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Aus den Verhandlungen des Schweiz,Bundesrathes,

(Vom 21. Oktober 1890.)

Das allgemeine Bauprojekt für die elektrische Schmalspur- und theilweise Straßenbahn Sissach-Gelterkinden, sowie für die Sektion Pfäffikon- Wollerau der Schweizer Nordostbahn wird unter gewissen Bedingungen genehmigt.

Der Regierungsrath des Kantons Zürich hat dem Bundesrath eine Anregung des Stadtrathes von Zürich unterbreitet, dahin gehend, er möchte prüfen, ob die für kantonale zürcherische Bezirks- und Gemeindeabstim m ungen getroffenen Anordnungen, wonach die Urne nicht nur am Wahlsonntag, sondern auch je arn Samstag vor dem Wahltag von 6--7 Va Uhr Abends zur Entgegennahme von Stimmen aufgestellt wird, nicht auch bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen zur Anwendung kommen köunte.

Vom Bundesrath wird, unter Hinweis auf Art. 9 des Bundesgesetzes vom 14. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, welches ausdrücklich vorsehteibt, daß die Stimmgebung des Schweizervolkes auf dem ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft an einem und demselben Tage stattzufinden habe, auf diese Anregung nicht eingetreten.

Die Klagen über mangelhafte Besorgung des Telegraphendienstes im Kanton Tessin seit dem 11. September veranlasst das Post- und Eisenbahndepartement, den wahren Thatbestand durch Herrn Kuoch, Telegrapheninspektor des Kreises Ölten, an Ort und Stelle ermitteln zu lassen.

Die sehr einläßliche Untersuchung führte in Bezug auf das neutrale Verhalten der Beamten bei Erfüllung ihrer Dienstpflichten und die Wahrung des Depeschengeheimnisses zu einem durchaus befriedigenden Ergebniß. In keinem einzigen Klagefall über Zurückhaltung von Telegrammen, Publikwerden von Nachrichten und andere Verstöße des Telegraphen ließ sieh eine Schuld der Beamten nachweisen , sondern die Klagen entpuppten sich entweder als arge Uebertreibungen oder erwiesen sich bei näherer Prüfung als ganz gegenstandslos.

681 In ernster Weise wurde der Telegraphen verkehr gestört: 1. Durch Zerschneiden der Drähte bei Gordola und Sala.

2. Durch Besetzung der Büreauzugänge in Bellinzona und Lugano.

3.-Durch ernste Drohungen in Tesserete und Locamo.

Gemäß Antrag des Departements wird beschlossen : 1. Der Bundesrath nimmt von dem Bericht des Departements Kenntniß.

2. Die kleinern Dienstmängel, welche durch die Untersuchung aufgedeckt wurden, sind auf administrativem Wege näher zu prüfen und zu beseitigen.

3. Gegen die Personen, welche den freien Telegraphenverkehr in der einen oder ändern Weise hinderten, hat der eidg.

Untersuchungsrichter auf Grund der Art. 47 und 66 des Gesetzes über das Bundesstrafrecht vom 4. Februar 1853 (A. 8 n. F. III, 404) Strafuntersuchung einzuleiten.

(Vom 24. Oktober 1890.)

Der Bundesrath beschließt auf den Antrag seines Militärdepartements : 1. Die Bataillone Nr. 40 und 42 sind am 30. dies nach Langnau und Luzern zurückzubefördern und dort folgenden Tags zu entlassen.

2. Das Bataillon Nr. 28 ist auf den 28. Oktober Vormittags in der Kaserne Bern zu besammeln und am 29. nach Bellinzona als Ablösung zu instradiren.

3. Die Piketstellung des Stabes des Infanterieregiments 10 und der Bataillone 29 und 30 dauert fort.

"Wahlen.

Post- und Eisenbahndepartement.

(Vom 21. Oktober 1890.)

Posthalter und Briefträger in Parpan: Frl. Verena Nadig, von Tschiertschen, in Parpan.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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25.10.1890

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