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Schweizerisches Bundesblatt.

^^III. Jahrgang. I^.

Nr. 24.

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17. Juni 1.871.

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kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes .und des Bundesgerichts im Jahre 1870, sowie über die Staatsrechnung desselben Jahres.

(Vom 6. Juni 1871.)

Tit.l Die. Immission, welche vom Bureau des Nationalrathes erst anfangs Mai l. J. ernannt wurde, gibt sich die Ehre, Jhnen ihren Bericht über die Amts- und Geschäftsführung des .Bundesraths und des

.Bundesgerichts im Jahre 1870, sowie über die einschlägigen Staats-

Dehnungen in moglichster Kürze mit Rachstehendem zu erstatten.

Wir sagen in moglichster Kürze. Eine solche rechtfertigt nicht allein die. uns zur Abfassung des Kommissionalberichts kärglich zugemessene Zeit, sondern vorab die Ueberzeug..ng, dass die Rapporte der .Prüfungskommissionen sieh aller blossen Baraphraflerungen und Wieder.holungen des bundesräthl.iehen Rechenschaftsberichts enthalten, und sich lediglich auf diejenigen funkte beschränken sollen, welche naeh dem .Befunde der prüfenden wirklich Stoff zu kritischen oder ergänzenden .Bemerkungen oder zu sachlich begründeten Postulaten darbieten.

Die .kommission kann das Bedauern nicht unterdrücke.., das.., ungeachtet wiederholter Erinnerungen Seitens ihrer Vorgängerinnen, auch

der diesjährige Rechenschaftsbericht des Bundesraths an einer Volu.minosität und Ueberschwenglichkeit leidet, die, weit entfernt ein anBundesbIatt. Jahrg. XXIII. Bd. II.

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544 schauliches Bild von dem Stand und Gang der allgemeinen Verwaltung und der verschiedenen Verwaltungszweige zu gewähren, vielmehr den Einblick in dieselben dermaßen erschweren, dass man vor lauter Bäumen den Wald nicht findet. Wenn es einigermaßen begreiflich und perzeihlich ist, dass die von subalterner Hand verfaßten ersten Berichtsentwüxse der einzelnen Rathsabtheilungen die Bemühungen und Leistungen der betreffenden Departement weitläufig hervorheben, so sollten dagegen die Departementsvorstände, die ohne Zweifel alle die ursprünglichen Berichtsvorlagen prüfen, dieselben genauer sichten und aller unnöthigen Ueberladungen entkleiden. Gelangen die amtsberichtlichen Departement^beitrage zur Genehmigung an den Bundesrath, so sollte hier eine weitere, noch strengere Auswahl, Sichtung und Reduktion des angehäuften Stoffes Bla^ greisen. Würde hieraus das gesammte von der Behorde geprüfte und gesichtete Rechenschaftsmaterial an die Schlussredaktion und unter die Scheere des Kanzlers gewiesen, so müsste, wir täuschen uns kaum, der bundesräthliehe Rechenschastsbericht eine einfachexe , kürzere und einheitlichere Form gewinnen und die Lektüre desselben eine geniessbarere, nicht nur den Beamten und Behorden , sondern auch den Bürgern zugänglichere werden. Was insbesondere die s t a t i s t i s c h e n Aushebungen und Tabellen im Berichte anbelangt , so ist schon wiederholt , aber vergeblieh bemerkt worden, dass einige derselben nichts anderes als blosse Uebertragungen aus der Staatsrechnung sind, andere gar kein Jnteresse darbieten , und viele s t a t i s t i s c h e V e r k e i l u n g e n ^ ihren Zweck viel besser erfüllen würden, wenn solche anstatt alljährlich, erst nach Ablauf längerer Zeitabschnitte. sich zusammengestellt fänden. Daher der Antrag : ,,Der Bundesrath ist eingeladen, seinem jährlichen Rechen,,sehastsberieht an di^e Bundesversammlung eine wesentlich ein"faehere und kürzere Fassung ^u geben und sich in seinen, die ..Geschästssührung des Berichtsjahres beschlagenden Mittheilungen

,,auf das Hauptsächlichste und ......othwendige zu beschränken.^

A. ^eschastsfu.^rnng des Bundesrathes.

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^eschaft^.krei.^ de^ politischen Departements.

^ Das Berichtsjahr 1870 war so reich an grossen politischen, kirchlichen und soeialen Ereignissen, wie sie. die Welt seit mehr als tausend

Jahren nicht erlebt hat. Mit dem Jahre 1.^70 ist ein Wendepunkt in

den Machtstellungen der europäischen Staaten und in dem Verhältniss des Staates zur Kirche eingetreten, dessen Folgen für die internationalen .Beziehungen, für Staat und Kirche, und für die Losung der sogenannten sozialen Fragen allerdings schwer vorauszusehen sind. Der Raehweis der zusammenhängenden Kette von Ursachen in der Umwälzung dex legten neun Monate wäre zur Zeit noch ein unmöglicher Versuch.

545 Der letztjährige Bericht der ständeräthlichen Gestionskommisston lobt die Weisheit des Bundesrathes, der, freilich in Gesellschaft mit allen andern europäischen Staatsregierungen, sich enthalten zu müssen glaubte, die Jnteressen des Staats bei dem romischen Eonzil zu vertreten, und gegen die beabsichtigte Dogmatisiruug der Unfehlbarkeit und Allgewalt des Oberhauptes der katholischen Kirche das Veto einzulegen.

Beinebens lud der vorjährige Gestionsbericht den Bundesrath ein, ,,mit "Sorgfalt ^die B e r a t h u n g e n des Eonzils zu ü b e r w a c h e n , ,,nnd nöthigensalls d i e j e n i g e n Maßnahmen zu t r e f f e n , " w e l c h e e r für d i e n l i c h e r a c h t e n s o l l t e , u m d e n F r i e d e n " u n t e r d e n K o n f e s s i o n e n zu e r h a l t e n . ^

Die Dogmatisiruug der päpstlichen Uufehlbarkeit ist nun durch die .

Eon^liar-Eonstitution vom 18. Juli 1870 ausgesprochen, und Tausende stellen sich nun die ernste Frage, w e l c h e Massnahmen die Staaten ergreifen werden, um nach der promulgation des politisch folgenschweren Dogma die H o h e i t s r e c h t e des S t a a t e s uud den F r i e d e n nicht nur unter den verschiedenen Konsessionen unter eiuauder, sondern auch unter den Angehörigen der gleichen Konsession zu wahren und sicher zu stellen. So viel seheint gewiss, dass es den Staatsregierungen, welche sich unbedingt zu dem Gruudsatz ,,der freieu Kirche im freien Staate^ bekennen, schwer sallen dürfte, denjenigen Staatsbürgern katholischer Konsession, welche den neuen Glaubenssatz der päpstlichen Unsehlbarkeit mit feinen auch ihre bürgerliehen Rechte beeinträchtigenden, anathematlsehen folgen nicht anerkennen, den gegen so l eh e folgen angerufenen Staatsschutz in wirksamer Weise zu gewähren. Nachdem das neue Dogma ein ,,fait accompli ^ geworden, tonnen die Staaten, man möge sieh hierüber keiner Täuschung hingeben, nur noch sür sich selbst, für ihre Rechte und ihre S o u v e r ä n i t ä t in die S^.hranken treten. Zur Ergreisnug von Massnahmen in d i e s e m Sinne sollten aber alle Staatsregierungen, sollten die Staatsbürger a l l e r Konsessionen sieh vereinigen können. Denn den Protestanten, wie den Katholiken, den Juden wie anderen Difsenters muss daran liegen, dass der Staat s o u v e r ä n bleibe und im Stande sei. die in den Staatsverfass...ngen gewährleisteten Grundrechte und die Rechte aller Konsesfionen, die durch das neue Dogma und den ..^llabus gefährdet erseheinen, in wirksamer und dauernder Weise zu schüfen. Die entschiedensten Anhänger des neuen Dogma und des .^llabus selbst konnen sich einem s o l c h e n Vorgehen und der Ergreisnng s o l c h e r Massnahmen nicht widersetzen, indem die Bisehöfe in ihren saehbezügliehen Rundschreiben und Hirtenbriesen stets persichern, das Eonziliarstatut vom 18. Juli 1870 dürfe, könne und werde die Hoheitsrechte des Staates und seine Gesetzgebungsbesugniss im Geringsten nieht beeinträchtigen. Die Schweiz wird bei der bevorstehenden Bundesrevision Gelegenheit haben, den Ernst, die Wahrheit und Ausrichtigkeit dieser Versicheruugen zu erproben.

546 Durch die gänzliche Säknlarisirung des Kirchenstaates, welche im September des Berichtsjahres eintrat, und in Folge de- ^Garantie^ese^es^, betreffend die SicherstelIung des papstlichen Brimats, das seithex von den beiden italienischen Kammern angenommen wurde, ist die a n d e r e Stellung des Oberhaupts der katholischen Kirche, zu dex sich ein ansehnlicher Theil der schweizerischen Bevölkerung bekennt. eine wesentlich andere geworden. Der Bapst hat aufgehört , ein weltlicher Fürst zu sein, und seine Runtien und Legate, wess Ranges immer, habe^n folgerichtig ebenfalls ansgehort, die Jnteressen eines weltliehen Souperäns zu vertreten. Diese Thatsaehe hat nun aber auch die bisherige Stellung der R u n t i a t u r in der S c h w e i z gründlich verändert.

Man wird es daher gerechtfertigt finden, wenn die Kommission die Erwartnng ausspricht, der Bundesrath werde die Frage des bisherigen Bestandes der Runtiatur in der Schweiz einer nahern Brüsung untere werfen und über das Ergebniss derselben der Bundesversammlung mit thunlichster Beförderung Bericht erstatten.

D i e V e r e i n i g u n g d e r d e u t s c h e n S t a a t e n zu e i n e m d e u t s c h e n K a i s e r r e i c h und zu einer Regierungssorm, welche mit derjenigen der Schweiz und der amerikanischen Union mancherlei Aehnlichkeit hat, war ein Ereigniss, welches in unserm Vaterlande mit versehiedenen, zum Theil sich durchkreuzenden Gefühlen ausgenommen wurde.

Rach Allem, was vor und seit dem zwischen Frankreich und dem deutschen Reiche abgeschlossenen Friedensvertrag vom 10. Mai l. J. sieh ereignete, haben wir indessen kaum einen Grund, Befürchtungen, wie sie hin und wieder geäussert worden sind, zu theilen. Wir legen auf die Worte, welche der deutsche Kaisex in seiner ersten Ansprache ...n da.^ deutsche Volk richtete: ,,Richt an k r i e g e r i s c h e r A u s d e h n u n g , sondern an ,,den Gütern und Gaben des Friedens, - aus dem Gebiet der na,,tionalen Wohlfahrt, F r e i h e i t und Gesittung hosfe er Mehrer des ..Reichs zu werden," - kein grosseres Gewicht, als die Persönlichkeit und der loyale Eharakter des hohen Anspreehers an sich verdienen. Wenn Jhre Kommission in Folge der Gründung des deutschen Reiches für die

Selbständigkeit und Jntegrität des Vaterlandes keine ernsten Besorgnisse

hegt, so stützt sie sich aus dessen Gesehichte, dessen W e h r k r a f t und di...

eigentümliche Stellung, welche die Schweiz in der europäischen Staatenfamilie einnimmt. Es bestehen aueh zwischen der Sehweiz und dem neuen deutsehen Reiche thatsäehliche Verhältnisse der Nachbarschaft, des

Handels und des Verkehrs, ^die ein ungetrübtes, freundschaftliches Wohl-

vernehmen zwischen beiden Rationen wesentlich bedingen. Beide Rationen bedürfen des Friedens und der gedeihliehen Entwicklung ihrer Kräfte, beeide sind durch eine zum Thei^ gemeinsame, geschichtliche Ver^ana^heit, durch eine gemeinsame Litteratur ihrer Denker und Dichte an einander gewiesen.

.

.

^

547 Was den eben angeführten F r i e d e n s v e r t r a g im Besondern anbelangt , so hat Jhre Kommission aus den Verhandlungsakten die Be-

xuhigung geschöpst, dass der Bundesrath bei Anlass der Abtretung des

E l s a s s e s und eines Theils von L o t h r i n g e n an das d e u t s c h e Reich und der zwischen le^term und Frankreich notwendig gewordenen neuen ^re.nzregulirung nicht ermangelt hat , den damit zusammenhangenden wichtigen Jnteressen der Schweiz seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Rach Jnhalt des Friedensvertrages und dessen .^usa^artikel ist aus unserer Rordwestgrenze die dir.ekte Verbindung mit Frankreich, sowie die Möglichkeit der Erstellung einer Bahn von Basel über Delsberg und Bruntrut im unmittelbaren Anschlnss an die franzosischen Eisenbahnen gesichert. Durch die Territorialänderung , wie solche der Friedensvertrag vom 10. Mai festsetzt, wurde der gesürchtete Uebelstand permieden , dass Basel , dessen kommerzielle Bedeutung von der Gren^ stellung unzertrennlich ist, durch dazwischen geschobenes deutsches ...gebiet von dem benachbarten Frankreich, das den transatlantischen Verkehr der Schweiz vermittelt, abgeschnitten uud isolirt werde. Was in dieser Hauptbeziehung unter ziemlich ungünstigen Verhältnissen erreicht werden konnte, berechtigt zu der Erwartung , der Bundesrath werde auch die zur ^eit noch nicht erledigte ^rage , die zusammenhängt mit der eventuellen Abtretung der sranzosischen Ostbahn an die deutsehe Regierung aus dem Theil des Ostbahnne^es, welches aus schweizerischem Gebiete liegt. einer baldigen, herwärtige Jnteressen allseitig wahrenden Lösung entgegen sühren.

Durch die Gründuug des deutschen Reichs , durch die festere Gestaltung auch der wirthsehastliehen Einheit Deutsehlands , namentlich aber durch die Wiedergewinnung der industriell so bedeutsamen Brovinzen Elsass und Lothringen , hat das Jnteresse Deutschlands an dem U n t e r n e h m e n der G o t t h a r d b a h n sich offenbar gesteigert.. Betreffend den Stand dieser Angelegenheit verweist der Rechenschaftsbericht

des Bundesrathes ohne Weiteres auf Seite 209 des Bundesraths,

Jahrgang 1871. Hier liest man eine vom 6. Februar 1871 datirte bundesräthliche Botschaft an die Bundesversammlung. Aus dieser ^eht hervor, dass die am 31. Januar 1871 ausgelaufene Frist für Beischasfung der für den Gotthardbau in Ausficht genommenen 85 Millionen Subsidien durch einen am 27. Januar 1871 abgeschlossenen A d d i t i o n a l a k t zum Vertrag vom 15. Oktober 186..), um ..) Monate, d. h.

bis ^un. 31. Oktober 1871 verlängert worden sei. Jhre Kommission Zweifelt nun keinen Augenblick, dass man in Berlin diese verlängerte Frist benu^en werde , um behufs Reglirung der Betheiliguug des deutschen Reichs, in Abänderung des Gesezes des norddeutschen Bundes

vom 31. Mai 1870, rechtzeitig, sei es noch in der gegenwärtigen oder

bei Anlass der in Aussicht stehenden Herbstsession, dem Rei.hstag eiuen sa.hbezügliehen Gese^esvorschlag zu unterbreiten. Der Kommission musste

548 abex mit Recht aufsallen , warum in Florenz eine gleiche Vorlage Seitens des italienischen Ministeriums bisanhin immer hinausgezogen und verzogert wurde. Sie m..g und will indessen nicht annehmen , dass in Jtalien der Eifer für die Ausführung des grossen internationalen Unternehmens nachgelassen habe. Sie lebt vielmehr der bestimmten Erwarung, das, zur Zeit noch in Florenz versammelte, Parlament werde dem Gotthardsvertrag vom 15. Oktober 1869 einfach und ohne ossene oder g e h e i m e Klauseln und ohne längere Zögerung die Ratifikation ertheilen.

Jn einer ^diplomatischen Notifikation an die Mächte^ vom l 8.

Juli 1870 hat der Bundesrath die le^tern an die Rechte erinnert, welche der Schweiz aus Grund der Verträge von 1815 in Beziehung auf einen Theil von S a v o y en zustehen. Damit verband derselbe gleichzeitig die Erklärung, die schweizerische Bundesregierung werde von ihrem Rechte Gebrauch machen, ,, sofern ihr solches zur Sicherung der schweizerischen Neutralität und der Jntegrität des schweizerischen ..Gebietes erforderlich sein sollte^. Es war der Kommission nun angenehm, aus einschlägig gepflogenen Korrespondenzen des Bundesrathes zu ersehen , dass derselbe die nur schon zu lang pendente Regelung der Neutralisation Obersavo.^ens nicht aus dem Auge verloren hat. Wenn nun aber der

.Bundesrath glaubt , dass die Schweiz bezüglich der definitiven Erledi-

gung dieser Angelegenheit ,,am Ende auch ohne Schaden warten könne^, weil ihr Recht aus zeitwierige Besetzung der neutralifirten savo^ischen Gebietstheile in Folge der neuesten politischen Vorgänge neu gekräftigt worden sei, und weil Frankreich einsehen gelernt habe, dass es hauptsächlich in s e i n e m Jnteresse liege , ein klares Rechtsverhältniss an Stelle des iel^gen zu se^en , so kann Jhre Kommission diese ^luschauung nicht theilen. Sie muss vielmehr darauf dringen, dass die neue, nach der Zusieht des Bundesrathes günstiger gewordene, Situation der ^avohexfrage benu^t und lettere mit moglichster Beförderung zum endlichen Austrag gebracht werde.

Ueber den Gebrauch der außerordentlichen Vollmachten, welche die Bundesversammlung zum Behuse der W a h r u u g der N e u t r a l i t ä t der S c h w e i z während des Krieges zwischen Frankreich und Deutsehland unterm 16. Juli .dem Bundesrath ertheilte, hat derselbe den gesetzgebenden Räthen mittelst Botschaft vom 8. Dezember Rechenschast

abgelegt. Die beiden Räthe haben dann diese Rechenschaftsgabe ent-

gegen- und abgenommen und in ihren Beschlüssen vom 19. und 22.

Dezember die am 16. Juii ertheilteu Vollmachten erneuert. Bei diesem Anlass sprachen aber die Räthe die Erwartung aus, der Bundesrath werde der Bundesversammlung bei ihrem nächsten Zusammentritt über den Gebrauch, welchen er von ^den ihm neuerdings ertheilten Vollmachten gemacht habe, weitern Bericht erstatten. Da ein solcher rechenschaftgebender Bericht für die bevorstehende Julisession der eidg. Räthe

549 in Aussicht gestellt ist, so enthalt sich Jhre Kommission jeder vorgreisenden Behandluug dieser Angelegenheit. Sie kann aber gegenwärtig schon nicht umhin, der Befriedigung Ausdruck zu verleihen über die mit Umsicht gepaarte Energie, mit welcher der Bundesrath, das zur Vertheidigung der Landesgrenzen berufene Bundesheer und ihr Ehef die neutrale Stellung der Schweiz in dem siebenmonatlichen, blutigen Konflikt der beiden grossen, ihr befreundeten ....achbarvolker zu handhaben bestrebt waren.

Ju der Linderung der Roth und des menschliehen Elendes, welches im Gefolge des schrecklichen Krieges in grauenhafter Weise zu Tage trat , sind das Schweizervolk und seine Behörden n i c h t n e u t r a l geblieben. Unter allen Klassen zeigte sich ein rühmlicher Wetteifer in Erfüllung der Pflichten der Humanität. Gross und manigsaltig waren die Opfer, welche unsere Bürger, unsere Hülsseomites, unser Sanitätspersonal ^e. den Unglücklichen beider kriegsührenden Vartheien allüberall, wo sieh der Anlass dazu darbot, mit ausdauernder Hingebung gebracht haben.

