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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrathes, (Vom 25. November 1890.)

Im Tessin werden immer noch sog. peschiere angewendet, Vorrichtungen, mit welchen die Flüsse vollständig abgeschlossen werden, so daß die nach ,dem Laichgeschäft abwärts treibenden Fische in eine große Kiste (cassone) gelangen, aus welcher sie nicht mehr entweichen können.

Nun sagt Artikel 2, Absatz l, des Bundesgesetzes über die Fischerei, vom 21. Dezember 1888 (A. S. n. F. XI, «2), gleichlautend mit dem frühern Gesetze vom 18. September 1875: ,,Beim Fischfang ist jede ständige Fischereivorrichtung (Fischwehr, Fach) und jede Anwendung feststehender Netze (Sperrnetze) verboten, welche auf mehr als die Hälfte der Breite des Wasserlaufes, beim gewöhnlichen niedrigen Wasserstand, im rechten Winkel vom Ufer aus gemessen, den Zug der Fische versperrt."

Seit Jahren schon sahen sich das Industrie- und Landwirthschaftsdepartement jeden Herbst veranlaßt, die Regierung des Kantons Tessin einzuladen, die peschiere abtragen zu lassen, was immer erst nach längerm Zögern geschah und dieses Jahr, ungeachtet zweier un Tessin gerichteten Einladungen auf telegraphischem Wege, noch immer nicht geschehen ist.

Es sind nun in einem Falle auch einige Fischer um Suspendirung der erwähnten Bestimmung des Bundesgesetzes eingekommen.

Dieses Gesuch wird jedoch vom Bundesrath, unter Vorbehalt der Geltendmachung ihrer angeblichen privaten Fischereirechte vor dem kompetenten Richter, abgewiesen und der Staatsrath des Kantons Tessin ernstlich eingeladen, sämmtliche peschiere im Kanton unverzüglich abtragen zu lassen.

Gleichzeitig wird der Regierung eine Beschwerde der Fischer über gesetzwidriges Fischen mit Netzen, smuscie und retoni zur Vernehm lassung und eventuell zur Abhülfe übermittelt.

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(Vom 29. Novembei 1890.)

Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes auf der Linie Sektion Eaumorte-Chancy der schmalspurigen Straßenbahn Genève-Chancy und auf der Linie Corsier-Landesgrenze bei Veigy der schmalspurigen Straßenbahn Genf-Douvaine wird auf 1. Dezember unter einigen Vorbehalten bewilligt.

Das Militärdepartement theilt dem Bundesraih mit, daß es den nächstjährigen Divisionszusamrnenzug auf die Zeit Vom 25. August (Einrückungstag der Infanterie") bis 11. September festgesetzt und die Funktionen eines Leitenden der Manöver dem Herrn Oberstdivisionär Ceresole übertrafen hat.

§ l der Verordnung betreffend die Herausgabe eines Bundesblattes, vom 5. März 1849 (A. S. I, 275), wird dahin abgeändert, daß dasselbe, statt wie bis anhin in der Regel am Samstag, vom 1. Januar 1891 an in der Regel am Mittwoch erscheint. Es wird dadurch für die Versendung und Vertagung eine wesentliche Erleichterung im Sonntagsdienst eintreten und den gewöhnlich am Ende der Woche erscheinenden kantonalen Amtsblättern ermöglicht, Ver-" fügungen des Bundesrathes oder der Departemente der laufenden Woche schon zu berücksichtigen.

(Vom 3. Dezember 1890.)

Der Schweiz. Bundesrath hat nach Einsicht der 12 Berichte, welche Herr Nationalrath Bezzola vom 1. September 1889 bis zum Juli 1890 in seiner Eigenschaft als Generalanwalt ad hoc für alle auf die Wahlen vom 3. März 1889 im Kanton Tessin bezüglichen Strafuntersuchungen ihm vorgelegt hat, sowie nach Prüfung der Anträge des eidg. Untersuchungsrichters, Herrn Dedual, und der Untersuchungsakten, in Anwendung des Art. 29, letzten Absatzes, des Bundesgesetzes über die Buudesstrafrechtspflege, vom 27. August 1851, und auf Antrag des Justiz- und Polizeidepartements, folgenden Beschluß gefaßt : 1. Herr Generalanwalt Bezzola ist angewiesen, denjenigen Untersuchungen keine Folge zu geben, welche betreffen :

