mehrere, von den GemeindeVertretern vorgeschlagene Schiessplatzmöglichkeiten eingehend studiert. Die verschiedenen Begehungen, z. B. im Eriz SW von Schangnau, irn Gebiet zwischen Burgfluh und Niesen, im Seeliswald zwischen Heutigen und Niederstockern u. a., führten indessen zu keinem Resultat so dass schliesslich die Bemühungen um eine Verlegung der Versuchsanlagen von Thun weg aufgegeben werden müssten.

Gleichzeitig mit den Studien zur Verlegung des Schiessplatzes arbeitete die Kriegstechnische
Abteilung in Verbindung mit der Direktion der eidgenössischen Bauten verschiedene Bauprojekte aus, wobei,die Errichtung grosser Schallschutzmauern oder der Bau neuer, günstiger gelegener Geschützstände in Betracht gezogen wurde. Ln Sommer 1944 konnte ein erstes baureifes Projekt für die Erstellung einer neuen Schiessanlage im «Auwald», rund 900 m SW vom Dorfkern Allmendingen, vorgelegt werden, wofür damals ein Kredit von rund Fr. 660 000 bewilligt wurde.

Das Projekt kam indessen nicht zur Ausführung. Der Gemeinderat von Thun, veranlasst durch eine bei ihm eingereichte Motion von 18 Allmendinger Einwohnern, reichte am 18. Mai 1945 beim eidgenössischen Militärdepartement Einsprache gegen den Bau einer neuen Versuchsanlage im «Auwald» ein. In

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der Folge entwickelten sich hieraus langwierige Verhandlungen mit den Gemeindebehörden von Thun. Auf Grund umfangreicher Schalldruckversuche und ErschütterungBmessungen entschloss man sich zur Errichtung von speziell konstruierten Schallschutzmauern in der bestehenden Anlage «Zelgli», und es ·war vorgesehen, solche Mauern im Bewährungsfalle auch in der projektierten Anlage «Auwald» einzubauen. Als man jedoch im «Zelgli» mit dem Bau solcher Mauern beginnen wollte, erhoben die Thuner Behörden erneut Einsprache gegen das Projekt «Auwald» und zwar auch für den Fall, dass dort Schallschutzmauern eingebaut würden. Daraufhin sah sich die Kriegstechnische Abteilung gezwungen, das Projekt «Auwald» aufzugeben und weitere Untersuchungen zur Dämpfung der Schalleinwirkung zu unterlassen.

In der Folge versuchte man, das Problem durch Aufteilung dos Schiessplatzes in eine Nahbeschussanlage und in eine Fernbeschussanlage zu lösen.

In Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat von Thun gelang es, im Glütsch-; bachtal, in der 80g. «Wittaumatte», rund 1,8 km S vom Dorfkern Allmendingen u*d rund 1,5 km E der Kirche Amsoldingen einen für die Nahbeschussanlage brauchbaren Platz zu finden. Ein geeigneter Geschützstandort für die Fernbeschussanlage ergab sich vorerst auf der «Oberen Terrasse», ungefähr 1,4 km SW Allmendingen und 1,3 km N der Kirche Amsoldingen. Im Zusammenhang mit dieser Neugestaltung entstand ferner die Notwendigkeit, auch für Versuchsschiessen auf Panzerplatten eine kleinere, getrennte Beschussanlage vorzusehen. Hiefür kam ein Platz auf der hinteren «Allmend», ungefähr 1,1 km SW Allmendingen, in Betracht. Im Verlaufe des Jahres 1947 erstellte die Sektion für Schiessversuche vorläufige Projektskizzen für diese getrennten Versuchsanlagen. Um über die Knalleinwirkungen auch von den neuen Standorten aus Klarheit zu erhalten, wurden umfangreiche Schalldruckversuche und ErschütterungBmessungen durchgeführt, wobei sich die Trennung der Schiessanlagen als zweckmässige Lösung herausstellte. Die Verbesserungen gegenüber der alten Anlage «Zelgli» und dem frühern Projekt «Auwald» waren nicht zu verkennen, und der Gemeinderat von Thun liess dieses günstige Ergebnis der Bevölkerung von Allmendingen in einer stark besuchten Versammlung bekanntgeben. Er teilte der Kriegstechnischen Abteilung am 8. Juli 1947 den von den
Gemeindebehörden gefassten Beschluss wie folgt mit: «Die Bewohner von Allmendingen anerkennen, dass durch die Verlegung der Versuchsschiessen vom .Zelgli' auf die ,Wittaumatte' sich unsere Lage erheblich gebessert hat und für uns erträglicher wird. Immerhin sei festgehalten, dass die Auswirkungen, welche wir beanstandet haben, nicht gänzlich zum Verschwinden gebracht werden können, sondern zu einem Teil weiter bestehen werden. Wir sind trotzdem bereit, uns mit dieser Lösung abzufinden, in der Hoffnung, dass nach Erstellung der neuen Anlage in der .Wittaumatte' die umstrittenen Schiessversuche im ,Zelgli' endgültig eingestellt werden.»

