271

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Tarifentscheide des

Zolldepartements vom Monat Mai 1880.

TarifZollansatz, nummer.

Fr. Ct.

4.

--.20

61.

69.

94.

130.

130bis.

1. 50 16. -- 16. -- '

Stalldünger (sog. ungarischer Rinderdünger), getrocknet, in Pulverform.

Holzwolle.

Zündholzschachteln, etiquettirte.

Klavierpedale.

Die Erläuterung : ,,Werkzeuge aller Art, fertige, soweit sie nicht tater die Kategorie der Messer130 schmiedwaaren fallen" ist ad Nr. -- is zu streichen und unmittelbar vor dieser Nummer den Erläuterungen zu Nr. 130, 130bis, 131, 131" beizufügen.

272 Tarif- Zoll ansata, nummer. Fr. Ct.

133.

50. --

Der Tarifentscheid : ,,Waffen, antiquarische, sofern sie noch als Waffen gebraucht werden können (andere nach Material und Beschaffenheit)"1 ist zu streichen und durch folgende Bestimmung zu ersetzen: ,,Antike Waffen und Rüstungen sind nach Stoff und Beschaffenheit verzollbar, sofern außer Zweifel liegt, daß sie lediglich zu Sammelzwecken bestimmt sind. Ebenso sind Nachahmungen antiker Waffen etc., zur Zimmerdekoration dienend, nach Stoff und Beschaffenheit zu verzollen."

178.

--. 50 Der Tarifentscheid : ,,Steinhauerarbeiten aus . . n o Q Syenit" ist zu streichen ; (betr. die polirbaren Steinarten s. Publikation der Tarifentscheide pro Mai 1889).

194.

50. -- In der Erläuterung: ,,Beerensäfte mit Zucker oder Alkohol, mit Ausnahme derjenigen, die unter Nr. 256 aufgeführt sind" ist nach : ,,Beerensäfte"1 einzuschalten: ,,auch syrupartige*.

256.

16. --· In den Tarifentscheiden ist zu streichen : ^Beerensäfte, syrupartige, nicht eingedickt, mit Zuckeroder Alkoholzusatz (Capillarsyrup, Mandelmilchsyrup, sog. Gummisyrup, Himbeersyrup etc.), in Fässern, Flaschen oder Krügen*.

266.

1. 25 In den Erläuterungen ist: ,,Holzwolle"' -/.u streichen (S. Nr. 61 hievor).

Durch Beschluß des Bundesrathes vom 29. Mai 1890 ist bezüglich der Verzollung von flüssiger Kohlensäure in schmiedeisernen Cylindern entschieden worden, daß fortan das Gewicht der Kohlensäure nach Nr. 18 des Tarifs der Verzollung zu Fr. 2 unterliegen soll, während die schmiedeiserren Cylinder ohne Rücksicht darauf, ob dieselben in der Folge wieder ausgeführt werden oder nicht, als gemeine Eisenwaare Fr. 7 per q. zu bezahlen haben.

273

23. Wochenbülletifi Über die Geburten und Sterbefälle.

Vom L bis 7. Jnni 1890.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischeo Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 größern städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich: Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Chaux-de-Fonds, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Herisau, Schaffhausen, Freiburg und Locle, deren Gesammtbevölkerung 480,388 beträgt, 257 Lebendgeburten, 148 Sterbefälle, wovon l in Biel verstorben, Chaux-de-Fonds zugezählt, weil dort wohnhaft, und 11 Todtgeburten angezeigt worden.

Außerdem von auswärts: 13 Geburten und 31 Sterbefälle, den oben erwähnten Fall mitgerechnet, und 4 Todtgeburten.

Von den Verstorbenen waren 30 im ersten Lebensjahre, außerdem 2 von auswärts kommend.

An den meist verhütbaren Krankheiten starben 9. Außerdem 3 von auswärts Gekommene, d, h. welche ihren Wohnsitz in einer ändern Ortschaft hatten.