Jhre Kommission erfüllt auch nur eine Bflicht, wenn fie dem bei der sranzöflschen Regierung beglaubigten V e r t r e t e r der Schweiz für die einflussreiche, würdige Haltung, welche derselbe während der langen, harten Belagerung von Frankreichs unglücklicher Hauptstadt eingenommen und dabei nicht nur die Jnteressen seiner schweizerischen Mitbürger, sondern auch diejenigen aller , seinen wirksamen Beistand anrufenden Angehörigen anderer Staaten bestens vertreten hat, die wohlverdiente öffentliche Anerkennung zu bezeugen sich bewogen flndet. Auch unsern Eonsuln in Havre, Marseille, Bordeaux, ^on und Muhlhausen, deren Jnanspruchnahme von Seiten hülfsbedürftiger deutscher und Österreich.scher Angehöriger bei Anlass ihrer Ausweisung aus Frankreich eine ausserordentliche war, gebührt für ihre ausopfernde Tätigkeit die Anerkennung der eidgenossischen Behörden. Die Regierungen von Bauern, Württemberg und Baden haben bereits in besondern Zuschrifteu au den Bundes^ rath diese Hülfeleistung auss Wärmste verdankt.

Hinwieder kann die Kommission das lebhafte Bedauern nicht unterdrücken, dass der Bundesrath dem f r a n z ö s i s c h e n A g e n t e n und V i z e e o n s u l in Basel, welcher, nachdem der Krieg zwischen Frankreich und Deutschland ausgebrochen, monatelang
seine offizielle Stellung zur Abfassung und Verbreitung falscher uud lügenhaster Kriegsnachrichten missbrauchte und dadurch der baselschen Bevölkerung . ihrer Regierung und Volizei vielsaehe Unannehmlichkeiten bereitete, nicht f r ü h e r das ihm ertheilte Ex^natur zu entziehen sich veranlasst gefunden hat.

Dass die G e n s e r e o n v e n t i o n zur V e r b e s s e r u n g des L o o s e s der im K r i e g e v e r w u n d e t e n Militärs vom 22. August 1864

550 eine... durchgreifenden Revision bedarf, .haben traurige Erfahrungen de.^ letzten Krieges sattsam bewiesen. Die Berichte und Korrespondenzen fast aller schweizerischen Aerzte, die in den Ambulanzen beider kriegführenden Mächte der Fahne des rothen Kreuzes im weissen Felde meuschenfreundlich folgten , liefern massenhafte Belege sur die Rothwendigkeit einer solchen Revision. Es steht der Bundesregierung dex neutralen Schweiz, in welcher eine . durch die internationale Uebereinkunst gegründete christlich-humane Jnstitut.on ihren Ursprung genommen hat, vor allen wohl an, neuerdings die Jnitiative zu ergreisen , um die Revision und Ve.rpollständigung dex Eonvention vom 22. August 1864, so viel an ihr

liegt, zu urgiren und zu beschleunigen. Das Janusthor schloss sich

nicht für immer, und aus den Advent des ,,ewigen Friedens^ darf man nicht warten.

Jhre Kommission müsste ...s missbeliebig vermerken , wenn der vorbereitete Abschlnss des H a n d e l s - , E o n s n l a r - und R i e d e r l a s s u n g s v e r t r a g e s mit Russland ins Blocken gerathen sollte.

Es wird von dem schweizerischen Handelsstande wesentlich und mit Recht über die ie^ige mangelhafte und unklare Elassisikation der Zollansä^e des russischen Tarifs von 1868 geklagt, eine Klassifikation, welche unter Umständen der russischen Zollverwaltung gesährlichen Vorschub für allerlei

Willkürlichkeiten zu leisten geeignet erscheint. Jm Weitern ist zu bemerken , dass für die Erzengnisse der schweizerischen Buntweberei noch ein grosser Absa^ in Russland gewonnen werden konnte, wenn der einem Prohibitivzoll nahe kommende Einsuhrsa^ herabgesetzt und füx die Schweiz wenigstens iene Begünstigungen erlangt würden, welche die Türkei bei Einfuhr der bezüglichen Artikel nach Rnssland geniesst. Die Kommission erwartet daher, der Bundesrath werde es an den ersorderliehen Schritten bei der russischen Gesandtschaft nicht ermangeln lassen, um deu Abschluss der Unterhandlungen über den fragliehen, im wohlverstandenen Jnteresse beidseitiger Eontrahenten liegenden Handels- und Riederlassnngsvertrag im Lause des Jahres 1871 wo moglieh zu Staude ^u bringen.

Gerne hat die Kommission dem Rechenschaftsbericht entnommen, dass der Bundesrath und sein politisches Departement sich die Losung der schwierigen Fragen , die sich anknüpfen an die Erzielung eines ^ t a a s p e r t r a g s m i t d e r T ü r k e i über Z o l l s r a g e n , E r w e r b u n g v o n G r u n d e i g e n t u m u n d d i p l o m a t i s c h e Vert r e t u n g d e r S c h w e i z b e i d e r V f o r t e , ununterbrocheu augelegen sein liessen. Die Berichte, welche die bei Aulass der feierlichen Erösfnung des Sue^Eanals vom Bundesrath in außerordentlicher Mission nach Eonstantinopel und Eairo abgeordneten Hr. Grossrath R e v i l l o d von Genf, Hr. Oberst R i e t e r von Winterthur und die HH.

Nationalräthe J. H. Fierz und E. K a r r e r unterm 10. Febr.

551 und 29. März 1870 erstattet haben , lieferten Jhrex .^ommisfion neues Material zu näherer Kenntniss und Würdigung dieser schon ge.^ xaume Zeit hängenden Angelegenheit. Die Herren Delegirten, die sich für die uneigennützig übernommene , ehrenvolle Mission die osfentliche Anerkennung erworben, konferirten in Eonstantinopel mit 14, in Eairo mit 27 dort angesiedelten schweizerischen Geschästs- und Handelsleuten, um von ihnen selbst die Ansichten über die oben berührten Punkte zu pernehmen. Aus dem Eonferen.^Brotokoll von Eoustan t i n o p e l ersieht man, dass einige schweizerische Handelshäuser sich unter das Brotektorat der französischen , andere unter dasjenige der österreichischen und wieder andere der norddeutschen ..Gesandtschaft gestellt haben. Die Dienste, welche die ledere den schweizerischen Ansiedlern leistet , werden im Allgemeinen lobend hervorgehoben und die besondern Bemerkungen beigefügt, dass die norddeutsche Gesandtschaft auch Schweizer zu ihren Eo ns u l a r g e r i c h t e n, zu Expertisen u. dergl. beiziehe, während eine gleiche Begünstigung Seitens der sranzosischen Gesandtschaft niemals stattfinde. Der französische Gesandte habe auch bisher zu den Verhandlungen über R e v i s i o n des f r a ne o ^ t ü r k i s c h e n , für die Sehweizerwaaren ebenfalls geltenden Z o l l t a r i f s kein^ schweizerischen Experten beigezogen. So seien seit 1861 die schweiArischen, von den französischen ganz verschiedenen und in die ausgestellten Tarif..Rnbriken gar nicht passenden Handelsartikel stets im Rachtheil geblieben, und träten gar, -- was man beabsichtige, -- G e w i c h t s zolle an die Stelle der W er t h zolle, ohne dass besondere .^.aris^Bestimmungen sür die Schweizerartikel ausgenommen werden, so könne man den grossen Schaden , der sür den wichtigen schweizerischen Export nach der Levante entstehe, unschwer ermessen. Die Schweizer in A l e x a n d r i e n brachten den Delegirten zur Kenntniss : ,,Es tage gegenwärtig in Aeg^pten eine internationale Kommission , um über die Aufstellung gemischter, aus Europäern und Aeg.^ptern zusammengesetzten Gerichtshose , in welchen deu Europäern eine Mehrheit der Stimmen eingeräumt werden soll, Berathung zu pflegen. Diese neuen Gerichtshofe würden dann an die Stelle der bisherigen E o n s n l a r g e r i c h t e treten , die Uebelstände der
le^tern beseitigt werden und damit das Hauptmotiv sür Errichtung einer schweizerischen Gesandtschaft in Aeg^pten wegfallen.^ Die gleiche Mitteilung machte auch der Khedive. den schweizerischen Delegirteu persönlich in der feierlichen Audieüz , welche ^eine Hoheit denselben gewährte.

Die in E air o angesiedelten Schwerer sprachen sich in der Konferenz mit den Delegirten mit der schwachen Mehrheit von 16 gegen 11 Stimmen sür die Errichtung eines unabhängigen schweizerischen Konsulats , alle aber dafür aus , man möchte, falls solches nicht stattfinden könne, dafür sorgen, dass die unter der Eonsularjurisdietion eines andern europäischen Staates gestellten Schweizer den Angehörigen des ledern sortan gleichgestellt werden.

552 Was endlich das R e c h t der E r w e r b u n g p on Grundeigentum betrifft, so vereinigen sich alle in der Levante angesiedelten Schweizer in dem Wunsche, es möchte die Schweiz dem zwischen der Hohen Vsorte und den .ihr befreundeten Mächten vereinbarten P r o t o k o l l e , welches die Bedingungen über den Erwerb von .Liegenschaften durch Fremde näher festsetzt, auch ihrerseits die Ratifikation ertheilen. Bei s o l c h e m Sachverhältniss , welches Jhre .kommission einlässlicher darzustellen sieh

verpflichtet fühlte, sollte es dem Bundesrath nicht unmöglich sein, diese

Angelegenheit in ihren verschiedenen Beziehungen so oder anders ohne permanente, übermässige Ausgaben für die Bnndeskasse, in Bälde einer

praktischen Erledigung entgegen zu führen.

Der Bundesrath bringt am Schlösse seines Berichtes über die aussern , politischen Angelegenheiten zur Kenutniss , dass im Berichtsjahr

1870 der Uebexeiukunft mit dem heil. Stuhle, b e t r e s s e n d die

Ausnahme der bündnerischen K i r c h g e m e i n d e n ..^uschlav und

Bxüfch, d. d. 23. Oktober 1869, die päpstliche Genehmigung ertheilt

worden sei (Ges. Samml. ..^ , p. 28..)). Die Kommission kann nicht umhin, anlässlich der Erwähnung dieser Ratifikation, an die immer noch unerledigte, viel belangreichere ^rage der Trennung des Kantons Tesstn von den ausländischen Diöeesen Mailand und Eomo und den Anschluss des erwähnten Kautons an ein benachbartes schweizerisches Bisthum zu erinnern, d. h. an die Frage der allein noch rückständigen schweizerischen

G r ä n z p u r i f i k a t i o n , die gänzlich ans .abschied und Traktanden gefallen zu sein seheint.

Endlich bringt die Kommission noch in Erinnerung , dass das B o s t u l a t vom Juli 1869, betressend die Hinterbringung e i n e s G e s e l ^ e s v o r s e h l a g s über die diplomatisele V e r t r e t u n g der S c h w e i z im A u s l a n d , annoch der Erledigung entgegenharrt.

.l..l.

^ e sch a ft .^ k re i .^ vont Departement de^ ^nuern.

Während man in den ersten Jahren der Verwaltung des neuen .Bundes Zweifel hegte, ob dem Departement des Jnnern ein angemessener Wirkungskreis angewiesen werden konne , hat sich der Gesehäftskreis dieses Departements von Jahr zu Jahr erweitert, und es ist dasselbe auf den heutigen Tag mit den wichtigsten Aufgaben und Arbeiten betraut.

553 Der Grund dazu liegt nicht allein in dem Bestreben nach vermehrter Centralisation^ in dem Eingreifen des Bundes in der Unterstüt^ung grosser Werke in den Kantonen , er liegt in den gesteigerten ^eitansprüchen der sozialen Entwicklung und der dadurch bedingten Ansprüche an den Bundesstaat.

Wir finden, dass der Berieht des Departements des Jnnern in einigen Zweigen etwas zu detaillirt vorgehe, und werden uns daher kürzer fassen konnen.

Jene Punkte des Berichts des Bundesrathes, welche wir mit Stillschweigen übergehen , geben uns zu Erörterungen keine Veranlassung.

Bundeskanzlei.

Die geschästliche Ordnung auf der Buudeskauzlei lässt, wie gewohnt, Nichts zu wünschen übrig. Die Protokolle, Eontrolen, Registraturen ...e. sind mit Fleiss und Reinlichkeit geführt und geben eine genaue Einsicht in den regelmässigen Gang und über die rasche Fördexung der Geschäste. Die Protokolle des Bundesrathes und das Missivenbuch, welche laut dem Berichte des Departements noch etwas im Rükstande waren, sind nachgearbeitet. Der augenblickliche Rückstand war eine Folge der Ausserordentlichkeit des Geschäftsjahres. Dergleichen ausseroxdentlichen Geschäftsanhäufuu^en sollte wohl mit Herbeischasfung augenblicklicher Aushülse begegnet werdeu. .

A r eh i v e u n d M ü n z s a m m l u n g .

Ju den Archiven, wo auch die Münzsammlung aufbewahrt wird, haben wir die gleiche musterhafte Ordnung und Reinlichkeit angetrossen.

Die Sortirung der Aktenstücke und die Sammlung nach Materien ist bis aus möglichst kurze Zeit ausgeführt, die Registratur der einlausenden Archivgegenstände findet gleichzeitig mit der Einreihung in die Fachxubriken statt. Wohl wird noch viel wertloses Material zusammengelegt, das dann freilich von Zeit zu Zeit als Makulatur ausgeschieden wird.

Ueber die Münzsammlung haben wir dem bundesräthlichen Berichte.

nichts beizusügen. Sie bildet sür die Geschi.l.tssorschung eine werthvolle .Quelle.

M assu n d G e w icht.

Rachdem der Gebranch des metrischen Mass uud Gewichts iusolge Bundesgese^ vom 14. Juli 1868 fakultativ zugelassen wurde und die gänzliche Einsührung desselben nur noch eine Zeitsrage sein dürfte, s....

554 sollte der Blick der Bundes- und der Kantonalbehorden auf weitere einleitende und vorbereitende Maßnahmen sich richten. Wir fragen uns daher, ob ^s nicht angemessen wäre, die sachbezüglichen bildliehen Tabellen als Mittel zum Anschauungsunterricht für die obern Klassen der Volksschulen einzuführen .^ Wir wollen dem Bundesrath freie Hand lassen, diese Anregung in Erwägung zu ziehen, und entweder die Jnitiatipe von sich aus zu ergreifen oder die Kantone ^u entsprechenden Massnahmen zu veranlassen.

U n t e r x icht s a n st .. l t e n im J n- u n d A u s l a n d e.

Unter dieser Rubrik haben wir unsere Befriedigung darüber auszusprechen, dass es dem Bundesrathe gelungen ist , aus dem Wege der Vermittlung mit den Universitäten von Rorddeutsehland, Baden und Wurtemberg eine gegenseitige Ermässigung der Jmmatriknlationsgebühren deutscher Studenten aus schweizerischen und schweizerischer aus deutschen Hochschulen zu erzielen.

Gesundheitswesen.

Dieses Kapitel perdient im Berichtsjahr 1870, wie noch kaum in einem srühern, die grosste Aufmerksamkeit der Räthe. Desshalb sei uns gestattet, dasselbe etwas einlässlicher in's Auge zu fassen. Der Viehstand bildet in der Mehrzahl der Kantone einen Hauptbestandtheil des bürgerlichen und damit auch des Rationalreiehthums. Wenn allgemeiner Futtermangel eine augenblickliche Verminderung des Viehstandes nöthig macht, so leidet dadurch der Viehbesil^er empfindlich Verlust. während die Konsumenten im gleichen Augenblick die Vortheile wohlseileren Fleisches geniessen. Wenn aber Seuchen unter dem Viehstand einbrechen, so ist wieder der Viehbest^er der davon ^nächst und am härtesten Betroffene.

Er verliert Zeit, Arbeit, .^nzen und gar .^ft sein Kapital. Allein es ist das nicht das Einzige. Die Konsumenten von Milch, Butter und unter Umständen selbst von Fleisch - der unentbehrlichsten Lebens-

^mittel --- werden durch Breisausschlag in Mitleidenschaft gezogen. Es

folgt daraus., dass das Austreten von Viehseuchen eine allgemeine und tiefeinschneidende Landeskalamität ist, und dass den Behorden die Aus-

gabe erwächst, ihr Möglichstes zur Abwendung und zur Einschränkung des Uebels zu thun.

Unter den Bestimmungen der heutigen Bnndespersassung (^ 29 d)

dürste vielleicht die Kompetenz der Bundesgewalt zu sanitätspolizeilichen

Erlassen nicht so fest begründet sein, als sie dnrch jahrelange Brax^is festgestellt und anerkannt wurde. Jener ^ 2..) garantirt nämlich freien

Handel und Verkehr und behält sanitätspolizeiliche Massregeln bei Seuchen vor. ohne die Kompetenz zu bestimmen. Rach der in Art. 3 anerkannten Souperainität der Kantone dürste vielleicht vom konstitu-

^

555

tionellen Standpunkte aus einiger Zweifel walten, ob die Schul^massregeln von den Kantonen oder vom Bunde aus zu treffen seien.

Da aber die bisherige Bra^.is zu Gunsten der Bundesgewalt bereits entschieden hat, und da ein wirksames Eingreifen des Bundes Konflikte zwischen den souveränen Kantonen allein verhüten kann, so dürfen wir die Kompetenz des Bundes als ausser Zweifel stehend betrachten und wünschen, es möchte das bereits im Projekt vorliegende Bundesgeset^ über Seuchen möglichst rasch in Behandlung genommen werden.

Jn Bezug aus die Handhabung der Seuchenpolizei durch den Bundesrath sind im Schoosse der Kommission zwei Ansichten geltend gemacht worden. Sie gingen nicht etwa daxin aus einander, ob in Seuchenfallen überhaupt vom Bundesrath eingeschritten werden, sondern lediglich darin, wie und in welchem Umfange und aus welche Zeitdauer derselbe feine Schul^nassregeln erlassen sollte.

Die eine Ansicht ging dahin: Dex Bundesrath sollte bei seinem Anordnungen die Stellung eines Grenzkantons und die industriellen Jnteressen mehr als es bisher der Fall war berüksichtigen. Bei Anlass der legten Sperre betreffend Rinderpest hat sich d^x Gewerbftand von Basel und benachbarter Kantone vielfach beschwert. Die Sperrmassregeln sind zur Blage der Grenzkantone geworden.

Zum Beispiel wurde Gerbermeistern von Basel der Eingang von Hauten verweigert, welche erweislicher Massen von Vieh herrührten, das in seuehensreien Orten des Elsasses geschlachtet wurde. Diese Häute gelangten dann

...uf dem Umwege über Kehl^Badische Bahn Waldshnt - Olten na.^

Basel. Der Zwek - die Abwendung der Einschleppung der Seuehe .-- wax damit nicht erreicht, den betreffende^ Gexbermeiftern aber eine bedeutende ^.....chterhohnng zugefügt. Aehnliehe Beispiele kamen in Bezug auf .Wolle, Knochen und Heu vor. Einem Baselfehen Gutsbesi^e... wurde vexweigert, das auf seinem Gute bei St. ^ouis gezogene Heu nach Basel ^u bringen. während in St. ^ouis und auf jenem Gute nie eine Spur

der Seuche sich gezeigt hat. Minder wichtig, a.bex eben s.^ fat^l sind

die Viehbesi^r in Verlegenheit gekommen,^ welchen während der 7-10 Monate dauernden Seuchensperre etwa ein Stük Vieh entwendet und über den Grenzeordon hinaus gebraut wurde, oder wel.he Vieh, das por Vexhängung der Sperre verkauft wurde, abzuliefern hatten.

