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Bericht - der

Kommission des Ständerathes, betreffend die Frage der Herabsetzung der Zeitungstransporttaxe.

\ (Vom 21. Mai 1890.)

Tit.

Die Kommission, welcher Sie die Prüfung des Entwurfes zu einem eidgenössischen Ergänzungsgesetz zum Posttaxengesetz vom 26. Juni 1884 anvertraut haben, bestehend aus den Herren Göttisheim, Amstacl, von Arx Robert und Gavard, hat die Frage in zwei auf Ende März und Anfangs Mai in Zürich und Bern abgehalten Sitzungen einläßlich untersucht. Herr Göttisheim unser Präsident, war unglücklicherweise durch eine schwere Krankheit verhindert, dem ersten Theil unserer Arbeiten beizuwohnen, und hat deßhalb den Verfasser dieser Zeilen gebeten, ihn zu vertreten und Bericht zu erstatten.

Die Vorlage des Bundesrathes ist hervorgegangen aus dem von den beiden Räthen unterm 24. Juni 1889 anläßlich der Verhandlungen über den Geschäftsbericht genehmigten' Postulat: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen und darüber zu berichten, ob nicht die Posttaxe für die Zeitungen von l Rappen auf den frühem Ansatz von 8/4 Rappen per Exemplar herabgesetzt werden könne. Der Betrag dieser Taxe hat wegen der verschiedenartigen Interessen, welche sie berührt, die Aufmerksamheit des Bundesrathes und die Initiative der Mitglieder der Bundesversammlung wiederholt hervorgerufen. Diese Erscheinung ist auch ganz natürlich. Die Presse spielt gegenwärtig im Bereich der Politik sowohl als auch im weitesten Kreise der menschlichen Beziehungen

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eine Rolle von solcher Wichtigkeit, daß nichts, was sie berührt, den Staatsmännern fremd oder gleichgültig sein kann. Mau kann in der Meinung über die Rolle der Presse auseinandergehen ; sie ist ausgezeichnet oder verabscheuungswürdig, je nach dem Grade der Objektivität des Standpunktes, auf welchen mau sich stellt, die Presse wird als gut oder schlecht qualifizirt, je nach der individuellen Voreingenommenheit. In diesem Falle hängt die Beurtheilung von der Farbe ab, für welche man kämpft, sowie auch von dem Grade der Kampfeshitze und dem Gegenstand, der auf dem Spiele steht. Die Presse facht zwar die Leidenschaften an, schlägt Wunden, errichtet Schranken, aber wenn einmal der Fieberanfall vorüber, ist sie geeignet, zu beruhigen und zu versöhnen.

Man hat mit Recht gesagt, daß sie, wie die Lanze des Achilles, die Wunden heilt, welche sie verursacht hat. Der Nutzen, welchen die Presse sicherlich darbietet als Element schneller Information, zur Hebung und Verallgemeinerung der Bildung, sollte die Regierungen von der Notwendigkeit überzeugt haben, ihr die Erfüllung dieser Aufgabe zu erleichtere durch Enthebung von zu schweren fiskalischen Lasten. Besonders in einer demokratischen Nation wie die unsrige, wo die Ausübung der Volkssouveränetät, u. A. des Referendums, eine Art von reguiirendem Gewicht rinden muß in der öffentlichen Meinung -- aufgeklärt durch Kenntuiß der innern und äußern Vorkommnisse, befreit von der Unwissenheit und den Vorurtheileu durch die Schule und die Büchur, gewappnet im Verhältniß zum Umfang ihrer Kultur gegen unüberlegte Ausschreitungen und leidenschaftliche Bewegungen -- können die administrativen Behörden den glücklichen Einfluß der Presse nicht verkennen, müssen sie an ihrer Thätigkeit und an ihrem Gedeihen Antheil nehmen innert den Grenzen der ihnen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mittel. Es waren Betrachtungen dieser Art, welche vor dem 1. Januar 1879 den eidgenössischen Gesetzgeber veranlaßt haben, die Posttaxen für die Zeitungen auf 3/a Rappen per Exemplar festzusetzen. Es ist zu bedauern, daß rein fiskalische Gründe es vermocht haben, diesen Standpunkt zu vergessen, und daß die vom Bundesrathe seit dem Jahr 1877 erhobenen Reklamationen wegen der geringen Einnahmen im Vergleich zu den aus . diesem Dienst erwachsenden Ausgaben nach und nach die Meinung der beiden Räthe
verändert haben. Das Gesetz vom 11. Februar 1878 stellt denn auch die neue Taxe auf l Rappen per Nummer im Gewicht bis 50 g. fest. Diese Taxe ist auch im Laufe des Jahres 1881, als der Bundesrath aus eigenem Antriebe eine vollständige Revision des Posttaxengesetzes vorgeschlagen hatte, beibehalten worden. Die Kammern sahen sich damals nicht veranlaßt, auf den Gegenstand einzutreten ; aber der Natioualrath nahm den

881 18. Juni 1883 eine Motion des Herrn Vessaz auf, welche den Bundesrath einlud, den Art. 14 des Gesetzes vom 23. März 1876 wieder in Kraft zu setzen, welcher eine Transporttaxe von 8/4 Rappen für jede Zeitungsnummer vorsah. Das gleiche Verlangen wurde zu Händen der Bundesversammlung gestellt, in der Form von Petitionen, durch die Verbindung der Druckereibesitzer und den Verein schweizerischer Journalisten, vertreten durch 272 Redaktoren oder Verleger.

