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Minderheit der ständeräthlichen Eisenbahnkommission, betreffend das Begehren einer Zwangskonzession sur die Bronethalbahn gegenüber dem Danton Freiburg.

(Vom 12. Juli 1871.)

Tit. l Angesichts der fest beschlossenen, ans einfache Annahme der bunderäthl.iehen Vorschläge hinzielenden Anträge der Mehrheit der Kommis-

sion gebe ich mich keiner Jllusiou hin über das Sehiksal, welches dem Begehren des Kantons Freiburg, des Unternehmers und Eigenthümers der .Linie Bern-Lansanne, Geschieden sein wird.

Wenn ich gleichwohl im Ramen der Minderheit der Kommission das Wort ergreife, so geschieht diess hanptsächlich zur Rechtsertigung und Erklärung der von der Freiburger Regierung und Bevölkerung in dieser Bronethalbahn-Frage bekundeten Haltung.

Aus den ersten Blik scheint es, der Kanton Freiburg sollte eine

.Linie freudig begrüssen, welche ihn nichts kostet und die dabei den Jnteressen eines Theiles der Bevölkerung vom Bronethal und vom

See dient. Es wäre dieses wirklieh der Fall, wenn die wirtschaftliche

Lage, wie sie infolge der langwierigen Kämpse wegen der Oronbahn und des Baues dieser sür die ganze Schweiz wichtigen Linie dem Kanton Anfiel, ihm es nicht zur gebieterischen Pflicht machen würde, die Jnteressen seiner Angehörigen zu wahren.

Judem der Kanton Freiburg die verlangte Konzession für die Bronethalbahn, so wie dieselbe heute Jhrer Genehmigung vorliegt,

270 zuri.kweist, wird von ihm nichts Anderes gethan, als dass er hiebei

eine dreifache Bricht erfüllt :

1^ Eine sormiiche Verpflichtung lastet aus ihm gegenüber der OronGesellschaft. Der Bundesrath anerkennt dies in seiner Botschaft. in der That konnten wir die verlangte Konzession nicht ertheilen, ohne einen formlichen Vertrag zu umgehen, ohne das gegebene Wo..t zu

brechen. Der Art. 6 der unterm 8. April 1856 zwischen den Abge-

ordneten des Kantons Freiburg und den Herren Rivet, Hél... d^Oissel und Kohler abgeschlossenen und am 24. Mai 1856 genehmigten Uebereinkunft ^) schreibt formlich vor : ,,Die betheiiigten Kantone perpflichten sieh , ein jeder insoweit es sein Gebiet betrifft, während zwanzig Jahren keiner andern Gesellschaft irgend welche Konzession zu ertheilen, welche zwischen der konzessiouirten Linie und dem rechten User des Reuenburgersees eine Konkurrenz von Bern nach Genf herbeiführen konnte.^ ^ Eine ähnliche Bestimmung ist auch enthalten im Art. 6 des vom 12. Rovember 1856 datirten Vflichtenhefts über die vom Grossen Rathe

des Kantons Freiburg am 24. Mai 1856 dekretirte und durch Bundesbefehluss vom 23. September 1856 genehmigte Eisenbahn. ^) Zwar musste später der Kanton ^reiburg in die Rechte der Gefellsehaft treten und die .Linie vollenden, nachdem sieh jene ausser Stand

gezeigt hatte, dies selbst zu thun. Allein es geschah dies nicht auf

dem Wege gerichtlicher Liquidation. Der Kanton schloss eine Uebereinkunft mit den Aktionären ab, indem er ihre eventuellen Aussichten bestimmte und die von ihm ursprünglich übernommenen Verpflichtungen zu Gunsten der Unternehmung gewährleistete.

