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Schweizerisches Bundesblatt.

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Förderung der kommerziellen Bildung.

(Vom 18. November 1890.)

Tit.

Die Hebung des kaufmännischen Unterrichts ist ein seit langer Zeit gefühltes Bedürfniß. Bei der Berathung der gegenwärtigen Bundesverfassung wurde zu wiederholten Malen eine bessere kaufmännische Fachbildung als Aufgabe des Bundes dargestellt. Wir verweisen auf die gedruckten Protokolle über die Verhandlungen des schweizerischen Nationalrathes, betreffend die Revision der Bundesverfassung von 1871/72, pag. 278, sowie auf diejenigen der eidg. Räthe von 1873/74, pag 26 und 244.

Es wurde sodann in Art. 27 dem Bunde die Befugniss gegeben, höhere Unterrichtsanstalten zu errichten oder solche Anstalten zu unterstützen, und es drängen die Verhältnisse je länger desto mehr dahin, diese Verfassungsvorschrift zu vollziehen. Hinsichtlich des kaufmännischen Unterrichts ist man in allen uns umgebenden Staaten zu der Ueberzeugung gelangt, daß die praktische Routine nicht mehr genügt, sondern daß auch der Kaufmann, wie andere Berufsarten, einer Spezialbildung bedarf und daß, je besser diese ist, desto mehr der junge Mann, welcher sie genossen hat, den immer schwieriger werdenden Kampf zu bestehen vermag. Es wurden deßhalb die bestehenden Handelsschulen gehoben und neue namentlich auch höhere, in Leben gerufen.

Bandesblatt. 42. Jahrg. ßd. IV.

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1082 Im Journal der Londoner Handelskammer vom September 1885 wird dringend einer kaufmännischen Bildung für England gerufen.

Keine Frage sei für Kaufleute und für Handelskammern so sehr der Beachtung und des Studiums \verth, als die Aufstellung eines nationalen Systems der kaufmännischen Erziehung. Pur die Gewerbe, für die Kirche, für die Wissenschaften, sogar für die Literatur gebe man die Zweckmäßigkeit der Fachbildung zu, und für sämmtliche sei eiu angemessenes Programm aufgestellt. Aber für den Handel, welcher die Grundlage des Landes bilde, habe man keine entsprechende Stätte. Die sämmtlichen Mittelschulen, wird hierauf bemerkt, bedürfen der Umänderung. Höhere Ilandelsfachschulen, in denen technische und kaufmännische Disziplinen gelehrt werden, seien dringendes Bedürfniß. Diese Verbesserung, verbunden mit Reisestipendien und Ermögliehung für die Schüler, nach ausländischen Plätzen zu gehen, die gleichorganisirte Schulen hätten, würden England in die Lage setzen, jede Konkurrenz aushalten zu können.

Ein solches System würde Männer hervorbringen, die allen Bedürfnissen gewachsen wären. -- Im Jahresberichte der Basler Handelskammer an den Basler Handels- und Industrie verein über das Jahr 1886 wird über die AnreguHg der Londoner Handelskammer, von welcher wir oben nur einige Sätze hervorgehoben haben, bemerkt: ,,Bis zu einem gewissen Grade dürften diese Ansichten auch in der Schweiz, speziell hei uns, der nähern Prüfung werth sein, und namentlich die überlegte, geschäftsmäßige, aller Illusionen baare Art und Weise, womit in England nach den Ursachen des Verfalls der Suprematie, sowie nach den besten Mitteln gesucht wird, um den neuen Konkurrenten erfolgreich zu begegnen, dürfte uns zur Nachahmung empfohlen werden."· Um in der Schweiz die kaufmännische Berufsbildung den erhöhten Anforderungen der Zeit entsprechend einzurichten, bedarf es der Mitwirkung aller Faktoren : des Bundes, der Kantone, Gemeinden, Korporationen und Privaten.

Es sind demnach verschiedene Eingaben gemacht worden, mit denen um die Mitwirkung des Bundes nachgesucht wird.

L)er Staatsrath des Kantons Genf hat im August des Jahres 1887 das Gesuch gestellt, es möchte der in Genf zu gründenden Handelsschule eine Subvention zugewendet werden, und zwar in Anwendung des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1884 betreffend gewerbliche und industrielle Berufsbildung. Es wurde auf das Gesuch geantwortet, daß jener Beschluß sich nicht auf Handelsschulen.

1083 beziehe, daß aber die Frage der Subventionirung solcher Anstalten einer uähern Prüfung unterstellt werde.

Die in Genf damals projektirte Anstalt ist seithur iu's Leben getreten, und es ist das frühere Gesuch um eine Snbventipn zu wiederholten Malen erneuert worden. Gemäß Budget dieser Schule ist für dieselbe vom Bund pro 1890 eine Subvention von Fr. 6000 verlangt worden.

Im Mai 1888 hat der kaufmännische Verein in Zürich augefragt, ob der von ihm in's Leben gerufenen Handelsschule, die eines weitern Ausbaues dringend bedürfe, eine Bundessubvention zugewendet werden wollte.

In der Dezember-Session des Jahres 1888 der eidgenössischen Räthe kam die Frage der Subventionirung der Handelsschulen anläßlich der Büdgetberathung zur Sprache, und es wurde folgendes von Herrn Ständerath Gobat vorgeschlagene Postulat angenommen: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob nicht auch die kaufmännische Ausbildung im Allgemeinen und die Handelsmuseen insbesondere im Sinne des Bundesbeschlusses betreffend das gewerbliche Bildungswesen vom 27. Juni 1884 der Unterstützung des Bundes theilhaftig werden sollen."1 Unterm 19. März 1889 haben wir Ihnen betreffend die Frage der Handelsmuseen den verlauglen Bericht erstattet.

Die von der Handelsabtheilung des Departements des Auswärtigen bereits vor jenern Postulat und zwar mittelst, Zirkular vom 19. Juli 1888 an die Kantonsregierungen und hierauf mittelst Schreiben vom 20. August gleichen Jahres an den Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereius angehobene Untersuchung betreffend die Subventionirung von Handelsschulen war damals noch nicht zum Abschluß gekommen.

Zu den Potenten um Subventioniruug von Handelsschulen ist hierauf noch der Verein junger Kaufleute iu Luzern hinzugekommen.

Andere warten mit ihren Gesuchen, bis die Frage der Subventionirung solcher Anstalten überhaupt von den eidg. Käthen entschieden sein wird.

Das Ergebniß der unter Mitwirkung der Kiintonsregierungen vorgenommenen Untersuchung ist in der Beilage A zusammengestellt.

Dem Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins haben wir folgende Fragen zur Berichterstattung vorgelegt:

1084 1. Ist ein Bedürfniß vorhanden, den Bundesbeschluss vom 27. Juni 1884 betreffend die gewerbliche und industrielle Berufsbildung auf Handelsschulen auszudehnen?

2. Erachten Sie als zweckmäßig, daß Handelsschulen nur in dem Falle vom Bunde subventionir werden, wenn sie auf die Höhe des Polytechnikums gestellt werden, mit entsprechenden Anforderungen hinsichtlich der Vorbildung und des Lehrziels der Anstalt?

3. Oder würden Sie vielmehr vorziehen, daß von Bundes wegen eine solche höhere Handelsschule gegründet würde?

In seinem Berichte vom 18. November 1889, den wir dieser Botschaft beilegen, beantwortet der Vorort die erste Frage mit ja, in dem Sinne jedoch, daß der Bund mit seiner Hülfe nicht sowohl bei den bestehenden Handelsmittelschulen, als vielmehr bei den kaufmännischen Fortbildungsschulen einsetzen sollte. Denn das Hauptaugenmerk sei auf die Förderung der Zwecke zu richten, welche sich die kaufmännischen Vereine gesteckt haben. Hier finden sich die richtigen Träger der Mission, welche Verständniss Eifer und Liebe zur Sache voraussetze.

Die zweite Frage verneint der Vorort. Hinsichtlich der dritten Frage sagt derselbe: Er könne sieh auch für den Gedanken einer für sich dastehenden eidg. Handelshochschule nicht erwärmen ; dagegen würde er es begrüßen, wenn eine schweizerische rechtsund staatswissenschaftliche Schule lebensfähig werden könnte, welche dann in ihrem Lehrplane auf die den Kaufmann vornehmlich berührenden Disziplinen ebenfalls entsprechenden Werth legen würde.

Das von Ihnen am 20. Dezember 1889 anläßlieh der Berathung des Budgets pro 1890 angenommene Postulat, mit welchem der Bundesrath eingeladen wird, neue Ausgaben, welche nicht allgemein dringlicher Natur sind, bis zu dem Zeitpunkte zu verschieben, wo das finanzielle Gleichgewicht des Bundes vollständig hergestellt sein wird, veranlaßte uns, die Frage, ob der Bundesbeschluß vom 27. Juni 1884, betreffend die gewerbliche und industrielle Berufsbildung, auch auf Handelsschulen Anwendung finden soll, für einstweilen zu verschieben, wovon wir Ihnen durch den Geschäftsbericht pro 1889, Departement des Auswärtigen, Handelsabtheilung Mittheilung gemacht haben. Bei Berathung unseres Geschäftsberichtes hat sodann der Ständerath am 14. Juni a. c. folgende von Herrn Gobat gestellte Motion angenommen : ,,Der Bundesrath wird eingeladen,
den eidg. Räthen in ihrer nächsten Session ;ieu Entwurf eines Bundesbeschlusses betreffend Förderung der kaufmännischen Berufsbildung durch den Bund zur Berathung zu unterbreiten.

