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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 14. April 1890.)

Der Bundesrath hat bezüglich der Simplon-Angelegenheit beschlossen: 1. Der Direktion der Jura-Simplonbahn mitzutheilen, daß er bereit sei, die Verhandlungen mit der italienischen Regierung über die Erstellung eines Simplontunnels mit der in dem Projekt vom Jahre 1882 angenommenen Höhenlage fortzusetzen.

2. Die Direktion einzuladen, dem Bundesrathe mit möglichster Beförderung definitive Baupläne für den Tunnelbau und die Zufahrten vorzulegen und über die muthmaßlichen Kosten des Baues eine genaue Berechnung aufzustellen, welcher ein Plan über die Beschaffung der Geldmittel beizulegen ist.

3. Der italienischen Regierung mitzutheilen, es sei der Bundes rath bereit, auf die von ihr in der Note an Herrn Bavier ausgesprochene Anschauung einzugehen und er werde deßhalb ungesäumt von sich aus die Ausarbeitung von definitiven Plänen für den Bau des Simplontunnels anordnen und nicht unterlassen, dieselben seiner Zeit der italienischen Regierung zum Zwecke der Fortsetzung der Unterhandlungen vorzuleben.

(Vom 15. April 1890.)

Das eidg. Militärdepartement wird ermächtigt, den Allmendschießvereinen in Zürich an das am 20. April nächsthin stattfindende Gruppenwettsehießen einen Bundesbeitrag von 40 Rp. per Theilnehmer an letzterem auszurichten, in der Meinung, daß der daherige Betrag zu Prämien für die theilnehmenden Gruppen und Schützen mit den besten Trefferresultaten zu verwenden und daß über die Zahl der Theilnehmer am Gruppenwettsehießen und über die hiebei erzielten Schießresultate dem Militärdepartement Bericht .zu erstatten ist.

Ili Der Unfallversicherungsgesellschaft schweizerischer Schützenvereine wird die Konzession zum Geschäftsbetrieb in der Schweiz ertheilt.

An das dießj ährige Grütlifest in Zürich wird eine Ehrengabe von Fr. 500 bewilligt.

Dem allgemeinen Bauprojekt der Bahn Visp-Zermatt für die Strecke von km. 19.445 bis 23.680 im Gebiet der Gemeinde St. Nikiaus wird unter einigen Vorbehalten die Genehmigung ertheilt.

(Vom 18. April 1890.)

Der Bundesrath hat heute beschlossen, den eidg. Käthen den Entwurf zu einem Gesetze über die Eintheilung der Nationalrathswahlkrejse vorzulegen, in welchen alle Resultate aufgenommen würden, über die zwischen den beiden gesetzgebenden Käthen in der Dezembersession eine Einigung zu Stande kam, und nach welchem der Berner Jura, bezüglich dessen die beiden Käthe definitiv auf ihrem Standpunkt beharrten, gemäß dem bisherigen Gesetze, als einheitlicher Wahlkreis zu verbleiben hätte.

Wahlen.

(Vom 15. April 1890.)

Posthalter in Murgenthal : Wittwe Bertha Ruf, von Ryken, in Murgenthal.

Postkommis'in Basel: Herr Alfred Bohner, von Wiedlisbach (Bern), Postaspirant in Basel.

',, ,, ,, ,, Joseph Peyer, von Lostorf (Solo- ' thurn), Postaspirant in Basel.

PosthalterinBussigny(Waadt): ,, Felix Besson, von Dompierre (Waadt), in Bussigny.

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(Vom 18. April 1890.)

Sekretär des Waffenchefs der , Artillerie: Herr Artilleriehauptmann J. Brack, von Elfingen, in Altdorf.

Instruktor II. Klasse der Artillerie : y, Hauptmann Karl Diodati, in Genf.

Posthalter in Küblis (&raubünden): Frl. Elsa Christ, Landwirthin, von und in Eüblis.

Postkommis in Basel: Herr Oswald Theophil Merz, Postund Telegraphengehülfe, von Menziken, in Basel.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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Jahr

1890

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2

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16

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19.04.1890

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110-112

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