Leider wollte aber die Bundesversammlung sieh nicht dazu perstehen, diese Klausel der Konzession formlich zu genehmigen. Jn ihrem Besehlusse vom 6. Februar 1856 ^), Art. 6, heisst es unter Auderm:

^,Es soll der Art. 3 des Dekrets, betreffend den Ausschluss jeder andern Eisenbahn in der gleichen Riehluug. den Befugnissen, die der Bundesversammlung nach Art. 17 des Eisenbahngesezes zukommen, ni^.ht vorgreifen.^

Es ist klar, dass die Bundesversammlung sich diesfalls ihre Freiheit wahren wollte . allein audererseits hat sie doch auch nicht die vom Kanton Freihurg übernommene Verpflichtung widerrusen. Jm Gegentheil, als die Gesellschaft, erschopft an Hilfsmitteln und an Kredit, ^) .^lsenbahnaktensammIung, Bd. lII, S. 340.

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steh an die Bundesversammlung wandte, um die Sanktion des betreffenden Vorrechts zu erlangen, sprachen sich die eidgenössischen Räthe im zweiten Erwägungsgrunde des Bundesbeschlusses vom 31. Juli 1857 wie folgt aus: ,,Jn Erwägung andererseits, dass durch die in Sachen des Westbahnkonfliktes gesagten Bundesbeschlüsse, und namentlich auch desjenigen vom 3l. Heumo^at 1857, betreffend das wiederholte Zwangskonzessionsbegehren der Regierung des Kantons Waadt gegen den Kanton Freiburg für eine Eisenbahn über Murten , die Bundesversammlung anerkannt hat , dass eine zwischen den beiden Eisenbahnlinien O r o n ^hörishaus^Freiburg-.Lausanne) und der Linie B i e l - R e u e n s t a d t - R e u e n b u r g ^ v e r d o n liegende Eisenbahn nicht als ein... im allgemeinen Jnteresse liegende sich darstelle, und dass hierin für die Eisenbahngesellschaft der Linie ^ausanne^Freibnrg^Thorishaus diejenigen Garantien liegen, welche ohne den oben angeführten Artikeln zu widersprechen, geeignet sind, die rechtmässigen Jnteressen der Vetenten zu sehüzen.^ So war die förmliche Unterstüzung der Räthe dem Baue der Oronlinie, und wenigstens ihre moralische ..lnterftü^ung auch dem Ausschlusse jeder Konkurrenzlinie zugesichert. die Verpflichtung von Freiburg blieb unversehrt ausrecht und bleibt es auch jezt noch.

2) Jm Weitern haben wir

eine Vflicht zu erfüllen gegen unsere

Gläubiger. Jn Folge der denkwürdigen Debatten der eidg. Räthe und der von ihnen schließlich ausgesprochenen Sanktion wurde die direkte Linie von Bern nach Genf über Freiburg und Lausanne mit ungeheuern Opser.u gebaut. Die Orongesellsehast realisirte nicht di..

Halste ihres Aktienkapitals, und konnte in Folge dessen kein solches

emittiren. Der Kanton Freiburg. der die Linie subventionirt hat.^e und aus ihre Ausführung einen hohen Werth sezte, scheute kein Opfer.

Er übernahm die Vollendung der Arbeiten und kontrahirte zu diesem Zwek ein erstes Anleihen von 16 Millionen, sodann ein zweites von 14 Millionen mit Hypothek ersten Ranges aus der Bahn. Fügt man dieser Schuld von 30 Millionen hinzu : das Anleihen von Genf^Versoi^, das 41/2prozentige Hhpothekar^Anleihen von 5 Millionen, und die^ schwebende Schuld, so wird mau finden, dass ein schweizerischer Kanton von 110,000 Seelen mit einer Schuld von 43-^44 Millioneu überlastet ist, und dass, wenn die Erträgnisse einer mit so grossen Opfern erworbenen Eisenbahn versiegen sollten, der Staat stch in der absoluten Unmoglichkeit befände, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Alle von uns im Ausland aufgenommeneu Anleihen sind getilgt.. unsere Gläubiger sind Schweizer, und bis jezt haben wir gegen sie unsere Verpflichtungen mit pünktlichster

Genauigkeit erfüllt. Wir sind es unsern Gläubigern schuldig, den Bundesblatt. Jahrg. XXIII. Bd. III.

