544

# S T #

Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die gegen die drohende Invasion des Nonnenspinners (Liparis monacha) zu ergreifenden Schutzmaßnahmen.

(Vom 3. Oktober 1890.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Wie Ihnen bekannt, hat der Nonnenspinner (Liparis monacha) 1889 und 1890 in Bayern und Württemberg durch Nadelfraß ausgedehnte Fichtenwaldungen derart beschädigt, daß sie größtenteils absterben werden.

Da Gefahr vorhanden ist, daß dieser Schädling (der übrigens auch der schweizerischen Fauna angehört) sich von Deutschland her in größerer Zahl über die Schweiz verbreite und unsere Fichtenwaldungen befalle, so haben wir uns veranlaßt gesehen, eine Kommission von Sachverständigen aus den zunächst bedrohten Kantonen niederzusetzen mit dem Auftrage, die Maßnahmen zu berathen, die geeignet sein dürften, die Verbreitung des Nonnenspinners über die Schweiz möglichst zu verhindern, und für den Fall, daß sich das Insekt dennoch in ungewöhnlicher Zahl zeigen sollte, dasselbe wirksam zu bekämpfen.

Die Kommission trat den 16. September in Zürich zusammen und beschloß nach einläßlicher Berathung und nach Kenntnißnahme der von Bayern und Württemberg eingeholten amtlichen Berichte über das Auftreten der Nonne und namentlich auch über das Entrinden der von derselben befallenen Bäume, folgende Anträge an uns zu stellen :

545

1. Die Einfuhr aus Deutschland von nicht entrindetem Brenn-, Bau- und Nutzholz (mit Ausnahme des buchenen) ist bis auf Weiteres zu verbieten.

2. Es ist eine kurze Beschreibung des Nonnenspinners und seiner Lebensweise und ferner eine Anleitung zur Bekämpfung desselben zu Händen der schweizerischen Kantone und Forstbeamten, sowie der größern Waldbesitzer in den zunächst bedrohten Kantonen auf Kosten des Bundes zu veröffentlichen.

Der erstbezeiohnete Antrag wurde dadurch zu begründen gesucht, daß der weibliche Spinner Ende Juli und im August seine Eier in die Rindenritzen der Bäume ablege, wo die Räupchen erst Ende April oder im Mai des darauffolgenden Jahres ausschlüpfen, und daß infolge dessen in der vom September bis April eingeführten Rinde leicht auch Eier der Nonne eingeschleppt werden könnten.

Wir haben einerseits die Gefahr in Betracht gezogen, welche unsere Fichtenwaldungen durch die Einfuhr berindeten Holzes aus Deutschland bedroht, und anderseits die Maßnahmen, welche Bayern und Württemberg zur Bekämpfung des Insekts während dessen Winterruhe ergriffen haben, und sind zu dem Schlüsse gekommen, daß zur Ergreifung einer so schwerwiegenden Maßnahme wie die Beschränkung der Einfuhr von Holz, einem für die Schweiz sehr wichtigen Artikel, nicht hinreichende Gründe vorliegen. DeßhaKi haben wir beschlossen, von dem Antrag der Kommission Umgang zu nehmen, dagegen die genannten Nachbarstaaten zu ersuchen, darauf Bedacht nehmen zu wollen, daß das zur Ausfuhr nach der Schweiz bestimmte Holz soweit immer möglich entrindet werde.

Für den Fall nun, daß dessenungeachtet berindetes Holz innerhalb des bezeichneten Zeitraumes eingeführt werden sollte, hahen wir Weisung ertheilt, daß seitens der betreffenden schweizerischen Grenzzollstätten den Kantonen, nach deren Gebiet die Spedition des Holzes (mit Ausnahme des buchenen) stattfindet, sofort, unter Angabe des Bestimmungsortes und des Adressaten, telegraphisch Kenntniß gegeben werde, damit die Kantone dafür Sorge tragen können, daß das fragliche Holz nicht an Stellen gelagert werde, wo die im Frühling ausschlüpfenden Räupchen Nahrung finden und in Waldungen oder an Obst- und andere Bäume gelangen könnten.

Was den zweiten Antrag der Kommission, die Veröffentlichung einer volksthümlichen Schrift über den Nonnenspinuer und dessen Bekämpfung betrifft,
so haben wir denselben genehmigt und bereit« Auftrag zur Ausarbeitung einer solchen Schrift ertheilt. Wir werden Ihnen s. Z. eine größere Anzahl Exemplare derselben zustellen lassen.

546

Indem wir Sie hievon in Kenntniß setzen und Sie einJaden, das Ihrige beitragen zu wollen, um unsere Waldungen vor dem gefährlichen Schädling zu bewahren und, wenn er auftreten sollte, denselben zu bekämpfen, sowie namentlich auch bei Einfuhr be rindeten Holzes für durchaus sichere Lagerung desselben besorgt sein zu wollen, benutzen wir diesen Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 3. Oktober 1890.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

L.

.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes, (Vom 26. September 1890.)

Das allgemeine Bauprojekt der schmalspurigen Straßenbahn Bahne wird unter gewissen Bedingungen genehmigt.

(Vom 3. Oktober 1890.)

Der Bundesrath hat durch die Bundeskanzlei dem glarnerischen ,,Initiativkomite für den Protest gegen Verlängerung der Dienstzeit" folgendes Antwortschreiben zukommen lassen : ,,Sie haben dem Bundesrathe einen von einer größern Anzahl Unterschriften bedeckten ,,Protest gegen eine weitere Ausdehnung der Militärdienstpflicht" übermittelt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die gegen die drohende Invasion des Nonnenspinners (Liparis monacha) zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. (Vom 3. Oktober 1890.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1890

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

42

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.10.1890

Date Data Seite

544-546

Page Pagina Ref. No

10 014 991

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.