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Bundesblatt 101. Jahrgang

Bern, den 8. Dezember 1949

Band II

Erscheint wöchentlich. Preis US franken im Jahr, 15 Franken im Salbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über einen Bundesbeitrag an die Erstellung von Gebäulichkeiten für die Weltgesundheitsorganisation (Vom 5. Dezember 1949) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

In unserer Botschaft vom 30. September 1946 über die Genehmigung der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation hoben wir hervor, es sei für unser Land notwendig, an allen Bestrebungen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf technischem und humanitärem Gebiet teilzunehmen.

Dieser Notwendigkeit bewusst, beschlossen Sie den Beitritt der Schweiz zu dieser Organisation. Gestützt auf den gleichen Gedanken behandelten wir auch die Frage des ständigen Sitzes der Weltgesundheitsorganisation.

An der internationalen Gesundheitskonferenz, die im Sommer 1946 in New York tagte, hatten schon verschiedene Delegationen angeregt, die im Entstehen begriffene Organisation sollte Genf zu ihrem Sitz wählen. Das Politische Departement prüfte darauf sorgfältig diese Frage und unterbreitete uns einen zustimmenden Bericht; auch unsererseits kamen wir zum Schluss, dass alles getan werden sollte, um diesen Vorschlag zu verwirklichen. Die Anwesenheit dieser bedeutenden Organisation in unserem Land, deren Ziele unseren wissenschaftlichen und humanitären Traditionen entsprechen, schien uns in der Tat sehr wünschenswert.

Angesichts dieser Sachlage ermächtigten wir unsere Delegation an der ersten Weltgesundheitsversammlung, die vom 24. Juni bis 24. Juli 1948 in Genf stattfand, die Erklärung abzugeben, dass die Schweiz für den Fall der Wahl Genfs zum ständigen Sitz bereit sei, die Unterbringung des Sekretariates der Organisation finanziell zu erleichtern. Schon in seiner Eröffnungsrede liess der Vorsteher des eidgenössischen Departementes des Innern durchblicken, die Eidgenossenschaft würde einen bedeutenden Beitrag an den Erwerb oder die Bundesblatt. 101. Jahrg. Bd. II.

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1162 Erstellung der nötigen Gebäulichkeiten leisten. Kurz nachdem diese Zusicherungen gegeben worden waren, wählte die Versammlung einstimmig Genf als Sitz der Weltgesundheitsorganisation.

Schon vorher hatten wir mit dem Kegierungsrat des Kantons Genf einen Meinungsaustausch über die Frage der Bureauräumlichkeiten gepflegt. Da in Genf kein geeignetes Gebäude bestand, war die Errichtung eines Neubaus unumgänglich. Nach dem Beschluss der Versammlung unterrichteten wir den Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation über diese Sachlage und baten ihn, uns seine "Wünsche bekanntzugeben. Dieser erachtete es aus praktischen Gründen als wünschenswert, dass sich das Sekretariat seiner Organisation so nahe wie möglich beim europäischen Zentrum der Vereinigten Nationen befinde, um dessen Dokumentations- und Verteilungsdienst, dessen. Bibliothek und andere Einrichtungen benützen K\I können.. Er unterbreitete uns darauf zwei Projekte zur Vergrössernng des «Palais des Nations», die gestatteten, in diesem gleichzeitig das Europäische Zentrum der Vereinigten Nationen und die Weltgesundheitsorganisation unterzubringen. Der. eine dieser Pläne sah die Erstellung eines neuen Flügels links vom Haupteingang des Sekretariates vor («Plan B»), Dieses Projekt fand die Zustimmung des Generaldirektors sowie der anständigen eidgenössischen und kantonalen Stellen.

Die Kosten dieses Neubaus wurden von den Architekten auf Fr. 5 750 000 geschätzt. Wir prüften unverzüglich, in welcher Form und für welchen Betrag die Eidgenossenschaft an diese Ausgaben beitragen könnte. Da uns die Weltgesundheitsorganisation mitgeteilt hatte, dass es ihr unmöglich sei, Kapital in einem Gebäude zu investieren, weil ihr ordentliches Budget kaum zur Deckung der Ausgaben für ihre dringendsten Unternehmungen auf dem Gebiete des Gesundheitswesens genüge, schien es uns nach reiflicher Überlegung angemessen, ihr einen folgende Varianten umfassenden Vorschlag zu machen: 1. Schenkung von Fr. 2 000 000 und ein Darlehen von Fr. 3 750 000 zu einem Zins von 2 %, das durch jährliche Bücküahlungen von Fr. 200 000 während 28% Jahren zu tilgen wäre; 2. ein zinsloses Darlehen in der Höhe der Gesamtkosten, d. h: von 5 750 000 Franken, das durch jährliche Zahlungen von Fr. 191 666 während 30 Jahren zu tilgen wäre: 3. Schenkung von Fr, 3 000 000, wobei es der
Weltgesundheitsorganisation überlassen wäre, sich den Bestbetrag von Fr. 2 750 000 zu beschaffen.