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272 Werth ihres Vfandes und den Bezug der Erträgnisse zu gewährleisten, die nus gestatten, die Zinsen und die Amortisation einer Schnld von ....0 Millionen zu bestreiten, welche lediglich zu Dunsten de.. Linie Bern^Freibure^Lausanne eingegangen wurde.

3^ Endlich haben wir die nämliche Bflicht auch gegenüber den Steuerpflichtigen. Das ^reiburger Volk hat die neuen Lasten muthig getragen, die ihm auferlegt wurden. Vor dem Jahre 1848 wusste es nicht, was eine Steuer sei. Jn einem Zeitraume von 12 bis 15 Jahren sah dasselbe zum Vorsehein kommen : die Grundsteuer, welche 3 ^ erreicht hat, die ^apitalfiener, die Steuer vom kommerziellen und industriellen Einkommen, die Einschreibe und die Erbfiener. Die direkten und indirekten Steuern machen einen jährlichen Ertrag von mehr als 1^ Million aus. Fügt man noch hiuzu die Gemeindeuud Bsrundlasten, die Versicherungsgebühren ..e., so wird man eine so hohe Steuersumme finden, wie sie aus keinem andern Kautone der Schwe.z lastet. Darf man fieh also verwundern, dass d.e Be^olternng sieh beunruhigt fühlt, dass fie den Beistand der Regierung uud der eidgeuosfischeu Räthe uachsucht, dass sie ersehroken ist bei dem Bedanken an die Gesahr, welche sür die Finanzlage des Kautons in dem Baue einer Barallelbahn liegt, welche unausweichlich eine namhafte Vermindexung der Staatseinnahmen herbeiführen muss^ Sehen Sie, welche Sprache die Freiburger Zeitungen, welcher politischen Rüanee fie angehoren mogen, führen. Sie werden finden, dass dieselben einstimmig Jhren Beistand in dieser Angelegenheit ansprechen. Die öffentlichen Lasten ruhen übrigens aus allen Theilen des Kantons, und auch die fegend von Murten sollte sich keiner Täuschung hingeben über die schwierige ^ukunst, welche sieh dieselbe durch Subventionirung dex ^ neuen Bro.^eliuie bereitet, zu einer Zeit, wo die Trokenlegnng der Juragewässer bereits ihrer Bevölkerung beträchtliche und einstweileu unproduktive Opser auferlegt.

Allein wenn das Volk uud die Behordeu von ^reiburg bedauern mnssten, den Wünschen des interkantonalen Eomité, das heute ein Zwangskonzessionsbegehren an Sie stellt, nieht entsprechen zu konnen, sollte damit etwa gesagt sein, dass fie sich weigern, den rechtmäßigen Bedürfnissen einer wichtigen Gegend Genüge ^u leisten, mit welcher sie stets die engsten Beziehungen unterhalten habend Rein, meine
Herren l Diess liegt uns serne. .^ehen Sie das Protokoll der Konferenz von Lausanne vom 31. August 18.^4 uach. Schon damals reichten die Abgeordneten von Freiburg bereitwillig die Hand zum Brockte einer Eisenbahn durch das Bror^ethal, mit Anschluss zwischen dem Eorbe...ron und Vauderens. Dieses Brotokoll wurde uieht der Genehmigung des Staatsraths von Freiburg unterstellt und es verfolgte der Kanton Waadt seine Projekte ohne irgend welche weitere Verständigung mit