1085 Während der gleichen Session der eidg. Räthe und zwar am 4. Juni hat. uns der Nationalrath eine vom 15. Mai a. c. datirt Eingabe des Zentralkomitees des schweizerischen kaufmännischen Vereins zur gutfindenden Berücksichtigung überwiesen. Mit dieser Eingabe hat der genannte Verein an Sie die dringende Bitte gerichtet, die Angelegenheit der Unterstützung der kaufmännischen Berufsbildung in dem Sinne zum Austrag zu bringen, daß die allgemein als wünschbar anerkannte Ausdehnung der Bundesunterstützung auf das kaufmännische Bildungswesen nicht länger auf sieh warten lasse.

Angesichts jener beiden Schlußnahmen erachten wir als geboten, Ihnen nunmehr das Resultat unserer Untersuchungen betreffend die Förderung der kaufmännischen Berufsbildung vorzulegen und unsere Anträge damit zu verbinden.

Vorab müssen wir bemerken, daß jährlich in öffentlichen, Blättern davor gewarnt wird, junge Leute für den Handelsstand zu bestimmen und zu diesem Zwecke in Handelsschulen aufnehmen zu lassen, es sei denn, daß jene für diesen Beruf vorzügliche Fähigkeiten und ausgesprochene Neigung zeigen.

Es ist richtig, daß es schwer hält, für junge Leute, die eine der bestehenden Handelsschulen absolvirt und dann noch eine Lehrzeit von einigen Jahren gemacht haben, Anstellung zu finden, sei es im Handel, sei es in der Administration. Das Angebot übersteigt weit die Nachfrage. Sehr häufig muß der junge Kaufmann eine ganz andere Beschäftigung suchen als diejenige, f ü r welche er sich vorbereitet hat, und schon beim Eintritt in's praktische Leben bittere Enttäuschungen erfahren. Daher jene alljährlichen Warnungen.

Das Mißverhältnis, welches zu diesen alljährlichen Warnungen Veranlassung gibt, rührt indessen nicht daher, daß zu viele junge Leute in Handelsschulen treten, sondern vielmehr daher, daß zu viele nur mit Volksschulbildung und ohne Besuch einer Handelsschule oder einer andern höhern Lehr anstatt -sieh dorn Handelsfache widmen und in die Praxis treten wollen.

Jenes Miß v erhält ni ß von Angebot und Nachfrage besteht bei den niedern Anstellungen. Bei Stellen mit höheren Anforderungen, für welche tüchtige Ausbildung und selbständigte Leistungen verlangt worden, ist das Gegentheil der Fall. Du hält es oft schwer, geeignete Persönlichkeiten zu finden, die den Anforderungen zu entsprechen vermögen.

Würde es sich darum
handeln, die Handelsschulen zu subventioniren, um den Besuch zu erleichtern und die Frequenz zu verstärken, die Schulen aber im Uebrigen bei ihrem jetzigen Bestände

1U86 und Lehrziele zu belassen, so würden wir die Subveutiouiruug nicht empfehlen. Wir möchten nicht dazu beitragen, daß der /Judrang zu niederu Stellen noch vermehrt würde.

Mit unsenn Vorschlage möchten wir die kaufmännische Schulbildung nicht in dein Sinn erweitern, daß sie leichter zugänglich wäre -- in dieser Richtung ist bereits genügend gesorgt -- sondern vielmehr dieselbe erhöhen. Wir möchten nicht den Zudrang zu niederu Stelleu noch vermehren, wohl aber dahin wirken, daß die Schweiz in Handel und Industrie durch tüchtige Ausbildung der in diesen Gebieten wirkenden geistigen Kräfte die schwierige Konkurrenz mit dem Auslande zu bestehen vermag.

Diesen Standpunkt wollten wir gleich in der Benennung des vorgeschlagenen Entwurfes deutlieh angehen, und »war mit dem Worte ,,Förderung".

Ueber den jetzigen Stand gibt einerseits die bereits zi tiri u Beilage A, sowie der beiliegende Bericht lies Herrn Adolf Lasehe, alt-Rc.ktor in Bern, über das kaufmännische Bildungswesen in der Schweiz, allen wünschbareu Aufschluß; wir beschränken uns hier, auf dieselben zu verweisen.

Damit die Handelsschulen den höhern Anforderungen, von welchen Subventionen aus der Bnndeskasse abhängig sein werden, zu entsprechen vermögen, wird vorab die Aufnahme von einem Examen abhängig gemacht werden müssen, durch welches der Aspirant den Beweis leistet, daß er die uöthige Vorbildung besitzt, um den Unterrieht in den verschiedenen Zweigen der llaudelswissenschaft mit Erfolg genielien zu können. Das Nähere dieses Examens gehört in ein Vollziehungörejikunent. Erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Vorbildung erfordern, daß auch das Eiulrittsalter ein entsprechendes sei und eventuell höher gestellt werde.

l'i ÌÌJjVVenn Knnbeu allzu früh und ohne genügende Vorbildung in eiue Handelsschule treten, um dieselbe nach ein oder auch zwei .hihreu wieder zu verlassen, so kann da offenbar von kaufmännischer Bildung, die den Abiturienten befähigen könnte, Anforderungen, wie sie jetât, außer bei den niedrigsten Anstellungen, verlaugt werden, zu entsprechen, nicht die Hede sein, wenn auch zu jenem Schulunterricht noch eine Lehrzeit, wie üblieh, hinzukommt.

Außer einer der vermehrten Anforderung der Handelsschule entsprechenden Vorbildung wird es sich auch empfehlen, um dus Luhrziol erreichen zu können, drtijährige Kurse einzuführen. In
den Schulen in St. Gallen, Hasel und Genf sind diese bereits vorgesehen.

Das berührte Aufnahmsexamou und die dreijährigen Kurse werden dann ermöu;liel,en, daß die für eine höhere kaufmännische ·K*.

1087 Bildung mit dem angegebenen Ziele unentbehrliche Erweiterung und Erhöhung des Lehrprogramms ohne Ueberanstrengung der Schüler stattfinden kann.

Das Programm darf kein stereotypes, für alle Handelsschulen mit Bundessubventionen gleichlautendes sein. Es muß sich den Verhältnissen anschicken. In den verschiedenen Gegenden der Schweiz sind auch die Ansprüche, die an eine Handelsschule gestellt werden, verschieden. Zürich, Bern, St. Gallen, Basel, Genf u. s. w. werden, wenigstens theilweise, verschiedene Unterrichtszweige und -Ziele anstreben, denen Rechnung zu tragen sein wird. Wir können deßhalb hier in nähere Details ò des Programms nicht eintreten ; diese sind der Vollziehung des Beschlusses zu überlassen.

Wir erachten sodann als zweckmäßig, daß den jungen Leuten, welche eine solche Schule absolvirt haben, Gelegenheit gegeben wird, ein Schlußexamen abzulegen, um ein Diplom oder Abgangszeugniß zu erhalten, welches gleichsam als Kreditbrief für den Eintritt in's praktische Leben dient.

Zur Förderung der wünschbaren Ausdehnung kaufmännischer Bildung möchten wir eine entsprechende Subveutionssumme bestimmen, welche in Form von S t i p e n d i e n (Art. 2 des Beschlussesentwurfes) an solche junge Leute verwendet würde, welche sich durch vorzügliche Fähigkeiten und Leistungen auszeichnen und eine Handelsschule absolviren möchten, deren Organisation, Unterachtsplan und Leistungen für die Gewährung einer guten kaufmännischen Bildung genügende Garantie bieten. Selbstverständlich hätten nur solche Schüler Anspruch auf Stipendien, deren Vermögens Verhältnisse nicht gestatten würden, ohne Unterstützung die Schule in allen Klassen zu besuchen.

Im citirten Art. 2 des Entwurfes sind auch Stipendien für den Besuch von höheren ausländischen Handelsschulen, wie solche in Frankreich, Belgien, Deutschland, Italien bestehen, vorgesehen.

Im Besuche solcher ausländischen Anstalten erblicken wir einen wenigstens theilweisen Ersatz einer höheren eidg. Handelsschule, welcher schon seit langer Zeit gerufen wird. Von einer solchx'n wurde bereits bei Berathung der bestehenden Bundesverfassung gesprochen. Im Jahre 1877 (26. August) hat sodann die Gesellschaft ehemaliger Studirender des eidg. Polytechnikums eine Petition eingereicht, 'mit welcher auch die Anregung gemacht wird, den bestehenden Abtheilungeu des Polytechnikums
noch eine höhere Handelsschule beizufügen, welche für die wissenschaftliche Heranbildung von Industriellen und Kaufleuten, höhern Administrations-, Eisenbahn und Telegraphen-Beamten bestimmt, und an welcher etwa

1088 folgende Fächer vorzutragen wären: Administrations- und Betriebslehre mit besonderer Berücksichtigung von Eisenbahn-Administration und -Betrieb; Telegraphenwesen; Waarenkunde (Rohstoffkunde); Handelsrecht; Bank- und Versicherungswesen; Buchhaltung; Geographie mit besonderer Berücksichtigung der statistischen, politischen und handelswissenschaftlichen Verhältnisse; Statistik und Nationalökonomie ; Geschichte des Handels und der Industrie ; moderne Sprachen etc.