Es starben : an Blattern l in Bern ; -- an Masern 0 : -- an Scharlach 2 in Bern; -- an Diphthsritis und Croup 3 (l in Außersihl, l in Fluntern, von Tagelschwangen kommend, und l in Genf); -- an Keuchhusten l in Basel; - an Rothlauf 0; -- an Typhus 3 (l in Basel, l in Winterthur und l in Herisau); -- an infektiösen Kindbettkrankheiten 2 (l in Oberstraß, von Rümlang kommend, und 1 in Bern, von Otterbach kommend); -- an Darmkatarrh der kleinen Kinder 11 (l.in Außersihl, 1. in Genf, l in Eaux Vives, 5 in Basel, 2 in Bern und l in St. Gallen).

28 Todesfälle sind als Opfer der Lungenschwindsucht angegeben, außerdem 4 Personen, welche von auswärts kamen und also nicht zu der Wohnbevölkerung der Städte gehören ; in der entsprechenden Woche des letzten Jahres (2. bis 8, Juni) 25 -j- 5 von auswärts; -- 14 sind infolge akuter Krankheiten der Athrnungsorgane gestorben, außerdem 2 von auswärts (statt 13 -f-l); -- 4 infolge organischer Herzfehler, außerdem l von auswärts (gleich); -- 12 an Schlagfluß (statt 3); -- infolge Unfall starben 2, außerdem l von auswärts ; -- durch Selbstmord l ; -- infolge fremder strafbarer Handlung 2; -- 10 Kinder starben infolge angeborner Lebensschwäche, und 8 Greise infolge Altersschwäche.

274 Auf l Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte Städte eine Totalsterblichkeitsziffer von 16,1 °/oo, für die 4 vorhergehenden Wochen eine solche von 18,1, 20,1, 17,2, 20,9 °/oo.

Nach Alter und Geschlecht ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen)wie folgt: Sterbefälle Sterbefälle infolge von akuten infolge von Gesammtzahl Krankheiten der Lungender Sterbefälle.

Athmungsorgane. Schwindsucht.

M.

Von 0 bis l Jahr l 4 Jahren 19 ,,u 5 39 ,, 20 59 ,, 40 60 79 ,, 80 und mehr Jahren Ohne Angabe des Alters

W.

M.

"W.

3

l 2 l l 3 2 2 -- -- -- -- ~ ~ 7 9 ~

5 8 l

2 6 8 2

-- -- ÎT~Î8

17 8 5 12 24 19

M.

W.

15 6 13 22 17 18 2

"85"

93

Nach den Ortschaften ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, von Lungenschwindsucht und Durchfall der kleinen Kinder wie folgt: Akute Krankheiten Lungender Lunge, schwina-

Sterbefalle.

sucht

Durchfall der kleinen Kinder von untar t --2 3 -- 5 6-8 9 -- 12 1 llonat. Monatsn. Monaten. Monaten. Monaton, -[

1-- 2 lahron.

3 5 Zürich . . .

2 " 3 3 Genf . . . .

i 2 2 -- -- -- 8 Basel . . . . 2 -j \ 1 4 Bern . . . .

1 Lausanne 2 1 St. Gallen . .

2 1 1 Chauk-de-Fonds 1 Luzern -- -- Neuenburg .

3 -- 1 Winterthur .

Biel . . . . -- -- -- 1 Herisau .

Schaffhausen -- -- -- 2 Freiburg 2 1 Locle . . . .

Die I n f l u e n z a wurde in 2 Fällen als mitwirkende Krankheit erwähnt, nämlich in l Fall von Typhus in Herisau und in l Fall von Nierenentzündung in Schaffhausen.

275

Morbidität, Vom 1. bis zum 7. Juni 1890 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden: 1. Pocken und modifizirte Blattern.

Bern: 5 Fälle.

2. Masern.

Groß-Zürich: l Fall. -- Bern: 27 Fälle. -- Neuenburg (Kanton) : 37 Fälle, wovon 29 Fälle in Chaux-de-Fonds, 5 in Neuenburg und 3 in Noiraigue.

3. Scharlachfieber.

Groß-ZUrich: 9 Fälle. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Bern: 20 Fälle.

-- Neuenburg (Kanton) : 3 Fälle in Travers. -- Waadt (Kanton) : 6 Fälle.

e. Diphtheritis und Croup.

Schaff hausen (Kanton): l Fall in Barzheim. -- Groß-Zürich: 4 Fälle. -- Basel-Stadt: 6 Fälle.