In seiner Botschaft vom 26. November gleichen Jahres, auf welche er sich heute bezieht, erachtele der Bundesrath die verlangte Reduktion nicht als gerechfertigt, in Anbetracht der Opfer, welche der Postverwaltung daraus erwachsen würden, und im Vergleich zu den in fremden Ländern in Kraft bestehenden Bestimmungen. Er erachtete es in seiner Pflicht, sie zu bekämpfen, und wies bei der nämlichen Gelegenheit auf die Nachtheile eines Projektes hin, welches anno 1882 im Schooße des Ständerathes empfohlen wurde und womit angeregt wurde, die Zeitungen, welche ein gewisses Gewicht nicht übersteigen, in den Genuß einer reduzirten Taxe zu setzen. Er befürwortete dagegen die Idee, den Austausch der Zeitungen zu erleichtern : 1) durch Herabsetzung der Taxe der sogenannten ^fremden Beilagen"1 von 2 auf l Rappen per Exemplar und per 50 g., und 2~) durch Reduktion der Gebühr für postamtliche Abonnirung von Zeitungen von 20 auf 10 Rappen.

Nur der letztere Vorschlag ist angenommen worden. Die Ansicht des Bundesrathes wurde durch beide Kammern bei der Ausarbeitung des Gesetzes vom 26. Juni 1884 sanktionirt; besonders die nationalräthliche Kommission fand, aus den nämlichen Gründen wie der Bundesrath, daß die zu Gunsten einer Reduktion der Taxe von l Rappen angeführten Argumente nicht stichhaltig seien.

, Wir wollen diese Gründe näher prüfen, um so mehr, als die letzte Botschaft des Bundesrathes sie wiederholt oder sich darauf bezieht.

I.

Man versichert uns, daß die Reduktion um 1U Rappen dem Gleichgewicht der eidgenössischen Finanzen schaden würde. Der daraus entstehende Verlust, welcher im Jahre 1883 auf Fr. 130,000 per Jahr berechnet wurde, wird jetzt auf zirka Fr. 170,000 geschätzt. Die Beförderung der Zeitungen zum Preise von l Rappen verursacht ein Defizit von Fr. 685,000 für 68,560,862 im Jahre 1889 distribuirte Exemplare, indem die der Post erwachsenden Kosten

882 im Durchschnitt z w e i R a p p e n für jeden ihr übergebenen Gegenstand (Brief, Drucksache etc.) betragen, abgesehen davon, daß die Behandlung der Zeitungen vom Personal eine erhöhte Arbeitsleistung verlangt. Stellen Sie dieses Ergebniß dem für das Jahr 1890 vorgesehenen Defizit von Fr. 4.271,400 (ohne die außerordentlichen Ausgaben) gegenüber, und Sie werden beurtheilen können, ob die Eidgenossenschaft nicht weniger in der Lage ist, dieses Opfer zu tragen, als im Jahre 1884.

Dieses Argument ist gewichtig in den Augen aller umsichtigen und patriotischen Volksvertreter. Sie können in der That, ohne gegen ihre Einsicht zu verstoßen und ohne den Vorwurf der Oberflächlichkeit auf sich zu laden, die Wichtigkeit der Vorkommnisse, welche sich in den letzten Jahren in Europa abspielen, nicht verkennen. Die Unsicherheit und das Dunkel der allgemeinen Lage sind keineswegs vollständig verschwunden, und dies macht eine fortwährende Wachsamkeit nach allen Richtungen hin zur nationalen Pflicht.

Die Schweiz ist durch ihre zentrale Lage, ihre geographische Gestaltung überhaupt genöthigt, stark genug zu sein, um jeden Angriff auf ihre Neutralität, welche ihre Unabhängigkeit und ihre freiheitlichen Institutionen gewährleistet, zurückzuweisen. Sie muß ihr Vertheidigungssystem vollenden, ihre Bewaffnung umändern und ergänzen, für Proviantirung und Vorräthe sorgen, mit einem Wort auf jede Eventualität bereit sein. In dieser Hinsicht gehen die Volksgefühle einig mit denjenigen der Behörden, und die Mitglieder der Bundesversammlung haben nur diesem Gefühle Ausdruck gegeben, als sie die für dieses Werk der Vorsicht und der Schutzwehr erforderlichen Kredite einstimmig und ohne Debatte votirteu.

Noch mehr. Die im Jahr 1892 bevorstehende Erneuerung der Handelsverträge wird viele Ueberraschungen und vielleicht auch Enttäuschungen bringen.