Gestützt auf diesen Beschluss empfahl der Gemeinderat von Thun die Erstellung einer Nahbeschussanlage «Wittaumatte»; ferner ersuchte er die Kriegstechnische Abteilung, den Standort für eine Fernbeschussanlage auf der «Oberen Terrasse» zu wählen. Von der Direktion der eidgenössischen Bauten

1453 ·wurde in Verbindung mit der Sektion für Schiessversuche und einem privaten Tngenieurbureau ein generelles Projekt mit approximativem Kostenvoranschlag ausgearbeitet; dieses lag im Frühjahr 1948 vor und die Kriegstechnische Abteilung hatte die Absicht, ein entsprechendes Kreditbegehren einzureichen.

Aber auch gegen dieses neue Projekt regte sich der Widerstand. Es waren nun die oberen Gemeinden Amsoldingen, Uebeschi, Thierachern, Höfen und Pohlern, welche geltend machten, der von Allmendingen als untragbar angesehene Geschützlärm werde nun einfach auf ihre Bewohner abgewälzt. Der Widerstand richtete sich vor allem gegen die geplante Fernbeschussanlage auf der «Oberen Terrasse», die im Vergleich zur alten Anlage «Zelgli» tatsächlich um rund 1200 m näher an die oberen Gemeinden heranzuhegen käme. Die Kriegstechnische Abteilung trat nun auch mit den Vertretern dieser Gemeinden in Verhandlungen. Sie führte am 20. Mai 1948, im Beisein zahlreicher Gemeindevertreter, grössere Vergleichsschiessen vom alten Standort «Zelgli», sowie von den neuen Standorten «Wittaumatte» und «Obere Terrasse» durch, auch diesmal verbunden mit umfangreichen Schalldruckversuchen und mit Erschütterungsmessungen. Im Anschluss an diese Versuche teilten die versammelten Gemeindebehörden den Vertretern der Kriegstechnischen Abteilung mit, dass gegen die vorgesehene Anlage in der «Wittaumatte» keine Einwendungen erhoben würden, sofern aus dieser Stellung nur auf rund 400 m, an den natür< lieh anstehenden Kugelfang geschossen werde, dass man sich aber mit dem Bau einer Fernbeschussanlage auf der «Oberen Terrasse» nicht einverstanden erklären könne, weil von hier der Geschützlärm für die Bewohner von Amsoldingen und Uebeschi viel zu gross sei. Es wurde auch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass zu dem seit vielen Jahren ertragenen Schiesslärm, herrührend vom Versuchsschiessplatz Thun, vor kurzem die zahlreichen Fahrübungen der Leichten Truppen mit ihren lärmenden Motor- und Panzerfahrzeugen in die Gegend der oberen Gemeinden verlegt worden seien und dass man ihnen nicht weitere Lasten dieser Art aufbürden solle.