Die Massregeln des Bundesrathes waren auch nicht konsequent.

Es wurden Marketender und Broviantwagen der deutschen .^xmee, welche aus den verseuchten sranzosischen Dekrementen kamen, mit Stroh und Heu in Basel duxchgelassen.

556 Für die Uebe.lstände der eitirten Art hofft die .kommission mit dem postulat : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, bei seinen Sperrmass^regeln wegen Viehseuchen die Bedürfnisse des Grenzverkehrs und ,,die Wünsche des Handels und der Jndnstrie, so weit es mit der ,,Sicherheit der^Ackerbau und Viehzucht treibenden Bevölkerung ^verträglich ist, zu berechtigen.^ Abhülfe zu schassen, und namentlich wünschte sie die Autorisation der Regierungen, in ähnlichen Fällen wie die berührten nach Umständen von sich aus entscheiden zu dürsen.

Dass die Grenzkantone die Kosten der strengen Seuchensperre einzig und allein zu tragen hatten, will die Kommission nicht tadeln. Sie findet aber, dass bei künftigen ähnlichen Vorkommenheiten die Frage untersucht würde, ob nicht wenigstens ein Theil der Kosten vom Bunde getragen werden sollten.

Eine andere Ansicht, welche die gerügten Uebelstände nicht ausser Acht lässt , findet dagegen, es sei schwer, denselben vorzubeugen.

Die Rinderpest ist eine Seuche , welche ganze .Landesgegenden durch Zerstorung des Viehstaudes ruiniren kann. Mit den thierischen Abfällen, Knochen, Häuten, Wolle, mit Heu und ...^troh von verseuchten Thieren und .Lokalitäten wird aus verseuchten Gegenden ersahrungsgemäss die Ansteckung verbreitet.

Die Beseitigung dieser Dinge wird stets polizeilich angeordnet.

Dadurch wird aber .^lnlass zur geheimen Beseitigung und Einschmugge-

lung gegeben, so dass einzig das Mittel strenger Verbote des Verkehrs

mit denselben in einem gewissen, um das Seuchengebiet zu ziehenden Ra^on, wirksam erscheint. Der Zahl der dadurch betroffenen einzelnen Gewerbsleute steht die weit grössere Zahl der Viehbesit^er und das allgemeiue Wohl als gefährdet gegenüber.

Jmmerhin sollte eine Sperre mit solchen tiefgreifenden Konsequenzen nie ohne dringende ......oth und erst aus eine spezielle gründliche Untersuchung und Begutachtung von Sachkundigen zur Anwendung kommen.

Die Massregeln sollten aber nicht einzig in der Beschränkung des Verkehrs, sondern auch in strengem Einschreiten gegen ..^iehbesitzer, Händler und gegen die Eisenbahngesellschaften bestehen. so weit diese Anlass zur

Verschleppung geben , sei es durch Verheimlichung und Gefährdung

von Seite der Erstern, oder durch ungenügsame Reinigung oder mangelnde Desinfektion ihrer Transportwagen durch die .Leitern.

Eine zweite Anregung sand das volle Einverständniss der Kom-

mission. Sie betrifft die Behandlung, resp. das Abschieben von epi-

demifchen Kranken von einem Kanton (oder aus einer Gemeinde) in den andern. Dieses schon vom Gesichtspunkte der Humanität aus per-

.

557

werfliche Verfahren kann um so bedenklichere Folgen nach sich ziehen, wenn die Abschiebung -- wie gewohnlich --- mit der Bost oder durch

die Eisenbahn stattfindet.

^ Ohne ein eigentliches Bostulat hierüber zu formuliren, wünscht di.^ Kommission, der Bundesrath möchte, den gemachten Anregungen gemäss, diesen Gegenstanden seine volle Aufmerksamkeit zuwenden.

B u n d e s b e i t r ä g e für Zwecke schweizerischer

Gesellschaften.

Unter diesen Beitragen erscheinen vorab die landwirtschaftlichen Vereine mit sehr massigem Antheil. Wir wünschten, dass in den Räthen die landwirtschaftlichen Jnteressen stets mit mehr Rücksicht gewahrt und dem dem Fortschritt bahnbrechenden landwirtschaftlichen Vereinswesen

stets diejenige Berücksichtigung zu Theil würde, welche sie nach der

Wichtigkeit des Gegenstandes verdient. Eine andere Frage ist nach der Ansicht der Kommission die , ob die landwirthschastliehen Vereine immer

die richtige Auswahl der Gegenstände treffen , für welche sie Bundesfubsidien verlangen. Wir finden, es herrsche bei den Vereinen etwas zu viel .Neigung zur Förderung literarischer Thätigkeit. Die sehr günftige Ausnahme des in seiner Art ausgezeichneten landwirtschaftlichen .Lesebuchs von Tschudi mag etwas zur Förderung dieser Richtung beigetragen haben. Rachdem aber die Bresse auf dem Wege der BrivatUnternehmung reichlich für die Erscheinung landwirtschaftlicher Fachschriften sorgt, so kann die Vereinsthätigkeit weit mehr wirken, wenn sie ihr Augenmerk darauf verwendet, die Bauersame auf gute Schriften durch Abhandlungen, Rezensionen u. s. w. in der landwirthschastlichen Zeitung aufmerksam zu machen, als wenn sie durch eigene Veröffentlichung gen das Material vermehrt.

Wenn übrigens die landwirtschaftlichen Werke und Zeitschriften nicht genügende Verbreitung finden, so liegt der Grund davon weder im Breis, noch in der Arbeit, sondern im mangelnden Bedürfniss zum .Lesen derselben. Die grosse Mehrzahl der landwirtschaftlichen Bevölkerung ist noch nicht aus der Stufe angelangt, auf welcher sie Bedürsniss und Notwendigkeit erkennt, sich in literarischen Fachschristen umzusehen und sich Rechenschaft zu geben über die vielen Erscheinungen in der Ratur, die täglich vor ihren Augen, unerklärt für sie, sich entwickeln.

Der landwirtschaftliche Unterricht in Volks- und höhern Schulen muss erst die Wege bahnen, und wenn die schweizerische landwirthschaft-

liche Vereinsthätigkeit , wie sie es in jüngster Zeit manchen Ortes be-

Tonnen hat, nach dieser Richtung sich entwickelt, so wird sie die grössten und wohltätigsten Erfolge erreichen. Daneben würden Abhandlungen

55.^ und Versuche über die raseheste und vortheilhasteste Weise der Urbarmachung entsumpster Möser und Fl.nssgebiete, für welche Bund und Kantone grossartige Opfer bringen, für ganze Landesgegenden von der grossten Wichtigkeit sein.

Die Frage, ob nicht manche nt.ch Amerika übersiedelnde Schwerer durch Kolonien in entsumpsten Gebieten mit ihrer Arbeits- und Wehr.kraft dem Vaterland erhalten werden könnten, passt anch ^u diesen Gegenständen.

Ebenso wäre die Unterstützung oder Brämirung ausgezeichneter .Leistungen Einzelner in ^ Enlturversuchen, im Anbau neuer nü^licher Handels- oder Futterpflanzen und namentlich die Verbreitung des rentabeln Weinbaues zu empfehlen, wenn sie mit genauen und gründlichen Rentabilitätsberechnungen gemacht werden.

Jm grossen Ganzen thut die Vereinigung der fräste und die Fi^ixung bestimmter grosser Ziele noth, im Gegen^ zur Zersplitterung der Kräfte zu allen möglichen Brivatliebhabereien.

Die Vereine sollten sich auf eigenen Fnss stellen, die Vereinszweeke durch eigene Beiträge fördern, und der Bund sollte seine Beiträge auf die eigenen Leistungen der Vereinsmitglieder abstellen. Ein Verein, de..

nn... aus Subsidien seine Existenz fristen will, ist nicht als lebensfähig

zu betrachten.

Jm Voranschlag von 1.^70 wnrden Fr. 15,000 zu Brämien für die projektirte landwirtschaftliche Ausstellung in Sitten ausgenommen.

Davon wurden Fr. 10,000 d^m Eomite als Vorschuß an d i e O r g a n i s a t i o n s k o s t e n verabfolgt. Die Ausstellung unterblieb we^en der .^riegsereignisse in Frankreich und^ in Folge eingetretener Seuchen.

Wir konnen diese Anordnung der .^onse.^uenz wegen nicht billigen.

Bei allen bisherigen eidgenössischen landwirtschaftlichen Festen hatten die Festorte für die Organisation besorgt zu sein. Die Bundesfubstdien wurden stets nur zur .Ausrichtung von Brämien verwendet.

Die ^ache mag wieder in richtiges Geleise kommen, wenn die AusStellung im Jahr 1871 stattfindet, und wenn dann di.^ Organisations-

kosten durch die Eintrittsgelder gedeckt werden.

Wir sehen in dieser Hinficht gerne der Aufstellung des gemeinsamen programmes für schweizerisehe Ausstellungen entgegen , welchen der Geschäftsbericht ^eite 242 erwähnt.

. L a n d w i r t s c h a f t l i c h e r .Lehr st uh l.

Wir

können die Ueberzeugung aussprechen, dass das Departement

des Jnnern und der eidgenössische Sehulrath ihr Möglichstes gethe.n haben, um die di^ssalls gefasste Schlussnahme der Räthe in rasche .^ollZiehung zu se^en. Wenn diese Bestrebungen bisher nicht von den a^ wünschten Erfolgen begleitet waren, so liegt der Grund in dem wohl

^ un^.^.rteten, weni^ ^...nei^n .^nt^e^nk^mmen von S.^te der .^e^x.i...^. des Antons. Zürich. Von dieser stnd ...ämlich in Be^ auf ..^laeir.^ in.d .^nf...^ d^ Lokalitäten, w.^che de^ .^mton ^ri^h ^ lt^t, ^Gierigkeiten erheben worden. Sie .^.....an^t ihre .L^ftun^n auf der Basis eines frühern Projektes zu machen, welches ihre .Le^tnn^kraft in bedeutend geringerem Masse in Anspruch genommen hätte.

Es ist aber Hoffnung vorhanden, dass sie den weiter ^hend^n Schlüssen der Bundesversammlung in allen Theilen nach detn Programm des Schul.r^.hes g^eh.. .w^n und das xasehe Jnslebentreten de^ land.wirthsehafttichen ^hrstu^les nicht weiter verlern werd^.

..^ f e r d e z u^ t u n t e r st ü ^ u n ^..

-^ie ^rie^er^n^s.^ machten die Einfuhr en^liseh.^... Zuchtpferde im ^er.^t^ahr unm^lich. .^^ Kredit ist auf das^ ^^^ v.^. 1.^^ i.ibertr^^n, und w^. stn.^ uberzeugt, dass das .Departement der Sa^ ferner seine Ausmerksamkeit schenken wixd, und zwa.e bis auf so la^, a.ls. die Ergebnisse einiger Jahre es ^lassen werden, ein richtiges 1.lrtheil über den ..^erth des Versuchs fällen zu kennen.

^^x e d i t e

im

J n t e r e s s e ^ der foxsehenden a.

s c h w e i z e r i s c h e n ^ natur.-

..Gesellschaft.

Geologischer Atlas.

Von dem bewilligten Kredite wurden Fr. 7000 nicht verwendet.

^ie Bearbeiter einiger Bitter befinden sich laut Bericht des Bundesxathe^ (Seite 250) mit ihren Arbeiten im Rückstand.. Wir empfehlen daher, die Kredite nur im Verhältnis^ des Vorsehreitens der^ Arbeiten auszurichten, und sprechen den Wunsch aus^, der Bundesrath mochte^ ..bei der betreffenden .kommission Schritte thun , dass das Werk seinen unaufgehaltenen Gang nehme.

b.

Meteorologische und h^drometrisehe kommission.

Die Erstere erhielt einen Bundesbeitrag von Fr. 11,000. Da.oo^ wurden verwendet:

^ür Druck und Lithographien . . . . .

,, . ,, d.^r Beobachtungen . . . .

Fr. 6,350 ,, 2,500 Fr. 8,850 bleiben für sonstige Arbeiten ,, 2,150 Fr. 11,000

.Bund^bl...^. J ahra . X..^I lI . Bd. Il.

39

560 Die Leitung der hr^drometrischen Arbeiten, über deren hohe ^luslageu.

wiederholt Bemerkungen gefallen sind, werden nach den Dezember...

Schlussnahmen der Räthe künftighin aus den technischen Experten de.^ Departements des Jnnern übergehen, und geben uns mit Rücksicht hie...auf nicht Anlass zu Bemerkungen.

B e s c h ä f t i g u n g d e r F a b r i k k i n d e . x.

Dieser Gegenstand befindet sieh im Bereich dex Bundesrepisions.Verhandlungen und gibt desshaib nicht Anlass zu Bemerkungen.

Konkordate und Uebereinkünfte.

^. Die Verhandlungen mit dem Grossherzogthnm Baden sollten nae^ dem Scheitern der Mannheimer Fischerei-Eonpention (infolge Ablehnung der niederländischen Generalstaaten) wieder ausgenommen werden, unter-.

blieben aber in Folge Ungunst der Zeitverhältnisse.

Aueh mit Jtalien und Frankreich fanden in Bezug auf den gleichen Gegenstand Verhandlungen statt.

Die Kommission kann dieses Vorgehen des Bundesraths nur billigen und wünscht sehr, dass^er den Gegenstand wohl im Auge behalte.

und im geeigneten Momente die Unterhandtungen wieder ausnehme.

B o l .^ t echn i sche S eh u l e.

Die gedeihliche Entwicklung dieser Zierde des Schweizerbnndes.

beurkundet sieh auch im Berichtsjahre durch eine erhebliehe Vermehrung.

der Ansnahmsgesuehe und namentlich durch den Zuspruch von Seite

ausländischer Schüler. (3..).... Ausländer, 233 Schweizer.)

Wir hoffen, dass es dem Bundesrath gelingen werde, im .^inne

des ihm von den Räthen in der Sitzung vom 23. Dezember 1869

gewordenen Austrages, den Wünschen der Bevölkerung der romanischen Schweiz durch Gründung einer wissenschaftlichen Lehranstalt im Bereiche.

ihres Sprachgebietes gerecht zu werden.

D r ucks ache n.

Das mit der Besorgung der Drucksachen betraute Bureau, dessen Geschäfte von Jahr zu Jahr ^unehmen, erfüllt seine Aufgabe mit grosstem Fleiss und grosster Genauigkeit.

Mit Bezugnahme aus die bei Büdgetberathnngen schon wiederholt.

gemachten Anregungen zur Erzielung pon Ersparnissen in Drucksachen ,

5^1 glaubt die kommission, es liege das Mittel zu solchen hauptsächlich in den Händen der Mitglieder der beiden Rathe, wenn sie in der Anord.rung von Jmprimaten ftch jedesmal über die Rothwendigkeit und

Dringlichkeit selbst Rechenschaft ablegen und Mass und Ziel steh s^bst auferlegen.

Ausfallend ist immer noch die geringe Zahl von Abonnementen auf

das Bundesbl.att. Die Ursache darf jedenfalls nicht in der Anordnung geschieht. Ein Hauptgrund da^u mag darin liegen, dass die Mitteilungen des Bundesblattes zum grossen Theil in den politischen Blättern , an

und Besorgung desselben gesucht werden, da diese auf befriedigende Weise

deren Hervorbringung unser Land so fruchtbar ist, reproduit werden; auch beobachtet das mit den Drucksachen betraute Bureau öfters , dass der ,,Bund^ sür das Bundesblatt gehalten und verwechselt wird.

W a s s e r b a u und forstliche Angelegenheiten.

Zu den vom Bunde unterstützten Werken der Rhein- und Rhone.Korrektion ist die Juragewässerkorrektion als drittes vaterländisches Werk hinzugekommen. Jn Betreff der Rheinkorrektion sind die Unterhandlungen in Bezug ans die Durehstichssrage immer noch hängend.

Wenn wir über die Art nnd Weife der Berichterstattung Bemerkungen uns erlauben, fo betreffen sie vorab die Verschiedenheit in der Darstellung der Leistungen. Die Angaben über die Korrektion de^ Rheins und der Rhone bestehen in der Rennung der Gemeinden, welche Bauten ausgeführt und der Werke, die fie gebaut haben. Die Angaben über die Arbeiten der Juragewässerkorrektion enthalten nicht nur bestimmte Maass- und .Preisangaben der ausgeführten Werke, sondern es wird aueh die gesammte Finanzoperation des Unternehmens auseinander gesetzt.

Die Berichte beruhen nicht genau aus dem Stand der Arbeiten bei Jahresschlnss. Der Bundesrath stützt seinen Bericht über die Juragewässerkorrektion aus einen Bericht vom Juni 1870.

Die jüngsten Berichte sowohl des leitenden, als der aussichtsührenden Jngenieure um^ fassen die Arbeiten bis aus den heutigen Tag. Darin werden sowohl der

..l^lan der Arbeit, die tägliche .Leistung und die Kosten detaillirt be-

sprochen, und im Ganzen das Bild eines wohlgeordneten und regelmassig fortschreitenden Betriebes aufgerollt.

Die Eierten, Herren La R i e e a und Frais se , berechnen die aus 31. Dezember 1870 geleistete Totalarbeit auf 1,954,451 Fr. 0^ Ets.

und den Beitrag des Bundes aus ^r. 848,275. 1^, wovon mit Reeh^

nungsabschluss aus 31. Dezember .1870 erst bezogen waren Fr. .....13,000.

Jm Jahr 1871 hofst der leitende Jngenieur Hr. Bxidel eine Mass.^ von 250,000 Schaehruthen zu befordern.

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.^tiont.:te^. Alpenst^en u^ erth^lt de.n ^istun^ d.^ .^..hie^en.^ ^theil^.^ .^ant^e ^ten. E^ werden bezeichnet mit ^te ,^ut^ B^i^a^ (.^....wal^n) , Ob^lps^a^ (^a^nd...^ , Ax^nstr.^ (Schwr^ und Uri), mit Rote ziemlich gut^ Wallis. Wir wüns^n^, ^

m.^chte.^ in ^^kunst dte ^.nt^n.^ b.estimmte... genant und der St^nd der

Unte.^ltung^ar^ite... ^o bez^chnet ^erd.^n, d.^ss ^. der .^on.mi^.^n .^nd ^n Rathe^ m^lich ^ird,.^ ein eigenes. U.^theil ^b^r die ^e.if^n^ de^

ei^^lne^ ^a^t.^ne ^ bil.^.^.

^i^ .^affun^ der technische^ Stelle beim ^epar.t.^ment des Jn^ern wi.^ d.as^ Jhrige auch in dieser B.ez.ehu..^. bei.tra^e.^, d^ss den .^..f.^deru.^e^ des ..^^nd.es einmal b^ri^digend ^....^ ^el^^ w..rd^.

III.

^e^.^f^k.r^ de^ ^u^z- nn^ .^oli^id^rtement^

W^ die st^nderäthli^.he kommission in. vergossenen Jahr müssen ^uch wi.^ in.. Allaemen.en anerl^ennend hervorheben , daß die Gesehästsfi..hrung^ ^ J..st.^ und .^o.izeidepartementes und der Kanzlei desselben i... besteh Ordnung ist. Protokolle und Geschaft^kontrollen sind regelmas.ig geführt und ^el^en über den Eingang der ..^schäfte , über die Behandlung und Erledigung derselben leicht und sichere Ankunft.