Wird die gegenwärtig dominirende Schutzzoll-Doktrin einem neuen Regime den Platz räumen?

Werden Tarife aufgestellt werden, welche die einheimischen Produkte in den Schutz von unübersteigbaren Schranken stellen unter Oeffnung eines breiten Eingangs für diejenigen fremden Waaren, welche das importirende Land nicht liefert? Niemand weiß es und Niemand kann Ogenau voraussagen, was vorfallen O / wird. Wir wiederholen, daß diese Argumente auch ihren Einfluß auf die Ansichten der Mitglieder der Kommission ausgeübt haben.

Man soll jedoch nie übertreiben und nicht bis zum Aeußersten gehen. In der That bedürfen die eidgenössischen Finanzen der

883 Schonung, aber das Defizit, mit welchem man uns wie mit einem Damokles-Schwert droht, erscheint weder als bevorstehend noch als wahrscheinlich. Ungeachtet der Erhöhung des Militärbudget und des hohen Betrages der außerordentlichen Ausgaben für die Landesvertheidigung, sind die Werthe der Besitzungen der Eidgenossenschaft, der Betrag ihrer Kapitalien und die Solidität ihres Kredits mit jedem Jahr im Wachsen begriffen.

Das Geschäftsjahr 1889 hat, anstatt eines Defizits, einen Einuahmenüberschuß von Fr. 1,136,094. 99 ergeben. Der Ertrag der Zölle auf Ende des verflossenen Aprils übersteigt um Fr. 1,482,077. 45 denjenigen des nämlichen Zeitabschnittes des Vorjahres. Es sind dies die besten Anzeichen von dem mehr prosperirenden Zustand der Industrie und des Handels, der sicherste Beweis dafür, daß, ungeachtet der Zollerhöhungen und der kürzlichen Einführung der drawbacks auf kondensirter Milch, die Einfuhr der Robartikel wie der Lebensmittel keineswegs abgenommen hat, und daß die Thätigkeit der Landesproduktion, weit davon entfernt, nachzulassen, aich im Gegentheil vermehrt.

Das Post- und Eisenbahndepartement selbst, als Vorsteher aller Verkehrsanstalten, hat es nicht im Jahr 1889 einen bedeutenden Ueberschuß über den Voranschlag zu verzeichnen ? Wir lesen diesbezüglich Folgendes im Geschäftsbericht des Bundesrathes : ,,Die Ergebnisse des schweizerischen Postbetriebs im Jahre 1889 bieten vor Allem aus besonderes Interesse dar vermöge der Thatsache, daß der Reinertrag der höchste ist seit dem Bestehen der eidgenössischen Posten. Derselbe erreicht nämlich die sehr bedeutende Summe von Fr. 2,292,841. 44, während vorher der höchste Reinertrag seit 1849 nur auf die Summe von Fr. 2,034,282. 61 anstieg (1881). Der Reinertrag vom Jahr 1889 übersteigt denjenigen des Vorjahres um Fr. 538,582. 38 und den Ansatz des ursprünglichen Budgets um Fr. 382,841. 44. Zur Vergleichung fügen wir ferner bei, daß der Reinertrag der Post ver waltung in den Jahren 1849 bis und mit 1888 durchschnittlich Fr. 1,310,144. 10 betrug.

yiDem Rechnungsbericht ist es vorbehalten, auf die finanziellen Ergebnisse näher einzutreten. Wir beschränken uns daher irn gegenwärtigen Bericht darauf, die H a u p t u r s a c h e des sehr günstigen Resultats in's Licht zu stellen. Wir finden dieselbe zum weitaus größten Theil in der Z u n a h m
e des V e r k e h r s , denn allein in der Einnahmerubrik T) Werthzeichen a , welche den Ertrag an Taxen aller Postgegenstände (mit Ausnahme der abonnirten Zeitungen, für welche eine besondere Rubrik besteht) enthält, ergibt sich ein Gesammtertrag von Fr. 17,381,829. 80, demnach Fr. 991,618. 75