Bei der Unterbreitling dieser Vorschläge wiesen wir selbstverständlich .darauf hin, dass sie noch Ihrer Genehmigung bedürfen.

Unterdessen war der «Plan B» der Organisation der Vereinigten Nationen bekanntgegeben worden. Das «Ariana-Abkommen», das wir am 19. April 1946 mit dieser Organisation abgeschlossen hatten, überträgt ihr in der Tat das Baurecht auf. dem Arianapark; zuständig für alle ' Beschlüsse über Neubauten ist die Generalversammlung der Vereinigten Nationen. Bevor dieser die Frage vorgelegt, wurde,.liess sie der Generalsekretär der Vereinigten Nationen noch einmal

1163 durch Sachverständige prüfen, worauf er sich am 8. und 9. März 1949 selbst nach Genf begab, wo er mit dem Vorsteher des eidgenössischen Politischen Departeinentes Verhandlungen darüber führte. Die Sachverständigen kamen zürn Schluss, der «Plan B» sei nicht annehmbar, weil er «die Nachteile der komplizierten horizontalen Anlage der bestehenden Gebäude noch vergrössere».

Der Generalsekretär schlug daher die Errichtung eines achtzehn- bis zwanzigstöckigen Turmes im grossen Hof des «Palais des Nations» vor.

Dieser Vorschlag wurde den genferischen Städtebaukommissionen sowie dem Genfer Stadtrat und dem Begierungsrat des Kantons Genf unterbreitet, die ihn alle ablehnten. Sie waren der Auffassung, dass es heute wie zur Zeit des Baues des «Palais des Nations» angezeigt sei, sich an horizontale Linien zu halten, um die Harmonie der Landschaft zu wahren; sie konnten sich deshalb dem Plan, der ein vertikales Element vorsah, nicht anschliessen. Aussordem teilte uns das eidgenössische Luftamt mit, dass der geplante Turm ein sehr gefährliches Hindernis für die den Flugplatz Cointrin benutzenden Elugzeuge darstellen würde.

Aus diesen Gründen beauftragten wir unsere Delegation, an der zweiten Weltgesundheitsversammlung, die vom 18. Juni bis 2. Juli in B,om stattfand, die Erklärung abzugeben, dass wir dem Plan eines Turmbaues nicht zustimmen könnten. Mit dem Dank an den Bmidesrat für seine Grosszügigkeit trug die Versammlung unserer Auffassung Bechnung, indem sie erklärte, dass die vorgesehene Lösung die Zustimmung der schweizerischen Begierimg finden müsse.

Da kein alle beteiligten Parteien befriedigendes Projekt vorlag, trat sie nicht auf die Einzelheiten des Problems ein, sondern delegierte ihre Befugnisse an den Exekutivrat. Immerhin stellte sie folgende Beihenfolge ihrer Wünsche auf: 1. irgendein Gebäude im Arianapark; 2. ein unabhängiges Gebäude auf einem der unmittelbar neben dem «Palais des Nations» liegenden Grundstücke, die der Kanton Genf der Organisation kostenlos zur Verfügung stellen würde; 8. jede andere Lösung, die in Genf noch gefunden werden könnte.

Der Exekutivrat, der unmittelbar nach der Versammlung zusammentrat, setzte seinerseits einen dreiköpfigen «Ausschuss für die Gebäudefrage» ein, dem er die zur endgültigen Beschlussfassung notwendigen Befugnisse übertrug. Er stellte im übrigen
einige Grundsätze betreffend die Bedingungen der Benützung der neuen Bäumlichkeiten durch die. Organisation, auf.