Jm Speziellen erlauben .vir uns, über die im Gesehästsberieht da.x^ gebrachten Gesehäste folgende Bemerkungen :

I. ...^.ertra^ mit au^arti^en Staaten.

1. Dnr.^ den le^tiähri^en G.^sehastsber.icht hat .^ Bundesver^amn^lün^ bei V^reehu.ng des ^a.ll^ Fa.rez vo.^ den Schwierigkeiten und enormen Kosten K.enutniss erhatt.e.n , wel.che in R^rd.^merika mit Ausiieserungsbegehren verbunden stnd, und e.s wurde in Würdiaun^.

derselben am ^8. Jnl.i 1870 beschlosseu : ,^er B....nde.^ra.th wird ein^e.l^den , in geeigneter We^ise si^.h na^-.

^ckliel^st ^ verwenden, dass die Bestimmungen de^ Staa.t^v^trages mit d...n Vereinigten Staaten Rordan^rika's, ^lu^ie^^ug betre^nd, eine Au^ührung verschafft ^erde, durch wel.^he der Z^e.^ de.^ Vextrag^^ wirklieh erreicht werden kann.^

5^ Aus d^ die^hri^n Ges.^ft...b.^..ht ^nehmen wir nun, .^ss

d^ gliche .^usl^ferun^s^^schaft sa^tis..h dadurch erledigt w.^den ist, ^...ß steh ^......ez geflüchtet und dessen Anwalt die ^gen die Eid^n^n^ schaft wegen unbefugte... Verhaftung angestellte Entschädi^ung^l...^ .^n

20,000 ^llar^ .zurückgehen hat. Es find jet^t zu den bereits ausge-

wendeten Fr. 12,347. 50 nur noch einige Kosten zu befahlen.

^^gegen wissen wir nicht , ...... Mittel u.^d We^e ausfindig gemacht werden kannten ., uni für die Zukunft ln ahnlichen fallen solchen Unge^Ehrlichkeiten ....t.^uweichen ; d.^tn ^ex Bundesrath erklärt uns , er habe niehts gethan, ^.n den durch da.^ Postulat ^on. 1^. Juli 1.^70 ana.estrebten ^weck zu e^re^en , weil er von der Ansicht ausgegangen sei, da^ eine Verwendung b^i d^r Re^ierun^ der Vereinigten Staaten zu nichts ^führt h..ben würde.

Wir begreifen sehr wohl , dass der Bundesrath ernste Bedenken in da.^ Gelingen der von der Bundesversammlung verlangten Jntervention haben konnte, da nach nordamerikanisehen Gesezen der maßgebende Entscheid in Ausliesernngssachen in die Hände der Gerichte, resp. einzelner Gerichtsbeamten gelegt ist, und das langwierige und kostspielige Vroeedere aus zwei Kongressakten aus den Jahren 1848 und 1860 beruht.

Allein wir glauben nicht, daß die Unions-Regierung so gar nichts thun könnte , um die Auslieserungsbegehren sür den diesseitigen ^taat zu erleichtern. Wir verweisen in dieser Beziehung zunachst auf den Wortlaut des^ ...lrt. ^lll des ^taatsve.^rages mit Nordamerika vom 25. Rov. l 850 und 30. Juli 1855 , und glauben nach demselben annehmen zu dürfen,

dass eigentlich die Eidgenossenschaft nicht gehalten ^väre , in Amerika vor

den Gerichten um Auslieferungsbegehren als Varthei zu prozediren, sondern dass alle diessfalls nothigen Vorkehren in ihrem ...^amen von der Unionsxegierung selbst gethan werden sollten , gleich wi... diess .^uch bei uns geschieht , wenn Amerika ein .^uslieserungsbegehren stellt. Wix sind überzeugt , dass die Schwierigkeiten wesentlich vermindert und ^ Kosten bedeutend moderirt würden , wenn der Auslieserungspro^ess von der nordamerikanisehen Regierung selbst betrieben würde. Wir machen serner daraus aufmerksam , dass in den meisten neuern Auslieserungsvertragen mit auswärtigen Staaten die Kosten , welche durch Auslieferun^sbegehren veranlasst werden , gegenseitig aufgehoben sind. Es wäre viel gewonnen, wenn der Axt. ^..Vl des amerikanischen Vertrages in diesem Sinne abgeändert werden konnte, und es ist nicht gesagt , d.is..

sich die nordamerikauisehe Regierung nicht herbeilassen würde , die Kostenfrage aus diese wie uns seheint nicht unbillige Weise zu eompensiren. Jedenfalls aber hätte der Bundesrath den Versuch machen sollen, nn ^inne des Vostulats Eoneession zu erwirken . denn der Fall Farez

heit den Beweis geleistet , dass die .^usileferungspslicht , welche Rord-

Amerika gegen die Schweig übernommen hat, vollig illns^isch ist , wenn

564 nicht Mittel und We^e gesunden werden , um die bezeichneten Uebelstunde ^u heben. Wir wünschen desshalb , dass der Bundesrath das ..^....stulat vom 18. Juli 1870 nicht aus dem Auge verlieren, sondern die Verwirklichung desselben ernstlich anstreben werde.

2. Ein Verbrechen ist noch nicht gesühnt , wenn der Verbrecher vom Gericht zu der vom Gesetz gedrohten Strafe vernrtheilt ^ist , sondern erst -.- so weit nach menschlichen Begriffen eine Sühne überhaupt möglieh ist --- wenn das Urtheil vollzogen oder durch Begnadigung getilgt ist.

Der aus Seite 353 des Geschästsberiehts erwähnte Fall des Karl Binniger ans dem Grossherzogthum Baden beweist nun, dass die Stxasjustiz gelbst durch Auslieferungsverträge nicht wesentlich gefordert wird , wenn Vereinbarungen über den Vollzug der Strafnrtheile fehlen. Es konnen Fälle vorkommen , wo Entschädigung und Kosten wichtiger sind , als die etwa ausgesprochene Enthaltungsstrase, und dann ist es stcher von

Bedeutung , dass in solchen Fällen die Liquidation der Entsehädigungs-

und Koftenfrage, so weit das Vermögen des Verurteilten hinreicht, gesichert wird. Jhre Kommission wünseht desshalb, dass der Bundesrath bei .^lbsehluss neuer oder Revision bestehender Auslieserungsverträge daraus Bedacht uehme , dass der Vollzug der Strasurtheile auch in vermogensrechtlicher Beziehung gesichert werde.

II. .....iederl^un.^erhaltui^.

Der Entscheid des Bundesrathes in Sachen Ferdinand K ü n z l e r von Walzenhausen, betreffend Niederlassung in Basel..Stadt, seheint Jhrer .Kommission etwas bedenklich , ^umal die Konsequenzen dieses Entscheides schwerlich mit Art. 41 der Bundesverfassung zu vereinbaren wären.

^der glaubt man etwa , ein Familienvater , derstehin einem Kanton niederlassen will , sei gehalten , die erforderlichen Ausweissehristen nicht nur sür sich , sondern auch für seine Fran und alle seine Kinder beizubringen^ Glaubt man , dass die Verfassung unter dem ^Niedergelassenen^ nicht nur das Familienhaupt , sondern auch Frau und Kinder verstehe,

so dass z. .B. die Kanzleigebühren sür die Riederlassungsbewilligung sür

jedes Familienglied verlangt werden konnte^ Wir zweifeln. Jndessen hat Künzler gegen den Entscheid nicht rekurrirt, und es dars angenommen werden , dass das Riederlassungsrecht der Schwei^erbürger demnächst in liberaler Weise neugestaltet werde. Aus diesem Grunde konnen wir sür jetzt die Sache wohl auf sieh beruhen lassen.

III. ^uu.^strasr^t.

Der Art. 67 des Bundesgesetzes über das Bundesstrasreeht der schweizerischen Eidgen ossensehast vom 4. ^ebruar 1853 enthält .......trasBestimmungen gegen Beschädigung und Gefährdung von ^ost- und Eisen-

.

565 .bahnten. ^us dem Geschäftsbericht des Bundesrathe^ sehen wir , da^ im Jahre 1.^70 sechs solche Strassälle zur Anzeige gekommen und nach Art. 74 des angeführten Gesetzes den Gerichten der betreffenden Kantone zur Untersuchung und Beurtheilung überwiesen worden sind. Davon wurden drei Fälle erledigt , zwei durch Verurtheilung der Angeklagten .und einer dureh Niederschlagung der Untersuchung. Von den drei andern Fällen aber ist nichts bekannt geworden. Warum in einem Falle die Untersuchung niedergeschlagen und in drei Fällen nichts bekannt geworden . ist nicht gesagt. Jhre kommission ist der Meinung , die StrafBestimmungen gegen Beschädigung und Gefährdung von Vost- und Eisenbahnzügen seien bei der Wichtigkeit der durch dieselben geschulten Jnteressen unnaehsichtlich zur Anwendung zu bringen und wünscht dess-

halb , dass sieh der Bundesrath vorkommenden Falls nicht damit begnüge,

Strafsälle den kantonalen Gerichten zu überweisen , sondern dass er sich auch davon überzeuge , dass die betreffenden Gerichte die überwiesenen

^älle auf gesetzliche Weise erledigen.

IV. .^ei.uathl^enwefen.

Mit einer gewissen Befriedigung hat die Kommission aus dem Geschästsbericht entnommen . dass die Einbürgerung der Heimathlosen im Danton Waadt nun wirklich vollzogen worden ist und dass in den Kantonen Tessin und Wallis mit der Einbürgerung endlich Ernst gemacht wird. Dagegen kann sie nicht verhehlen , dass die ^lrt und Weise, wie.

Wallis in Sachen vorgeht , einen bemühenden Eindruck aus sie gemacht hat. Das Gesetz über Einbürgerung der Heimathlosen und Landsassen

datirt vom 29. Wintermonat 1850. Zwanzig Jahre lang hat Wallis

gezogert, dieses Gesetz in ^lussührung zu bringen. Und jetzt, da eine fernere Verschleppung der ^aehe unhaltbar geworden, kann man sich nicht einmal dazu verstehen , den armen Heimathlosen diejenigen Vortheile ungeschmälert zuzuwenden , welche das Gesetz mit der Einbürgerung verbunden wissen wollte. Wir glauben z.var mit dem Bundesrath , es konne gegen das Gesetz vom 23. Rov. 1870, dureh welches die Burgergemeinden das Recht erhielten , vor der Einbürgerung der Heimathlosen einen Theil ihrer Güter zu vertheilen , von Rechtes wegen nicht eingeschritten werden. Allein es ist sieher unbillig, dass die Heimathlosen von diesen Gütern ganz ausgeschlossen werden , weil die Einbürgerung ohne ihre Schuld ungebührlich verzogert worden ist, und weil, wenn die

Einbürgerung rechtzeitig stattgesunden ^hätte, ihnen nach ^ 4 des ge-

dachten Gesetzes gewisse Vortheile zugeflossen wären.

^

^

^. ^.^ft^r^ d^ ^^^^^^.

Di... fu rch t b ....re n Ereignisse, welche Europa erschütterte... , verl^th...^ dent ^eschafts^ichte .^ Bnnd.^rathes üb.er da^ verflossene Jahr e^ beso^der.^ Jnteresse. Mit der ^uss^rordentli..^.. Aufstellung unserem kuppen hal^n wir un^ nicht zu befassen, ind.^n alle für die Aufrechthaltung unserer .^utralitat getroffenen Massrege^ den Gegenstand be^nder^r Berichte bilden werden. Jndessen hat es unsere ^omm^ft.^ ^ in ihrer ^luf^abe liegend Brachtet, auch einzelne solche funkte zu berühren, weiehe nicht gerade in die lausende Verwaltung de^ ..^ep...^ tementi fallen.

Wir gestehen mit dem Bundesrathe ein . dass seine Stellung mit Rücksieht auf die bevorstehende Revision der Buüdesversassung eine sehr schwierige ist , indem für die Vorbereitung vieler als gerechtfertigt un^ dringend anerkannter Reformen die Vorlage der Bundesrevision den.

Kammern und dem V...^ ^...^nüber ...^ewa^.tet werden muss. noth..

wen.digerweise entsteht hiedureh ein Stillstand in den verschiedenen Verwaltungszweigen im Allgemeinen und in dex Mititäradministration im Besondern.

Diesex Gründe ungea.ehtet glaubte die Commission stch^ nicht auf eine vollig passive Rolle Beschränken zu sollen , sondern ste bemühte sieh, diejenigen Bunkte zu untersuchen, welche ste als die wichtigsten erachtete und die ^nfer V.^lk näher intexessiren.

Wi.. werden m unserer Berichterstattung un..^ ...n die i..n bundesräthlichen Berieht enthaltene Reihenfolge halten und unsere allgemeinem ^m.^rkungen am ^ehlusse anbringen.

I. ^ese^,. .^eror^^ugeu ^ .^e^lemente.

^as Bundesgesetz vom 23. ..^ember 1.^70 betreffend die Oxa^ nisati....n der ^eharfsehützenbataillone ist sofort ..^.s^esührt worden; der in d.en Ernennungen der Oberossi^iere entstandene V.er.^ ist d.^m.Umsta^ zuzuschreiben , dass eine grosse Anzahl der bezeichneten ........ff^er...

ihr^ W^hl abgelehnt haben. Da diese Ernennungen auf den Vorseht...^ der Cantone erfolgen, so entstand hindurch etwel.ehe Verspätung.

Der ^undesbesehluss vom 24. Dezember 1870 betreffend die H^ndfeuerwafsen der Berittenen ist in voller Ausführung begriffen. De...

Vetterli-Repetirkarabiner wurde für die Dragoner angenommen. Für die inAaran stattfindende Schnl^ werden 70--80 dieser Waffen in .Bereitschaft stehen , um der Truppe zum Zwecke endgültiger Versuche

^7 ^...rabfo^t zu werden. Für die .^........l.......... der l^ritt^n Offiziere tst noch k^in definiti... Modell an^no^tm.en worden.

Jm Budget de... ^rflossen^ J^hr.^ war e.me Summe .....m Fr. 20,0^ für Schiessprämien ausgesetzt, und zwar

Fr. 10,000 für die Truppen und ,, 10,000 ^,

.,

fr.^will^n Schiessvereine.

Run wurden lediglich für letztern Zweck Fr. 21,335 verausgabt, ^a^ den Bundesrath veranlagen so.f, im nächsten Voranschlag eine Rohere Summe in Aussieht zu nehmen.

Diese Mehrausgabe kann nur als eine erfreuliche betrachtet werden, .indem die Entwicklung der ^ehiessübungen in unserm .Lande nothwen^erweise be.i d.^n bürgern den Sinn für gehörigen Unterhalt der Waffen heben .wird, welcher Fortschritt namentlich in Betracht de.^ neuen Gewehrs, welches den Truppen nächstens geliefert werden soll, als sehr wünsehenswerth zu bezeichnen ist.

Wir ersuchen den Bundesrath, die Frage zu prüfen, ob die M..^ nition den Sehiessvereinen nicht zu einem billi^ern preise ^liefert werden könnte, denn je wohlf^ii...^ die Munition, dest.^ m^hr wird fol^-

richtig das Sehiesswefen sieh entwickeln.

Die Verordnung ü.^er die Vergütung an Bediente der berittenen Offiziere des eidgenossischen Stabes und der Cavallerie scheint ....n^ ^in.^r Revision ^u bedürfen.

Der berittene Offizier erhält täglich ^r. 1. 80 Entschädigung und mn.ss ^en Bedienten mit ^r.. 4 -.-5 (welehe den gewohnl.iehen Vreis aus-

machen) bezahlen. ^ür di.^ wohlhabenden Ossizi...re ist diese Ausgab...

^ring zu achten, nicht aber für solche, die in weniger günstigen V^rmogensperhältnissen stehen. .^.lns diesem Grunde weigern sich viel.. der Leitern, in den eidg. Stab zu treten, da sie die ihnen dadurch ....nffallenden Kosten , namentlich diejenigen , welche wir so eben erwähnt

haben, zu hoch finden. Die Bedienten sind nicht genügend dex militärisehen Disziplin unterworfen . es fehlt bei diesem ..^..r^nal an guter Haltung und Ordnung.

Wir sind der Ansieht, dass in diesem Dienstzweige wichtige AendeBungen eingeführt werden sollten. konnte man die für diese Verriehtungen ausgewählte Mannschaft nieht in die Regiepferdeanstalt beordern., wo ihnen sur das Bu^en der Bferde , das Satteln und Zäumen ...n.gemessener Unterricht ertheilt würde ^ Wir beehren uns demnach, Jhnen das nachfolgende ..^stulat vorZuschlagen : ,,Dex Bundesrath wird eingeladen, die Frage zn prüfen, ob ,,..^ nieht angemessen wäre, ein besonderes ^orps von Bedienten ^für die berittenen Offiziere zu bilden.^

568 Jn der neuen Brigadeschule wurden dieses Jahr in Thun durch ein ^adre-Bataillon, sowie in fast allen Kantonen , Versuche gemacht, welche , nach den eingelangten Berichten , zu allgemeiner Befriedigung ausgefallen sind.

III. ^ezial^mmi^e^.

Die Bensionskommisston versammelte sich nur^ ein Mal zur Revision der frühern Pensionen nnd ^r Abgabe^ ihres Gutachtens über einige neue Begehren.

Wir konnen nicht genng die Aufmerksamkeit des Bundesrathes aus diese wichtige Angelegenheit lenken. man kann sich nicht verhehlen, dass .wenn wir je unser Land mit den Waffen in der Hand zu vertheidigen und Verluste an Mannschaft ^u beklagen hätten , die Eidgenossenschaft sich in einer sehr schwierigen Lage befinden würde , um den Anforderungen des Bensionsweseus zu genügen.

Seit mehrern Jahren beschäftigt man steh mit dieser Angelegenheit und sucht namentlich die Jdee der Winkelriedstistung zu verwirklichen, deren gegenwärtiger Kassabestand wohl durch die Folge des le^tiährigen Truppenausgebots ausgezehrt werden wird. Der Bundesrath hat der Bundesversammlung über die erwähnte Frage noch keine Vorlage gemacht , obsehon das Militärdepartement demselben verschiedene Projekte unterbreitet hatte.

Es ist sonach unumgänglich nothwendig , sei es durch gegenseitige Assoziation, oder aus irgend einem andern Wege, zur Bildung eines

Fonds zu Gunsten der Opfer des Krieges zu gelangen. Die Eidgenossenschast enthoben.

würde

auf

diese ^Weise

einer

grossen

Verantwortlichkeit

Die Kommission beantragt demnach solgendes Bostulat : ,,Der Bundesrath wird eingeladen , der Bundesversamm,,lung mit möglichster Beförderung den Entwurf eines Gesetzes ,,betressend die schweizerischen Militärpeusionen vorzulegen.^ Wir empfehlen dem Bundesrathe angelegentlich, die Rel.rutirung dex Trainmannschast im Auge zu behalten, bezüglich welcher bereits mehrere Bostulate gestellt worden find. Eine fernere Verschiebung der Reorganisation dieses Dienstzweiges erseheint nicht thunlieh , die Rekrutiruug des Trains muss in grosserm Massstabe stattfinden. Die Trainsoldaten haben eine schwierige und rauhe Ausgabe, welche, wenn wir recht berichtet stnd, durch die Brutalität gewisser Jnstruktoren oft noch ersehwert wir..., die Rel.rutirnng muss notwendigerweise darunter leiden.

56^ Wir bringen demnach dem Bundesrathe folgendes, duxeh die ..^esehästsprüsungskommission des vorhergehenden Jahres gestellte Bostulat in Erinnerung : ,,Der Bundesrath ist eingeladen , zu prüfen , durch welche Mittel die Rekxutirung der Trainsoldaten zu erleichtern sei.^

V. ^e^si^e .^e^l^e.

Jhre kommission hat die Kaserne in Thun besichtigt, welche nunmehr ganz vollendet ist und mit Befriedigung die Errichtung laufender Brunnen, welche ihrem ^wecke vollkommen entsprechen, wahrgenommen.