Die Petition des genannten Vereins ist vom schweizerischen Schulrathe in den Sitzungen vom 24., 25. und 26. April 1879 berathen worden. Der Schulrath hat gefunden, es sei die Errichtung einer eigenen Handelsabtheilung abzulehnen, dagegen sei heim Bundesratho die Frage anzuregen, ob ihm nicht das Recht einzuräumen sei, wenn nöthig, von sich aus neue Professuren zu kreiren, resp. auf dem Wege des Beschlusses durch die eidg. Räthe die Mittel hiefür bewilligen zu lassen.

Im Dezember 1879 hat der Polytechniker-Verein die Frage angeregt, oh es nicht thunlich sei, die Einschaltung einiger kaufmännischer Fächer in Aussicht zu nehmen, welche am Polytechnikum zu lehren oder deren Kenntniß im Aufnahmsregulat'v zu verlangen sei.

Der schweizerische kaufmännische JVerein hat^pro 1890 folgende Preisaufgabe gestellt: ,,Wäre eine schweizerische Handelsakademie in Verbindung mit dem eidg. Polytechnikum wünschbar? Wenn ja, auf welchen Grundlagen müßte sich dieselbe aufhauen und weluhe Vortheile könnte sie dem schweizerischen Handel bringen?* Dies ist ein kurzer Ueberhliek der wesentlichsten Kundgebungen zu Gunsten einer höhern eidg. Handelsschule.

Der Moment scheint noch nicht gekommen zu sein, diese Idee zu verwirklichen, und es mag als zweckmäßig erscheinen, zunächst den Erfolg der Förderung der bestehenden Handelsschulen, die unser Beschlussesentwurf im Auge hat, abzuwarten. Einstweilen möchten wir durch Unterstützung des Besuches ausländischer höherer Handelsschulen einen freilich nur geringen Ersatz für eine solche vaterländische Anstalt bieten. An solche Stipendien würden wir die Bedingung knüpfen, daß der Petent eine Vorbildung hat, wie sie für den Eintritt ins Polytechnikum gefordert wird. Wir würden diejenigen ausländischen höhern Anstalten bezeichnen, welche für den Besuch gewählt werden dürften.

1089 Nach unserm Beschlussesentwurf können auch kaufmännische Vereine Bundessubventionen erhalten. Wir haben hier die Vereine junger Kaufleute im Auge, die die Abendstunden dazu benutzen, um in den verschiedenen Berufszweigen durch Unterricht Lücken in ihrer Berufsbildung auszufüllen und diese zu fördern.

Ueber die Thätigkeit und die finanziellen Verhältnisse dieser Vereine haben wir in jüngster Zeit nähere Informationen eiogezogen. Das Resultat derselben legen wir hier bei. (Beilage B.)

Es sind denselben bereits seit einigen Jahren aus der Bundeskasise Subventionen, freilich in sehr bescheidenem Maßstabe, ausgerichtet worden. Die im laufenden Jahre dem schweizerischen Verbände mit seinen 17 Sektionen ertheilte Subvention besteht in Fr. 2000. "Wir möchten die sehr anerkennenswerthen Bestrebungen dieser Vereine etwas mehr unterstützen, als es bisher geschehen ist, und die Unterstützung auch auf diejenigen Vereine junger Kaufleute, die außer jenem Verbände sind, aber das gleiche Ziel verfolgen, ausdehnen. Es wäre nicht billig, die Unterstützung vom Eintritt in den Verband abhängig zu machen.

Bundessubveation würden wir jedoch nur dann gewähren, wenn die vom Handelsstand, von kantonalen und kommunalen Behörden gewährten Beiträge und die von den Mitgliedern erhobenen Stundengelder zur Bestreitung der Ausgaben für Unterrichtszwecke nicht ausreichen.

Als solche Ausgaben sind zu betrachten die Ausgaben: an Honorar für Unterrichtsstunden und Vorträge; für Literatur handelswissenschaftlichen, volkswirthschaftlichen, statistischen, geographischen, industriellen und x ähnliehen Inhalts; für Prcisarbeiten ; für Lehrmittel, die armem Schülern verabreicht werden.

Die Handelsschulen, welche auf Bundessubvention Anspruch machen wollen, haben Aenderungen und Verbesserungen einzuführen. Sie haben Ausweise über die bisherigen Ausgaben und Programme für die einzuführenden Neuerungen einzusenden. Zu all dem ist Zeit erforderlich, und es werden im künftigen Jahre "voraussichtlich kaum viele Anstalten im Falle sein, sich auf denjenigen Fuß zu stellen, auf welchem die Subvention erhältlich ist.

Gegenwärtig wäre einzig die Frage der Subvention für die neue Handelsschule in Genf, welche im September 1888 ins Leben getreten ist, spruchreif.

1090 Gemäß Art. 7 des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1884 dürfen die Beiträge des Bundes keine Verminderung der bisherigen Leistungen der Kantone, Gemeinden, Korporationen und Privaten zur Folge haben; sie sollen vielmehr dieselben zu vermehrten Leistungen veranlassen.

Indem wir Ihnen, Tit., die Annahme unseres Beschlußentwurfes empfehlen, benutzen wir gleichzeitig den Anlaß, Ihnen den Ausdruck unserer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

B e r n , den 18. November 1890.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: L. Ituchonuet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

1091 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Förderung der kommerziellen Bildung.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer 'Botschaft des Bundesrathes vom 18. November 1890, beschließt: Art. 1. Als Anstalten, welche gemäß Bundesbeschluß vom 27. Juni 1884 betreffend die gewerbliche und industrielle Berufsbildung Beiträge aus der Bundeskasse erhalten können, sind auch die kommerziellen Bildungsanstalten zu betrachten, und es finden die Bestimmungen jenes Beschlusses auf dieselben analoge Anwendung.

Art. 2. Der Bundesrath ist ermächtigt, auch kaufmännischen Vereinen für fachmännische Ausbildung Subventionen, und Schülern mit vorzüglichen Fähigkeiten und Leistungen für den Besuch der obern Klassen von inländischen Handelsschulen oder für den Besuch von höhern ausländischen Handelsschulen Stipendien auszurichten.

Art. 3. Im Vollziehungsreglemente zu gegenwärtigem Beschlüsse wird der Bundesrath die nähern Bedingungen aufstellen, unter welchen Subventionen an Handelsschulen und an kaufmännische Vereine, sowie Stipendien an Schüler ausgerichtet werden können.

Art. 4. Der Buudesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Beschlusses zu veranstalten und den Zeitpunkt des Inkrafttretens desselben festzusetzen.

1092 Beilage A.

Der kaufmännische Unterricht in den Kantonen, (Nach den Berichten der Kantonsregierungen.)

Der kaufmännische Unterricht wird ertheilt: a. in eigentlichen Handelsschulen, welche direkt für kaufmännische und verwandte Berufsarten vorbereiten ; b. in kaufmännischen Fortbildungsschulen für bereits in's Berufsleben eingetretene junge Leute, die ihre Kenntnisse zu erweitern und zu ergänzen bestrebt sind. (Kaufmännische Vereine, andere private Vereinigungen.)

Die typische Form, in welcher der kommerzielle Unterricht in unserem staatlichen Schulorftanisnius Eingang gefunden hat, ist die Bifurkation der höhern Klassen der Sekundär- liezw. Induslrieoder Gewerbeschulen in eine kaufmännische und technische Abtheilung.

In Folgendem soll mit einiger) Notizen kantonsweise auf die einzelnen für die kaufmännische Ausbildung bestimmten Anstalten eingetreten werden.

Zürich.

Die Handelswissenscliaften werden an folgenden öffentlichen Anstalten gelehrt: An den kaufmännischen Abtheilungen der Industrieschulen Z ü r i c h u n d W i n t e r t h u v u n d a n d e r Handelsschule d e s Technikums in W i n t e r t h u r.

Die I n d u s t r i e s c h u l e Z ü r i c h schließt an denjenigen Grad von Kenntnissen und Fertigkeiten an, welcher nach wenigstens zweijährigem Besuch einer wohlbestellten Sekundärschule erwartet

1093 werden darf, d. h. arfs 14. Altersjahr. Im ersten Jahreskurs ist der Unterricht für alle Schüler gleich, im zweiten Jahreskurs theilt sich die Industrieschule in a. eine technische Abtheilung mit 3 Va Jahreskursen (2.--5. Kl.); b, eine merkantile Abtheilung mit 2 Jahreskursen.

Die Industrieschule untersteht der kantonalen Erziehungsdirektion, der eine Aufsichtskommission von sieben Mitgliedern zur Seite steht.

Im Jahre 1888 wurden für die gesammte Industrieschule Zürich Fr. 48,162 ausgeworfen, wovon auf die Handelsabtheilung zirka Fr. 20,000 entfallen.

Die S c h ü l e r z a h l im Schuljahr (Mitte April bis Ende März) 1887/1888 betrug 25.

Das S c h u l g e l d beträgt Fr. 25 per Sernester.

Die Jahresbesoldung der Lehrer beträgt Fr. 180--200 per wöchentliche Stunde. Dieselben unterrichten in der Regel auch an den andern Abtheilungen der Kantonsschule.