Am 10. Juli 1948 ergab sich die Gelegenheit, verschiedene, den Waffenplatz Thun betreffende Fragen in einer Konferenz beim eidgenössischen Militärdepartement zu behandeln, wobei zur Entlastung der Gemeinden Amsoldingen
und Uebeschi eine Vorverlegung des Geschützstandes «Obere Terrasse» in Erwägung gezogen wurde. Um den Anstössern an die vorgesehenen Stellungen Gelegenheit zur Beurteilung der Schallwirkungen zu geben, führte die Kriegstechnische Abteilung neuerdings eine grössere Schiessdemonstration durch.

Man kam dabei zur Feststellung, dass auch eine Vorverlegung der Fernbeschussanlage gegen den sog. «Hambühl», um 1800 m näher an die Stockhornkette heran, für die oberen Gemeinden keine wirkliche Entlastung bringen konnte.

Man sah sich sehliesshch gezwungen, den neuen Standort in den «Hinteren Auwald» zurückzunehmen, und zwar --zum Unterschied vom «Projekt 1944» -- um rund 200 m weiter westwärts vom Dorfkern Allmendingen.

Am 16. September 1948 führte die Kriegstechnische Abteilung auch vor Vertretern der Gemeinde Allmendingen ein instruktives Vergleichsschiessen,

1454 verbunden mit Schalldruekmessungen, aus den Geschützstandorten «Obere Terrasse» und «Hinterer Auwald» einerseits, und aus der alten Schiessanlage «Zelgli» anderseits durch. Der Geschützlärm aus den beiden neuen Standorten war praktisch derselbe ; -- es konnte kein wirklich ins Gewicht fallender Unterschied festgestellt werden. Gegenüber dem «Zelgli» erwiesen sich die neuen Standorte als wesentlich günstiger.

Es bestätigte sich übrigens bei diesem Schiessen die schon bei früheren Versuchen gemachte Feststellung, dass die mit Apparaten gemessenen Schalldrucke und die mit dem Gehör aufgenommenen subjektiven Knallwahrnehmungen durchaus nicht immer übereinstimmen und dass es jedenfalls nicht angängig ist, den Entscheid darüber, ob der Geschützlärni von einem bestimmten Standort aus die Erträglichkeitsgrenze überschreitet oder nicht, auf solche Messungen allein abzustellen.

Bei sachlicher Beurteilung aller Umstände konnten sich die Gemeindevertreter der Auffassung nicht verschliessen, dass eine Fernbeschussanlage im «Hinteren Auwald» der Bevölkerung von Allmendingen doch eine ganz beträchtliche Entlastung bringen müsse, besonders im Hinblick darauf, dass künftig alle Versuchsschiessen mit grossen Schussladungen im «Zelgli» wegfallen werden und dass im «Hinteren Auwald» nur noch Fernbeschussversuche durchgeführt werden, die sich auf einzelne Tage des Jahres verteilen. Aber auch den oberen Gemeinden bringt eine Anlage im «Hinteren Auwald» keine 'unerträgliche Belastung, liegt doch ;dieser Standort von den zumeist betroffenen Gemeinden Amsoldingen und Uebeschi rund 800 m weiter weg als die «Obere Terrasse» und ausserdem 50 m tiefer, hinter einer steilen, den Mündungsschalldruck abschirmenden bewaldeten Böschung.

Seitens der Direktion der eidgenössischen Bauten war bereits im Jahre 1948 ein ausführliches Projekt mit detaillierten Kostenberechnungen ausgearbeitet worden, in welchem als Fernbeschussanlage nun die «Obere Terrasse» figuriert.

Der für diesen Standort projektierte Geschützstand mit Schutzkuppol lässt sich jedoch ohne wesentliche Änderungen oder Kostenvermehrungen auch im «Hinteren Auwald» erstellen.

Auf Grund der geschilderten Sachlage können wir Ihnen nun ein Kreditbegehren wie folgt unterbreiten : A. Panzerbeschussanlage «Allmend». .