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mehr, als das Jahr 1888 verzeigte, und Fr. 381,829. 80 mehr,, als das Budget vorausgesehen hatte. Die Statistik zeigt uns dann, daß die größte Verkehrszunahme in den F a h r p o s t s t ü c k e n liegt. Und wie wir bei frühern Anlässen schon bemerkten, ist diese Zunahme hauptsächlich der durch das Posttaxengesetz von 1884 gebotenen bedeutenden E r m ä ß i g u n g u n d V e r e i n f a c h u n g der T a x e n der F a h r p o s t s t ü c k e zuzuschreiben. Wir dürfen daher den außerordentlich großen Reinertrag mit vollständiger Beruhigung hinnehmen.·'· Diese Thatsachen beweisen, wenn man sie miteinander in Verbindung bringt, daß die allgemeine Lage der Schweiz nicht so bedenklich ist, wie man zu sehr geneigt ist sie darzustellen. Was man auch für die Zukunft folgern mag, erzeigt sie eine fortgesetzte Arbeit, einen relativen Wohlstand, und es wäre nicht gerecht, wollte man nicht zu einem großen Theil das Verdienst der Pressezuschreiben, welche den Fortschritt hebt, die nützlichen und fruchtbringenden Kenntnisse vermehrt, die Berührungspunkte schafft, die gegenseitigen Verbindungen erleichtert und so die wirksamste und prompteste Verbreiterin der Ideen ist, welche das allgemeine Patrimonium bereichern durch Erweiterung der Grenzen der intellektuellen und materiellen Thätigkeit. Es ist dies nachgewiesen durch die Zunahme der Zahl der jährlich im Innern der Schweiz distribuirten Zeitungen; von den 15,499,166 des Jahres 1859 hat sie sich für 1882 auf 51,576,203 und für 1889 auf 67,461,602 gehoben; ea ist somit eine beträchtliche Vermehrung au konstatireo.

Betrachten wir nun die Einwendungen der Botschaft gegen die in Frage stehende Reduktion.

Ist es richtig, daß jedes spedirle Exemplar der Post wirklich einen Rappen kostet? Bei der Aufstellung dieser Behauptung scheint man keine Rücksicht auf dea Geschäftsverkehr genommen zu haben, von welchem jede Zeitung der natürliche Mittelpunkt ist und welche für die Postverwaltung eine direkte Quelle unbestreitbarer Einnahmen bildet. Die Zeitung, welcher gewöhnlich eine Druckerei beigegeben ist, bildet einen Herd, der Thätigkeit, welcher einen ununterbrochenen Austausch von Korrespondenzen zum Gefolge hat. In der Sphäre der Presse gibt Alles zu Botschaften und Kommentaren Anlaß; das kleinste Vorkommniß wirft sich auf sie zurück in der Form verschiedener Schreiben. Muß
man daran erinnern, daß eine Redaktion wöchentlich eine große Zahl Briefe, telegraphische oder telephonische Mittheilungen, Phonogramme, Zirkulare und verschiedenartige Publikationen versendet und empfängt, für welche ihre Korrespondenten, die Druckerei oder sie selbst die gewöhnlichen Posttaxen bezahlen? Die Zeitung

885 ist nicht nur das Organ einer politischen Partei, einer Wählerschaft, einer sozialen Gruppe; sie repräsentirt auch eine wissenschaftliche, philosophische und ökonomische Schule oder Doktrin ; sie erstellt ein natürliches Bindeglied zwischen vielen Menschen, welche, ohne einander zu kennen, mit einander verbunden sind durch die Uebereinstimmung ihrer Prinzipien und Gesinnungen.

Die Zeitung ist eine Schule; sie ist die Ablage der Eindrücke, der Gefühle und der Gedanken, welche alle einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der Mittel- und Sammelpunkt von Ueberzeuguiigs- und Willensäußerungen; es ist eine kleine Welt voll Leben, welche sich Ausdruck verleiht gerade durch die Zirkulation der Ideen, für welche in zivilisirten Ländern die Post der haupsächtlichste Agent ist und aus welchen sie in erster Linie Vortheil zieht. Muß auch daran erinnert werden, daß der Bezug der Abonnemente, der oft sehr beträchtliche und weitverzweigte Annoncendienst, die Einhebung zahlreicher Beträge durch Nachnahmen und Einzugsmandate, der Versandt und der Empfang vieler Kolis für die Postverwaltung die Quelle einer täglichen Einnahme bilden, deren bedeutender Betrag die den Zeitungen eingeräumte kleinere Taxe in erheblichem Maße aufwiegt? Zu gewissen Zeiten verwandelt sich ferner die Offizin einer Zeitung in eine Wahlagentur, auf Rechnung und zum Nutzen irgend einer politischen Richtung; alsdann versendet sie an die Wähler aller Schattirungen eine enorme Anzahl von Proklamationen, Bulletins, Drucksachen aller Art, deren Vertragung, ausgenommen vereinzelte Fälle, keine Vermehrung des gewöhnlichen Bestellpersonals erfordert. Fügen wir bei, daß die Presse ihre Hingebung und ihre Publizität in den Dienst aller gemeinnützigen, wohl thäf igen und philanthropischen Werke, aller Unternehmungen, welche einen edlen oder patriotischen Zweck verfolgen, sowie der konstituirten Behörden selbst stellt.