Die l u d u s t r i e s c h u l e W i n t e r t h u r i s t eine städtische Anstalt mit kantonaler Subvention. Sie steht unter Aufsicht des dortigen Stadtschulrathes und einer von ihm bestellten Aufsichtskommission, hat vier Jahreskurse, anschließend an das Lehrziel einer wohlbestellten züreherischen Sekundärschule, und theilt sich in eine technische Abtheilung mit vier Klassen und eine merkantile Abüieilung mit einer Klasse, die ihren Unterricht zum Theil mit einander, zum Theil getrennt in ihren spezifisch fachlichen Disziplinen erhalten. Im Programm von Ostern 1889 sind als merkantile Fächer der ersten Klasse einzig aufgeführt: ,,Rechnen und Buchführung"und ,,Handelsgeographie".

Die Schülerzahl an der kaufmännischen Abtheilung betrug im Schuljahr 1887/1888 15.

Der jährliche Staatsbeitrag an die höhern Stadtschulen in Winterthur beträgt Fr. 35,000, wovon zirka Fr. 10.000 auf die Industrieschule entfallen, die Ausgaben der Stadtgemeinde für die letztere Anstalt werden noch zirka Fr. 15,000 betragen.

Die Gesammtjahresausgabe für die Handelsabtheilung der Industrieschule Winterthur im Besondern beläuft sich auf zirka Fr. 10,000.

Das Lehrpersonal der hohem Stadtschulen in Winlerthur wird nach Bedürfniß und Befähigung regelmäßig für den Unterricht an allen Abtheilungen derselben beigezogen.

1094 In Winterthur verbürgerte oder wohnhafte Schuler (letztere ·wenn sie Sohweizerbiirger sind) haben k e i n S u h u l g e l
Es werden au befähigte Schüler sowohl von Seiten der Stadt aus den Erträgnissen des städtischen Stipendienfouds, n 1s von Seiten des Kantons S t i p e n d i e n ausgerichtet, und »war von letzterem sowohl an zürchcrische Kantonsbürger, als in beschränktem Maße auch an im Kauton Zürich niedergelassene Schweizerbürger.

Das T e c h n i k u m in W i n t e r t h u r ist eine kantonale Anstalt und untersteht als solche der kantonalen Eraiehungsdirektion und einer von dieser bestellten besondern Aufsichtskoimnission von sieben Mitgliedern. Es schließt an das Lehrael der III. Sekundarschulklasse, d. h. an das zurückgelegte 15. Altersjahr an.

Das Technikum umfaßt sechs verschiedene Fachabtheilungen, nämlich : 1. Eine Schule für Bauhandwcrker, 2. ,, ,, ,, Mechaniker, mit, einer Abzweigung für Elektrotechnik, 3. ,, ,, ,, Chemiker, 4. ,, ,, ,, kunstgewerbliche.« Zeichnen, 5. ,, ,, ,, Geometer, 6. ,, Handelsabtheilung.

Die ersten 5 Fachahtheiluugen umfassen je 5, die Handol»abtheilung 4 aufeinanderfolgende Semestevkurse, vou denen /wei im Frühling uud zwei im Herlisi beginnen. -- Das S c h u l g e l d beträgt an der Ilandelsabthoilung 30 Fr. per Semester: f ü r Hospitanten Fr. 2 per wöchentliche Semesterstunde. Tüchligen Schülern kann das Schulgeld ganz oder theihveise erlassen werden.

Für das Schuljahr 1887/88 bewilligte der Brziehungsrath an 15 Schüler F r e i p l ä t z e und S t i p e n d i e n im Betrage von Fr. 1230; 10 weitere Schüler erhielten Freiplätze ohne Stipendien und 9 Hospitanten wurde das Stundengeld erlassen. Der auf die Handelsabtheilung entfallende Theil ist nicht auszuscheiden.

Die S c h ü l e r z a h l betrug im Sommersemester 1888: I. Klasse: 18; III. Klasse: 14 Schüler.

Die Jahresausgabe pro 1887 für das gesammte Technikum stellte sich auf Fr. 87,62S, wovon als Betrag für die Handelsabtheilung etwa 20,000 Fr. zu rechnen sind.

Außer in den genannten staatlichen und städtischen Anstalten ist dem Handelsbeflissenen noch in folgenden Privatinstituten, welche

1095 mit Staatssubvention bedacht sind, Gelegenheil, zu kaufmännischer Ausbildung geboten : Handelsschule des Kaufmännischen Vereins Zürich: 1000 bis 1500 Fr. Staatsbeitrag.

Unterrichtskurse der Vereine junger Kaufleute in Winterthur Fr. 100 Staatsbeitrag Borgen ,, 80 ,, Wädensweil . . ,, 60 ,, Uster ,, 6 0 ,, Die Handelsschule des K a u f m an nisch h en V e r e i n s Z ü r i c h veranstaltet alljährlich einen Sommer-, Herbst- und Winterkurs von, je 14 Wochen. Als Fächer werden gelehrt Französisch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Deutsch, Buchhaltung, Kalligraphie, Handelstheorie, Volkswirtschaftslehre, Rhetorik. Je nach der Theilnehmer zahl gliedert sich ein Kurs in verschiedene Klassen ; so bestanden beispielsweise im Vereinsjahre 1886/87 153 Klassen mit 820 Theilnehmern, mit einer Klassenstundenzahl von 3734 und einer Theilnehmerstundenzah von 18,094.

p : Werden die Einnahmen und Ausgaben, die speziell dem Unterrichtswesen zuzutheilen sind, von den auf die übrige Vereinsthätigkeit entfallenden Posten abgetrennt, so ergibt sich im Berichtsjahre 1886/87 (1. Juni 1886 bis 31. Mai 1887) für die Abteilung ,,Unterricht" folgende Finanzgebahrung : Einnahmen: Stundenbeiträge der Theilnehmer Staatsbeitrag des Kantons Zürich Freiwillige Beiträge der Firmen

Fr.

,, ,, Total

A u s]g a b e n : Für Honorare . . . .

Miethe, Beheizung, Beleuchtung etc Andere Ausgaben (Porti, Inserate etc.) .

.

6,776. 95 1,000. -- 4,100. --

Fr. 11,876. 95

Fr. 11,254. 50 ,, 1,228. 65 . ,, 604. 90

Total

Fr. 13,088. 05

Der Mitgliederbestand war am 31. Mai 1887: 182 ordentliche, 79 außerordentliche, 50 Passiv- und 72 freie Mitglieder.

1096 Der Ver ein j u n g e r K a u f l e u t e i n U s t e r wurde gegründet im Herbst 1885. In den eingerichteten Kursen wurde Unterricht in Französisch, Italienisch, Buchhaltung und Handelskorrespondenz ertheilt.

Die Ausgaben für Unterricht beliefen sich vom 4. Oktober 1885 bis 31. Oktober 1886 auf Fr. 160; der Staatsbeitrag auf Fr. 60.

Mitgliederbestand am 31. Oktober 1886: 13 Aktiv- und 7 Passivmitglieder.

Der V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e in B o r g e n . Dem Jahresbericht, umfassend den Zeitraum vom 1. Mai 1887 bis 30. April 1888, ist zu entnehmen, daß während des Sommers iu H Klassen 38 und während des Winters in 5 Klassen 30 Vereinsmitglieder iu der französischen, englischen und italienischen Sprache unterrichtet wurden.

Die Unterrichtskosten im Berichtsjahr betrugen Fr. 535; der Staatsbeitrag an dieselben Fr. 80.

Die Mitgliederzahl stellte sich am 30. April 1888 auf 28 Aktivund 77 Passivmitglieder.

D e r V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e i n W i n t e r t h u r sucht seine Mitglieder durch Lehvkurse im Französischen, Italienischen, Englischen, kaufmännischen Rechnen, in Handels^eographie, Kalligraphie, Stenographie und Rechtspflege zu fördern.

Im Berichtsjahre 1887/88 stellte sich der Besuch für 20 Klassen auf 226 Theilnehmer mit 656 Klassenstunden.

An Unterrichlskosten verzeiehaet der Rechnungsabschluß per 30. April 1888 Fr. 1206. 30, im Fernern u. A. als Einnahmen eine Bundessubvention von Fr. 60 und einen kantonalen Beitrag von Fr. 100. -- Die Mitgliederzahl betrug am 30. April 1888": 10 Passiv , 15 freie und 60 ordentliche Mitglieder.

D e r V o r e i n j u n g e r K a u f l e u t e i n W ä d e n s w e i l gibt Keinen Mitgliedern Gelegenheit, ihre Kenntnisse im Französisehen, Knglisclieu, Italienischen und in der Buchhaltung zu bereicheru, und zwar in aufeinanderfolgenden Winter-, Frühlings- und Sominerkurson, die je nach den Frequenzvorhältnisaen iu verschiedenen Klassen ibrigeführt werden. Die Gesamintzuhl der ertheilteu Stunden belief' sich im iierichtsjahr 1886/87 auf 661, der Theilnehmer auf 53.

Die Ausgaben für Uutorrichtszwecke stellteu sich für das Berichtsjahr 1886/87 (1. Oktober bis 30. September) auf Fr. 489; der kantonale Siaatsbeitrag pro 1888 auf Fr. ßO.

1097 Mitgliederzahl auf 30. September 1887: 13 ordentliche, 55 Passivmitglieder.

8 außerordentliche,

Bern.

