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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrathes, (Vom 26. September 1890.)

Der Bundesrath hat in Entsprechung eines Gesuches des brasilianischen Generalkonsulats in Genf vom 4. d. M. die republikanische Regierung Brasiliens, mit welcher das Schweiz. Generalkonsulat in Rio de Janeiro schon am 2. Dezember des verflossenen Jahres den Verkehr fortzusetzen ermächtigt worden ist, offiziell anerkannt.

Die Regierung des Königreichs Italien ist auf Grund längerer Beobachtungen zu der Ueberzeugung gelangt, daß die auf dem Boden der internationalen Konvention von Paris (1852) stehenden Bestimmungen, betreffend die sanitarischen Vorkehren in Egypten und in der Türkei gegen die Invasion der Cholera und anderer Epidemien asiatischen Ursprungs, so zweckmäßig sie ursprünglich gewesen sein mögen, den heutigen Anforderungen in keiner Weise mehr entsprechen.

Um den bestehenden Uebelständen gründlich abzuhelfen, hält die italienische Regierung eine internationale Regelung für nothwendig und schlägt zu diesem Behufe sämrntlichen interessirten Staaten Europa's und Amerika's eine internationale Konferenz von sachverständigen Delegirten vor.

Auf die Einladung der genannten Regierung wird beschlossen, die von der Regierung des Königreichs Italien angeregte internationale Konferenz zur Besprechung der zweckmäßigen Reorganisation des internationalen Sanitätsdienstes, namentlich im Rothen Meere, zum Schütze gegen die Invasion asiatischer Seuchen s. Z.

zu beschicken.

In Erledigung von Eingaben der ornithologischcn Gesellschaft in Zürich, der Société vaudoise d'aviculture in Lausanne und des

Sing- und Ziervögelvereins in Zürich, betreffend Beschränkung des Transportes lebender Thiere durch die Post, hat der Bundesrath die Verfügung Nr. 161, vom 30. August 1890, bestätigt, lautend : ,,Die Verfügungen Nr. 134 und 145 vom laufenden Jahre ·werden aufgehoben und durch nachstehende Bestimmungen ersetzt : 1. Hunde sind vom Posttransport gänzlich ausgeschlossen.

2. Andere lebende Thiere dürfen, in passender Verpackung, zur Postbeförderung angenommen werden, wenn die Sendungen a. nicht mehr als 5 kg. wiegen und b. in keiner Richtung die Dimension von 70 cm. überschreiten.

Außerdem dürfen vom gleichen Versender nicht mehr als zwei Sendungen für den gleichen Postabgang und an die gleiche Adresse aufgegeben werden. a

(Vom 29. September 1890.1 Samstag, den 27. September ist die vom Bundesrath zur Erzielung einer Verständigung einberufene Konferenz von Vertretern der beiden Parteien des Kantons Tessin zusammengetreten.

Von liberaler Seite waren alle Eingeladenen anwesend (sin Stelle des Herrn Gabuzzi, welcher wegen dringender Geschäfte sich hatte entschuldigen lassen, Herr Dr. Alfred Pioda).

Von konservativer Seite haben au der Konferenz einerseits Herr Staatsrath A. Bonzanigo, anderseits die Herren Nationalrath Dazzoni und Ständerath Soldati für sieh und als Delegirte der Herren Nationalräthe Ph. Bonzanigo und Polar und des Herrn Ständerath Balli theilgenommen.

Die Herren Respini, Pedrazzini und Volonterio theilten dem Bundesrathe mit, sie können auf Versöhnungsvorschläge nicht eintreten, so lauge die konstitutionelle Ordnung im Kanton Tessin nicht wiederhergestellt sei.

Herr Advokat V. Seazziga in Locamo, der an Stelle des Herrn Respini einberufen wurde, ließ den Bundesralh wissen, er budaure, daß sein Gesundheitszustand ihm nicht gestatte, die lange Reise zu unternehmen. Er würde es aber von Herzen begrüßen, wenn eine Verständigung zu Stande käme, denn die Interessen und die Ehre des Kantons erheischen es.

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Auf Verhandlungen wurde nicht eingetreten, weil die konservative Abordnung die Bedingung sine qua non stellte, daß diegestürzte Regierung vor Allem aus wieder eingesetzt werde.

Dagegen ist durch die übereinstimmenden Aeußerungen der Vertreter beider Parteien konstatirt worden, daß das Hauptübel der gegenwärtigen Verhältnisse im Tessin in dem mangelhaften Wahlsystem zu suchen ist, welches es verhindert, daß die liberale Partei, die ihr gebührende Vertretung im Großen Rathe erhalte.