Die Vereinigten Nationen setzten im Einvernehmen mit der Weltgesundheitsorganisation das Studium der Gebäudefrage fort. Sie waren der Auffassung, dass es angesichts der durch die zahlreichen Währungsabwertungen geschaffenen finanziellen Lage und der unüb er windlichen Schwierigkeiten, die sich einer Beschaffung dos über den schweizerischen Beitrag hinausgehenden Kapitals durch die Weltgesundheitsorganisation entgegenstellten, vor allem notwendig sei, die Kosten herabzusetzen. Sie schlugen daher folgende Lösung vor: a. Erhöhung des Flügels K (der sich links vom Haupteingang befindet) um 3 Stockwerke: 54 Bureaux;

1164 b. Erstellung eines neuen Flügels K l (im Hof des Sekretariatsgebäudes, gegenüber dem Flügel K) von 6 Stockwerken mit Einschluss des Untergeschosses: 114 Bureaux; c, Schaffung von 42 Bureaux durch innere Veränderungen der bestehenden Gebäude; Total: ungefähr 210 neue Bureaux.

Dieser neue Plan sieht für den Flügel K l eine Verstärkung der Grundmauern und des Metallgerüstes vor, um in Zukunft, wenn es sich als notwendig erweisen sollte, den Bau weiterer Stockwerke zu gestatten. Diese Verstärkungen sind so berechnet, dass sie ausser den gegenwärtig vorgesehenen 6 Stockwerken noch weitere 12 tragen könnten, und ihre Kosten belaufen sich je nach der Ausführung auf Fr. 250 000 bis 800 000. Die Vereinigten Nationen sind in der Tat der Auffassung, dass der Neubau mit Vorteil dazu benützt werden sollte, die Möglichkeit für spätere Vergrösserungen zu schaffen; diese sollten aus praktischen Gründen vorzugsweise durch Hochbauten erfolgen.

Die Kosten für die Ausführung dieses Plans, mit Einschluss der Vorstärkung der Grundmauern, werden auf rund Fr. 4 000 000 geschätzt.

Wir haben unsererseits diesen Plan genau geprüft. Er setzt die ursprünglich auf 300 eingeschätzte Zahl der Bureaux auf 210 herab. Es stellten sich uns zwei Hauptfragen: 1. steht im «Palais des Nations» trotz dieser Herabsetzung der Zahl der neuen Bureaux eine genügende Anzahl von Bäumen zur Verfügung, um einer anfälligen Erweiterung der Dienste der Vereinigten Nationen in Genf z\i genügen ? 2. Soll uns der Plan für verstärkte Grundmauern zur späteren Errichtung eines Hochbaues von einer Beteiligung abhalten, nachdem wir uns schon dein Bau eines Turmes widersetzt hatten?

Was die Zahl der Bureaux betrifft, so erhielten wir vom Vertreter des Generalsekretärs der Vereinigten Nationen die Zusicherung, dass die Möglichkeiten für die Abhaltung von Konferenzen im Palais des Nations keineswegs eingeschränkt würden und das Europäische Zentrum seine ganze Aktionsfreiheit für die Zukunft behielte. Wir haben anderseits unseren Einspruch gegen einen Hochbau aufrechterhalten und diesen Plan nur unter der Bedingung angenommen, dass eine spätere Erhöhung des Flügels K l unserer Genehmigung unterbreitet werden müsse. Da wir gegenwärtig keinen Grund sehen, unsere Ansicht über einen Turmbau zu ändern, teilten wir der Weltgesundheitsorganisation mit, dass
uns die Verstärkung der Grundmauern des Flügels K l nutzlos erscheine. Immerhin wollten wir keine weiteren Bemerkungen darüber machen, ausser dass die Kosten der Verstärkung der Grundmauern aua der Summe bestritten werden müsse, .die sich die Weltgesundheitsorganisation ausserhalb den von der Eidgenossenschaft beigesteuerten 3 Millionen Franken beschafft.

Der Generalsekretär der Vereinigten Nationen und der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation nahmen diese von uns angebrachten Vorbehalte an.

1165 Da der Wunsch der Weltgesundheitsorganisation und der Vereinigten Nationen zur Verringerung der Kosten den Schwierigkeiten entsprang, denen diese Organisationen bei der Beschaffung der über unseren vorgesehenen Beitrag hinausgehenden Mitteln begegneten, und da die Tätigkeit des europäischen Sitzes der Vereinigten Nationen nicht eingeschränkt würde, hielten wir dafür, dass unser ursprünglich gemachtes Finanzierungsangebot aufrechterhalten werden könne.

Der GebäudeausBchuss der Weltgesundheitsorganisation tagte am 24. und 25. November in Genf, um diesen Plan zu prüfen. Angesichts der Tatsache, dieser gegenüber den früheren Projekten eine bedeutende Verminderung der Kosten für den Neubau erzielt, genehmigte er ihn, obschon er der Meinung war, dass die Verstärkung der Grundmauern des Flügels K l, die eine zusätzliche Ausgabe von rund Fr. 800 000 bedingt, nicht sehr zufriedenstellend sei.