V.lI. ^rute^uleu.

Es unterliegt keinem ^weisel, das.. es wünschenswert ist, dass unsere Armee so gut als moglich instruit werde ^ dagegen sollte man es vermeiden, durch ^u langen Dienst unsere Soldaten vom Militärdienst abzus..hxecken und die bürgerliehe Stellung vieler derselben zu gefährden, in diesem Bnukt.^ muss man behutsam vorgehen. Gegenwärtige Bemerkung findet namentlich auf die Wiederholungsknrse Anwendung.

.^. ^^..terie-^zie^ l^ A^irauteu^leu.

Wir legen auf die Rothwendigkeit Gewieht , die Aspiranten vor ihrem Eintritt in die eidgenossische Schule zum Unterosfiziersdienst in den Bataillonen ihrer Kantone anzuhalten. Die Bemerkungen des Buudes...athes betreffend die Aspiranten scheinen uns vollkommen gerecht-

fertigt.

^II. ^ommi^aeiat.^^.

Wir sehen mit Bedauern die Vernachlässigung der Jnstrnktion des .Kommissariats , wie der Berieht des Bundesrathes selbst dieselbe konstatirt. Jm Jahr 1870 fand ein einziger, ans 12 Offizieren bestehender Kurs, dagegen keine Aspiranteuschule statt.

Wir bemerken im Weitern, dass die Zahl der Ossiziere ungenügend ist. Es wäre auch nothwendig , Knrse für mit dem Rechnungswesen betraute Offiziere, ^uartiermeister, Fouriere, welche im Allgemeinen ihren Dienst nicht genügend kennen, zu organisieren.

Jm ^ernern sollten wir, wie dies in andern Armeen der Fall ist, Verwaltungstruppen haben , ohne welche der Kommissariatsdienst im

^elde fast unmoglieh ist.

^ Die i... All^m^n^ und namentlich feit d^m legten ...^uppenauf^e^t ^egen diesen Verwaltun^^weig erhobenen klagen sollten geeignet fein, die Aufmerksamkeit des ...Bundesrathes in ganz b^nder.^... Weise auf denselben zu lenken. Wir könnten übe... den .^....mmissari^tsdienst wahrend der legten Truppenaufstellung viele Bemerkungen machen; e.^ fallt dies jedoch in das Gebiet der .kommission, welche den bezüglichen

Spezialberieht des Bundesrathes ^u prüfen haben wird.

Wir ersehen. aus Art. 74 des eidg. Militaristes vom 8. Mai

1^50, dass für das Kommissariat Jnstruktoren gebildet werden sollen.

Es ist nur ein einziger solcher Jnstrnktor ernannt worden, welcher h.^ stens einen .^urs per Jahr leitet.

Die Wissenschaft der Militärverwaltung hat im Allgemeinen in den andern Staaten g.^sse Foxtschtitte gemacht , während wir in derselben stationär geblieben sind. Ein grosser Theil des .KommissariatsPersonals ist seinen Dienstobliegenheiten nicht in genügendem Masse gewachsen.

Von der ^..othwendigkeit überzeugt, unverzüglich die nöthig^.n Mass^ regeln zu ergreifen, beantragt die kommission folgendes Vostulat : ,,Der Bundesrath wird eingeladen , ^.,1. mit möglichster Beorderung zu untersuchen,. ob nicht .^ommis^

^.triatsinst......^^ ernannt werden sollten, wie dies durch Art. 74

,,des Militärgeset^es vom 8. Mai ^850 vorgesehen ist.

,,2. die in de.. Gesammtheit des Kommissariatsdienstes zu treffenden ^Abänderungen einer Vrüfun^ zu unterwerfen.^

.^IV. Unterricht des ^esun^eit^ersona^.

Wir beschränken uns auf die Bemerkung , dass über die für die.

Erstellung der Rapporte notwendige enorme Zeit geklagt wird.

^. ^tab^rea^.

Dem Bundesrathe wird die ^lustheilung von garten an die Osstziere lebhast anempfohlen .^ Jedermann weiss, welche Dienste die dem .^..tenstudium gewidmete Sorgfalt der einen der kriegführenden Armeen ^eistet hat.

.^. ^mmissariat^^erwaltnug.

Der finanzielle ^.heil des Gesehäft^berichts betreffend das Militär Departement meldet beträchtliche Minderansgaben, namentlich in .^ol^ Aushebung vieler Wiederholungskurse und des Truppenzusammenzuges,

571 welche w.^n des außerordentlich^ Aufgebotes nicht stattfinden konnten.

..^.ie Minder.^^.. ^enüber dem Vo^nschla^ betagt nach d.^..

Berichte Fr. 659,203. 14.

Jhre Ko^misst^n hat d^s Rechnungswesen des Milit.^departements,

^..wie die A..^.., die ^r.^o.^nzfühxun^ ^. sor^sälti^ geprüft und ...rklärt, dass All.^ vollkommen .^ut geführt ^ird.

Betreffend die Frage der Anrufe und Verläufe von .^fe......^......

....e.s .^mmissari...^ nehmen wir an , das.. die mit der ..l^ri^ng d..^ ^.^zialb.erichte.^ über die außerordentliche .......xuppenaufstellnn^ beauftragte Immission dem Bundesrathe die nothigen Mittheifungen maeh...n werde.

^lV. ^ns^^ltllng.

Dieser Bunkt ist durch den Bundesrath ebenfalls sorgfältig zu prüfen. Jhr^e kommission findet, es sollte die Untersuchungshaft na.^ ...^o^lichkeit beschrän^t werden ; es sind Fälle vorgekommen , in welchen die Dauer dieser Hast offenbar über Massen ausgedehnt wurde, was.

in unserm ..^and^ nicht vorkommen sollte.

Die .kommission ist a.uch der Ansicht, dass man die schuldigen Soldaten ^ oft dem Krie^s^richt überweist. Es wäre wünschbar, dass dex ungeheure Unterschied ^wischen den Di.sziplinarstrasen im Maximum ..^d den krie^sgeriehtlichen ^tr.^fen im Minimum ins A.u^e gefasst w^de; es ist dr.iugend nothwendi^,^ die Disziplin^kompetenz zu exweitexn, was eine s^ ha^si^e Ueberweisung an das .^xieg.^exieht vermeiden würde. Es wäre am Pla^e, zwischen die ..^.....mp.etenz der mili^ toxischen Ehess und das Strasgeset^ eine mittlere Strafe Anzuschieben.

^^V. ^fer^e-^e^ean^lt.

Wir ane.^nnen die Dienste, welche die Regieanstalt leistet. Man h^t erfahre^, ^on welchem Ru^en dies.^ Anstalt bei einem unvorhexgeseheneu Aufgebot den Offizieren sein kann ; es wäre sogar an^em^ssen, die Einrichtung noch mehr zu entwickeln.

Das Wasser der Regi.eanstalt ist schlecht, indem dasselbe grossentheils vom Re^en herkommt, der durch Misthausen sikext und di^ Brunnen vergiftet. Diesem Uebelstande abzuhelfen, ist eine dringende Notwendigkeit. Es wäre leicht, die Regieanstalt mit dem ausgezeiehneten Wasser ^u versehen , welches gegenwärtig der .Kaserne dient. Die schlechte Qualität des von der Anstalt dermalen benutzten Wassers übt einen üblen Einfluss auf den Gesundheitszustand de.. Bferde aus, so ^war, dass ein .^heil derselben vo.^ schweren Krankheiten befallen wurde.

572 ^ Wir konstatiren im Weitern , dass der gegenwärtige Modus de^ Ankaufs der Vorräthe fur die Regie dem sri.chern Versahren vorzuziehen ist, indem das Futter besser besorgt wird.

^.^VI. ^e^material l.er ^e^sse^aft.

Man anerkennt jetzt, dass die Hinterladungsgeschütze den gezogenen Vorderladern, namentlich mit Bezug auf Tresssicherheit, weit überlegen sind , die Kommission ersucht daher aueh den Bundesrath , der allgemeinen Einführung dieser Wasse bei unserer Armee seine gan^e Auf..

merksamkeit zu widmen.

Eine Unterabtheilung der Kommission besuchte die Werkstätten in Thun, und zwar sowohl das Laboratorium als die Reparaturwerkstätte ; Es hat dieselbe über den Gang dieser Einrichtungen nur Lob zu spenden..

Man bemerkt daselbst eine ersreuliehe Thätigkeit, mit grosser Vorsicht gegen Explosionen verbunden . für die der Produktion zu ertheilenden Ausdehnung find Massregeln getrossen.

Der Bundesrath hat die Bemerkungen . welche der Nationalrath ihm lentes Jahr gemacht, beachtet. Er liess Reserve-Maschinen anfertigen . indessen glauben wir, dass man sich mit der Errichtung von zwei weitern Fabriken, die eine im Osten, die andere im Westen der Schweiz gelegen, befassen sollte, um aus alle Eventualitäten gefasst zn sein. Es genügt nicht, nachzuweisen , dass das Laboratorium in Thun die ersorderl.iche Munition liesern kann , denn es konnen Umstände eintreten, welche die Leistungen dieser 2 neuen Fabriken als unumgänglich noth.^ wendig erscheinen lassen würden.

Bezüglich der Reparaturwerkstätte sollte man sich ebenfalls mit ihrer Entwicklung befassen , in dem Sinne namentlich, dass die Eidgenossenschast für die Anfertigung ihrer Kriegswerkzeuge je länger je unabhängiger vom Auslande dastehe und durch die auswärtigen Ereignisse nicht gehemmt werde.

Gewehrfabrikation.

Da dieser Gegenstand in einem besondern Berieht zu behandeln ist,.

so wollen wir dermalen nicht näher auf denselben eintreten.

Wir verzeichnen jedoch hienaeh das Total der aus 31. Mai laufenden Jahres abgelieferten und anerkannten Vetterli-Gewehre , sowie.

der im Magazin befindliehen Batronen grossen und kleinen Kalibers.

Auf 31. Mai 1871 abgelieferte Vetterli^Gewehre : 12,500 (die Vermehrung vom Monat Mai beträgt 3,700).

573 Auf 1. Januar 1871 hatten die Kantone in den Marinen die reglementarisehe Reserve von Vatronen ..leinen ^aliber^

bis 1. Mai 1871 wurden überdies den Kantonen geliefert . . .

im Depot in Thun befinden sich .

im ranzen . . . . . . . .

12,800,000 2,118,400

2,740,000 17,658,400

großen .^aliber.^

5,600,000 300,000

72,000 5,972,000

abzüglich der seither sür die Jnstruktion verbrauchten Munition.

Jm Magazin befinden sich überdies 635,000 Hülsen kleinen Kalibers und 3,215,000 pulsen grossen Kalibers, sowie 300,000 kleine und 465,000 grosse Kugeln.

Die Hülsenfabrikation in Koniz musste wegen Vornahme von Reparatuxen vom 10. April bis 4. Juni unterbrochen werden, was die

Zahl der Hülfen, welche sich im Magazin befinden sollten, um 700,000 permindert hat.

Kriegsmaterial der Kantone.

Der Berieht wei.^t nach , dass im verflossenen Jahre eine allgemeine und sehr strenge Jnspektion in den Kautonen vorgenommen wurde,.

dass aber, namentlich sür die Landwehr, viel Material fehlte.

Dureh Vernachlässigung dieser Jnspektionen wird denjenigen Kan-

tonen, welche stets geneigt find , die Jnstaudstellnng des Materials zu verschieben, ein schlechter Dienst erwiesen.

Da unsere Landwehr ^u ungewohnten Wiederholungskursen angehalten wird, so erscheint es unumgänglich nothwendig, bei den rückständigen Kantonen so lange ans Vervollständigung des Materials zn dringen, bis die Jnspektionen nachgewiesen haben werden , dass diese Kantone ihren Verpflichtungen Genüge geleistet haben.

Es wäre auch sehr ungerecht, die nachlässigen Kantone nicht zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten anzuhalten. es würde dies die Kantone,.

welche gegenüber der Eidgenossenschaft stets ihren Vfliehten nachkommen, sicherlich nicht ausmuntern.

.^VIII. .^...tillerie^mm^iou ..t..^ artille^fti^e Versuche tn.d ^eiteu.

Die Artilleriekommission hat über die zwei interessantesten der an der Tagesordnung stehenden artilleristischen Fragen ihr Gutachten noel^ nicht abgegeben, nämlich:

^ 1) ...uf Welche Zahl di.. Gesetze unsere ^till^^ ....... bringen seien, und 2) ..^ in unserer Armee die Verwendung neuer Zeitzünder einzu^.^n sei..

Dai^ diese ..^tnkte ein Spezialberieht zu erstatten ist, so beschranken ^ir uns aus Ob^es.

.^I^. ^.^e^.

Diese Fra^e bedarf em^r sorgfältigen .^rüsung.. wir.m.üs^ u^.

zweiselsohn.e immer mehr mit d.en Arbeiten befassen, welche ^eignet w^ren, .ein^. f.^mden Jn^afion zu. widerstehen.

..........nentlich aus der .).ord- und Ostseite sind schleunige Massregel.^

n.^thwendig.

.^^^. .^enonn^ .^on ^f^ieren in.^ .^u^and.

^a.^ unserm Dafürhalten sollte dieses Bildungsmittel für unsere hohern Ostiere in gxosserm Masse, als dies bisher der Fall war, benu^t werden.

Was im .^es.^ndern das Kommissariat betrifst, so ist zu bedauern, d^.. man während des letzten Krieges nieht mehren Offiziere in^s Aus-

land gesandt hat.

Allgemeine Bemerkungen.

Die ^erritorial^Eintheilung unserer Armee bot l.ei Anlass des letztiährl^en Aufgebotes Stoss zu vielem Rachdenken. Dieses ^stem erleichtert offenbar wesentlich die Mobilmachung der Armee, anderseits. ist zu bedenken, dass wenn unglücklicherweise eine Division in einem .Kampfe leiden sollte, alle Opser den nämlichen .^rtsehasten angehoren würden und wir Kantone hätten, deren Effektiv - Truppen^estand eine erhebliche Verminderung erlitten hätte, während andere Kantone verschont geblieben wären.

Diese Frage sollte neuerdings ganz einlässlieh geprüft werden.

Die Gemeinden sind während des Ausenthaltes von Gruppen in denselben ^u verschiedenen Leistungen gese^lich verpflichtet , eine Revision dieser Gesetzesbestimmungen würde uns billig scheinen.

Bei allen Grenzbesetzungen werden die nämlichen Kantone , ja die namliehen Gemeinden in Anspruch genommen , dagegen kennen die im Zentrum gelegenen Kantone diese eidgenossischen Anforderungen nur sehr wenig und in kleinem Massstabe. Es wäre daher am Btatz^e, wenr

575 unser gegenwärtiges System und die Frage, ob die Lasten der ..gemein^en nicht erleichtert werden sollten, einer Prüfung unterworfen würde.

Jhre kommission legt Jhnen ein Postulat betreffend die OrganiRation der Bureau^ des Militärdepartements vor.

Es ist sieher unerläßlich, dass namentlich die hohexn Beamten der eidgenosfisehen Armee zugetheilt werden , damit dieselben nicht blosse Theoretiker bleiben. Jn .^riegszeiten jedoch oder bei ausserordentlichen Truppenausgeboten entreisst sie der Militärdienst ihren Bureaux^ und die Verwaltung leidet erheblich unter diesen Lücken und entbehrt die Dienstleistungen gerade^ der für die ^eschästsbehandlung notwendigsten Beamten , dieses Verhältnis wirkt auf die ganze Armee zurück.

Wir fragen uns daher, ob es nicht in Fällen von aussexordentliehen Ausgeboten vorzuziehen wäre, die Stellvertretungen bei der Armee statt in den Büreaur^ stattfinden zu lassen.

Jn gewöhnlichen Zeiten würde selbstverständlich Jeder den betres.^

senden Militärdienst leisten.

Das Postulat lautet: ,,Der Bundesrath wixd eingeladen, zu prüfen, ob es nicht ,,zur Vermeidung von Störungen in der Militärverwaltung bei ,,ausserordentliehen Truppenaufgeboten angemessen wäre, die der.

,,Armee angehörenden Beamten in den Bureau^ zu belassen und ,,dieselben in ihrer militärischen Stellung und nicht in ihren ^administrativen Funktionen zu erset^en.^

V.

^es^ftskreis des ^inanzdeoartements.

. ^ t a a t s r e e h n u ng.

Die eidgenossischen Rechnungen schlössen mit einer Vermehrung der Passiven und einer Verminderung der Aktiven, welche Vermehrung und beziehungsweise Vermiuderuug zusammen sieh belausen aus

Fr. 10,596,136. 57 Die Ursache dieses Ergebnisses liegt wesentlich in den Grenzbe-

fezungskosten . dieselbe ist also eine durchaus zufällige und man kann ^e zum Theil bei Seite lassen, sofern e.^ fich darum handelt, sich über

B..ndesbIa..t. ^...hrg. XXIII.. Bd. II..

40

576 die Finanzlage des Bundes vom Gesichtspunkte seiner jährlichen Bedürfnisse aus Rechenschaft zu ^ben.

Wir wollen die in den Rechnungen und im Geschäftsberichte figuSenden Ziffern nicht wiederholen. sondern uns damit begnügen, diejenigen Vnnkte zu erwähnen , über welche wir besondere Bemerkungen auszubringen haben.

Lässt man die außerordentlichen und ganz ausnahmsweisen Ausgaben weg, so schließen die Rechnungen vom Jahr 1870 mit einer Mehreinnahme von . ^ .

.

.

.

. F r . 556,000. was aus eine befriedigende Situation hinzudeuten scheint. Allein es ist hiebei nicht ausser Acht .nt lassen , dass vom Jahre 1871 an da.^ Budget mit einer Summe von Fr. 675,000 sür Anleihenszinse belastet sein wird , sür welche die ordentlichen Einnahmen nicht ausreichen werden.

Es erscheint demnach geboten, Massnahmen zu treffen, damit die Defizite stch nicht verewigen , und rechtzeitig den Verlegenheiten vorzubeugen, welche eintreten konnten.

Jm gegenwärtigen Augenblike der im Wurfe liegenden Umgestaltung der konstitutionellen Verhältnisse ist es jedoch schwierig, anzugeben, welche Mittel in Anwendung gebracht werden sollen. Wir müssen uns daher in dieser Beziehung daraus beschränken, unser Vertrauen auszusprechen, es werde der Bundesrath ohne Zeitverlust den Räthen saehbezügliche Vorschläge vorlegen , sobald die Frage der Bunde srevision ihre

endgültige Losung gefunden haben wird.

V e r w a l t u n g sreehnung.

Die Einnahmen haben sich belausen auf .

. Fr. 21,906,816. 35

oder . . . . . . . . , , 366,683. 65 weniger als im Büdget vorgesehen war, nämlieh Fr. 22,273,500. Dieser Unterschied erklärt sich leieht durch die ausnahmsweisen Um^ stände ...er legten Semester, welche die Zolleinnahmen bedeutend gesehmälert haben.

Aus der andern Seite sind aber auch die ordentlichen Ausgaben weit unter den büdgetirten Ansäzen geblieben.

oder

Es belausen sich nämlich die Ausgaben aus

..

.

.

.

. ^ .

Fr. 30,905,446. 54

. ,,

1,594,090. 05

weniger als nach den Büdgetansäzen und den bewilligten Rachkrediten, welche betrugen . Fr. 32,499,536. 59

Von dieser Ausgabenersparniss von . . . ,, sind abzuziehen . . . . . . , ,

1,594,090. 05 553,125. 0 2

welche herrühren von ausgesehen Beiträgen für die Rhone-, Rhein^ und .Juragewässerkoxrektion, die später zur Bezahlung kommen müssen.

