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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 9. Juni 1890.)

Der Bundesrath hat beschlossen, dem Rekurs des Herrn Bürgermeisters Dr. Ag. Demarchi in Astano betr. die Richterwahlen vom 7. April 1889 im Kreise Sessa mit Rücksicht auf den inzwischen eingetretenen Tod des Rekurrenten und den Umstand, daß die Beschwerde von Niemanden aufgenommen worden ist, keine weitere Folge zu geben. Er hat jedoch gegenüber dem Staalsrath des Kantons Tessin und dem Großen Rathe des dortigen Kantons gestutzt auf Art. 102, Ziff. 2, der Bundesverfassung in Verbindung mit Art. 113, Abs. 2, ebendaselbst und Art. 59, Ziff. 9, des Organisationsgesetzes über die Bundesrechtspflege die Kompetenz für sich in Anspruch genommen, das Stimmrecht der Bürger bei kantonalen wie bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen gegen jede Beeinträchtigung zu wahren und zu schützen, und hat sich das Recht ausdrücklich vorbehalten, auch in künftigen Fällen über Fragen der kantonalen Gesetzgebung betreffend Wahlen und Abstimmungen die Kantonsbehörden zur Berichterstattung anzuhalten und die ihm gutscheinenden Entscheidungen zu fassen (zu vergleichen Bundesbl. 1890, III, 137, Rekurs Minnig und de Sepibus).

An Verbauungsarbeiten am Lichtgutgraben bei Signau wird ein Bundesbeitrag von 40 % der Kosten bis zu einem Maximalbeitrage von Fr. 6400 bewilligt.

(Vom 12 Juni 1890.)

Der Regierungsrath des Kantons Aargau meldet, daß der Große Rath dieses Kantons durch Beschluß vom 27. Mai d. J. dem Initiativvorschlag des Großen Rathes des Kantons Schaff hausen betreffend die Uebertragung des Gesetzgebungsrechtes über das Strafrecht an den Bund (vergi. Bundesblatt 1890, Bd. II, S. 875) sich angeschlossen habe. -- Die Zuschrift wird den eidg. Räthen übermittelt.

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Dem Kanton Luzern wird für die Korrektionen des Rothbaches und der Seewag bei Willisauland-Ostergau ein Buiidesbeitrag von 40 °/o der wirklichen, zu Fr. 110,000 veranschlagten Kosten bis zum Maximum von Fr. 44,000 zugewichert.

Der zürcherische kantonale Infanterieschützenverein, bestehend aus 31 Militärsektionen mit zusammen ungefähr 1400 Mitgliedern, ersucht um Bewilligung einer Ehrengabe an sein Zentralschießen.

Dieses Gesuch wird abgelehnt; dagegen wird dem Verein ein Bundesbeitrag von 40 Rp. per Theilnehrner in Aussicht gestellt mit der Bestimmung, daß der daherige Betrag zu Prämien für die theilnehmendcn Gesellschaften und Schützen mit den besten Trefferresultaten zu verwenden, und daß über die Zahl der Theilnehmer an dem Schießen, sowie über die hiebei erzielten Schießresultate dem eidg. Militärdepartement genaue Mittheilung zu machen sei.

(Vom 13. Juni 1890.)

Der Bank in Zürich wird unter der gemäß Art. 12, litt, b, des Banknotengesetzes zu leistenden Deckung durch das Wechselportefeuille die Erhöhung der Notenemission von 12 auf 16 Millionen Franken bewilligt.

In der durch die Motion Künzli (Beschluß des Nationalrathes vom 30. Juni 1887, Postulate-Sammlung Nr. 390) veranlaßten Eingabe des Genfer Handelsstandes vom 2. November gì. J. ist u. A.° auch das Begehren gestellt, es möchte im Bahnhof Cornavin in Genf ein eidg. Niederlagshaus errichtet werden und zwar unter Gewährung der nämlichen Erleichterungen, wie sie für den im Jahre 1854 entstandenen Port frane Rive dermalen zu Kraft bestehen.