Der Ausschuss beschäftigte sich ebenfalls mit den Bedingungen, unter denen die Weltgesundheitsorganisation im «Palais des Nations» untergebracht werden könnte, und genehmigte, in den grossen Zügen, die zwischen dem Generalsekretär der Vereinigten Nationen und dem Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation vorgesehenen Vereinbarungen. Es ist geplant, dass die Weltgesundheitsorganisation -- mit Hilfe des schweizerischen Beitrags -- sämtliche Kosten für die Erstellung der 210 Bureaux übernimmt; die neuen Gebäulichkeiten werden Eigentum der Vereinigten Nationen sein. Als Gegenleistung stellen diese der Weltgesundheitsorganisation einen zusammenhängenden Block von 295 Bureaux in den bestehenden Gebäuden zur Verfügung, und zwar auf Grund eines Pachtvertrages auf 99 Jahre, der erneuert werden kann. (Es sei bemerkt, dass die Weltgesundheitsorganisation gegenwärtig schon 140 Bureaux im «Palais des Nations» benützt).

Der Gebäudeausschuss entschied sich ferner für das dritte unserer Finanzierungsangebote, d. h. dasjenige, das eine Schenkung von Fr. 3 000 000 vorsieht.

Der Bericht des Gebäudeausschusses wurde, unverzüglich der Fünften Kommission der Generalversammlung der Vereinigten Nationen unterbreitet, die am 30. November 1949 dem in Frage stehenden Plan einer Erweiterung des «Palais des Nations» zustimmte. Dieser Beschluss muss formell noch von der Generalversammlung in einer Plenarsitzung genehmigt werden.
Es ist wünschenswert, dass die Bauarbeiten beginnen können, sobald diese Genehmigung vorliegt. In der Tat wird sich das Sekretariat der Weltgesundheitsorganisation, das heute teilweise in provisorischen Eäurnlichkeiteii untergebracht ist, ziemlich rasch entwickeln, und es ist imbedingt notwendig, dass ihm die erforderliche Anzahl von Bureaux zur Verfügung gestellt wird. Das Bauprojekt kann aber nicht ausgeführt werden, bevor der finanzielle Beitrag der Eidgenossenschaft endgültig festgelegt ist. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, diese Angelegenheit während Ihrer Dezembersesaion zu behandeln.

Der Kanton Genf hat sich bereit erklärt, von dem vorgesehenen Bundesbeitrag von Fr. 3 000 000 einen Teil auf sich zu nehmen, nämlich Fr. 500 000.

1166 Diese Verteilung scheint uns angemessen. Der Kanton Ganf hat tatsächlich bisher mehr als 8 Millionen Franken und die Stadt Genf mehr als 4 Millionen Franken ausgegeben, um die Niederlassung von internationalen Organisationen zu erleichtern. Nun ist aber die Anwesenheit dieser Organisationen auf schweizerischem Boden von unmittelbarem Interesse für das ganze Land, denn sie unterstreicht die aus unserer Stellung eines immerwährend neutralen Staates fliessenden Vorteile und hebt unseren Wunsch hervor, an die Bestrebungen zur gegenseitigen Annäherung der Völker und zur Herstellung eines Geistes der friedlichen Zusammenarbeit einen aktiven Beitrag zu leisten/Es ist daher angemessen,, dass der Bund einen Teil der besonderen Lasten auf sich nehme, die Genf zu tragen hat, seitdem es zu einem wichtigen internationalen Zentrum geworden ist.

Wir laden Sie daher ein, sich unserer Auffassung anzuschliessen, indem Sie einen dem beiliegenden Entwurf entsprechenden Bundesbeschluss annehmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den S.Dezember 1949.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: E. Nobs Der Bundeskanzler: Leimgruber

1167 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Gewährung eines Bundesbeitrages an die Erstellung von neuen Bureauräumlichkeiten für die Weltgesundheitsorganisation

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundosrates vom 5. Dezember 1949, beschliesst: Artikel l Der Weltgesundheitsorganisation wird ein Bundesbeitrag von Fr. 3 000 000 gewährt, um ihr die Erstellung von neuen Bureauräumlichkeiten in Genf zu ermöglichen.

Artikel 2 Der Kanton Genf hat der Eidgenossenschaft an ihren Beitrag Fr. 500 000 zu vergüten.

Artikel 3 Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit seinem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über einen Bundesbeitrag an die Erstellung von Gebäulichkeiten für die Weltgesundheitsorganisation (Vom 5. Dezember 1949)

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08.12.1949

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