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Bericht des

Bundesrathes an den Nationalrath, betreffend die am 26. Oktober 1890 und später stattgehabten Nationalrathswahlen.

(Vom 1. Dezember 1890.)

Herr Alterspräsident l Herren Nationalräthe !

Wir beehren uns, Ihnen anmit über die den 26. Oktober abbin stattgehabten E r n e u e r u n g s w a h l e n i n d e n N a t i o n a l r a t h Bericht zu erstatten.

Diese Wahlen wurden auf Grund der durch das Bundesgesetz vom 20. Juni 1890 festgestellten neuen Wahlkreiseintheilung vorgenommen.

Hienach sind, für die Dauer dieses Gesetzes, statt wie bisher 145 Mitglieder, deren 147 zu wählen. Es haben nämlich je ein Mitglied mehr zu wählen die Kantone Zürich, Baselstadt und St. Gallen (zusammen 3) ; dagegen ein Mitglied weniger der Kanton Tessin, so daß sich gegen früher eine Vermehrung der Mitgliederzahl um 2 herausstellt.

Laut dem ausgetheilten Verzeichniß kamen am 26. Oktober 140 Wahlen zu Stande.

Ein zweiter Wahlgang wurde nöthig im 1. Wahlkreis (Zürich), 6. Wahlkreis (Bern), 25. Wahlkreis (Baselstadt), 33. Wahlkreis (St. Gallen), 45. Wahlkreis (Waadt), 50. Wahlkreis (Wallis) und 52. Wahlkreis (Genf).

In diesem zweiten Wahlgang, welcher in den Kantonen Bern, Baselstadt und Waadt auf den 2., in den Kantonen Zürich, 8t. Gallen und Wallis auf den 9., im Kanton Genf endlich auf den 16. November anberaumt wurde, kamen 6 Wahlen zu Stande. Einzig im

65 Kanton Zürich mußte ein dritter Wahlgang angeordnet werden.

Nach Mitgabe einer vorläufigen Anzeige des zürcherischen Regierungsrathes hat dieser am 23. November stattgefunden und ebenfalls zu einem Resultate geführt; die Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen.

Sonach sind, vorbehaltlich der Validation, sämmtliche 147 Wahlen zu Stande gekommen. Von diesen sind 115 Bestätigungs,nnd 32 Neuwahlen.

Wahleinsprachen sind bis jetzt eingelangt : 1. aus dein 20. Wahlkreis (Zug) gegen die Wahl des Herrn Hediger ; 2. aus dem 2l. Wahlkreis (Freiburg) gegen diejenige des Herrn Python ; 3. aus dem 29. Wahlkreis (Appenzell I.-Rh.) gegen diejenige des Herrn Dähler; 4. aus'dem 33. Wahlkreis (St. Gallen) gegen diejenige des Herrn Suter; 5. aus dem 39. Wahlkreis (Aargau) gegen diejenige des Herrn Zschokke; 6. aus dem 44. Wahlkreis (Tessin) gegen diejenige des Herrn Gatti.

Wir lassen Ihnen diese Einsprachen nebst den Vernehmlassungen der betreffenden Kantonsregierungen mit dem Beifügen zugehen, daß die Stimmzeddel, wenn und soweit erforderlich, von den Kantonsregierungen eingefordert werden können, in deren Verwahr sie nach Vorschrift des einschlägigen Bundesgesetzes für einmal xu verbleiben haben. Zu weitem Bemerkungen finden wir uns nicht veranlaßt.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, Herren Nationalräthe, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 1. Dezember 1890.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : L. Rnchonnet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Bandesblatt. 42. Jahrg. Bd. V.

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Bericht des Bundesrathes an den Nationalrath, betreffend die am 26. Oktober 1890 und später stattgehabten Nationalrathswahlen. (Vom 1. Dezember 1890.)

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1890

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06.12.1890

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64-65

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