^

273 Freibnrg, ungeachtet er das Gebiet des ledern Kantons in Anspruch nehmen mnsste. Dieses Versahreu führte zu weitern Sehritten, die ich meinerseits bedauert habe und die nicht wenig dazu beitrugen, die in solchen fingen so wünschbare Verständigung zu erschweren. Jedenfalls

wird durch die Botschasten des Staatsrathes vom 20. September 1867 und vom 4. Februar 1870, sowie durch die Studien und die Konzession für die Linien Rose^Ba.^erne und Murten^Freiburg hinlänglich dargethan, dass der Kanton Freiburg dem Bro^ethal-Bahnnez fortwährend eine rege Sorgfalt gewidmet hat. Er war es, der die Juitiatwe ergriff zu neuen Konferenzen in Romout und in ...^.ron mit dem h. Stand Waadt, und ich bin fest überzeugt, dass wenn diese Konferenzen, an denen Theil zu nehmen ich die Ehre hatte, der Lausauner Konferenz von 1864 bald gefolgt wären, anstatt 5-.^ 6 Jahre später, sie von Erfolg gekrout worden wären. Jn der That, meine Herren, was wollten wir Alle damals^ Regionale Eisenbahnen, welche das Bro.^ethal mit der grossern Linie verbinden sollten, die mit so ungeheuern Opfern gebaut wurde. Zu diesem Zweke hatte der Kanton Freiburg bereits, auf Verlangen der Regierung von Waadt, ein ganzes Rez von perpendikularen Strafen erstellt in den Richtungen von Avenches, Valerne und Moudon ; - zu diesem Zweke zeigten wir uns bereit, das Regional..^ mit der Bahn nach Oron oder Vauderens zu verbinden ^ - zu diesem Zweke endlich liessen wir die schmalspurigen, sür den Lokalverkehr so ungemein wichtigen Bahnen studiren, welche in Skandinavien, in Oesterreich, in Belgien im Gebrauche sind. Alle unsere Anerbieten zur Verständigung zerschlugen sich aber an Thatsaeheu, die sieh ausserhalb unserer Theilnahme vollzogen, und an einer festgehaltenen Jdee.

Die Bro^ethalbahn hat nun aber nicht mehr, wie die Rekurrenten.

behaupten, einen regionalen Eharakter. Vielmehr handelt es sieh da um eine grosse Transitlinie, eine .Linie, die substituirt werden soll den Bahnen Lausaune^Freiburg^Beru , ^verdon-Renenburg^Biel, um die jurassischen Bahnen mit dem Simplon zn verbinden und sich des Verkehres zwischen Rordfrankreich und Westdeutschland einerseits, und Jtalien

anderseits zu bemächtigen. Es ist diess ein Punkt, den die Anhänger

der Zwangskonzession nicht verhehlen, - der die Verrükung der Jnteresseu erklärt, die im Jahr 18.^6 ^reiburg zu seinem grossen uationalen Unternehmen ermutigten, --- der auch anerkannt wird selbst von der bundesräthliehen Botschast, deren wohlwollende und unparteiische Haltung ich übrigens zu sehäzen weiss.

Wohlan, meine Herren, umsonst suchen Sie, uns über die Konknrrenzgesahren der Bro^ethallinie zu beruhigen. Diese Gefahren sind zwar nicht unmittelbare, aber dabei doch nur zu reelle. Der Kanton ^reiburg hat ungeheure Opfer gebracht sür den Bau einer Eisenbahn, welche eine direkte Verbindung abgibt zwischen den grossen Eentren der

274 Westschweiz, Bern, Freiburg, Lausanne, Gens. einer Bahn, von der man anerkannte, dass sie im allgemeinen Jnteresse liege und zur Vex..

theidiguug des schweizerischen Gebietes nothwendig sei. Freiburg wurde bei diesem Riesenwerke seinen eigenen Krästen überlassen ; aber es liess sich dabei durch kein Hinderniss aushalte.., denn es hatte hinter sich die moralische Unterftüzuug der Eidgenossenschaft. Lesen Sie den Bundesb...fchluss vom 23. Dezember 1857 nach, und Sie werden aus seinem Wortlaute ersehen, ob Freiburg nicht berechtigt war, aus Jhren Beistand zu rechnen.