Die H a n d e l s s c h u l e für K n a b e n in B e r n ist eine Mittelschule und schließt als Bifurkationszweig neben der Real- und Literarschule des ^städtischen Gymnasiums1* an das Lehrziel des vierkursigen Progymnasiums (10.--14. Altersjahr), bezw. an diejenige Vorbildung an, welche eine gute Sekundärschule bis zum Alter von 14--15 Jahren gibt. Sie wird auf dieser Grundlage in zwei Jahreskursen (15.--17. Altersjahr) weiiergefühtt, währenddem die Realschule einen Aufsatz von 3'/2 Jahreskursen, die Literarschule von 4Va Jahreskursen hat.

Die Handelsschule ist als Bestandteil des ,,städtischen Gymnasiums" eine Gemeindeanstalt mit kantonaler Subvention; es werden nämlich die Lehrerbesoldungen zur Hälfte vom Kanton und zur Hälfte von der Gemeinde ausgerichtet. Die Gesammtanstalt ist einer Aufsichtskommission von 9 Mitgliedern unterstellt, wovon 5 vom Staat, 4 von der Gemeinde gewählt werden.

Die F r e q u e n z der Handelsschule beträgt durchschnittlich ·circa 40 Schüler in 2 Klossen.

Die B e s o l d u n g der Lehrer stellt sich auf Fr. 160--200 per wöchentliche Jahresstunde.

Das jährliche S c h u l g e l d beträgt Fr. 60. Unbemittelten Schülern kann dasselbe erlassen werden (4 Freistellen per KUisse).

In der obern Klasse können außerdem an einige Schüler Baarstipendien im Betrage von Fr. 80--100 enheilt werden.

Die Handelsklasse für Mädchen an der M ä d c h e n s e k u n d a r s c h u l e in Bern schließt an das Lehrziel der fünfklassigen Mädchensekundarschule an, parallel mit dem Lehrerinnenseminar und der Fortbildungsklasse.

Die Fächer nebst beigefügter Stundenzahl sind folgende: Deutsch 3, Französisch 5, Englisch 4, Italienisch 3, Rechnen 4, Buchhaltung 2, Korrespondenz 2, Waarenkuode 2, handelsrechtliche Belehrungen l, Geschichte l, Geographie 3, Schreiben -2, Handarbeit 4, Gesang 1.

Die durchschnittliche S c h ü l e r z a h l ist circa 30. Das jährliche Schulgeld beträgt Fr. 60; unbemittelten Schülerinnen kann dasselbe erlassen werden.

ßondesblatt. 42. Jahrg. Bd. IV.

75

1098 Die Mädchensekundarschule ist eine städtische Anstalt und ist einer Schulkommission von 9 Mitgliedern unterstellt. Die Besoldungen werden zur Hälfte von der Stadt, zur Hälfte vom Kanton getragen.

In der Sekundärschule ist der Unterricht unentgeltich, in der obera Abtheilung beträgt das S c h u l g e l d jährlich Fr. 60. Für jede Klasse können 4 Freistellen an tüchtige und bedürftige Schülerinnen je auf ein Jahr vergeben werden.

B i e l besitzt ebenfalls eine Handelsklasse an der Mädcheu' Sekundärschule, die ganz gleich eingerichtet ist, wie diejenige in Bern.

Der V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e (kaufmännischer Verein) in B e r n veranstaltet semesterweise Unterrichtskurse für Lehrlinge in den neuern Sprachen, dem kaufmännischen Rechnen, der Buchhallung etc. Die T h e i l n e h m e r z a h l beträgt durchschnittlich circa 50. Die jährlichen Ausgaben für Unterrichtskurse beliefen sich 1888/89 auf Fr. 2036. 50, woran die Theilnehmer circo dio Hälfte beitrugen. Die an den Verein ausrichtete staatliche Subvention belief sich im Berichtjahr 1888/89 (i. Mai bis 30. April) auf Fr. 85.

Aehnliche Einrichtungen finden sich auch an einigen andern Orten, z. B. in Biel, Burgdorf, Langenthal etc. ; sie werden meist von Semester zu Semester organisirt und bieten in großem Ortschaften ungefähr das, was anderwärts die sogenannten kaufmännischen Fortbildungsschulen.

Dem Jahresbericht 1888/89 des schweizerischen kaufmännischen Vereins entnehmen wir für die bernischen Sektionen Burgdorf und Langenthal die nachstehenden Angaben : B u r g d o r f hatte in der Berichtsperiode einen Mitgliederbestand von 40 Aktiv- und 66 Passivmitgliedern.

In 10 Klassen wurden 68 Theilnehmern 292 Stunden ertheiit, und zwar im Französischen (2 Klassen), Englischen (3 Klassen), Italienischen (3 Klassen), Buchhaltung und Kalligraphie (je l Klasse).

Die Ausgaben für den Titel Unterrieht beliefen sich auf Fr. 738. 20, die Subventionen von Behörden auf Fr. 135.

L a n g e n t h a l zählte 36 Aktiv- und 4 Passivmitglieder. Die Unterrichtskurse wurden von 91 Theilnehmern in 20 Klassen, denen 175 Stunden ertheilt wurden, besucht. Unterricht wurde ertheilt in folgenden Fächern : Deutsch (l Klasse), Französisch

1099 (6 Klassen), Englisch (2 Klassen), Italienisch (6 Klassen). Buchhaltung (2 Klassen), kaufmännisches Rechnen (2 Klassen), Stenographie (l Klasse). Die Unterrichtsausgaben stellten sich auf Fr. 298; -im Berichtjahre wurde an den Verein eine staatliche Subvention von Fr. 85 ausgerichtet.

Der kaufmännische Verein B i e l zählt gegenwärtig 43 Mitglieder. Ueber die Unterrichts- und finanziellen Verhältnisse gibt Beilage B Auskunft.

Luzern.

Die h ö h e r e L e h r a n s t a l t in L u z e r n enthält neben dem Gymnasium, Lyceum und der theologischen Lehranstalt auch eine Realschule. Diese theilt sich von der IV. Klasse (15. Altersjahr) an in eine technische Abtheilung mit 3 und eine m e r k a n t i l e Abtheilung mit einem Jahreskurse. In dieser werden neben den mit der technischen Abtheilung gemeinsamen Fächern als spezifisch kaufmännische Disziplinen gelehrt: Handelswissenschaft, Handelsrechnen, Buchhaltung; Komptoirarbeiten, Handels- und Verkehrsgeographie, Chemie. Die durchschnittliche Frequenz der letzten 10 Jahre betrug 12 Schüler (Schuljahr 1887/88: 6).

Die Realschule ist vom Kanton gegründet und wird von ihm unterhalten.

Der Fachlehrer für die merkantile Abtheilung der Realschule bezieht eine Besoldung von Fr. 3000.

Schulgeld wird nicht bezogen.

An unbemittelte Schüler werden Stipendien ausgerichtet.

D e r V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e i n L u z e r n , i n Vorbindung mit dem dortigen Handels- und Industrie verein und unter dessen Protektorate, ist gegenwärtig daran, seine k a u f m ä n n i s c h e F o r t b i l d u n g s s c h u l e zu erweitern. Erzählte Ende Juni 1889 164 Aktiv-, 206 Passiv- und 80 Freimitglieder. In den letzten Jahren ist auch das Institut der Hospitanten eingeführt worden, d. h. es werden zum Unterricht auch Schüler zugelassen, die nicht Vereinsmitglieder sind. Im Jahre 1888 wiesen die verschiedenen Fächer in zusammen 23 Klassen die nachfolgenden Frequenzziffern *) auf: *) Durchschnittszahlen aus beiden Semestern.

1100 Deutsch Französisch Italienisch Englisch Kalligraphie Stenographie .

Kaufmännisches Rechnen und Buchhaltung

13 Theilnebmer 71 fl 35 ,, 16 ,, 23 ,, 5 ,, 15

,,

Auch Gesang, Musik, Turnen, Deklamation hat die Fortbildungsschule als Fächer aufgenommen. Für den Unterricht stehen die Abendstunden von 8--ÌO Uhr zur Verfügung. Die Kurstheilnehmer haben ein Stundengeld von 25 Cts. zu entrichten.

Die Bibliothek zählte 1338 Bände; ferner liegen 23 Zeitungen und Zeitschriften auf; sodann wurden 14 Vorträge und Diskussionen gehalten.

Die Ausgaben von Fr. 5127. 09 im Jahre 1888 für den Titel ,,Unterrichtswesena vertheilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Posten : Salarirung der Lehrer Fr. 2808. -- Bibliothek ,, 384. 90 Lesezimmer ,, 133. 22 Lokalmiethe (inkl. Heizung und Beleuchtung) . ,, 875. 40 Pflege von Musik und Gesang (Salarirung der Lehrer etc.)

,, 263. -- Inventar für Bibliothek, Unterrichtslokale, Musikalien etc ,, 312. 05 Materialien, Druckkosten, Insertionen etc. . . . ,, 278. 42 Diverses ,, 72. 10 Total

Fr. 5127. 09

Diesen Ausgaben stehen Fr. 2238. 60 Beiträge der Kurstheilnehmer gegenüber, so daß sich der Zuschuß aus der Vereinskasse zur Deckung der Unterrichtskosten auf Fr. 2888. 49 belief. An Subventionen von Behörden verzeichnet die Jahresrechnung einen Beitrag von Fr. 380.