Finden nicht der Bundesrath, die Departcmente und die von ihnen abhängenden Biireaux in den Zeitungen, ohne Unterschied, welcher Partei sie angehören, immer bereitwillige Vermittler, um das Publikum freiwillig und kostenfrei von ihren Akten, Entscheiden und offiziellen Avisen in Kenntniß zu setzen ? Das eidgenössische Postdepartement macht von dieser Erleichterung einen weitgehenden Gebrauch, um seine Instruktionen und Beschlüsse bekannt
zu geben. Es mag vorgekommen sein, daß Einwendungen gegen die Menge oder die Länge ihrer Mittbeilungen laut geworden sind, aber es steht nichtsdestoweniger die Thatsache fest, daß beinahe alle Zeitungen getreu reprodu/iren, was ihnen zur Publikation von dieser Seite zugestellt wird. Wenn die eidgenössischen Verwaltungen'genöthigt wären, ihre Dokumente in einem besondern Bulletin, in der Form von Affichen erstellt, niederzulegen, wie

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dies in verschiedenen Ländern geschieht, so würden ihre Budgets zweifellos um eine ziemlich bedeutende Summe belastet werden.

Ohne zu befürchten, widerlegt zu werden, kann man sagen, daß die Presse auf diese Weise den Mangel an Verbreitung des Bundesblattes, welches schou jetzt zu umfangreich ist, um Jedermann zugänglich zu sein, ergänzt.

Wir heben schließlich die -- uns von hervorragender Wichtigkeit erscheinende -- Thatsache hervor, daß die Einführung des' fakultativen RefeFendums in unsere verfassungsmäßigen Einrichtungen die Wichtigkeit der der Presse zufallenden Veröffentlichungen und Verbreitungen verdoppelt hat. Indem jedem Schweizerbürger das Recht zusteht, sich über irgend ein gesetzgeberisches Werk auszusprechen, setzt die Verfassung bei ihm wenigstens die allgemeine Kenntniß der seinem Votum unterbreiteten Frage, eine aufgeklärte und überlegte Meinung über dieselbe voraus. Wo soll der Wähler in Ermangelung eines analytischen oder stenographischen offiziellen Berichts über die Verhandlungen der Bundesversammlung genau und mehr oder weniger vollständig unterrichtet werden, als in seiner Zeitung, oder, wenn ihm seine Mittel ein Abonnement nicht erlauben, in derjenigen eines Nachbars oder in solchen, welche er im Gesellschaftshaus oder im Wirthshaus zu lesen Gelegenheit hat? Die Presse ist somit die unentbehrliche Ueberbriagerin der parlamentarischen Verhandlungen und Schlußuahmen, und zwar nicht nur Dank ihrer hauptsächlichsten Organe, welche ihre größere Kundsame auswärts findet, sondern hauptsächlich auf dem Weg der Lokalblätter, der Bezirks- und Gemeindeblätter, welche überall eindringen, in die kleinsten Weiler, in die entlegensten Orte, in die höchsten Thäler unseres Landes, wo sie, wie die Blutgefäße in den Arterien, aus den Städten in die vereinzelten Wohnstätten den wohlthätigen Strom der Zivilisation tiagen.

Dem Volke ist so das Mittel gegeben, seine bürgerliche Ausbildung zu vervollkommnen und die Urteilsfähigkeit über die Lösung von Aufgaben auf den Gang des sozialen Organismus zu erlangen.

Man würde demnach eine Ungerechtigkeit begehen, wenn man den Nutzen, den die Presse bietet, für die Ausübung eines Rechtes, welches von allen Bürgern als eines der theuersten und wirksamsten Vorrechte der Volkssouveränität angesehen wird, in Abrede stellen wollte.

Alles zusammengefaßt,
wird zugegeben werden müssen, daß der Verlust der Fr. 170,000, welcher dem Fiskus aus der Verminderung um J/4 Rappen per Exemplar erwachsen würde, hinlänglich gedeckt wird durch den hohen Werth der Beihülfe, welche die Zeitungen freiwillig den Verwaltungen und den demokratischen Institutionen

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leisten. Würde sich der Staat wirklich verschwenderisch zeigen dadurch, daß er diese unbestreitbaren Dienste durch Bewilligung der geringen Entlastung, welche sie schon seit so vielen Jahren verlangen, anerkennt? Wir sind berechtigt, das Gegentheil zu glauben und zu behaupten.

Die Argumente, welche wir geltend gemacht haben, scheinen uns den von der Verwaltung erhobenen Einwand, daß die Vertragung der Zeitungen in's Domizil die Haupt-, wenn nicht die ausschließliche Ursache der Errichtung neuer Briefträgerstellen und der Vermeliruog der täglichen Be.stelltouren sei, nahezu vollständig zu entkräften. Es mögen die von den Verwaltungen angeführten Verhältnisse vielleicht in den großen Städten zutreffen, auf dem Lande aber nicht.

Die Ausdehnung der Presse und ihr Erscheinen in Ortschaften, in welchen sie nh'ht verbreitet war, schaffen, neue Quellen der Korrespondenz, veranlassen lebhaftere und leichter zu erneuernde Verbindungen und verursachen einen lebhaftem und regelmäßigem Austausch persönlicher Korrespondenzen. Wer hat den Nutzen davon ? Die Postkasse. In diesen Gebieten, in welchen erfahrungsgemäß Versuche nur mit der größten Vorsicht vorgenommen werden sollen, indem sie zu ungenügenden Einnahmen führen können, läßt sich das Verhältniß zwischen Ursache und Wirkung nach den finanziellen Folgen beurtheilen. Nun bekämpfen die Ziffern, welche wir dem Geschäftsbericht des Postdeparternents selbst entnommen haben, siegreich den Pessimismus gewisser Bedenken, und es wird schwer halten, die Beredsamkeit derselben zu widerlegen.