5. Keuchhusten.

Groß-ZUrich: 8 Fälle. -- Basel-Stadt: 12 Fälle. -- Bern: l Fall.

6. Varicellen.

Groß-Zürich: l Fall. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Waadt (Kanton): Einige Fälle.

7. Rothlauf.

Groß-Zürich: l Fall. -- Basel-Stadt: 3 Fälle.

8. Typhus.

Groß-Zürich: 7 Fälle. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Waadt (Kanton): l Fall.

9. Puerperalfieber.; Waadt (Kanton): l Fall.

276

Gesammtbestand der Kranken und Aufnahmen in den Krankenanstalten der grösseren Ortschaften der Schweiz.

In der Woche vom 1. bis 7. Juni 1890.

Kantonsspital ZUrich (448 Betten). -- Spital Genf (330 Betten). -- Bürgerspital Basel (462 Betten). -- Inselspital Bern (320 Betten). -- Kantonsspital Lausanne (395 Betten). --> Kantonsspital St. Gallen (347 Betten). -- Spital in Chaux-de-Fpnds (45 Betten). -- Bürgerspital Luzern (110 Betten). -- Gemeindespital in Neuenburg (54 Betten). -- Hôpital de la Providence Neuenburg (47 Betteu). -- Kantonsspital Winterthur (115 Betten). -- Spital Herisau (15 Betten). -- Krankenhaus Schaffhausen (100 Betten). -- Hôpital de la Providence Freiburg (50 Betten). -- Spital Lode (16 Betten).

1. Aufnahmen von Kranken.

Zahl der "Wovon aufgenommenen von auswärt« Kranken.

kommend.

1. Pockeii 2. Masern 3. Scharlach 4. Keuchhusten 5 . Diphtherie u n d Croup . . . . .

6. Eothlauf .

7 . Unterleibstyphus . . .

. . .

8. Andere infektiöse Krankheiten . .

9. Lungenschwindsucht 10. Andere tuberkulöse Krankheiten .

11. Akuter Gelenkrheumatismus . . .

12. Akute Krankheiten der Atlimungsorgane 13. Akute Darm-Krankheiten . . . .

14. Alle übrigen Krankheiten . . . .

15. Unfälle Total

-- 3 2 -- 6 4 7 17 13 18 10

-- l -- -- 2 -- -- 10 5 12 l

15 12 268 49 424

5 2 140 18 196

2. Der Gesammtbestand der Kranken war am 1. Juni in den genannten Krankenanstalten 2076 mit Schaffhausen.

Er ist am 7. Juni 2062.

Eidg. statistisches Bureau.

277

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

Januar bis Ende April

1890.

.3127

Mai

903

bis Ende Mai . . . . .

4030

'

1889.

3217

Zu- oder Abnahme, -- 9U

972

-- 69

4189

- 159

B e r n , den 12. Juni 1890.

[B. B. 90. II. 831.]

Eidg. statistisches Bureau.

Bekanntmachung.

Beim A b s c h l ü s s e v o n E h e n i t a l i e n i s c h e r S t a a t s a n g e h ö r i g e r in der S c h w e i z verlangen viele Civilstandsbeamte d i e e l t e r l i c h e r e s p . v o r m u n d s c h a f t l i c h % E i n w i l l i g u n g -- nach Art. 27 des schweizerischen Gesetzes über Civilstand und Ehe -- nur in den Fällen, in welchen die betreffenden italienischen Verlobten das 21. Altersjahr noch nicht erreicht haben. Die i t a l i en i s c h s E h e g e se t z g e b u n g f o r d e r t aber die fragliche Einwilligung bis zum zurückgel e g t e n 25. A l t e r s j a h r e .

Ehen von italienischen Staatsangehörigen, welche sich in der Schweiz hauen lassen und jene Altersgrenze noch nicht erreicht haben, sind nach italienischem Rechte anfechtbar, sofern beim Abschlüsse derselben die erwähnte Einwilligung nicht vorgelegen hat.