Nach dem bereits Eingangs berührten Projekte ist für die kaufmännische Fortbildungsschule eine Zweitheilung vorgesehen: a. in eine Abtheilung für die handelswissenschaftlicben Fächer (deutsche Sprache, Handelswissenschaft, Comptoirwisseüschaft,

1101 kaufmännische Arithmetik, Wechsellehre, Briefe im Waarengeschäft, Buchhaltung, Conto-Corrente, Korrespondenz, Obligationenrecht) mit T a g e s s t u n d e n ; b. in eine Abtheilung für Sprachunterricht, Kalligraphie, Stenographie mit A b e n d s t u n d e n .

Der gesammte Lehrstoff der merkantilen Fächer würde, entsprechend der üblichen Lehrzeit, in drei Jahrespensa ertheilt. Für jeden der drei Jahreskurse sind sechs Unterrichtsstunden per Woche vorgesehen, die hauptsächlich durch einen theoretisch und praktisch tüchtig gebildeten, eigenen Handelslehrer ertheilt werden.

Für das Jahr 1890/91 lautet das Budget der kaufmännischen Fortbildungsschule folgendermaßen : Subvention des Subvention der in Luzern Subvention des Subvention des Stundenbeiträge

Einnahmen: Vereins junger Kaufleute Gesellschaft für Handel und Industrie Kantons Luzern Stadtrathes Luzern

Fr. 1000 ,, 500 ^ 1500 ,, 2500 ,, 2500 Fr. 8000

Ausgaben.

a. Tageskurse : Honorar des Handelslehrers Fr. 3500 Lokale, inkl. Heizung und Beleuchtung . . . . ,, 250 Bedienung (Pedell) . " ,, 200 b. Abendkurse: Honorare der Lehrer ,, 4200 Lokale, inkl. Beheizung, Beleuchtung, Reinigung . ,, 650 Bedienung ,, 300 Drucksachen und Inserate ,, 400 Inventar ,, 100 Porti etc ,, 100 Honorar des Rektors und der Unterrichtskommission . ,, 175 Fr. 9875 Somit ergibt sieh ein tnuthmaßliches Defizit zu Lasten der Schule von Fr. 1875.

1102 Obwalden.

An der Realabtheilung der Kantonsschule O b w a l d e n werden einige Handelsfächer, wie Buchhaltung, übersichtliche Behandlung des schweizerischen Wechselrechts nach dem eidg. Obligationenrecht, gelehrt.

Zug.

An der k a n t o n a l e n I n d u s t r i e s c h u l e in Zug, die in 4 1/2 Jahreskursen an das Lehrziel der zugerischen Sekundärschule, i. e. an das 14. Altersjahr anschließt, werden die Handelsfächer in drei Jahreskursen von einem besondern Fachlehrer ertheilt.

Der Schulanfang für Industrieschule und Obergymnasium ist im Frühling und der Schluß des obersten Kurses irn Herbst.

Die Industrieschule steht unter der speziellen Aufsicht und Leitung einer vom kantonalen Erziehungsrath gewählten Aufsichtskommission.

Es wird kein Schulgeld erhoben.

Freiburg.

Das Kollegium St. M i c h a e l in F r e i b u r g hat drei Abtheilungen: eine Literarisch u le, eine Industrieschule und eine akademische Abtheilung. Die ,,Section industrielle" theilt sich vorn dritten Jahre an in eine technische Abtheilung mit drei Jahreskursen und eine kaufmännische Abtheilung mit den spezifischen Fachdisziplinen mit bloß einem Jahreskurs.

Das Eintrittsalter in die Industrieschule ist das zurückgelegte 12. Altersjahr.

Für die Schüler des Kollegiums besteht kein eigentliches Schulgeld, dagegen eine Einschreibgebühr von Fr. 5 für Kantonsbürger und die im Kanton wohnenden Schweizerbürger, Fr. 10 für die nicht im Kanton ansäßigen Schweizerbürger und Fr. 20 für die in der Schweiz wohnhaften Ausländer.

Die Ausgaben des Kollegiums werden bestritten aus den Einkünften der geistlichen Stiftung desselben (nur für die literarische und philosophische Abtheilung), aus den von den Schülern zu entrichtenden Gebühren, sodann aus den Staatsbeiträgen.

An dürftige, würdige, kantonsbürgerliche Schüler der Anstalt werden alljährlich Stipendien im Gesammtbetrage von Fr. 2000

1103 ausgeworfen zur Ermöglichung der Fortsetzung der Studien inneröder außerhalb des Kautons.

Die Société suisse des c o m m e r ç a n t s in F r e i b u r g zählte im Vereinsjahr 1888/89 46 Aktiv- und 78 Passivmitglieder.

In 4 Klassen wurden 13 Theilnehmern 120 Unterrichtsstunden im Deutschen, Französischen, Englischen und Italienischen ertheilt.

Die für Unterrichtszwecke ausgeworfene Summe belief sich auf Fr. 222; die von Behörden gewährte Subvention betrug Fr. 200.

Solothurn.

Die K a n t o n s s chu l e S o l o t h u r n besteht aus: Gymnasium, Gewerbeschule und Lehrerseminar. Ersteres theilt sich in ein unteres mit vier und in ein oberes mit drei Klassen, die Gewerbeschule ÌQ eine untere Abtheilung mit drei Klassen und in eine obere mit drei Jahreskursen für die technische und zwei Jahreskursen für die merkantile Abtheilung. Sodann wird an der Kantonsschule auch die landwirthschaftliche Richtung gepflegt, für welche nach Maßgabe des Bedürfnisses im Winter landwirthschaftliche Kurse abgehalten werden.

Getrennten Unterricht erhalten die Merkantilisten nur in der III. und IV. Klasse, d. h. vom 14. bis 15. Altersjahr an.

Die S c h ü l e r z a h l betrug im Schuljahr 1887/1888 in der III. Klasse 8, in der IV. Klasse 6 Schüler.

Das S c h u l g e l d beträgt jährlich Fr. 5 für alle Abtheilungen der Kantonsschule.

Die B e s o l d u n g der Lehrer stellt sich nebst Alterszulage auf Fr. 2800--3200. Dieselben werden nach Bedürfniß zum Unterricht an dea verschiedenen Abtheilungen der Kantonsschule herangezogen.

Die besondern Fächer für die Schüler kaufmännischer Richtung sind neben denjenigen, die sie gerneinsam mit der technischen Abtheilung haben: Kaufmännisches Rechnen, Buchhaltung, englische Sprache, italienische Sprache.

Die Ausgaben für die Merkantilabtheilung sind nicht auszuscheiden.

Zur Unterstützung talentvoller dürftiger Junglinge, welche eine höhere wissenschaftliche, technische oder künstlerische Ausbildung zu erwerben wünschen und zu diesem Zwecke an Universitäten, Polytechniken oder Akademien die Studien fortzusetzen gedenken, werden aus dem ,,Hartmann'schen Stipendienfonds" jährliche Stipendien von Fr. 400--800 verabreicht.

1104

K a u f m ä n n i s c h e \ r e r e i n e , die sich die Förderung ihrer Mitglieder durch Unterrichtskurse als Ziel gesetzt haben, bestehen in S o l o t h u r n , Ö l t e n und S c h ö n e n w e r d .

Der kaufmännische Verein in Sol o t h um zählte im Berichtsjahr 1888/1889 39 Aktiv- und H4 Passivmitglieder. In 4 Klassen wurden 24 Theilnehmern 110 Stunden ertheilt, und zwar irn Französischen, Italienischen und in Haudelstheorie.

Die Ausgaben für den Posten ,,Unterricht* beliefen sich auf Fr. 600, an Subventionen von Behörden verzeichnet die Jahresrechnung Fr. 115.

Der kaufmännische Verein iû S e h ü n e u w e r d zählte 15 Aktivund 4 Passivmitglieder. Es wurden Unterrichtskurse in Französisch,, Englisch, Buchhaltung und Handelstheorie abgehalten in 4 Klassen mit 24 Theilnehmern und 110 ertheilten Stunden. Für Unterrichtszwecke wurden verausgabt Fr. 327. 60; au Subventionen von Behörden vereinnahmte der Verein Fr. 85.

D e r V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e i n Ö l t e n zählte i m Berichtsjahr 1888/1889 31 Mitglieder. Betreffend die Details über dessen Organisations-, Frequenz- und ökonomischen Verhältnisse ist Beilage B zu Käthe zu ziehen.

Hasel-,Stadt.

In B a s e l besteht eine H a n d e l s s c h u l e als besondere Abtheilung der obern Realschule. Diese Handels:«btheilung umfaßt drei JiihresUurse, entsprechend dem 9., 10. und 11. Schuljahr, resp.

dem 15.--17. Altersjahr.

Sie steht, wie die Realabtheilung, unter der unmittelbaren Aufsicht der Inspektion der Realschule, die ihrerseits wieder dem Erziehungsdepartemeut und Erziehungsrathe unterstellt ist.

Die A u s g a b e n für die obere Realschule betrugen 1887 Fr. 60,219. 49, wovon auf die Handelsabtheilung zirka Fr. 26,700 entfallen.

Die S c h ü l e r z a h l betrug im April 1888 80, im April 1887 83; bei der Eröffnung der Schule im Jahre 1882 79.

Ein S c h u l g e l d wird nicht bezogen.

Für die Schüler der höhern Schulen ist ein S t i p e n d i e n f o n d s , auf Stiftungen beruhend, vorhanden. Der Betrag eines

1105 Stipendiums für Handelsschüler, wie für Realschüler und Gymnasiasten, ist in der ersten (untersten) Klasse Fr. 80, in der zweiten Fr. 120, in der dritten Fr. 160.

