790

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bekanntmachung.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß als gültige Ausweispapiere für die russischen Staatsangehörigen, welche die Inhaber zum Aufenthalt in der Schweiz, wie überhaupt im Auslande, berechtigen, einzig die Pässe von dem bekannten Formate, mit braunem Umschlage, gelten. Wird daher irgend ein anderes Schriftstück, als ein solcher Paß, vorgewiesen, so kann die Aufenthaltsbewilligung von den kantonalen Behörden ohne Weiteres verweigert werden.

B e r n , den 12. November 1890.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Zahl der Überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

1890.

1889.

Zu- oder Abnahme.

Januar bis Ende September Oktober

6078 764

6517 843

--439 -- 79

Januar bis Ende Oktober .

6842

7360

-- 518

B e r n , den 13. November 1890.

[B. B. 90. IV. 638.]

Eidg. statistisches Bureau.

791

45. Wochenbülletin über die Geburten und Sterbefälle.

Vom 2. bis 8. November 1890.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civüstandsbeamten der 15 großem städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich: Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Chaux-de-Fouds, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Herisau, Sehiiffhausen, Freiburg und Locle, deren Gesammtbevölkerung 480,388 beträgt, 227 Lebendgeburten, 180 Sterbefalle, wovon l in Groß-Zürich verstorben und Herisau zugezählt und 2 in Basel verstorben und Bern und St. Gallen zugezählt, weil dort wohnhaft, und 11 Todtgeburten angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 6 Geburten und 28 Sterbefälle, die oben erwähnten 3 Fälle mitgerechnet.

Von den Verstorbenen waren 43 im ersten Lebensjahre, außerdem l von auswärts kommend.

An den meist verhütbaren Krankheiten starben 11, außerdem 2 von auswärts Gekommene, d. h. welche ihren Wohnsitz in einer andern Ortschaft hatten.

Es starben: au Masern 0; -- an Scharlach 0; -- an Diphtheritis und Croup B (l in Genf, 2 in Bern, l in Lausanne, l in Biel, von Bözingen kommend, und 3 in Herisau); -- an Keuchhusten l in Bern; -- an Rothlauf 0; -- an Typhus 4 (l in Unterstraß, l in Basel, l ia Bern und l in Biel, von Bözingen kommend); -- an infektiösen Kindbettkrankheiten 0 ; -- an Darmkatarrh der kleinen Kinder 113 (l in Zürich, 2 iu Genf, 3 in Basel, 5 in Bern, 2 in St. Gallen, l in Chaux-de-Fonds, l in Luzern, 2 in Neuenburg, l in Freiburg und l in Locle).

25 Todesfälle sind als Opfer der Lungenschwindsucht angegeben, außerdem 5 Personen, welche von auswärts kamen und also nicht zu der Wohnbevölkerung der Städte gehören; in der entsprechenden Woche des letzten Jahres (3. bis 9. November) 15 -(- l von auswärts ; -- 8 sind infolge akuter Krankheiten der Athmungsorgane gestorben, außerdem 2 von auswärts (statt 10 -j- 1); -- 16 infolge organischer Herzfehler, außerdem l von auswärts (statt 4 -f- 1); -- 10 an Schlagfluß (statt 9); -- infolge Unfall starben 3, außerdem 3 von auswärts; -- durch Selbstmord 1; -- 12 Kinder starben infolge angeborner Lebensschwäche, außerdem l von auswärts, und 10 Greise infolge Altersschwäche, außerdem l von auswärts kommend.

792 Auf l Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte Städte eine Totalsterblichkeitsziffer von 19,5 °/oo, für die 4 vorhergehenden Wochen eine solche von 16,1, 15,5, 14,8, 13,9 °/oo.

Nach Alter und Geschlecht ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle (mit Eioschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt: Sterbefälle Sterbefälle Gesammtzahl infolge von akuten infolge von der Sterbefälle. Krankheiten der LnngenAthmungsorgane. Schwindsucht.

M.

W.

M. W.

M.

W.

Von 0 bis l Jahr ,, l ,, 4 Jahren

* 5 ,, 19 ,, 20 ,, 39 ,, 40 ,, 59 ,, 60 ,, 79

,, ,, ,, ,,

. 30 .

9

14 7

. 2 7 . 17 17 . 26 17 . 14 35

,, 8 0 u n d mehr Jahren Ohne Angabe des Alters

7 --

2 1 l --

-- --

-- l

-- -- -- --

-- --

-- --

13

17

- l 2 -- -- 3

2 l

6

105 100

4

8 4 l

l 7 6 2

Nach den Ortschaften ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefalle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, von Lungenschwindsucht und Durchfall der kleinen Kinder wie folgt: KrankheHai) Lungen-

Durchfall der kleinen Kinder von

der Lunge, schwind- · - ^ ~ t JTT'e-B 9-12 Sterbefalle, sucht.

l Monat. Monaten. Monatin. Monattn. Monatan.

Zürich . . .

Genf . . . .

Basel . . . .

Bern . . . .

Lausanne St. Gallen . .

Chaux-de-Fonds Luzern Neuenburg .

Winterthur .

Biel . . . .

Herisau . . .

Schaffhausen .

Frei bürg Locle....

2 3 l

6 4 l 4 7

l l

l l

2 2

l 2

2

l 2

2 l l

l l l

l

2 l

l l

l l

TT Iaht».

793

Morbidität, Vom 2. bis zum 8. November 1890 sind folgende Fälle von .ansteckenden Krankheiten angezeigt worden : 1. Masern.