Nach Einsichtnahme eines Berichtes des Zolldepartements wird antragsgemäß beschlossen: 1) In Anwendung von Art. 18, Absatz 3, des Zollgesetzes vom 27. August 1851 (A. S. II, 535) wird die Errichtung eines eidgenössischen Niederlagshauses in den dem Kanton Genf gehörenden Lagerräumlichkeiten beim Bahnhof Cornavin in Genf mit denjenigen Befugnissen, wie sie bisher dem Entrepôt Rive eingeräumt waren, an Stelle des bisherigen Niederlagshauses bewilligt und demselben der Charakter einer selbstständigen Hauptzollstätte verliehen.

398 2) Unter gleichzeitiger Gutheißung der Pläne wird dem am 24. Mai/2. Juni 1890 zwischen dem Schweiz. Zolldepartement und dem Finanz- und Handelsdepartement des Kantons Genf abgeschlossenen Vertrage die bundesräthliche Genehmigung ertheilt.

3) Mit Amtsantritt auf 1. Juli d. J. werden ernannt: als Einnehmer im eidgenössischen Niederlagshaus Genf Corna vin: Herr Emil Trabold, von Zollikofen, z. Z. Gehülfe bei der Hauptzollstätte Genf-Bahnhof P. V., als Kontroleur daselbst : < Herr Rinaldo Andina, von Cremenaga, z. Z. Gehülfe bei der Hauptzollstätte Pruntrut.

In der Botschaft betreffend das Budget für das Jahr 1890 (Bundesbl. 1889, IV, 559--561) hat der Bundesrath in eingehender Weise die Notwendigkeit nachgewiesen, eine größere Anzahl rechnungspflichtiger Ablagen (circa 600) in Postbureaux 3. Klasse umzuwandeln und in Bezug auf die Besoldung auch auf diese umgewandelten Stellen die Verordnung vom 16. Februar 1886, betreffend die Besoldungen der Postbureaux III. Klasse (Posthalter) (A. S. n. F. IX, 17), anzuwenden.

Die Mehrkosten dieser Reform wurden pro 1890 auf Fr. 288,000 veranschlagt, wobei in Aussicht gestellt ward, die Maßregel später auf eine weitere Zahl von rechnungspflichtigen Ablagen auszudehnen.

Die Bundesversammlung hat sodann den verlangten Kredit unbeanstandet genehmigt.

Nach Einsichtnahme eines Berichtes des Post- und Eisenbahndepartementes hat nun der Bundesrath 666 Postablagen auf 1. Juli 1890 in Postbureaux III. Klasse umgewandelt und 573 Ablagehalter als Posthalter der neuen Bureaux gewählt. 93 Posthalterstellen gelangen noch zur Ausschreibung.

Die Regierung von Zürich ersucht um den Entscheid darüber, ob vom Standpunkte des Haftpflichtgesetzes aus die Besorgung des Pferdestalles zu den Hülfsarbeiten eines Baugeschäftes zu rechneu se:.

Hierauf wird erwidert, daß die Besorgung der bei einem Baugewerke zur Verwendung kommenden Pferde als Hülfsarbeit desselben ebenfalls unter die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 26. April 1887 betreffend die Ausdehnung der Haftpflicht und die Ergänzung desjenigen vom 25. Juni 1881 falle.

399 (Vom 17. Juni 1890.)

Die rumänische Regierung hat dem Schweiz. Generalkonsul in Bukarest mitgetbeilt, sie habe mit Rücksicht auf die Veränderungen, welche die Handelsbeziehungen 'mit den andern Staaten erlitten haben, und um diesen Beziehungen eine der wirthschaftlichen Lage des Königreichs entsprechendere Basis zu geben, beschlossen, den am 10. Juli 1891 ablaufenden Handelsvertrag mit der Schweiz zu kündigen.

Arabien.

(Vom 12. Juni 1890.)

Kanzleisekretär bei der Telegraphendirektion :

Herr Martin Hauser, von Näfels, Telegraphist in Bern.

Telegraphist in Neuenburg: ,, Hans Rippas, von Ziefen (Basellanci), Telegraphenaspirant in Neueoburg.

,, ,, Schönengrund : n Johann Anderegg, von WaldPeterzell (St. Gallen), Posthalter in Schönengrund.

Konrad Forster, von HugelsLustdorf: hofen (Thurgau), Sticker in Lustdorf.

(Vom 17. Juni 1890.)

Posthalter in Cossonav: Herr Alexis Bélaz, von Mont-la-Vi Ile (Waadt).

,, Ludwig Fehlmann, von Kölliken Postkommis in St. Gallen: (Aargau).

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