Für Absolventen der Handelsschule sind zum Zwecke weiterer Ausbildung in einzelnen Fällen Bewilligungen aus einer allgemeinen Stiftung (Stiftung Paravicini) erhältlich.

D e r V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e i n B a s e l zählte i m Berichtsjahre 1888/1889 281 Mitglieder. Details über dessen Haushalt sind in Beilage B zu finden.

Schaffhausen.

Der k a u f m ä n n i s c h e V e r e i n S c h a f f h a u s e n wies im Berichtsjahre 1888/1889 einen Bestand von 50 Mitgliedern auf.

Zur näheren Orientirung über denselben wird auf Beilage B verwiesen.

Appenzell A. Eh.

D e r V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e i n H e r i s a u zählte i m Berichtsjahre 1888/1889 57 Mitglieder, denen zirka 700 Unterrichtsstunden ertheilt wurden. Die Ausgaben für Unterrichtszwecke beliefen sich auf zirka Fr. 1500.

St. Gallen.

Die I n d u s t r i e s c h u l e der Kantonsschule St. G a 11 e n theilt sich in eine kaufmännische und in eine technische Abtheilung.

Die Industrieschule schließt an das Lehrziel einer zweikursigen Realschule, bezw. an das zurückgelegte 14. Altersjahr an. Die technische Abtheilung besteht aus 4, die merkantile aus 3 Jahreskursen. Als spezifisch kaufmännische Fächer werden außer den neueren Sprachen Deutsch, Französisch, Englisch,Italienisch, Spanisch, gelehrt : Buchhaltung, Handelslehre, Handelskorrespondenz, Chemie und chemische Technologie, Waarenkunde, mechanische Technologie, Weben. Letztere zwei Fächer, sowie englische, italienische und spanische Sprache sind fakultativ und zwar letztere zwei Sprachen in dem Sinne, daß sie sich gegenseitig ausschließen.

Der Unterricht ist für kantonsbürgerliche Schüler unentgeltlich, nichtkantonsbilrgerliche Schüler haben ein jährliches S c h u l g e l d zu entrichten nach folgender Skala :

1106 Bürger anderer Kantone, wohnhaft im Kanton . . . . Fr. 20 ^ ,, ,, ,, außerhalbdesKantons ,, 60 Ausländer, wohnhaft im Kanton ,, 60 ,, ,, außerhalb des Kantons . . . . ,, 100 Durch die Studienkommission können das Schulgeld, sowie die Gebühren für chemische und technische Praktika erlassen werden.

Die Schülerzahl betrug auf 1. Juni 1888 62 (I. Klasse 28; II. Klasse 26; III. Klasse 8) gegenüber 1887/88 56; 1886/87 52; 1885/86 56; 1884/85 51; 1883/84 46; 1882/83 43.

Eine Ausscheidung der Ausgaben für die kaufmännische Abtheilung aus den Fr. 122,543. 82 für die gesammte Kantonsschule ist nicht möglieh.

Stipendien bis zum Betrage von Fr. 200 werden an unbemittelte, tüchtige Kantonssehüler ertheilt.

Die ,, F o r t b i l d u n g s s c h u l e für L e h r l i n g e " in St. G a l l e n * ) ist eine städtische Anstalt; sie besteht aus zwei Abtheilungen, nämlich: einer gewerblichen, für Handwerkslehrlinge, und einer kaufmännischen, für Handelslehrlinge.

An der kaufmännischen Abtheilung werden gelehrt: Französisch in 4 aufeinander folgenden Semesterkursen, à 3 Stunden wöchentlich.

Englisch in 2 Semesterkursen, à 3 Stunden wöchentlich.

Italienisch in 2 Semesterkursen, à 2 Stunden wöchentlich.

Deutsch und Korrespondenz (nur im Winter, l Kurs), 2 Stunden wöchentlich.

Schreiben, 2 Stunden wöchentlich.

Kaufmännisches Rechnen in 2 Semesterkursen, à 2 Stunden wöchentlich.

Buchhaltung, Weehsellehre und Conto-Corrente in 2 Semesterkursen, à 2 Stunden wöchentlich.

Vaterlandskunde (nur im Winter, l Kurs), 3 Stunden wöchentlich.

Die Auswahl der Fächer ist den Schülern freigestellt; doch sind die gewählten Fächer für ein Semester regelmäßig zu besuchen.

*) Nach Lasche: ,,Das kaufmännische ßildungswesen in der Schweiz",

1889.

1107 Im Somrnersemester 1887 betrug die Schüleraahl 177. Die Zahl der Theilnehmer an den verschiedenen Fächern war folgende : Französisch 147 in 7 Klassen.

Englisch 85 ,, 4 ,, Italienisch 24 ,, 2 ,, Kaufmännisches Rechnen . . .

23 ,, l Klasse.

Schreiben 41 ,, 2 Klassen.

Buchhaltung etc 46 ,, 3 ,, Im Wintersemester 1887/88 betrug die Schülerzahl ebenfalls 177, es bestanden für: Deutsch u n d Korrespondenz . . . . l Klasse.

Französisch 6 Klassen.

Englisch 4 ,, Italienisch 2 fl Schreiben 2 ,, Kaufmännisches Rechnen 2 ,, Buchhaltung etc 2 ,, Vaterlandskunde l Klasse.

(Die Zahl der Theilnehmer an den einzelnen Fächern war für das Wintersemester nicht angegeben.)

Die Unterrichtszeit ist im Sommer früh 6--8 Uhr, im Winter früh 7--9 Uhr, im Sommer und Winter Abends (außer Samstag) 6--9 Uhr.

S c h u l g e l d : Genossenbürgerliche Schüler zahlen kein Schulgeld, nicht genossenbürgerliche zahlen im Sommer Fr. 4, im Winter Fr. 6.

Die Schulmaterialien werden von der Anstalt verabreicht, wofür im Sommersemester Fr. l, im Wintersemester Fr. 2 zu zahlen sind.

Die Summe der im Schuljahre 1887/88 »u beiden Abteilungen (gewerblicher und kaufmännischer) ertheilten Unterrichtsstunden beträgt 3938.

D e r V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e i n S t . G a l l e n zählte auf Ende April 1889 67 Aktiv- uad 58 freie Mitglieder. Den Mitgliedern wurde durch die Veranstaltung von Kursen Gelegenheit für ihre Weiterbildung geboten.

Im Sommersemester 1888 wurde Unterricht im Französischen in 5 Klassen mit 202 Lektionen, im Englischen in 6 Klassen mit 244, im Italienischen ia l Klasse mit 49, im Spanischen in l Klasse mit 48, in Buchhaltung m 2 Klassen mit 88, in Wechsel- und

1108 ContoCorrentlehre in l Klasse mit 21, in Kalligraphie in l Klasse mit 19, in Stenographie in l Klasse mit 43 Lektionen ertheilt; im Wintersemester 1888/89 fiel der Unterricht in Stenographie und der zweite Kurs für das Fach der Buchhaltung weg.

Die Ausgaben für Unterrichtszwecke betrugen vom 1. Mai 1888 bis 30. April 1889 Fr. 3405 ; das kaufmännische Direktorium betheiligte sich mit einer Subvention von Fr. 600.

Der V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e in W y l zählt zirka 20 Mitglieder. Details über die Organisation seiner Kurse und seinen innern Haushalt bietet Beilage B.

Graubünden.

Die b ü u d n e r i s c h e K a n t o n s s c h u l e in C h u r setzt sich aus drei Schulrichtungen zusammen : Gymnasium, Realschule, Lehrerseminar.

Die R e a l s c h u l e beginnt mit der I. Klasse und theilt sich in der IV. Klasse in eine technische, eine merkantile und eine landwirthschaftliche Abtheilung. Für den Eintritt wird das zurückgelegte 12. Altersjahr verlangt. Die landwirtschaftliche schließt mit der IV. Klasse ab, die merkantile mit der V. und die technische mit der VI. Klasse. Alle Realschüler fangen in der I. Klasse Französisch oder Italienisch an und in der III. eine zweite Fremdsprache (Französisch, Italienisch oder Euglisch). Die Merkautilschüler können in der V. Klasse noch mit dem Englischen beginnen.

Mit Ausnahme ihrer Spezialfacher haben die Abtheilungen dei: Realschule gemeinsamen Unterricht. Ais Handelsfächer figuriren im Lehrplan kaufmännisches Rechnen, Buchhaltung, Korrespondenz und Kontorarbeiten, allgemeine Handelslehre.

Die F r e q u e n z der merkantilen Abtheilung schwankt zwischen 10 und 20 (am Schlüsse des Kurses 1887/1888: IV. Klasse 19, V. Klasse 0 Schüler).

Das S c h u l g e l d beträgt Fr. 34.

Unbemittelten tüchtigen Schülern wird das Schulgeld erlassen; außerdem können dieselben kleinere Stipendien erhalten.

Der k a u f m ä n n i s c h e V e r e i n C h u r mit einem Bestand von 30 Aktiv-, 19 Passiv- und freien Mitgliedern auf 30. April 1889, sucht seinen Mitgliedera durch Einrichtung von Kursen Gelegenheit zu ihrer Ausbildung zu geben. Diese Kurse erstreckten sich im Berichtsjahr 1888/1889 auf Italienisch (2 Klassen), Französisch

1109 (3 Klassen), Englisch (2 Klassen), Buchhaltung (l Klasse), sodann auch auf Wechsellehre und Stenographie mit einer ertheilten Totalstundenzahl von 322 Stun'den und einer Durchschnittsfrequenz von zirka 10 Theilnehmern. Von den 30 Mitgliedern benutzten zirka 2 /s die Unterriehtsgelegenheit.