Wenn nun scheiubardie Zeitungen gegenüber den ändern Postsendungen begünstigt sind, so ist dies berechtigt dadurch, daß sie beitragen, die Zahl der letztern bedeutend zu erhöhen, sei es direkt, sei es durch den Impuls, welchen sie den individuellen Beziehungen und dem Geschäftsverkehr nach Maßgabe ihres Einflusses auf die allgemeine Thäligkeit verleihen. Dieses fruchtbringende Resultat verkennen, heißt die Augen schließen vor der Evidenz der Wahrheit.

Wir wollen die Vortheile, welche der Eisenbahntransport der Zeitungen bietet, nicht hervorheben, aber es ist gut darauf hinzuweisen, daß in den großen Städten, in dicht bevölkerten Orten, wo sich eine große Zahl Abonnenten befindet, der Zeitungsdienst durch die Verhältnisse bedeutend erleichtert ist. Die von den Verlegern zum
Voraus nach den zu bedienenden Zonen, Quartieren oder Straßen ausgeschiedenen Pakete werden auf den Postbureaux ohne Weiteres den Briefträgern übergeben, wodurch eine zeitraubende Behandlung und Ausscheidung vermieden wird. Dadurch wird eine Zeitersparniß

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erzielt, welche dazu beiträgt, bis zu einem gewissen Grade die nachdrücklich verlangte Erleichterung zu rechtfertigen.

Die Botschaft des Bondesrathes behauptet allerdings, daß die Versender von Briefen mit dem nämlichen Recht wie die Herren Redaktoren und Drucker eine Reduktion der Brieftaxe auf 8/* Rappen verlangen könnten mit dem Verwände, daß die Briefträger ohnedieß für den Zeitungsdienst da sein müssen. Dieser Vergleich erscheint uns nicht richtig. Es dürfte dem Versendereines Briefes oder eines Zirkulars schwer fallen, ein solches Privilegium zu rechtfertigen. Um was handelt es sich wirklich? Er erlangt von der Postverw.altuQg eine Dienstleistung, welche er gebührend bezahlen muß, aber er garantirt weder die Erneuerung noch die Regelmäßigkeit einer solchen Arbeitsübertragung. Die Wiederholung hängt von seinen Bedürfnissen oder von seinem Vergnügen ab, je nach denen er fortfahren oder aufhören kann. Die Lage der Zeitung gegenüber der Post ist ganz verschieden. Nicht nur bildet sie, wie wir es gezeigt haben, ein Element ökonomischer und sozialer Thätigkeit ersten Ranges, einen mächtigen Vermittler und Aushelfer der politischen und administrativen Behörde, sondern der Dienst, welchen sie von der Post beansprucht, hat den Charakter der Dauer, der Wiederkehr, der Beständigkeit. Sie ist ein Kunde, welcher täglich, wöchentlich, das ganze Jahr wiederkehrt, auf dessen Treue man zählen kann. Ihre Ansprüche sind natürlich ; sie wachsen im direkten Verhältniß zu der Zahl der Abonnenten, d. h. im Verhältniß zu ihrer Bedeutung und ihrem Kredit, welchen sie durch ihren innern Werth erworben hat. Ihre Bedeutung wächst mit der Schnelligkeit oder Sicherheit ihrer Bekanntmachungen und mit dem Grad des Nutzens, welchen sie dem Publikum und den Behörden des Landes erweist.

Wir erachten es deßhalb als überflüssig, über die Höhe der Zeitungstaxe in der Schweiz im Vergleich mit derjenigen anderer Länder zu diskutiren. Diese Taxe ist überall höher, wenn nicht gleich hoch als die unsrige, ausgenommen in den Vereinigten Staaten von Amerika, welches Land, wie uns die Botschaft belehrt, Reinerträgnisse der Post nicht bedarf, um seine administrativen Ausgaben zu decken und das Gleichgewicht des Budgets zu sichern. Wie verhält es sich damit in der Schweiz? Kann man in Gegenwart der finanziellen Ergebnisse, welche wir
hievor konstatirt haben, befürchten, daß die Aufhebung einer Einnahme von Fr. 170,000, verursacht durch die Reduktion um */4 Rappen, die Solidität unserer Finanzen und die Stabilität des eidgenössischen Budgets erschüttern wird? Jedermann wird unsere Ansicht theilen, daß solche Befürchtungen übertrieben wären.