577 Das Militärdepartement ist um Fr. 659,000 u n t e r den ihm bewilligten .Krediten geblieben, und zwar in Folge der Riehtabhaltung mehrerer Militärknrse ; allein diese Ersparniss ist vollständig ausgewogen durch die ausserordentliehen Ausgaben für die Gren^besezung.

Man kann den Bundesrath nur dafür loben, in dieser Weise sowohl die Bnndesfinanzen , als auch die zum Militärdienste berufenen Bürger merklich erleichtert zu haben ; und zwar um so mehr , als der aktive Dienst, wenn ex auch nicht das Rämliche wie eine Jnstrnktionsschule leistete , dafür den Vortheil geboten hat , die Truppen zu üben und ihr als Schule zu dienen in andern Theilen , welche auf einem E^erzirplaze nur in unzulänglicher. Weise gelernt werden können.

A u s s e r o rd e ntliehe A u s g a b e n .

Die außerordentlichen .Ausgaben belaufen sich auf die sehr bedeutende Summe von .

.

.

.

. F r . 9,554,635. 43 Aus diesen Summen sind besonders zwei Dosten herauszuheben :

1) Eine Ausgabe von Fx. 420,853. 25 sur Zinse und Vrovifionen von den Anleihen.

Dieser Dosten rechtfertigt sieh als außerordentliche Ausgabe . der Rechnung von 1870, indem sie im Budget nicht vorgesehen wax und nichts Anderes ist, als die Folge der Vollmachten, welche dem Bundesrathe dahin ertheilt wurden, diejenigen .Anleihen aufzunehmen, welche

durch die .^ruppenaufstellung benöthigt würden.

Es wird dieser

Vosten nun jedoch zu einer ordentlichen Ausgabe und insofern hätte ......

unter den ersten Abschnitt des ordentlichen Budgets ausgenommen wer.den konnen, unter Erossnung einer besondern Rubrik für denselben, was

die Räthe gewiss nicht missbilligt hätten.

2) Die zweite bedeutende Summe ist der Ausgabenbetrag von Fr. 9,055,541. 06, welcher durch die Grenzbesezung verursacht wurde.

Hier ist zu bemerken , dass die Verwaltung bei Feststellung dieser

Ziffer sich nicht bloss an die b^ 31. Dezember 1870 bewerkstelligten und saldirten Ausgaben gehalten hat, sondern dass sie in die Rechnung von 1870 auch noch alle diejenigen Ausgaben ausnahm , welche bis Ende März 1871 gemacht und bereinigt wurden^ so dass die Rechnung für das Jahx .1871 nur mit einer verhältnissmässig schwachen Summ...

diessalls belastet werden wird. Man hat daraus gehalten, so viel als moglieh die annähernde Gesammtheit der daherigen Ausgaben in eine einige Ziffer und in ein einziges Geschäftsjahr zusammenzufassen.

Diese Methode hat gewiss ihr Vorteilhaftes ; allein ...uf der andern Seite kann man auch etw...s Unxegelmässiges darin finden, wenn in dieser Weise das Gesehäftsj....^.. 18.70 mit einer bedeutenden ...^...tie .^n

578 Ausgaben belastet wird, welche effektiv erst im Jahre 187l stattgefunden haben.

Wir beschränken uns auf diese einfachen Bemerkungen, um die Situation klar festzustellen und die Besorgnisse zu beseitigen . welche beim Wahrnehmen einer Ausgabe von 9 Millionen Franken in den Rechnungen des Geschäftsjahres l 870 entstehen konnten, dahin gehend, als ob eine sast eben so grosse Summe auch noch die Rechnungen von 1871 belasten werde , während statt dessen in Folge des eingeschlagenen Verfahrens diesen leztern Rechnungen eine entsprechende Entlastung wird zu Statten .kommen.

G e n e r a l r echn u n g.

Raeh der Generalrechnnng ist die Ziffer des eidgenossischen Vermogens, auf Ende 1869 sieh belaufend anf Fr. 9,016,373. 90, gegenwäxtig nicht nnr vollständig absorbirt dnrch die Vassiven , sondern es

übersteigen die leztern die Aktiven sogar um Fr. 1,579,762. 67.

Die verofsentliehten Rechnungen und der Bericht des Bundesraths

ertheilen über die Ursachen dieses Resultats nnd über die diessälligen Details die klarsten Ausschlüsse . weshalb wir glauben, die Wiederholung der Zugaben vermeiden zu sollen, welehe sieh in diesen Dokumenten niedergelegt finden. Jedoch müssen wir bemerken, dass .^ie Revision der Taxirung der Liegenschaften, welche stattgefunden hat, um den diesfalls von den eidgenossischeu Rätl.en ausgesprochenen Wünschen Rechnung zu tragen, dazu beigetragen hat, im Juventar der eidgenossischen LiegenRasten eine Verminderung der Sehäzungssnmme um Fr. 202,481. 01 herbeiführen.

Diese ^ehäzung wurde vorgenommen durch Experten, die man aus den ^rteu wählte , wo die Jmmobilien liegen , und es erhielten die^ selben die Jnstrnktion, die Schalung nach einem Vreise zu riehten. von dem mau voraussehen dürfe , dass er für den .^all des Verkaufs süglich gelost werden konnte, denselben aber eher n u t e r dem Verkaufspreise ^u halten. Es ist demnach .anzunehmen, dass die Schäzung nicht zu hoeh gegriffen f^ Unter den Aktiven fignrirt, bei den Bankdepositen, eine Summe

von ^r. 215,l69. ^3, wo^n .^r. 115,^69. 83 in laufender Rech-

nung bei ^er Kantonalbank ^on Wallis und ^r. 100,000 in Depot

bei der nämlichen Anstalt. Es ist wahrscheinlich , dass mindestens

die Hälfte der erstern Summe verloren ist und dass die Eidgenossensehast einen daher^en Verlust .^n .^r. 50,000 bis 60,000 zu erleiden haben wird.

Bei diesem Anlasse wird e^ nicht unangemessen sein , sich mit det .^rage der Depositen und mit .^er Weife, wie dieselben bewerkstelligt werden, ^ befassen.

57.^ Gemass den von den eidgenössischen .Käthen ost ausgesprochenen Wünschen hat der Bundesrath dafür Sorge getragen, dass möglichst wenig Baarschast in den Kassen bra.eh liege, indem ex bei verschiedenen Anstalten Gelder anlegte.

Ebenfalls entsprechend den gesassten Schlussnahmen n..nrde das Maximum der in einer einzelnen Bank anzulegenden Depositen auf Fr. 300,000 sestgesezt, und es erliess der Bundesrath im Weitern einen Besehluss , welcher die Banken namhast macht, bei denen die eidgenos..

fische Kasse Depositen anlegen darf.

Die Einlagen bei der Kantonalbank

von Wallis wurden bewerk-

stelligt in Gemässheit dieser Schlussnahmen und in ordnungsmässiger Weise. .

Das Depositum von Fr. l 00,000 datirt die laufende Rechnung von 1.^65.

aus dem Jahre 18^2 und

Wix glauben nicht, dass man in dieser Beziehung der Finanzver.^ waltung einen Vorwarf machen kouue. Jn jenen Zeitpunkten konnte mau die Katastrophe vom Jahre 1870 niebt voraussehen, und es hatte der Vorsteher des Finauzdepartements sogar schon v o r dem Kriege dex Bnndeskasse Weisuug gegeben, die bei der Walliser Bank in lausender Rechuuug gemachten Depositen zu vermindern ; allein diese Weisung erhielt unr eine sehr partielle Ersüllung, indem die betreffende Anstalt bereits nicht mehr im Stande war, beträchtliche Rükzahlungen zu bewerkstelligen.

Die Bankdepositen, welche sich auf 3l. Dezember 1870 im Ganzen aus Fr. l,846,144. 91 beliesen, vertheilen sich aus zwolf Anstalten; das stärkste Depositum (bei der Bank von Soloth.trn) beträgt Fr.

49..),8l2. 7l.

Alle andern Depositen l.alteu sieh u n t e r der vom Bundesrath sestgesezten Minimalgrenze.

Es wäre wüuschbax, die Depositen würden aus eine grossere Anzahl von Anstalten vertheilt, um die Gefahr möglicher Verluste zu vermindern , welche eintreten konnten , wenn das eine oder andere Eta^ blissement in eine schwierige ^age kommen sollte. Aneh die Flüssigmachung

der Gelder, wenn sich sür die eidgenossische Kasse das Bedürsniss hiesüx

zeigte, wäre so leichter. Es wäre gut , der Bundesrath würde nicht nur die Banken bezeichnen, welche sür Depositen gewählt werden müssen oder konnen , sondern auch das Maximum der Einlagen sür jede Anstalt feststen und alljährlich eine diesfällige Revision vornehmen.

Endlich wird snr die Depositen Finanzdepartemenls ersorderlich sein.

jedes Mal

eiue

Weisung

des

^ p e z i a ls onds.

Ueber die Spezialsonds haben wir Es sind dieselben gut verwaltet wordeu.

nichts Besonderes zu sagen.

Zu bedauern ist nnr , dass

^0 die Zinsen mehrerer Viaeirungen sehr schwach sind. Allein die VerHaltung trug Sorge, den Zinsbetrag ^n erhohen, fo oft diess nach den.

Wortlaute der Verträge möglich war.

Finanzbüreau und eidgenossische Kasse.

.......as Finanzbureau ist sehr gut geführt, ebenfo die gan.^e Eompt.^ .bilität.

Dagegen müssen wir uns hier über ein gewichtiges Vorkommniss verbreiten, welches, wiewohl erst in das Jahr 1871 fallend, doch vom Bundesrathe bereits in seinem dermaligen Berichte ex.vähnt ist.

Wir meinen die vom eidgenossischen Ka^er Eggimann begangenen Unterschlagungen.

Wir enthalten uns einer Wiederholung der sachbezüglichen Darlegung des Bundesrathes. dagegen liegt es aber in unserer Vflicht, den Räthen die Ursachen namhaft zu ma.^en , welche nach unserm Dafürhalten die Unterschlagungen des ungetreuen Kassiers erleichtern konnten, --- und ihnen die Mittel anzudeuten , welche anzuwenden sein dürsten, um Derartiges künftig schwieriger, wo nicht unmöglich zu machen.

Unsere die.^sälligen Anschauungen stimmen überein mit denjenigen der vom Finanzdepartement bezeichneten Experten, deren Bericht u..s mitgetheilt worden ist.

U r s a c h e n . - Vorerst müssen wir anerkennen, dass die Hauptursachen in den Bestimmungen des Reglements vom 3l. Dezember 1861^) über die Organisation der Finanzverwaltung und die Führung des Rechnungswesens der eidgenossischen Kassen liegen. Es soll damit nicht gesagt sein, dass das Reglement schlecht (vicient) sei, allein es hat dasselbe jedenfalls die Missbräuche nicht vorgesehen, welche nun zu Tage getreten sind. und die andern Ursachen, die wir gleieh näher beZeichnen werden , rühren nieht von einer Nichtbeachtung des Reglements .^der von einer strasbaren Raehlässigteit der Verwaltung her, sondern sind einfach die Folge positiver Vorschristen oder von Lüken des betretenden

Reglements.

a. Das ^inanzdepartement hat en bloc nnd zum Voraus sür die Summen, welche erforderlich waren sür die Zahlungen der Amortistrung und der Zinseoupons der eidgenossischen Schuld, Anweisungen aus den Versalltag ausgestellt, während ein bedeutender Theil der Eoupons erst später bezahlt wurde.

So trug der Kassier, im Besize eines Mandats sür eine bedeutende Summe , dasselbe sofort in seinem Kassabuch als Ausgang ein.

freilich hatte das Finanzbüreau jederzeit das Mittel in .der Hand, die Summen zu kennen, für welche der Kassier rechnungspsliehtig war, nämlich durch die Kontrolirung der eingegangenen Eoupons, eine Kon^) Siehe eid^. .^es^sammlung, Bd. ^.II, S. .^1.

.^

^

^trole, welche sehr gnt eingerichtet ist.

Es hatten die jeweiligen Vorfteher des Finanzdepartements sich bei den Kassaverifikationen mit erfriedlichem Erfolge der Kontrolirung der Eoupons bedienen und den kassier anhalten konnen , ihnen Rechenschaft abzulegen über die in der.

Kasse verbleibenden Summen, welche die noch nieht ^ur Einkassirung vorgewiesenen Eoupons repräsentirten.

Gleichwohl war dieser Versahrungsmodus mangelhaft, denn wenn der Vorsteher des Finanzdepartements jeweilen die Kassauntersuchungen vornahm, so fand er die Bueheintragungen über diesen Bosten in der Ordnung, indem die Verausgabung durch ein regelmäßiges Mandat gerechtfertigt erschien, und es war nicht immer die Möglichkeit gegeben, sofort den Umfang der nicht bezahlten Titei oder Eoupons zu kennen, da ein solcher Etat nur aufgestellt werden kann durch eine ziemlieh lange Arbeit, während man doch jedes Mal, wenn die Untersuchung stattfand, im Besize dieses Etat hätte sein sollen, um die genaue Summe zu -ennen, welche sich in der Kasse befinden musste.

Jn Folge dessen konnte der Kassier momentan ziemlich bedeutende Summen entsremden, ohne dass die Kassenuutersuehungen zur Entdekun.^ dieser Unterschlagungen zu führen vermochten.

b. Der Kassier buchte al^ eine Verausgabung, beziehungsweise schrieb aus das Haben der Kasse, den.Gesammtbetrag eines zu Gunsten einer Verwaltung ausgestellten Mandats, welche dabei jedoeh nur einen Theil der betreffenden Summen wirklich bezog und dagegen einen mehr ^der minder starken .......aldo in der Kasse deponirt liess, sür welehen Saldo sie vom Kassier einen Depotschein erhielt, den dieser jedoeh nicht buchte.

Das Departement hatte keine Kenntniss von diesem Sachverhalte, durch welchen dem Kassier mehr oder ..weniger bedeutende Summen zur Verfügung gestellt wurden,^ ohne dass diesssalls eine ....^beraussicht hätte ausgeübt .verden konnen.

c. Der Kassier ist gemäss den reglementarischen Vorschriften Ver.valter der eidgenossischen Kapitalien. Er ist es, der mit der Einkassirnng der Zinsen und Kapitalien beaustragt ist, und für deren

Eingang zu sorgen hat. .allein die Zeitpunkte, zu welchen diese Ein-

bringnngen stattfinden, kann die obere Verwaltung nicht kennen, so dass der Kassier Zinsen empsangen konnte, ohne sie sofort in seinem Kassabuch einzutragen, ans welche Weise er dann ebenfalls in den Stand ^esezt wnrde, eine Zeitlang Einzahlungen zn verheimlichen und die betreffenden Summen in seinem Vrivatinteresse zu verwenden.

d. Da der Kassier damit beauftragt war, die Einlagen bei den Banken zu besorgen und die Gelder wieder ans denselben zurükzuziehen, so verschasste ihm auch dieser Umstand eine gewisse Leichtigkeit, die laufenden Rechnungen in seinem Rnzen zu gebrauchen, zumal wenn dies-

5.^2 falls ein Einverständnis mit den Direktionen dieser Anstalten obwaltete, wie dies der Fall war in Be^ug auf die Berner Handelsbank und wahrscheinlich aneh die Walliser Bank.

Es wurden diessällige Geschäfte gemacht, über die keinerlei schristliche Eintragung stattfand und hinsichtlich deren sich in den Büehern keine Spur vorfindet.

..... Eggimann schrieb die von ^er Bost^ und der Zollverwaltung.

im Lause eines Monats bewerkstelligten Einzahlungen nicht sofort ein,.

sondern erst jeweilen am Schlusse des Monats, bei den monatlichen Rechnungsabschlüssen.

k. Er empfing vom Kriegskommissariat, von der Bulververwaltung, von der Verwaltung des Materiellen ^e., je nach dem Stande ihrer Kassen, Geldsummen gegen Depotscheine. Diese Summen verblieben den erwähnten Verwaltungen zur Versügung, oder erschienen in den Eintragungen der Bundeskasse ost erst nach einigen Monaten, wenn die Verwaltungen die Rechnungsabschlüsse vornahmen.

^. Endlich wurden häufig und für eine mehr oder weniger lange Zeit verschiedene Gelder bei der Bundeskasse deponiert (wie z. B.

Liebesgaben), ohne Buchung und ohne Eomptabilität.

Wie man sieht, leiten sich diese Ursachen der in Rede stehenden Unterschlagungen theils aus den Reglementsbestimmungen selbst her,.

theils aus der fehlerhasten Brax^is in einzelnen Bunkten, sür welche das.

Reglement nicht hinlängliche Koutrolirungsmittel vorgesehen hatte.

Diese Rachweise sind grossentheils dem Berichte der Herren Ex^.

perten Kochl.in und Grandjean entnommen , wir sind aber mit denselben vollständig einverstanden.

Was den Beginn der fraglichen Unterschlagungen betrifft, so fällt derselbe wahrscheinlich mit den eidgenössischen Anleihen zusammen, und es dürsten überhaupt die Unterschlagungeu seit 186l^ begangen worden sein.

A n t r ä g e . Wir gehen über znr Besprechung der Mittel, welche anzuwenden sein dürsten, uni weitern Missständen dieser Art vorzubeugen.

Hier erklären wir uns zunächst einverstanden mit denjenigen Massregeln, welche vom Bundesrathe selbst in seinem Geschästsberichte augegeben und zum Theil bereits in Kraft gesezt worden sind . sowie dann auch mit den Andeutungen der vom Finanzdepartemeut bezeichneten Expertenkommission, unterzeichnet Köchlin und Grandjean, (wobei zu bemerken ist, dass der Spezialberieht des Hrn. Kaiser uns nieht zur Versügung.

gestellt werden konnte).

^ .

583 Diese Mittel siud folgende : 1) Abänderung des Artikel 22 des Reglements über die Organisation der Finanzverwaltung und die Einrichtung und Führung des eidgenossischen Kassen^ nnd Rechnungswesens, welcher vorschreibt: ,,Alle Einnahmen der Departement nnd Verwaltungen sind un..

mittelbare Bestandtheile der Staatskasse nnd fressen entweder zu festgesezten Perioden in diese lettere, oder s t e h e n z u r V e r f ü g u n g d e s S t a a t s k a s s i e r s , w e i c h e r a l l e i n h i e r ü b e r bei den ihm untergebenen fassen z u v e r f ü g e n b e f u g t ist.^ Wir halten dafür, es konnte das Finanzbüreau mit Vortheil dem kassier substitnirt werden sür die Anweisung von Zahlungen auf diese fassen oder sür die .Anordnung von Einzahlungen au die Zentralkasse.

2) Keine essektive Zahlung oder Verausgabung aus der Kasse soll künstig bewerkstelligt werden können andere als ans das Visnm der ^

Kontrole, beziehungsweise aus schriftliche Ermächtigung des Finanzbüreaus.

3) Der Kassier soll Empfa..gschei..e, ...Quittungen, Depotscheine nur nach Formularen ausstelleu konnen , welche von eiuem Souche^Register abg...lost werden. ^lnch wird zu prüsen sein, ob ni.ht vor der Ablosung der Quittung oder des Empsangscheins eine auf dem SoucheRegister b^ufs der Ko..trolir^g anzubringende ^veite Untersehrist erforderlich sein solle.

4) Die bisher vom Kassier gesührte Korrespondenz hat aus das ^inanzbüreau überzugehen . so dass der Kassier keine Einkassirnngen wird vornehmen konnen. ohne dass das genannte Bureau Kenntnis^ davon

hätte.