Die s c h w e i z e r i s c h e n C i v i l s t a n d s b e a m t e n d ü r f e n in Folge dessen von der Beibringung einer solchen E i n w i l l i g u n g f ü r italienische NUJJ tu r ienten nur dann a b s e h e n , w e n n d i e s e d a s 2 5 .A l t e r s j a h r z u r ü c k g e l e g t haben.

B e r n , den 11. Juni 1890.

Eidg. Justiz- und Polizeidapartement.

278

Bekanntmachung betreffend

Kautionsherausgabe an die Frankfurter Versicherungsgesellschaft gegen Wasserleitungsschäden in Frankfurt a./M.

Die obgenannte Versicherungsgesellschaft hat auf die Konzession des ßundesrathes zum Geschäftsbetriebe iu der Schweiz Verzicht geleistet und sucht um Rückgabe der hinterlegten Kaution von Fr. 8000 nach. Diese Kaution haftet dem Staate und den Versicherten als Faustpfand für die Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft. Allfällige Einsprachen gegen deren Herausgabe sind bis zum 15. Dezember 1890 der unterzeichneten Amtsstelle einzureichen. Erfolgen keine Einsprachen, so wird nach Ablauf der angegebenen Frist die Rückgabe der Kaution ohne Weiteres stattfinden.

B e r n , den 7. Juni 1890.

Schweizerisches Industrie- und Landwirthschaftsdepartement: Abtheilung Versicherungswesen.

Bekanntmachung.

Laut Bericht des schweizerischen Generalkonsuls für Brasilien, Herrn Eug. Emile Raffard in ßio de Janeiro, hat die provisorische Regierung der Vereinigten Staaten Brasiliens durch nachfolgenden Beschluß die Aufhebung der Pässe ausgesprochen: Art. 1. In Friedenszeiten kann Jedermann in beliebiger Weise, zu jedem Zeitpunkt und unter Mitnahme seines Vermögens in das Land einwandern, sich in demselben niederlassen oder es verlassen, ohne daß hiezu ein Paß nöthig wäre, immerhin unter Beobachtung der polizeilichen Vorschriften und unter Vorbehalt der Rechte Dritter.

Art. 2. Gegenteilige Bestimmungen sind außer Kraft erklärt, B e r n , den 28. Mai 1890.

Schweiz. Bundeskanzlei.

279

Bekanntmachung.

Anstatt besonderer Beantwortung der vielen an die Zollbehörde gelangenden Anfragen über Ansätze und Inkrafttreten des vom Bundesrathe aufgestellten neuen Zolltarifentwurfes machen wir darauf aufmerksam, daß 1) Botschaft und Gesetzes-Entwurf in Nr. 21 des schweizerischen Bundesblattes vom 17. Mai amtlich publizirt sind und daß 2) das neue Gesetz erst in Kraft treten kann, nachdem dasselbe von der h. Bundesversammlung durehberathen und angenommen, den Vorschriften des Bundesgesetzes betreffend Volksabstimmung Genüge geleistet und hierauf der Zeitpunkt seines Inkrafttretens durch die zuständige Behörde festgesetzt worden ist.

B e r n , den 21. Mai 1890.

Eidg. Zolldepartement.

Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Artikel 26 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 10. August 1876 sind sämmtliche vom Jahr 1889 stammenden Postsendungen, welche aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen aus genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiemit an alle diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Angaben über Beschaffenheit, Inhalt u. dgL, beziehungsweise des Aufgabeortes, der Adresse, des Bestimmungsortes deä vermißten Gegenstandes, mittels frankirten Briefes anzumelden.

Nach Umflnß von drei Monaten von heute an werden die nicht reklamirten Gegenstände zu Gunsten der Pos&asse veräußert.

B e r n , den 5. Juni 1890.

Die Oberpostdirebtion.

280

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes: No 86, vom 7. Juni 1890.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Ein- und Ausfuhr der wichtigsten Waaren im April 1890.

No 87, vom 10. Juni 1890.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Wochensituation der Emissionsbanken. Zolltarifentscheide im Mai 1890 Mac KinleyBill. Italienische Weine. Situation ausländischer Banken.

Beilage: Schweizerische Zolltarifrevision.

A» 88, vom 12. Juni 1890.

Bekanntmachung des Versicherungsamtes. Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Handel mit Gold- und Silberabfällen. Post.

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.06.1890

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