889 Man könnte dagegen, mit den Druckern und den Journalisten, die Frage aufwerfen, ob diese Verminderung nicht zu der Vermehrung der Zeitungsleser beitragen würde, dadurch, daß die Verleger in der Lage wären, den Abonnementspreis herabzusetzen, aber wir verzichten, auf diesen Gedankengang weiter einzutreten, und halten uns au allgemeine Betrachtungen. Die Schweiz ist, in Bezug auf den Umfang des Gebietes, das kleinste aller Länder Europas und auch dusjenige, in welchem sich, mit Ausnahme der Gebirgsgegenden, die Verkehrsmittel mit der größten Raschheit haben erstellen lassen ; die internen Entfernungen, welche die Postsendungen zurückzulegen haben, sind nicht beträchtlich, und die Bevölkerung verschiedener Kantone ist sowohl im Mittelpunkt als an der Peripherie eine außerordentlich dichte. Der Eidgenossenschaft erwachsen daher aus dem Transport und der Vertragung der der Post übergebenen Gegenstände weniger Kosten als den ändern Ländern, wo die Bewohner außerhalb der Städte auf einer weitern Fläche zerstreut sind. Sie verwendet hiezu ihre eigenen Postkurse und die Eisenbahngesellschafien. Alle Verhältnisse in Betracht gezogen, sind ihre Geschäftsauslagen geringer, infolge der speziellen Verhältnisse der topographischen Lage, in welcher sie sich befindet.

Es ist bemerkenswert!!, daß nach der in der Botschaft vom 10. Dezember 1889 (Seiten 12, 13 und 14) enthaltenen Tabelle derjenige Staat, welcher in Bezug auf den Flächeninhalt und die Bedeutung des Eisenbahnnetzes mit dem unserigen die größte Aehnlichkeit hat, nämlich Belgien, auf Zeitungen eine Taxe erhebt von l Rappen per Exemplar bis 75 g. Gewicht, was zu seineu Gunsten einen kleinen Vortheil bedeutet.

Man wendet ein, die Schweiz soll sich gegenüber der Presse nicht geneigter erweisen als ihre Nachbarn, weil überall anderswo, mit A u s n a h m e von E n g l a n d , die Durchschnittszahl der versandten Zeitungen niedriger stehe als bei uns, wo dieselbe sich auf 21 Zeitungen per Kopf der Bevölkerung erhebt, und daß seit 1882 kein stichhaltiger Grund eingetreten ist, der zu Gunsten einer Reduktion spräche. Wir können dieser Ansicht nicht vollständig beipflichten.

Der neue Grund liegt zum Mindesten in dem von beiden Kammern angenommenen Postulat vom 24. Juni 1889. Es darf angenommen werden, daß die Vertreter des Schweizervolkes in dieser Frage,
wie in vielen ändern, dem Wunsche einer großen Zahl ihrer Wähler Ausdruck gegeben haben. Die Nachhaltigkeit selbst der beiden Räthe, mit welcher die Reduktion der Zeituugstaxe verlangt wird, beweist eine ernste Meinungsäußerung; sie haben verschiedene Male nur auf die Vorstellungen des Bundesrathes hin und aus Rücksichten auf das Budget nachgegeben. In dieser Hinsieht haben

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sich die Verhältnisse nicht verändert, die Meinungen sind die nämlichen geblieben in den Volks- und politischen Kreisen, und die direkt Interessirten : Drucker, Verleger und Redaktoren von Zeitungen, dringen mehr als je auf ein Entgegenkommen, welches sie als gerecht und billig erachten.

II.

Der Bundesrath weigert sich, auf das ü-esuch einzutreten, so gerechtfertigt dasselbe nach Prüfung der einschlägigen Verhälinisse erscheint. Er spricht sich energisch gegen die verlangte Reduktion aus, aber er erklärt sich bereit, den Zeitungsdienst zu erleichtern durch zwei neue Maßregeln.

1) Die Bestimmung des Art. 10 des Posltaxeugesetzes vom 2. Juni -1884, wonach die Zeitungstaxe zum Voraus für ein Jahr, ein Halbjahr oder ein Vierteljahr zu bezahlen ist, wird aufgehoben und in dem Sinne abgeändert, daß die Taxen spätestens am Ende eines Quartals zu entrichten seien.

Dies ist ein offenbarer Vortheil für die kleinen Zeitungen, welche, auf kleinen Kapitalien beruhend, weder den Geldumsatz noch die Einkünfte der größern Zeitungen haben und daher zu Vorschüssen Zuflucht nehmen müssen, welche hin und wieder auf den Geschäftsgang nachtheilig einwirken können.

2) Es wären die Verleger auch für diejenigen Exemplare, für welche das Abonnement nicht durch die Post vermittelt worden ist, zur Anbringung der Adresse nicht mehr verpflichtet.

Aus dieser Erleichterung würden besonders die großen Zeitungen Vortheil ziehen, von welchen einzelne jährlich Tausende von Franken für das Drucken und Aufkleben der Adressen ausgeben.

Der einzige Nachtheil, vor welchem man sich zu hüten hätte, bestände in den durch dieses Verfahren leichter vorkommenden Unregelmäßigkeiten. In diesem Falle wird der Abonnent nicht den Postbeamten, sondern die Verwaltung der Zeitung kritisiren.