89 a. Versuche, welche verschiedene Personen gemacht haben sollen, auf dem Monte Ceneri die Eisenbahnschienen aufzureißen oder die Eisenbahn in widerrechtlicher Weise zu benutzen ; b. bewaffnete Zusammenrottungen, welche am 4. März 1889 in der Magliasina in angeblich verbrecherischer Absicht vorgekommen sein sollen; c. die Vorfälle in Intragna am 4. März 1889 ; d. die Anklagen gegen die Gemeindebehörden von Fescoggia, Arogno, Castagnola, Gentilino und Noranco.

Der Herr Generalanwalt ist ermächtigt, die Untersuchung gegen den oder die noch unbekannten Urheber der am Abend des 5. März 1889 gegen Herrn Advokat Soldati verübten Thätlichkeiten offen zu lassen.

Was die ändern Anträge anbelangt, welche Herr Generalanwalt Bezzola denn Bundesrath unterbreitet hat, und welche betreffen : a. Die Versetzung der Urheber der am 5. März 1889 in Lugano an Molinari und seinen Gefährten verübten Mißhandlung in Anklagezustand (Angelegenheit Belloni") : b. den Fall des Regierungsstatthalters Masella; c. die Angelegenheit Clericetti ; d. die Gemeindebehörden von Vacallo, Carasso, Preonzo, Osco, Quinto, Brissago, Bissone, Caslano, Pontetresa und Lugano ; e. die Wahlumtriebe, die Wahlbestechungen und Wahlbeeinflussungen, wird es dem Herrn Generalanwalt Bezzola überlassen, dieselben der Anklagekammer zu weiterer Amtshandlung vorzulegen.

Herr M. T s c h a n d e r von Brail (Graubünden), schweizerischer Konsul in Antwerpen, wird auf sein Gesuch hin unter Verdankung der geleisteten Dienste von seinem Posten entlassen.

An seine Stelle wird Herr Daniel S t e i n m a n n von St. Gallen, Rheder in Antwerpen, gewählt.

Herr Jules B e h r e n s von Château d'Oex (Waadt), welcher in den Dienst einer Versicherungsgesellschaft getreten ist, erhält unter Verdankung der geleisteten Dienste die von ihm nachgesuchte Entlassung als Registratur des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

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Die Herren Dr. L o t z in Basel und Dr. S c h m i d , eidgenössischer Sanitätsreferent in Bern, werden nach Berlin abgeordnet, mit dem Auftrage, sich dort in Verbindung mit dem schweizerischen Gesandten bei den zuständigen Behörden dahin zu verwenden, daß die Schweiz bei der Abgabe des Koch'schen Heilmittels so viel und so regelmäßig als möglich berücksichtigt werde, überhaupt alle diejenigen Schritte zu thun, welche geeignet sind, der Schweiz die Wohlthat der Koch'schen Entdeckung nach Möglichkeit zu sichern.

An der chemisch-technischen Schule in Zürich wird eine besondere neue Lehrstelle für mechanisch-technische und Konstruktionsfächer errichtet.

"Wahlen.

Post- und Eisenbahndepartement.

(Vom 29. November 1890.)

Postkommis in Zürich: Herr Albert König, von Tägerweilen (Thurgau), Postkommis in Richtersweil.

,, Rudolf Ryffel, von Stäfa (Zürich), Postaspirant in Luzern.

,, in St. Gallen: ,, August Adolf Buche), Posthalter von und in Rüthi (St. Gallen).

(Vom 3. Dezember 1890.)

Telegraphist in Suchy (Waadt) : Frau Bertha Henry, von Suchy (Waadt).

Telegraphist in Cliauxde-Fonds : Frl. Thérèse Guignard, von Le Chenit (Waadt), Telegraphenaspirant in Lausanne.

Telegraphist in Hergiswyl : ,, Bertha Agnes Blättler, von Hergiswyl (Nidwaiden), Telegraphengehülfe.

,, in Zürich : Herr Emil Hophan, von Näfels (Glarus), Telegraphist in Basel.

,, in Wyla : Frl. Elisa Kühn, von Rämismühle-Zell (Zürich), Nähterin in Wyla.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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06.12.1890

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