5) Mandate der Departements., welche grossere Summen betragen, als diejenigen, die man sofort begehen will, solleu untersagt werden , o.^er es wird wenigstens, salls die betressende Verwaltung nicht sofort die ganze ^umme bezieht, dieselbe auf ^as Mandat nur eine a Eonto^ Quittung geben, welche dem effektiv in Empfang genommenen Betrag

gleich kommt.

Würde man Depotscheine zulassen, die wie oben bemerkt von einen.. Register abgelost und aus dem Stamm koutrolirt werden, so wäre es immer noch möglich, dasjenige zu gestatten, was bisher ohne Kontrole prattizirt wurde.

6) Es dürfen dem Kassier Mandate sür die Zahlung von Eoupons und Titeln der Schuld nur in der sneeessiven Weise behändigt werden, wie die Eoupous und die Titel beim ^inan^büreau mit Bordereau^ vor..

Bewiesen werden. Jnzwisehen haben die bezahlten Eoupons in der Kasse als Kassarepräsentan^en zu figurireu.

^4 7) Die Verdatungen des Kassiers haben sieh auf die wirklichen Kassageschäste zu beschränken. Zu diesem Behuse hat er alle Einenge und Ausginge auf einem Kassabrouillard einzutragen, welches in chronologischer Reihenfolge und mittelst auf einander folgender Einsehreibungen

zu führen ist. Tag für Tag ist dieses Brouillard aus das Kassa-

journal zu übertragen. ^Alle Zahlungen durch Uebertragung sind aus die Rechnung zu tragen, ans welcher sie ausgezogen wurden.

8) Alle Funktionen administrativer Ratnr, insbesondere die Verwaltung der Titel, sollen dem passier abgenommen werden.

9) Die Eomptabilität ist im Sinne der oben gemachten Ausein^.ndersezungen abzuändern. Reue Eonti sind, wenn nothig, zu eroffnen.

Die Ausübung der Kontrole muss eine wirksamere werden, sei es durch Vermehrung des Personals der Angestellte.., sei es dadurch, dass man der Anwendung des Art. 18 des Regimentes über die Finanzverwaltnng eine grossere Ausdehnung gibt.

10) Das Bureau der eidg. Kasse muss erweitert und anders eingerichtet werden.

11) Die ^pezialkasse des Kriegskommissariats und der Material verwaltnng sind mit der Zentralkasse zu vereinigen und sollen dieselben aus dieser nur die notwendigsten Vorschüsse angewiesen erhalten.

12) Die Kreispostkassen sollen fortan nicht mehr direkt mit anderen ^ostbüreaur^ in Rechnung stehen.

13) Die Kassenverisikationen sollen nicht an zum Voraus be^ stimmten Tagen, sondern stets unerwartet stattfinden.

Diese Bunkte sind bereits von den Experten hervorgehoben.

Wir haben an denselben nur Wenige^ geändert, erachten es aber für angemessen , noch die Annahme sollender Bestimmungen vorzuschlagen : 14) Der kassier soll täglich seinen Kassaabschluss machen und das jedesmalige Bordereau dem Departementsehes zur Einsicht vorlegen.

l 5) Laut Art. 45 des Regimentes sollen die Kreispost-, Hauptzoll- und Telegraphenkassiere alle zehn Tage einen summarischen Kassenausweis an den Staatskassier einsenden und davon jen..eilen dem De^ parlemente, unter welchem sie stehen, ein Doppel übergeben.

Wir halten nun dasür, dass an das Finanzbür^au eine dritte Ausfertigung ausgehändigt werden sollte.

16) Die Art und Weise, wie der Art. 74 znr Ausführung kommt, lässt ebenfalls zu wünschen übrig. Roch lange nach Beginn eines neuen Betriebsjahres werden die Buchungen ^es vorhergehenden fortgeführt.

^tatt dessen sollten die Kassarechnungen stets genau am 31. Dezember jedes Jahres abgeschlossen werden, damit das Bordereau dieses Tages

5^

^

mit dem von den Rechnungen ausgewiesenen ^...sse.nbestande übereinstimane. ^u diesem Ende müssten bei der Finanzverwaltung zwei Rechnungen eröffnet werden, die eine für die Zahlungsanweisungen, die andere für die zn leistenden Einzahlungen. Auf erstere würden die Departement fortfahren, Anweisungen aus die Kredite des Rechnung^...

jahres auszustellen, ans lezterer die Einnahmen vorgemerkt werden, deren Zahlung noch nicht erfolgt ist.

Dies sind die Bemerkungen und Vorsehläge, zu welchen wir un^ in Folge der Eggimannschen Angelegenheit veranlasst fanden.

Damit soll jedoeh nicht gesagt sein, dass die von uns und der Expertenkommission angedeuteten Mittel sämmtlich daraus Anspruch machen, zur Ausführung zu kommen, und dass es deren nicht auch noch andere gebe, die zum Ziele führen. Die knrze Zeit, welche ihr zn Gebote stand, erlaubte es der nationalräthlichen Kommission sür Vrüfun^

des Geschästsberichts ui.ht, einen hinlänglich detaillirten Einblik in die

Finanzverwaltung und das Rechnungswesen zu gewinnen, um darauf hin umsasseudere und eingehender.... (e.^hcite.^ Anträge stellen zu konnen.

Besser als wir ist der Bundesrath in der Lage, VerBesserungen anzubringen, wo er es sür nothwe.ndig erachtet.

Wir fassen unsere Vorschläge in folgendem Bost...late zusammen, welches wahrscheinlich theilweise schon vollzogen sein wird, wenn unser

Bericht zur Vorlage an die eidgenössischen Räthe gelangt. Dasselbe

lautet wie folgt : ,,Der Bundesrath ist eingeladen , das Reglement vom ,,3l. Dezember 18l^l in einer Weise zu revidiren und zu er.^ ,,gänzen, welche eine genauere und vollständigere Kontrole er,,moglieht, und dabei den Bemerkungen, die von der Experten,,und der Geschäftsberichtskommisfion vorgebracht worden find, ,,Rechnung zu tragen .^ Die von der Bundesversammlung mit der Brüsung der Geschäftssührung des Bundesrathes beantragten Kommissionen können sieh un.^ moglich zur Anfgabe machen, eine genaue und detaillirte Verifikation der Kassen und des Rechnungswesens vorzunehmen.

Es ist Sache des Bundesrathes im Allgemeinen, und jedes Departementschess in seinem besonderen Geschäftskreise, namentlich des Finanzdepartements, die nothigen Massnahmen zu trefsen, damit genaue Untersuchungen der Kassen^ und Rechnungsführung stattfinde nnd so dasjenige nachgeholt werde, was durch die Departementschess nicht direkt Methan werden kann.

Es ist dies eine Angelegenheit von Brosser Wichtigkeit, die es verdient, uäher ins Auge gefasst zu werden.

Jedenfalls steht es ausser

586 Zweifel, daß in dieser .Achtung etwas geschehen mnss, damit Vorsähe.

wie sie stattgefunden haben, sich nicht wiederholen können.

Roch bleibt uns übrig, der Beobachtungen mit einigen Worten Erwähnung zu thnn, welche wir bei Besichtigung des Kassabüreau und Verifikation der Kasse zu machen im Falle waren.

Jn jenem dürste hinsichtlieh der änsseren Ordnung und Ausstattung unstreitig mehr geschehen. Man findet daselbst nicht die wünschbare Ordnung. Freilieh muss dieser Mangel zu einem nieht geringen Theile den engen Räumlichkeiten des betreffenden Lokales zugesehrieben werden und wir wolleu nicht behaupten, dass die Unordnung, von der wir sprechen, zu ernsten Besürehtungen veranlasse und einen störenden Einfluss aus die regelmässige Führung der Kasse selbst ausübe.

Jn dem Kassensaldo figurirt eine Anzahl falscher Münzen. Diese sollten öfter, als es geschieht, in der Gewinn- und Verlustrechunng gebucht werden , auf dass nicht diese ledere auf einmal allzusehr belastet werde. Auch sollten die von den verschiedenen Kassen oder Admlnistrationen einlaufenden Sendungen etwas prompter verifizirt werden, damit allfällig miteingegangene falsche Geldstücke rechtzeitig an die Einsender zurückgesandt und diese für Annahme derselben verantwortlich gemacht werden Tonnen. Bei unserem Besuche, d. h. am 29. Mai, fanden wir solche Münzen im Betrage von Fr. 2.028. 15 Et. vor.

Bei den Kassenrepräsentanzen siguriren auch Summen, welche die verschiedenen Departements steh l.aben auszahlen lassen , ohne dagegen die reglemeutarischeu Zahlungsanweisungen a.. die Staatskasse zu ver..breichen.

Das Finanzdepartement, welches von diesen .Vorgängen nieht immer in .^nntniss gese^t wurde, l^at nun Massregeln getroffen, nm in Zukunft dergleichen moglichst zu verhüten.

Wir halten dafür, dass für alle Geldbezüge dieser Art AbschlagsAnweisungen ans Rechnung der Stressenden Büdgetrubrikeu, oder Vorschussscheine vorliege. sollten, deren Eintragung in das Kassabnch, sei es für die definitiven Ausgänge, sei es sur ^en der betresseuden Ver^valtnng gewährten Kredit, sofort stattzufinden hätte.

Unter den Kasseurepräseu tanzen befindet sich ein Bosten, bei welchem wir einen Augenblick verteilen müssen, da die presse sieh desselben be-

m.ichtigt und ihn , nach zum Theil uuvollständigen Angaben , besproehen hat.

Am 31. .Dezember l 870 theilte das .^ostdepartement der Staatskasse mit, dass dasselbe über seine Einnahmen hinaus uoeh einen Betrag von ^r. 69,6.l2. 80 verausgabt habe.

5^7 Diese Mehrausgabe des Bostd^.pa^e^entes ist aber nicht, wie fälschlich .behauptet wurde, eine im Budget unvorhergesehene Ansgabe, für welche

die Bewilligung eines Rachtragskredits hätte eingeholt werden sollen, sondern ste ist das Ergebniss des Bostmandatenverkehrs.

Jn Folge des .Krieges und der in Frankreich eingelassenen De.^ organisation des ^ost.vesens war es nicht moglieh , mit diesem Lande

die Eomptabilität der letzten zwei Trimester des Jahres 1870 abzu-

schliessen. Daher liegen die Dinge so, dass die Eidgenossenschaft gegenüber Frankreich ein guthaben geltend zu maehen hat und ..^ass die ..^ostkassen Ausgaben machten, die zwar völlig gerechtsertigt sind, für welche sie aber noch keine Deckung erhalten haben, so ^ass die ei^gen.

^entralkasse gegenüber der Vostverwaltnng i..n Vorsehnsse ist.

Jn früheren Geschäftsiahren ist es vorgekommen , dass das Gegentheil dieses Verhältnisses eintraf. So hatten am 3l. Dezember 186.....

die Bostkassen der eidg. Zentralkasse einen Ueberschuss von ^r. l3.835. 56 und im Jahre 1869 einen solchen von Fr. 29,253. 44 eingezahlt.

Freilieh wäre es regelrechter , es würde die Zentralkasse entweder für die Summen kreditirt, welche die ^ostverwaltnng so im Vorschule empfängt, oder im entgegengesetzten Falle sur das Guthaben der Vost belastet. Wir müssen jedoch konstatiren, dass die betreffende Mehrausgabe durchaus gerechtsertigt ist und dass in dieser Beziehung weder dem Kassier, noch dem Vostdepartemeut ein Vorwurs gemacht werden kann.

Mü n V e r w a l t u n g .

Jn Bezng ans diese haben wir keine besonderu Bemerkungen zu maehen, da der^ Bundesversammlung in ihren letzten ...Zessionen spezielle sachbezügliche Botschaften und Anträge vorgelegt wurden.

R e g a l i e n u n d V er w a l t u n g e n .

Die Rechnungen dieser Verwaltungen sind gut geführt. Wir haben in dieser Hinsicht und was die gnte Ordnung betrifft, insbesondere der Batrouenhülsensabrik in Thun und der Regiepserdeanstalt zu erwähnen.

Die Eonstruktionswerkstätte scheint etwas zurückzustehen . wir bedauern namentlich, dass keine Eingangs- und ...lusgangsrechnung über die Maerialien, beziehungsweise kein Lagerbnch geführt wird.

Die Vulversabritation, die Vatronensabriken und die Reparaturwerkstatte sind industrielle Unternehmungen, welche Skontro über Ankauf und Verwendung der Rohstoffe auf der einen und über die erzielten ArbeitsProdukte aus der andern .^eite sühren nnd deren Ergebnisse in dem Geschäftsbericht mitgetheilt werden sollten.

588

^

Die Uebersicht B der Bulververwaltnng, aus Seite 468 des bundesr...thlichen Geschäftsberichts , würde diesem Wunsche vollkommen entsprechen , wenn ...Quantität und Breis der Rohstoffe und der Brodukte beigefügt wären. Diese finden wir wohl in der Berichterstattung detaillirt , wir würden aber eine.n Tableau den Vorzng geben , welches nach den Bezirken und in der Weise angefertigt wäre, dass für jede der Anstalten neben besagten Details der Reinertrag, die Materialien- und ............arenvorräthe nach .Quantum und Werth übersichtlich zusammengestellt würden.

Die Regiepserdanstalt betreffend, so ist nur Eines zu bemerken, das.. nämlich mit der .Aufnahme des Jnventars zugewartet wurde , bis ein Theil der , zur Zeit der Mobilmachung der Armee , an Offiziere verkauften Bserde durch neue Ankäufe ersetzt war.

Jn Folge dessen repräsentirt denn auch das in den Rechnungen ausgeführte Jnventar nicht den Bestand vom 31. Dezember 1870, sondern denjenigen vom

31 .März l 871.^

Es ist sehr zu wünschen, dass das Rechnungswesen so weit immer möglich in allen seinen Zweigen stets aus den 31. Dezember abgeschlossen werde, sonst hat man keinen genauen Abschluss.

Am Schlusse unseres Berichtes angelangt, halten wir daraus, zu konstatiren, dass, abgesehen von den Rügen, zu welchen wir durch die Eggimann'sehen Unterschlagungen veranlasst wurden^, die Führung de^ Rechnungswesens der .^asse eine befriedigende und. die Finanzlage der Eidgenossenschaft, wenn auch weniger günstig als früher, doch immer noeh eine gute ist.

Die jetzige Lage ist die .^olge von Umständen, welche vom Willen der Finanzverwaltung unabhängig ist. Sie wird aber nächstens den Bundesrath in die Notwendigkeit versetzen , der Bundesversammlung Massregeln vorzuschlagen, um auf der einen ^eite etwelche Ersparnisse, aus der anderen eine Vermehrung der Hülss.^uellen zu erzielen, wobei immerhin eine Jnanspruehnahme der kantonalen Geld-^ Kontingente mogliehst vermieden werden sollte.

589 V.l. ^es^ft.^kre^ d^ .^ndel^ und ^ollde.^rtement.^.

Die kriegerischen Ereignisse der zweiten Hälfte des Jahres 1870 blieben natürlich nicht ohne den weitgehendsten Einflnss aus den schweiArischen Handel und ans die Tätigkeit der Zollverwaltung. Transportschwierigkeiten , Sperrmassregeln der kriegführenden Mächte , Unterbrechung des Verkehrs und theiiweise auch die Stockung mancher Jndustrien wirkten storend auf den Gang des Handels, und während die Zolleinnahmen in den sechs ersten Monaten des Jahres eine stetige und erfreuliche Zunahme gezeigt hatten , nahmen sie in der zweiten Hälfte des Jahres derart ab . dass die Jntraden des ganzen Jahres um Fr. 334,905. 80 hinter dem Voranschlag und der .Nettoertrag um ^. 404,876. 89 hinter dem Nettoertrag des Vorjahres zurückblieb.

ie Ausgaben reduziren sich vielleicht in keinem Departement weniger als beim Zollwesen im gleichen Verhältnisse mit den Einnahmen ; sie haben sich im gegentheile gegen das Vorjahr um Fr. 12,748. 81 permehrt, wenn ste auch um Fr. 12,764. 26 unter den Ansähen des Vor-

f

anschlages geblieben sind. Das bewegte Jahr 1870 brachte trotz der

perminderten Einnahmen dem Zolldepartemente vermehrte Mühe und Arbeit und dadurch anch, wie wir sehen werden, vermehrte, aber gerechtfertigte Ausgaben.

Von den Rechnungen des Zolldepartements haben wir zwei Monatsrechnungen der allgemeinen Verwaltung sowohl als der sämmtlichen Zollkreise, sowie die gesammte Jahresreelmung eines Zollkreises eingehend geprüft und mit den Belegen verglichen. Wir haben alle diese Rechnungen richtig und genau gesunden. Ausgefallen ist uns allein, dass der Grenzsehu^ in den drei Kantonen Tessin , Gens nnd Reuenburg (zirka 160,000 Fr.) nahezu so viel kostet, als in allen übrigen Gren.^ kantonen (eirea 170,000 Fr.^. Die ausnahmsweise Lage der .Kantone Gens und Tessin machen es begreiflich , dass der Grenzsehu^ in diesen be.den Kantonen durch besondere eidgenossische Grenzwächter besorgt werden muss und dort Fr. 66,821 und hier Fr. 37,907 kostet.

Dagegen schien uns diese Art der Besorgung des Grenzschutzes im Kanton Reuenburg mit einer Jahresausgabe von Fr. 56,103 nicht nothwendig zu sein. Die Zollverwaltung erklärte uns jedoch aus unser Befragen, dass sieh eine andere Einrichtung in jenen.i Kanton nur sehr schwer treffen lasse und dass dieselbe bei den dortigen hohen Lebensmittel^ und Miethpreisen , sowie ..^ei den hohen Gensdarmeriebesoldungen doch nicht wohlfeiler zu stehen kommen würde. Wir haben unsererseits keinen Grund, an dieser Versicherung zu ^weifeln und begnügen uns damit , darauf ausmerksam gemacht zu haben.

590 Wie bereits bemerkt, sind die Ausgaben

im Ganzen u...ter den

Ansäen des Budgets geblieben, und es findet dasselbe Verhältnis. auch bei Ballen einzelnen Ausgabenrnbriken statt, mit Ausnahme der Rubrik ^Verschiedenes^, wo die Ausgaben mit Fr. 38,419 um Fr. 2419 über den Ansa^ des Budgets hinausgehen. ^ Es findet diese Mehransgabe ihre vollständige Rechtfertigung in der nicht porherzusehenden grössern Zollrückvergütungen , peranlasst durch die durch den Krieg verursachten Verkehrsstörungen.

Es war natürlich , dass in Folge des .Krieges und der theils ganz gehemmten, theils sehr gestörten Eisenbahnverbindungen mit manchen .....achbarländern aus manchen Bahnhosen Störungen von ganz enormer Ausdehnung im Waarentransporte eintraten. Die Waaren konnten daher vielfach nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit transitiren und die Geleitscheine gelöscht werden. Der Zoll wurde in solchen Fällen erhoben und später wieder zurückvergütet , wenn die Waaren doch an ihren Be-.

stimmungsort ausser Landes gingen und wenigsten mit einiger Wahrschein.^ liehkeit nachgewiesen war, dass die Verspätung wirklieh die Folge von höherer Gewalt und nicht von Rachlässigkeit ge.vesen war.