Bern : 2 Fälle. -- Neuenburg (Kanton) : 21 Fälle, wovon 11 in 'Fleurier, 9 in Fontaines und l in Môtiers. -- Waadt (Kanton) : .2 Fälle.

2. Scharlachfieber.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Neuhausen. -- Basel-Stadt: 0 Fälle. -- Bern: 3 Fälle. -- Waadt (Kantonj: 4 Fallo.

3. Diphtheritis und Cronp.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Bibern. -- Groß · Zürich : 1 Fall. -- Basel-Stadt: 6 Fälle. -- Bern: 3 Fälle, wovon l von auswärts. -- Waadt (Kanton): 2 Fälle.

4. Keuchhusten.

Groß-Zürich: 2 Fälle. -- Basel-Stadt: 6 Fälle. -- Waadt (Kanton): 4 Fälle.

5. Yaricellen.

Keine Fälle.

6. Rothlauf.

Groß-ZUrich: l Fall. -- Basel-Stadt: 3 Fälle.

7. Typhus.

Groß-Zürich: l Fall. -- Basel-Stadt: 10 Falle. -- Bern: 4 Fälle. -- Waadt (Kanton): 3 Fälle.

8. Pnerperalfieber.

Waadt (Kanton): l Fall.

794

Gesammtbestand. der Kranken und Aufnahmen in den Krankenanstalten der grösseren Ortschaften der Schweiz.

In der Woche vom 2. bis 8. November 1890.

Kautonsspital Zlirich (448 Betten). --Spital Genf (330 Betten).-- Bürgerspital Basel (462 Betten). -- Inselspital Bern (320 Betten). -- Kantonsspital Lausanne (395 Betten). -- Kantonsspital St. Gallen (347 Betten). -- Spital in Chaux-de-Fonds (45 Betten). -- Bürgerspital Luzern (110 Betten). -- Gemeindespital in Neuenburg (54 Betten). -- Hôpital de la Providence Neuenburg (47 Betten). -- Kantonsspital Winterthur (115 Betten). -- Spital Herisau (l 5 Betten). -- Krankenhaus Schaffhausen (100 Betten). -- Bürgerspital Freiburg (105 Betten). -- Hôpital de la Providence Freiburg (50 Betten). -- Spital Lode (16 Betten).

1. Aufnahmen von Kranken.

Zahl der Wovon aufgenommenen von auswärts, Kranken.

kommend.

1. Pocken 2. Masern 3. Scharlach 4. Keuchhusten 5. Diphtherie und Croup 6. Rothlauf 7. Unterleibstyphus 8. Andere infektiöse Krankheiten . .

9. Lungenschwindsucht 10. Andere tuberkulöse Krankheiten .

11. Akuter Gelenkrheumatismus . . .

12. Akute Krankheiten der Athmungsorgane 1 3 . Akute Darm-Krankheiten . . . .

14. Alle übrigen Krankheiten . . . .

15. Unfälle Total

-- -- 7 -- 14 6 16 9 16 9 4

-- -- -- -- 3 2 -- 6 7 4 2

14 4 221 35 355

6 -- 124 11 165

2. Der Gesammtbestand der Kranken war am 1. November in den genannten Krankenanstalten 2082.

Er ist am 8. November 2087.

Eidg, statistisches Bureau,

795

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

In Anwendung von Art. 8 des Reglements für die Diplomprüfungen wird hiemit bekannt gemacht, daß der Schweiz. Schulrath, gestützt auf das Resultat der nachträglich bestandenen Prüfung, dem Herrn H a n s V o g e l von G e n f das Diplom als M a s c h i n e n i n g e n i e u r ertheilt hat.

Z ü r i c h , den 8. November 1890.

Der P r ä s i d e n t des Schweiz. Schulrathes: H. Bleuler.

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiemit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzhuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wonnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzhuches.

"Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werde» dürfen, bis sie das Alter der Majoreunität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879.

Die Schweiz, Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregiornngen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche infolge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in

796 der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, N° 162, vom 10. November 1890.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Bilanz «1er Feuerversieherungsgesellschaft ,,L'Urbaine" pro 1889. Einfuhr in den freien Verkehr im Oktober 1890 und 1889. Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Rußland. Verträge: Türkei; Schweiz-Oesterreich. Zollwesen: Frankreich. Ausländische Banken.

N° 163, vom 12. November 1890.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Spanien. Wochensituation der Schweiz. Emissionsbanken. Tarifentscheide des eidg.

797 Zolldepartements im Oktober-1890. Verträge: Rumänien. Zollwesen: Schweden; Spanien; Frankreich. Ausstellungen : Paris 1889.

Ausländische Banken.

A» 164,

Tom 13. November

1890.

Handelsregistereinträge. Bilanz der ,,Mannheimer Versicherungsgesellschaft" pro 1889. Verträge: Rumänien. Zollwesen : Vereinigte Staaten von Amerika; Rußland; Brasilien. Verschiedenes: Konsulate; Modellschutz; italienische Weine. Ausländische Banken.

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung.

Die Lieferungen von H e u und S t r o h für die Militärkurse während der ersten 7 Monate des Jahres 1891 auf dem Waffenplatz Aarau werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für P o u r r a g e " bis 29. November nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbeschei nigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kantons-Kriegskommissariat in A a r a u und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 11. November 1890.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Jahr

1890

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

47

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.11.1890

Date Data Seite

790-797

Page Pagina Ref. No

10 015 028

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