Fr. 110000 B. Fernbeschussanlage «Hinterer A u w
a l d » . . . . . . . . . » 232 000 C. Nahbeschussanlage «Wittaumatte» .

» l 349 000 Total neue Schiessanlagen Thun Fr. l 691 000 Die Baukosten sind auf Grund des gegenwärtigen Preisstandes berechnet.

Die nähern Einzelheiten gehen aus den von der eidgenössischen Baudirektion erstellten Projektplänen und den detaillierten Kostenberechnungen, sowie aus den ergänzenden Angaben der Kriegstechnischen Abteilung hervor.

Die Erstellung neuer Schiessanlagen für den Versuchsschiessplatz Thun entspricht einer unbedingten Notwendigkeit, und es kann eine Aufschiebung

1455 dieses Bauvorhabens nicht in Betracht fallen. Die immer wieder neu entstehenden Schäden an Gebäulichkeiten sind beträchtlich, und es würden dem Bund allein hieraus mit der Zeit bedeutende Kosten erwachsen. Es muss aber auch den berechtigten Forderungen der ortsansässigen Bevölkerung nach Beseitigung der mit dem Schiessen verbundenen Lärmeinwirkungen weitgehend entsprochen werden.

Mit dem Bau der projektierten Neuanlagen werden auch sehr grosse Gefahrenmomente, die den verantwortlichen Instanzen seit langem zu ernsten Bedenken Anlass geben, dank spezieller Schutzeinrichtungen beseitigt. Es sei darauf hingewiesen, dass in den Jahren 1944 und 1945 je ein Eohrkrepierer in einer 15-cm-Haubitze entstand, und es ist lediglich glücklichen Umständen zu verdanken, dass dabei keine Todesopfer und keine nennenswerten Sachschäden entstanden. Mit solchen Unfällen, bei denen die Granate während des Abschusses vorzeitig im Bohr krepiert, wobei dieses auseinandergerissen wird und schwere Splitter im weiten Umkreis herumfliegen, muss bei Versuchsschiessen leider gerechnet werden. In neuester Zeit kommt auch den Versuchen mit Panzergeschossen eine stets wachsende Bedeutung zu. Bei diesen Geschossen, die mit sehr grossen Endgeschwindigkeiten auf Panzerplatten auftreffen, prallen einzelne Geschosse gelegentlich mit grosser Wucht ab, und es bedarf besonderer Schutzanlagen, um diese Prellschüsse am Weiterfliegen in bewohnte Gebiete zu verhindern. Auch in dieser Beziehung bringen die neuen Schiessanlagen ganz wesentliche Verbesserungen, Schliesslich gilt es auch, die seit bald 50 Jahren bestehenden und mit den eidgenössischen Betrieben in Thun eng verwachsenen Versuchsanlagen auf dem Platze Thun zu erhalten, und es soll der Kriegstechnischen Abteilung und ihren unterstellten Instanzen mit dem Bau einer modernen Versuchsanlage das Werkzeug in die Hand gegeben werden, dessen sie zur Erfüllung ihrer wichtigen Aufgabe bei der Beschaffung von Waffen und Munition auch in den kommenden Jahren notwendigerweise bedarf.

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit für den Bau neuer Schiessanlagen zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss gutzuheissen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 19. Dezember 1949.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: E. Nobs Der Bundeskanzler: Leimgrnber

1456 (Entwurf)

Bundesbeschluss Über

den Bau neuer Schiegganlagen auf dem Versuchsschiessplatz Thun

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 19. Dezember 1949, beschliesst:

Art. l Der Bau neuer Schiessanlagen auf dem Versuchsschiessplatz Thun mit einem Kostenaufwand von Fr. l 691 000 wird bewilligt.

Art. 2 Die jährlich erforderlichen Mittel sind auf dem Kreditwege anzufordern.

Art. 8 Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Bau neuer Schiessanlagen auf dem Versuchsschiessplatz Thun (Vom 19. Dezember 1949)

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1949

Année Anno Band

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5759

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22.12.1949

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1449-1456

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