Der Bundesrath hat in Sachen der eidg. Intervention im Tessin folgendes Schreiben an die gesetzgebenden Räthe erlassen : ,,Um dem im Schooße der nationalräthlichen Kommission ausgedrückten Wunsche zu entsprechen, gibt der Bundesrath folgende einstimmige Erklärung ab: ,,Wir haben die am 11. September gestürzte Regierung immerfort als die gesetzliche Regierung des Kantons Tessin betrachtetUnsere dem Herrn Kommissär Künzli gegebenen Instruktionen beweisen dies. Wenn wir, als drei ihrer Mitglieder sich einfanden, um die Regierungsgewalt wieder zu übernehmen, uns vorbehalten haben, über ihr Begehren und ihren Protest späterhin Beschluß zu fassen,, so geschah dies einzig im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung, für welche wir laut Art. 2 und 102, Ziffer 10 und 11 der Bundesverfassung zu sorgen haben. Dieser Vorbehalt war begründet und ist es in unsern Augen noch immer, einerseits durch den Zustand der übermäßigen Gereiztheit, in welchem sich die beiden Parteien befinden, zwischen denen wir vermitteln sollen, andererseits durch die Notwendigkeit, das Volk des Kantons Tessin unter dem Schutz einer neutralen Behörde zu der am 5. Oktober stattfindenden Abstimmung über die Verfassungsrevision schreiten zu lassen.

,,Was die Zukunft anbelangt, so geben wir darüber folgende einstimmige Erklärung ab: ,,Wenn das Resultat der Abstimmung vom 5. Oktober festgestellt ist, so wird das Haupthinderniß für die Rückkehr der tessinischen Regierung beseitigt sein. Wir hoffen, daß wir auf diesen Zeitpunkt, ohne Rücksicht auf das Resultat der Abstimmung, unserm Kommissär den Befehl ertheilen können, dem Staatsrathe die Leitung der Geschäfte zurückzugeben. Das ist unsere Absichtj aber die Vorsicht erlaubt uns nicht, heute einen endgültigen Entscheid zu fassen, welchen gebieterische Umstände uns zu widerrufen zwingen könnten.

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,,Indem die Bundesversammlung sich in dieser Hinsicht auf uns verläßt, kann sie die feste Zuversicht hegen, daß wir von unserer Vollmacht genau nur innerhalb derjenigen Grenzen Gebrauch machen werden, welche uns durch die höher stehende Pflicht gezogen sind, wonach wir die öffentliche Ruhe und Sicherheit aufrechtzuerhalten haben. Je mehr Zutrauen man uns in dieser Hinsicht entgegenbringt, desto mehr werden wir auch das Gewicht unserer Verantwortlichkeit gegenüber den verschiedenen Ansichten fühlen, welcheim Lande herrschen.

,,Es ist sicher, daß unser Werk bedeutend erleichtert würde, wenn alle im Tessin einflußreichen Männer übereinstimmend anerkennen wollten, daß sie für die nothwendigen Reformen eintreten müssen, um jenem Kanton eine bessere Zukunft zu sichern.

,,Zu diesem Zwecke wäre uns die einstimmige Unterstützung der Bundesversammlung sehr werthvoll, und deßhalb erlauben wir uns, den Appell zu erneuern, den wir schon iu unserer Botschaft an Sie gerichtet haben."

Der Bundesrath hat beschlossen : 1. Es seien die Feldprediger, sowie die Feldpost- und Feldtelegi-aphenbeamten, gleich wie die Stabssekretäre, für die Dauer ihrer Eintheilung von dei1 Ersatzpflicht zu befreien.

2. Dieser Beschluß finde für das Jahr 1890 seine Anwendung in der Weise, daß bereits bezahlte Ersatzsteuern rückzuverguten seien.

Der Bundesrath hat das Verbot der Häfeli'schen Garnwage mit Steller (Apparat für den Salmfaug), vom 26. Dezember 1885,, aufgehoben.

AVahlen.

Post- ^^nd Eisenbahndepartement.

(Vom 29. September 1890.)

Telegraphist in Basel:

Herr Eduard Zimmermann, von Weggis (Luzern), Telegraphenaspirant in Luzern.

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Telegraphisten in Basel:

Herr Johann Stäger, von Maienfeld (Graubünden), Telegraphenaspirant in Chur.

,, Arnold Friedrich, von Salenstein (Thurgau), Telegraphenaspirant in Basel.

,, Robert Meyer, von' Rüdlingen (Schaffhausen), Telegraphenaspirant in Interlaken.

Telegraphist in Hirslanden : Frau Anna Günthard, von und in Hirslanden.

,, ,, Rodersdorf (Solothurn) : Herr Camille Stehlin, von und in Rodersdorf.

,, ,, Zumikon (Zürich): ,, Heinrich Weber, von Zumikon, Posthalter daselbst.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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