Die Kommission begrüßt diese Neuerungen, welche, ohne großes Risiko, dem Postpersonal immerhin vermehrte Arbeit und Verantwortlichkeit auferlegen werden. Wenn es auch einerseits ungerechtfertigt erscheint, von einem Verleger die Vorausbezahlung der Taxe für einen Dienst zu verlangen, welcher nicht sofort stattfindet, wird die Postverwaltung ihrerseits darauf Bedacht zu nehmen haben, zweifelhafte Kredite nicht zu gestatten und Verluste zu vermeiden. Der Wortlaut von Art. l räumt ihr in dieser Hinsicht volle Kompetenz ein, um vierzehntätige oder monatliche Bezahlung

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zu verlangen, wenn sie in die Solvabilität eines Kunden die geringsten Zweifel setzt.

Die Kommission hat sich, nach gründlicher Diskussion, davon überzeugt, daß die hievor angerufenen Argumente die Reduktion um einen Viertelsrappen vollständig rechtfertige,, und stellt bei Ihnen in diesem Sinne einstimmig Antrag unter gleichzeitiger Annahme der vom Bundesrath beantragten Abänderungen des Gesetzes. Sie hat zwei . Vermittlungsvorschläge beseitigt, nämlich : einen solchen, welcher eine Taxe von 8/4 Rappen vorsehen wollte für die Zeituugen, welche innerhalb eines Rayons von 20 bis 30 Kilometern distribuir! werden, dagegen l Rappen beizubehalten beantragte für größere Entfernungen; einen ändern, welcher die Taxe je nach dem Gewicht auf l Rappen für die schwereren und auf 8/4 Rappen für die leichtern Exemplare feststellen 'wollte.

Diese Anträge entsprachen nach unserer Ansicht den ausgesprochenen Wünschen nicht; sie hätten die Aufgabe erschwert, statt sie zu vereinfachen. Das mit der Post im Verkehr stehende Publikum wünscht übrigens für die Briefe die Ersetzung des Lokalrayons durch die Anwendung einer einheitlichen Taxe von 5 Rappen ohne Rücksicht auf die Entfernung. In dieser Hinsicht wäre jeder der beiden genannten Anträge nicht logisch gewesen.

Herr Präsident, meine Herren !

Auf Grund der vorstehenden Auseinandersetzungen empfiehlt Ihnen die Kommission, Eintreten und Reduktion der Zeitungstaxe um */4 Rappen zu beschließen. Sie läßt den nachhaltigen Anstrengungen des eidgenössischen Postdepartements, den Dienstbetrieb mit den Anforderungen der Jetztzeit und den sozialen Bedürfnissen in Einklang zu bringen, neue Poststellen zu errichten, die Postverbindungen zu verbessern und, ganz besonders, die Besoldungen der der Fürsorge so würdigen untern Angestellten zu erhöhen, volle Gerechtigkeit widerfahren. Sie ist jedoch der Ansicht, daß, ohne eine der großen Einnahrnsquellen des Bundes zu schmälern, es an der Zeit sei, der Presse, welche so wirksam am Gedeihen des Landes mithilft, die ihrer Beihülfe und ihrem Einfluß gebührende Genugthuung zu geben.

21. Mai 1890.

A. Gavard.

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kauton Bern für die Korrektion der Saan von der Kantonsgrenze Freiburg- bei Laupen bis zur Einmündung in die Aare bei Oltigen.

(Vom 23. Mai 1890.)

Tit.

Mit Schreiben vom 12. Dezember 1889 richtete die Regierung des Kantons Bern an den Bundesrath zu Händen der Bundessammlung ein Subventionsgesuch betreffend die Korrektion der Saane von der Kantonsgrenze Freiburg bei Laupen bis zur Einmündung in die Aare bei Oltigen. Auf vorläufige Mittheilung desselben haben die eidgenössischen Räthe bereits in der letzten Dezembersession ihre Kommissionen für dieses Geschäft bestellt.

Ein vollständiges Projekt, bestehend aus Situationsplan, Längenund Normalprofilen, Zeichnungen betreffend Bausystem, sowie ein Kostenvoranschlag im Betrage von Fr. 1,040,000 und ein technischer Bericht, wurden dann noch mit Schreiben vom 16. Dezember gleichen Jahres eingesandt.

Die Motivirung des Gesuches ist dem letztgenannten Schreiben, ·sowie besonders auch dem technischen Berichte zu entnehmen, so daß wir infolge dieser Angaben und der vom eidgenössischen Oberbauinspektorate vorgenommenen Lokalbesichtigung in der Lage sind, folgende Mittheilungen über diese Angelegenheit zu machen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Ständerathes, betreffend die Frage der Herabsetzung der Zeitungstransporttaxe. (Vom 21. Mai 1890.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1890

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.05.1890

Date Data Seite

879-892

Page Pagina Ref. No

10 014 796

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