Die A u s g a b e n für Unterricht stellten sich im Berichtsjahr 1888/1889 auf Fr. 946. 50; der Kanton Graubünden leistete einen Beitrag von Fr. 200 an die Kosten desselben.

Aargan.

In den 70er Jahren wurden an der Gewerbeschule in Aarau (I. und II. Klasse") kaufmännisches Rechnen und Buchhaltung gelehrt.

Seit längerer Zeit sind aber diese Fächer aus dem Unterrichtsplan entfernt worden.

Die Pflege des kaufmännischen Bildungswesens im Kanton Aargau ist daher ausschließlich der Privatinitiative der betreffenden Inleressentenvereinigungen, d. h. den kaufmännischen Vereinen, überlassen. Solche bestehen in Aarau, Baden, Lenaburg, Wohlen, Zofingen.

D e r V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e i n A a r a u wies i m Berichtsjahre 1888/1889 einen Mitgliederbestand von 29 Aktiv- und 12 Pashivmitgliedern auf. 58 Theilnehmern wurden in 11 Klassen 394 Stunden ertheilt. Die Unterrichtsfächer waren : Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch, Buchhaltung, Kalligraphie und Stenographie.

Die Unterrichtsausgaben beliefen sich auf Fr. 716; an Subventionen von Behörden verzeichnet die Jahresrechnung Fr. 85.

D e r V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e i n B a d e n b e i einer Anzahl von 22 Aktiv- und 8 Passiv- und freien Mitgliedern auf 30. A-pril 1889 gab seinen Mitgliedern im B -richtsjahr 1888/1889 Gelegenheit zur Weiterbildung durch Einrichtung von Kursen in Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch, Handelstheorie; der fremdsprachliche Unterricht wies eine Durchschnittsfrequenz von 25 Theiluehmern auf.

Laut Jahresrechnung wurden auf dem Posten Unterricht verauslagt Fr. 686. 50; die Subventionen von Behörden betrugen Fr. »5.

D e r V e r e i n j u n g e r K a u f l e u t e i n Z o f i n g e n zählte im Berichtsjahr 1888/1889 16 Aktiv- und 6 Passivmitglieder. In

mo sechs Klassen wurden 33 Theilnehmern 76 Stunden ertheilt, und zwar in Französisch, Englisch und Italienisch. Die Ausgaben für Unterrichtszwecke betrugen 1888/1889 Fr. 114, die an den Verein verabreichte staatliche Subvention Fr. 85.

Der V e r e i n j u n g e r K a u H e u t e in L e n z b u r g mit 19 Mitgliedern *) hielt für seine Mitglieder die nachfolgenden Kurse ab : 1886/1887: Französisch, Italienisch, Englisch, Handelsgeographie.

1887/1888 : Französisch, Englisch, Buchführung, schweizerisches Obligationenrecht, Stenographie.

Nach dem Jahresbericht 1886/1888 beliefen sich die Ausgaben für Unterrichtskurse für die Zeit vom 1. Mai 1886 bis 30. April 1888 auf Fr. 214. 50.

Ueber den Verein j u n g e r K a u f l e u t e in W ü h l e n mangeln uns die notwendigen Details.

Thurgau.

Die I n d u s t r i e a b t h e i l u n g (6^2 Jahreskurse) der ,,Kantonssehuleu in F r a u e n f e l d trennt sich von der IV. Klasse an in: a. eine technische Abiheilung von 3*/2 Jahren (vierter bis siebenter Kurs) ; b. eine kaufmännische Abtheilung von zwei Jahren (vierter und fünfter Kurs).

Das Minimalalter für den Eintritt in die Industrieschule ist das zurückgelegte 12. Altersjahr.

An Schulgeld haben Kantonsbürger in den drei untern Klassen jährlich Fr. 20, in den obern Fr. 30 zu entrichten ; für Nichtkantonsbürger beträgt dasselbe Fr. 50, beziehungsweise Fr. 70.

Der k a u f m ä n n i s c h e V e r e i n in F r a u e n f e l d zählte 1888/1889 8 Mitglieder. Ueber seine Thätigkeit gibt Beilage B Auskunft.

Tessili.

An der I n d u s t r i e s c h u l e des kantonalen Gymnasiums in Lugano wurde früher in allen vier Klassen derselben Unterricht in Handelsfächern ertheilt. (Cf. Grob's Schulstatistik vom Jahr 1883, *) Auf 30. April 1889.

lili Bd. V.) Laut Grob's ,,Jahrbuch für das Unterrichtswesen" pro 1887 sind die vorher äußerst schwach vertretenen Handelsfächer aus dem Lehrplan weggelassen worden.

Die Società dei Commercianti in L u g a n o zählte im Berichtsjahre 1888/1889 93 Aktiv- und 96 Passiv- und freie Mitglieder.

In 11 Klassen wurden 52 Theilnehmern 249 Unterrichtsstunden ertheilt in den Fächern des Deutschen, Französischen, Englischen und Italienischen.

Die Unterrichtsausgaben beliefen sich auf Fr. 664. 25. An Beiträgen von Behörden verzeichnet die Jahresrechnung eine Summe von Fr. 85.

Waadt.

Die kantonale I n d u s t r i e s c h u l e in L a u s a n n e zerfällt in zwei Abtheilungen : 1. In eine unlere, in welcher alle Industrieschüler vom 9. bis 15. Altei'sjahr in sechs Kursen den nämlichen vorbereitenden Unterricht erhalten.

2. In eine obere Abtheilung, in welche die Schüler nach Absolvirung des Pensums der untern Abtheilung übertreten können. Diese obere Abtheilung theilt sich ihrerseits wieder in eine technische und in eine kaufmännische Abtheilung, erstere mit 21/a, letztere mit zwei Jahreskursen.

Die F r e q u e n z z i f f e r der kaufmännischen Abtheilung schwankte in den letzten fünf Jahren zwischen 50 und 60.

Mit Ausnahme einiger speziell für Handelsdisziplinen angestellter Lehrer wird, soweit nòthig, das übrige Lehrpersonal der Kantonsschule zum Unterricht an der Handelsabtheilung zugezogen.

Die B e s o l d u n g der Lehrer beträgt Fr. 130 bis Fr. 150 per wöchentliche Jahresstunde.

Schulgeld wird in drei Raten in folgenden jährlichen Beträgen erhoben : Untere Abtheilung, Klasse 4, 5 und 6: Fr. 40.

,, l, 2 ,, 3: ,, 50.

Obere Abtheilung Fr. 60.

Für die Besucher einzelner Kurse bestehen im Verhältniß zur Zahl der besuchten Stunden besondere Ansätze.

Dürftigen Schülern können jeweilen für ein Jahr F r e i p l ä t z e gewährt werden.

1112 Fächer : Französisch, Deutsch, Englisch, Italienisch, Geschichte, Handelsgeschichte, Geographie, Buchhaltung, Waarenkunde, Nationalökonomie, Kalligraphie.

Die Collèges communaux in den größern Ortschaften des Kantons Waadt enthalten dieselbe Organisation in einheitlichem Keime, welche in der Kantonsschule in Lausanne von einer Mehrheit mehr oder weniger von einander unabhängiger Anstalten dargestellt wird. Diese Collèges, für welche das Eintrittsalter auf neun Jahre festgesetzt ist, bestehen jeweilen aus einer Section classique und einer Section industrielle, welch letztere etwa eine technische und kommerzielle Richtung zu vertreten sucht, wozu aber in der Regel die Schüler mangeln.

Die Société des jeunes Commerçants de la Suisse allemande in L a u s a n n e zählte im Berichtsjahr 1888/1889 21 Aktiv- und 28 Passiv- und freie Mitglieder. In sieben Klassen wurden 37 Theilnehmern 120 Unterrichtsstunden ertheilt, und zwar in : Französisch, Englisch, Italienisch und Handelstheorie.

Die für CJnterrichtszwecke ausgeworfene Summe betrug Fr. 255.

Wallis.

Die klassischen Kollegien haben sechs, das Collège industriel vier, das Lyzeum, anschließend an die klassischen Kollegien, zwei Jahreskurse.

In allen vier Jahreskursen des Collège industriel in S i t t e n wird Unterricht in einigen Handelsfäehern ertheilt (Buchhaltung, Kalligraphie etc.)- Das Schuljahr beginnt im Oktober und dauert zehn Monate. Das Erziehungsdepartement übt die Oberaul'sicht über die höhern Anstalten des Kantons durch den Préfet des études aus.

Ganz gleich organisirt, wie das Collège industriel in Sion, ist dasjenige in St. M a u r i c e .

Nenenburg.

Die H a n d e l s s c h u l e N e u e n b u r g ist eine Gemeindeanstalt und untersteht der dortigen Schulkommission; die Oberaufsicht über dieselbe steht dem kantonalen Erziehungsdepartement zu.

Die Schulerzahl schwankt zwischen 55 und 60.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Förderung der kommerziellen Bildung. (Vom 18. November 1890.)

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1890

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4

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49

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29.11.1890

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1081-1112

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