Die Oronbahn wurde erst im Jahre 1862 erossnet, also vor kaum neun Jahren, und Sie sind schon im Begriffe, eine Konkurrenz zu sanktioniren, welche erdrükend, rninirend ist für einen eidgenossischen Mitstand, der sich Jhres Beistandes theilhastig fühlte. l Der Meh^heits..

bericht spricht von 15 Jahren seit der Konzessioniruug, allein er v.rgisst zu sagen, dass wir sieben Jahre lang kämpfen mussteu gegen die Rivalitäten der Konknrrenzlinien , die Feindseligkeit eines Nachbarstaates, die Banschwierigkeiten und sonstige, einem Finanzunternehmen möglichst

ungünstige Umstände. Die Botsehast findet, es sei hier am Blaze,

das nämliche Mass für Freiburg wie im Jal.r 1856 für Waadt anznwenden. Rur erlaube ich mir, die Analogie zwischen den betretenden zwei Situationen zu bestreiten. Jm Jahr 1856 hat die Zwangskon^ zes^o.. eine .Linie über ^reiburg und eine Linie über Renenbnrg aus..^ geschlossen, ^tm die ganze Bewegung des Verkehrs einz.g ans das Broyethal zu konzentriren. Diese von Bern nach Lausanne über ^verdon gehende Linie musste dem Vermehre einen ungeheuern Umw.^ und eine beträchtliche Kostenvermehrung auserlegen. dabei begünstigte sie einzig die Jnteressen von Vrivatgesellschasten. Kein eidgenossischer Mitstand war direkte bei dem Unternehmen engagirt. Hente dagegen dienen zwei Linien den Jnteressen der verschiedenen Kantone der Wests.hweiz . das Bro^ethal ist mit der Oronbahn durch ein ganzes Re.. guter ^trassen verbunden .^ man anerbietet ihm ein ^ez von Regionalbahnen , endlich hangen die Jnteressen eines Theiles der schweizerischen Bevolkern..g von den Konsequenzen der neuen Konzession ab.

Meine Herren, wir wünschten, unsern freibnrgischen Landsleuten sagen zu konnen, dass .^..ie deren Anstrengungen ^u würdigen verlogen, und dass ^ie ihnen eine wohlwollende Hand darreichen. Die Mehrheit der Kommission schlägt Jhnen vor, die Zwangskonzession grundsäzlieh zu ertheile... Allein war sie wohl im Stande, das an Sie

gestellte Begehren zu würdigen^ Hatte sie die Bläne. das Vorprojekt der im Entwurse liegenden Linie vor Augen ^ Mau hat uns eine kleine

lithographirte Karte ausgetheilt, auf der eine rothe Linie fignrirt, welche

von L.^ss aus über Aarberg, Mnrten, Avenues, ^ai.erne, Mondon geht, dann eine Streke von .^wei Stunden längs der Oronlinie, in einer

275 Entfernung von 1/2 Stunde, sich hinzieht, und schliesslich sich mit Balézieug verbindet . Wo sind aber die Brofil.e dieser Linie? Wo ist die Übereinkunft betresfend den Punkt des Anschlusses an die Oronlinie?

Wo sind die Engagements betrefsend die Subventionen und die Solidität der à forfait Unternehmung?

Es scheint mir, meine Herren, dass bevor man die Zwangskonzession gegen einen souveränen Staat ausspricht und einen Theil seines ...Gebiets expropriirt, die Bundesversammlung wenigstens in den Stand gesezt werden sollte, sieh über die Bedingungen des Unternehmens Rechenschaft zu geben. Von all diesem haben wir aber nichts. Zwar sagt uns die Botschaft, es seien die Baupreise von den Herren Studer und Bridel zu Fr. 118,000 per Kilometer veranschlagt, mithin bei 77 Kilometer zu einer Summe von Fr. 9,086,000. Allein ungeachtet der günstigen ...Gestaltung des Bodens können wix diese Ziffer unmöglich als eine endgültige annehmen. Es ist noch keine Eisenbahn in der Schweiz unter solchen Bedingungen gebaut worden. Die gezeichneten Subventionen mogen sich, wie wir gern glauben wollen, auf die Summe von 4 Millionen belausen, allein es walten noch manche Zweifel in Bezug

auf die Vollziehung des unterm 14. April 1871 zu Baderne mit drei

ausländischen Unternehmern abgeschlossenen Vertrags. Rach den Exfahrungen der Orongesellschaft und der Unternehmung Bulle-Romont von Hrn. Burn ist es wohl erlaubt, einigen Zweisel zu hegen über die Lebensfähigkeit solcher Unternehmungen. Sodann haben wir auch keine Gewähr in Bezug ans die Betriebskosten. Ungeachtet sie dazu bestimmt ist, eines Tages eine Tranfitlinie abzugeben zwischen dem jurassischen Reze und dem Simplon, so ist doch die Bronelinie dieselbe liegt zwei Stunden ab von der Oronbahn und 4 Stunden von der Bahn des neuenburger Littorals -- nicht geeignet, die Kapitalisten zu beruhigen, und ist es vielmehr wahrscheinlich, dass die Aktien derselben wie diejenigen anderer Bahnen dieses Theils der Schweiz, manche Jahre hindurch nur eine illusorische Rente bieten werden. Run finde ich, meine Herren, dass unter solchen Verhältnissen die Zwangskonzession verfrüht sei. Jch erlaube mir daher, einen Minderheitsantrag zu stellen : Derselbe b.asirt aus den Erwägungsgründen, welche im Jahr l 856 von der Mehrheit der nationalräthlichen Kommission gegen die Orongesellsehast angerusen wurden. Besonders wünsche ich, es mochte die wohlwollende Dazwischenknnst des Bundesraths eine Vereinbarung herbeiführen zwischen der Orongesellschast und dem interkantonalen Komite für die Bronethalbahn, um den Ansehlusspunkt der beiden Linien zu bestimmen. Erst dann wird die Bundesversammlung im Falle sein, sieh von der Tragweite der ihm beantragten Massregel Rechenschaft zu geben.

276 Zu diesem Zweke beehre ich mich. folgenden Min d e r heitsau..

t r a g zu stellen .

D i e s ..h .... e i z e r i s eh e B n n d e s p e r s a m m l u u g ,

in Er^agnng, dass das interkantonale Konnte sür die Bro.^eth..lbahn sich nicht hinlänglich über die Mittel zur Erstellung der Linie ausgewiesen hat, für welche dasselbe eine ^wangskonzesston aus Freiburger Geb.et verlangt .

in Erwägung, dass es nicht zwekmässig ist, von den Befugnissen, welche dem Bunde durch ^lrt. 17 des Eisenbahngesezes eingeräumt werden, Gebrauch zu machen, so lange der Ausweis über die Finanzmittel nicht dargelhan hat, dass das Kou^essiousbegel^ren ernsthast ist und dass das Unternehmen zur Aussührung gebracht werden kann. ---

dass übrigens die gütliche Dazwisehenknnst des Bundesrathes uothwendig

ist zur Bestimmung des Bundes sür den .^lnsehluss der projektirten Bahn an die Oronlinie, und dass die Bedingungen dieses Ausflusses bekannt sein müsseu, bevor über das Konzessionsbegehren endgültig abgesprochen werden kann,

b e schl i esst : Es wird einstweilen ans das ^wangskonzessionsbegehren des interkantonalen Eomite sür die Bro^ethalbahn vom 16. Jnni 1871 nieht eingetreten.

Bern, den 12. Juli 1871.

Die Minderheit der Eisenbahnkommission

des Ständerathes : ^. Schaller.

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Bericht der Minderheit der ständeräthlichen Eisenbahnkommission, betreffend das Begehren einer Zwangskonzession für die Bronethalbahn gegenüber dem Kanton Freiburg.

(Vom 12. Juli 1871.)

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1871

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3

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36

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09.09.1871

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269-276

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