Wir glauben, dieses liberale Vorgehen der Zollverwaltung , die sieh in ganz anssergewöhnlichen Zeiten nicht strenge durch den Buchstaben am Reglemente für gebunden hielt , verdiene unsere volle Billigung. Rieht minder aber billigen wir es , wenn die Zollverwaltung , wie dies aus ihren Bemerkungen aus .^eite 23 des Geschästsberichtes hervorgeht , den festen Willen zeigt , störenden Unregelmäßigkeiten , .^venn sie nicht mehr durch ganz anssergewöhnliehe Zeiten und Verhältnisse erklärt und entschuldigt werden ko^.uen, mit Strenge zu begegnen, und wie uns die

Zollverwaltung mündlich beigesügt hat, die Begehren um Zollrückvergütüngen an diejenigen zn weisen , welche durch ihre Raehlässigke.t die Schuld an der Verzögerung der rechtzeitigen Wiederausfuhr der transitirenden Waaren tragen.

Unsere anerkennende Zustimmung hat auch die liberale Behandlung, welche die Zollverwaltung den vorübergehend geflüchteten, massenhasten Waaren nnd sonstigen Gegenständen zu Theil werden liess . ja wir glauben, den über diesen Gegenstand sehr bescheidenen Bericht des ZollDepartements gar wohl noch lobend ergänzen zu dürs...n. Ueberall wo sich dex Krieg unsern Grenzen näherte , flüchteten die Bewohner mit grossen Massen Waaren in die Schweiz, theils mit ^ahrhabe , theils mit industriellen Produkten , theils mit .Lebensmitteln. Die Quantität der aus dem Elsass geflüchteten Banmwollensabrikate war eine ganz enorme , und von der ....Quantität des geflüchteten Weines kann man sich ei.^en Begriff machen, wenn man erfährt, dass ein Einzelner nicht weniger als hundert Wagenladungen Wein in die Schweiz geflüchtet hat.

Alle diese Güter in einem Werthbetrage von gegen 20 Millionen ^ranken

.

^

591

wurden zollfrei und zum grössten Erstaunen der Flüchtenden auch ohn...

die mindeste gebühr oder Vergütung eingelassen. Die Zollverwaltung liess sieh den Zoll für den Fall garantiren . wo die Güter nicht binnen 6 Monaten wieder ans der Schweiz ausgeführt werden sollten, und nahm auch keinen Anstand, auch diese Frist noch auf Verlangen der Eigenthümer zu verlängern. Es verdient diese liberale Handlung der ZollVerwaltung um so grossere Anerkennung , als ihr aus diesem massenhasten Flüchten von Gegenständen nicht nur erhebliche Mühe und Arbeit, fondern auch nicht unbedeutende Kosten erwuchsen. Je nach dem Gange

der Kriegsereignisse drängte sich der Strom der Flüchtigen bald da, bald

dort über unsere Grenzen, und jeweilen wurde dadurch an dem betreffenden Orte eine Verstärkung des ^ollpersonals nöthig. Die Kosten, .welche daraus der Zollverwaltung erwuchsen, belausen sich auf nahezu

10,000 Franken.

Viele der geflüchteten Waaren gehoxten zu den sogenannten partieGütern , die laut Vundesrathsbeschlnss vom 14. August 1867 unter

Sicherstel.lung des Eingangszolles während 6 Monaten mit Geleitscheinen

und unverzollt in der Schweiz bleiben dürfen. Es ist das eine ganz vortreffliche und für den speknlirenden Grosshandel. sehr werthvolle Einrichtung. Um so unangenehmer hat uns die Bemerkung auf Seite 22 des Geschäftsberichtes berührt , welche darauf hindeutet , dass die ZollVerwaltung beabsichtige , um einigen Missbräuchen zu steuern , in Zukunst statt der Verbürgung des Eingangszolles dessen Vaarhinterlage zu verlangen.

Wir hätten ein solches Versahren in dieser .Allgemeinheit nicht billigen konnen. Die Empfangnahme , Ausbewahrung und Wiederzurückerstattung ....on Baarhinterlagen wären für die Zollverwaltung eine viel grössere.

.Last und Mühe gewesen als die Entgegennahme der Verbürgungen der Eingangszolle , und dann hätten sich bei der Zollverwaltung gänzlich nutzlos Gelder angestaut , die dem Betriebskapitale unseres Handels ^ben so nu^los entzogen worden wären.

Auf eine diessallsige Bemerkung hat uns jedoch das Zolldepartement versichert, dass es keineswegs daran denke, im Allgemeinen die Baarhinterlege an die Stelle der Verbürgung zu s.^en. Dagegen kommen einzelne ^älle von systematischem Missbrauehe vor, wo ein Kaufmann Güter konsequent als Bartiegüter behandeln lasse, die von Anfang an zum Verbleiben in der Schweiz bestimmt seien und an deren Wiederaussuhr er nie gedacht habe. Es geschehe das, um den Zoll erst 6 Monate nach der Einfuhr bezahlen zu müssen , und nur von solehen beuten solle die Baarhinterlage ausnahmsweise verlangt werden.

Jn dieser ganz beschränkten Ausdehnung haben wir gegen die beabsichtigte Massregel nichts einzuwenden , glaubten es aber konstatiren zu sollen, dass die Baarhinterlage die Ausnahme und nicht die Re^el sein solle.

BundesbI..t...Jahrg.XXIII. Bd.II.

41

592 Durch das System dex Zollverbürgung für Bartiegütex werden wohl.^

mit dex ^eit die eidgenössischen ...^ederlagshäuser gänzlich entbehrli..^ ge-

macht, und wix beschränken uns daher in Begehung aus diese aus wenige Bemerkungen. Durch die Einführung eines neuen einheitliehen Tariss ist den früheren Klagen über verschiedene Tarife begegnet worden. durch massige Erhohung der ..gebühren , theilweise freilieh auch durch grossere Benu^un^ von Riederlagshäusern in Folge der außerordentlichen Zeiten, stieg dex Ertrag derselben von eirea 14,000 aus 21,000 ^x..; infolge dieses Mehrertrages einerseits und andererseits der Herabse^ung der Miethe für das Riederlagshaus in Basel von 12,000 auf 6000 Franken ist das Defizit nun ein sehr minimes geworden.

Eine anerkennenswexthe und theilweise von Ersol^ begleitete Thätigkeit entwickelte das Handels- und Zolldepartement gegenüber den vo^n den kriegführenden Staaten erlassenen Verboten der Aussuhr von Lebensmitteln. Frankreich gegenüber wurde die freie Aussuhr von Vieh und Lebensmitteln zuerst erlangt. allein später erfolgte ein zweites, noch ein..

Reihe von andern Gegenständen beschlagendes Ausfuhrverbot, das in Beziehung aus die übrigen Gegenstände zwar bald, aber in Beziehung auf Getreide erst zu Ansang dieses Jahres wieder ausgehoben wurde.

Was Deutsehland anbelangt , so zogen Bauern und Würtemberg ihxe Ausfuhrverbote gegenüber der Schweiz sofort aus die von unserer Seite gemachten Vorstellungen wieder zurück, und auch mit Baden einigte man sich naeh Jntervention eines preußischen Bevollmächtigten in einex Weise, welche wir sachlich eine befriedigende nennen können.

^cht ganz so besriedigend steht diese Angelegenheit in rechtlicher Beziehung. Lemma 4 des Art. 1 des Handelsvertrages mit Deutsch-

land vom 13. Mai 18..^ sagt zwar ausdrücklich: ,,die vertragenden ^heil...

werden jedoch während der Dauer des gegenwärtigen Beitrages die Aus.^ fuhr von Getreide, Schlachtvieh und Brennmaterialien gegenseitig nicht aerbieten.^ Allein wir wissen auch , dass nieht unsere Berufung aus diese

Vertragsbestimmung die Aushebuug des Ausfuhrverbotes gegen die^

Schweiz erwirkt hat , sondern dex von unsern Abgeordneten geleistet^ Rachweis , dass die Getreidepreise in der Schweiz höher stehen als in Frankreich, dass also Legeres gar kein Jnteresse daran habe, sieh in der Schweiz zu verproviantiren. Wir wissen wohl , dass^ damals die geeignet^ Zeit nieht war , unser vertragsmäßig gesichertes Recht zu diskutiren und dass man sich mit der tatsächlichen Entsprechung begnügen musste. Aber gut wäre es , wenn man das Vorgefallene nicht vergessen , die Möglichkeit einer Wiederholung im Auge behalten und die erste beste Gelegenheit benu^en würde , üm von Deutsehland die Zus.eherung zu erlangen,

dass es die Bestimmungen des Art. 1 des schwei^erisch^deutschen Handels-

vertanes auch sür Kriegs- und andere Ausnahmszeiten als verbindlieh betrachte.

593 Auch noch nach einer andern Richtung sollte jener Vertrag genau im Auge behalten werden. Die Bestimmungen des Art. 3 desselben, nach welcher gegenseitig keine Durchgangsabgaben bezogen werden sollen, und nach welcher sich die vertragenden Theile in Beziehung auf die

Durchfuhr in jeder Hinsicht die Behandlung der meistbegünstigten Nation zusagen , erlangen nämlich für den nordwestlichen Theil der Schweiz eine besondere Bedeutung durch die erfolgte Annexion des Elsasses an Deutschland.

Es unterliegt nun zwar nicht dem mindesten Zweisel, dass der mit dem .^ouig von Breussen im Ramen des Norddeutschen Bundes und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitgliedern des deutschen Zollund Handelsvereins abgeschlossene Vertrag auch gilt gegenüber denjenigen Theilen Deutsehlands, welche, sei es dem Norddeutschen Bunde, sei es dem deutschen Zoll- und Handelsverein nachträglich noch beitreten oder beigesügt werden. Aber vom formellen Standpunkte aus wäre es immerhin wünschenswerth, wenn im Eingang jenes Vertrages auch das Elsass noch speziell genannt, respective durch einen besondern Akt die Ausdehnung jenes Handelsvertrags auch aus das Elsass und deutsch Lothringen ausdrücklich erklärt würde.

Legeres wäre namentlich auch von Werth in Beziehung auf die admissions temporelles, welche in Frankreich so unerwartet angesochten worden sind und zu so langen, fruchtlosen Verhandlungen geführt haben.

Sobald die Anwendung des Vertrags vom 13. Mai 1869 auch aus das Elsass unbestritten anerkannt ist, so ist auch die Streitfrage betreffend die admissions temporelles durch Art. 5 jenes Vertrags zu Gunsten der Schweiz entschieden.

Wir stellen ein förmliches Vostulat desshalb nicht , weil wir die für thatsächlich entschieden halten, und ^weil wir der vielleicht noch uöthig

sämmtlicheu Bnnkte durch die Annexion des Elsasses an Deutschland

werdenden Bereinigung einiger Förmlichkeiten durch die Ausstellung eines Postulates nicht ein grosseres Gewicht beilegen möchten, als dieselbe wirklich hat. Jmmerhin glaubten wir, den Bundesrath darauf aufmerksam machen zu sollen, dass es vielleicht nöthig sein wird, zur Wahxung unserer vertragsmäßigen Rechte bei geänderten politischen und geo-

graphischen Verhältnissen die nöthigen ...schritte zu thun.

Bei knngen.

diesem Anlasse erlauben wir

uns noch zwei weitexe Bemer-

Wir sind weit davon entfernt, vom Bundesrathe oder vom ZollDepartement zu verlangen, dass sie über den Einflnss der Annexion des Elsasses auf den Handel und die Jndustrie einzelner Theile der Schweiz, sowie über die Massregeln gegenüber von allfälligen, ans den geänderten Verhältnissen entstehenden Uebelständen zu begegnen, heute bereits eine

594 Ansteht haben, und noch weniger, dass sie über dieselben sich heute bereits äussern sollen. Aber wir glauben, der Bundesrath sollte diese Verhältnisse ^en...u in's Auge fassen und darüber sobald es ihm moglich sein und er den Zeitpunkt für angemessen halten wird, Bericht erstatten.

Zweitens aber machen wir darauf aufmerksam, dass die Frage der Handelsverträge einem neuen Stadium entgegengeht. Die Leute, welche dermalen in Frankreich an der Spitze stehen, sind bekannte Gegner der Handelsverträge wie der Handelsfreiheit. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, dass Frankreich seine Handelsverträge sobald es ihm moglich sein wird, kündigen und vermutlich theils seiner Finanzen, theils seiner tief darnieder liegenden Jndustri... wegen zum Schutzzolle zurückkehren wird. Welchen Einslnss diese rückgängige Bewegung Frankreichs auf die übrigen europäischen Staaten und ihre Haltung in Zollangelegenheiten haben wird, muss noch abgewartet werden ; aber immerhin wird es gut sein, wenn der Bundesrath diese Frage im Auge hat und sieh grundsätzlich klar darüber macht, wie er sich einer theilweisen oder ganzlichen Hinneigung der europäischen Staaten gegen das Schutzzollsystem hin zu verhalten gedenkt.

Wir geben im Folgenden noch eine Uebersieht über die bestehenden Handelsverträge zwischen der Schweiz und andern Staaten. Es sind folgende : 1. N o r d a m e r i k a . Beginn 8. November 1855 . Dauer unbestimmt; Kündigungsfrist keine bestimmte.

2. G r o s s b r i t a n n i e n . Beginn 6. März 1856; Dauer 10 Jahre; Kündigungssrift 12 Monate.

3. B e l g i e n . Beginn 6. August 1863; Kündigungsfrist 1 Jahr.

Dauer 10 Jahre;

4.. F r a n k r e i c h . Beginn 1. Juli 1865; Dauer 12 Jahre; Kündigungsfrist 1 Jahr.

5.

J t ali e n.

Beginn 8. Januar

Kündigungsfrist 12 Monate.

1869; Dauer 8 Jahre;

6. O e s t e r r e i c h . Beginn 5. Februar 1869; Dauer 8 Jahre; Kündigungsfrist 12 Monate.

7. D e u t s c h l a n d . Beginn 1. September 1.^69; Dauer 8 Jahre (genauer bis 31. Dezember 1877); Kündigungsfrist 12 Monate.

Wie in Beziehung auf die Riederlagshäufer, fo ist das Zoll^ departement anderen Wünschen und Begehren der eidgenosstschen Räthe nachgekommen. Die früher in den bundesräthlichen Berichten enthaltene finanzielle Schätzung der Einfuhr und Ausfuhr von Lebensmitteln, welche in den letzten Berichten ungerne vermisst wurde, findet steh im

..^

595

diesjährigen Berichte in einer sehr interessanten Tabelle zusammengestellt, deren xegelmässige Fortsetzung das Zolldepartement zugesagt hat.

Die in srühern Berichten gerügte Rettoverzollung im .^orl. franc in Genf hat ausgehört, und es findet jetzt daselbst ebenfalls, wie sonst überall in der Schweiz, die Bruttoverzollung oder eine angemessene Taravergütuna

statt.

Von dem aus Seite 19 des bundesräthlichen Geschäftsberichtes erwähnten umgearbeiteten schweizerischen Zolltarif haben wir keine Einsieht nehmen können, da derselbe sieh während den Sitzungen unserer kommission gerade im Drucke besand. Rach uns gemachten Mittheilungen ist der Unterschied zwischen dem neuen Taris und dent früheren lediglieh ein formeller. Bis jetzt waren alle. diejenigen Gegenstände in der gleichen Zollklasse vereinigt, welche den gleichen Zoll zahlen; in ^uknnst sollen gleichartige Gegenstände, auch wenn sie ganz verschiedene Zölle zahlen, in den Zollkkassen zusammengestellt werden. Ohne uns über einen Zolltarif, den wir nicht zu Gesichte bekommen haben, ein bestimmtes Urtheil zu erlauben, glauben wir doch aus den uns gemachten Mittheilungen schliessen zu können, dass der Bericht des Bundesrathes diese neue Eintheilung mit Recht eine praktischere und Übersichtlichere nennt.

Wichtiger freilich ist die sachliche Aenderung des Zolltarifs, respektipe die Erhöhung der Zölle im Jnteresse der eidg. Finanzen, welche dermalen bei der Zollverwaltung vorberathen wird. Wie man uns

mitgetheilt hat, wird beabsichtigt, von der bisherigen Verzollung nach

dem Gewicht abzugehen und sich der Verzollung nach dem Werthe ^uzuweuden , man hosst dabei , bei einer Verzollung bis aus 5 ^ des Werthes einen Mehrertrag der Zolle von 2-3 Millionen Franken per Jahr ^u erzielen, ohne dadurch zu größeren Ausgaben für den Schutz der Grenzen gegen Schmuggel genothigt zu werden. Wir enthalten uns selbstverständlich jeder Kritik eines noch erst im Entstehen begriffenen Projektes , dagegen erlauben wir uns, den Wunsch auszuspreeheu, es möchten die projektirten Aenderungen, durch welche so viele und so verschiedene Jnteressen berührt werden, jeweilen rechtzeitig der Oesfentliehkeit und dadurch der allgemeinen Besprechung übergeben .verden.

Der Geschäftsbericht des Bundesrathes bemerkt aus seiner dritten

Seite sehr richtig, dass während des Berichtsjahres die Getreidepreise

aus unseren inneren Märkten stets hoher gestanden seien , als aus den deutschen und französischen. Mau kann nun diesen Satz noch dahin ausdehnen, dass die Getreidepreise bei uns in der Regel hoher und zwar verhältnissmässig bedeutend hoher stehen, als bei unsern Rachbarn. Der Bundesrath sieht den Grund dieses Zustande^ in der Abhängigkeit der Schweiz von den Märkten des Auslandes. Der Bundesrath ^ieht aus

diesem Verhältniss den ganz richtigen .^ehluss, es sei die Herabsetzung

596 der Transportkosten für Waaren sowohl aus den schweizerischen als aus den ausländischen Eisenbahnen eine Lebensfrage für unser Land, und es sei sehr zu wünschen, dass die Eisenbahngesellsch..sten sortsahren, die preise für den Waarentran^port so weit als es ihr allgemeines Jnteresse zulasse, zu ermäßigen.

Gerade aber weil wir die Ansichten des Bundesrathes über diesen Gegenstand vollständig theilen, wünschen wir, dass demselben in Zukunft eine bedeutend grossere Aufmerksamkeit geschenkt werde als bisher. Zu dem Ende sollte das Mate.^al sorgfältig gesammelt und von Zeit zu Zeit, etwa alle sünf Jahre, veroffentlicht werden. Wir wünschen daher, der Bundesrath moge, vielleicht am zweckmässigsten durch das statistische Bureau, eine vergleichende Znsammenstellung der Eisenbahntarise sowohl für den Bersonen- als für den Waarentransport anfertigen lassen, und zwar nicht nur sur die schweizerischen, sondern auch für die benachbarten Eisenbahnen. Bei einer solchen erstmaligen Zusammenstellung wären die durch die Eonzessionen gestatteten Ma^imalgebühren, sowie die seit dem Beginne des Betriebes eingetretenen Ermässigungen anzugeben.

Spätere Zusammenstellungen würden dann einfacher aussallen , indem sich jeweilen die folgenden aus die vorhergehenden berusen konnten.

Wir stellen daher folgendes Vostulat: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, eine Uebersi^t der den ,.schweizerisehen und benachbarten Eisenbahnen durch ihre KonZessionen gestatteten Gebühren für den Transport von Reisenden ,,nnd Waaren , sowie der seit dem Beginne des Betriebs ein,,getretenen Tarisänderungen ausfertigen zu lassen.^

V.l.l. ^eschaft^krei^ de^ ^osldepartement^.

^ost.^maltl.^.

Das abgelaufene Verwaltungsjah.r 1870 war in seiner zweiten Halste in Folge des deutseh^ranzosischen Kriegs in seinem normalen

Gange. mannigfach beeinträchtigt. Gleich beim Ausbruch des Kriegs

fanden erhebliche Störungen des postalischen Verkehrs mit den kriegfuhrenden. .....Nachbarländern, dann eine gänzliche Unterbrechung der VerBindungen mit Frankreich ü.b.er Basel und Deutschland. und aus den westschweizerischen Linien, mit Ausnahme derjenigen über Gens , statt,

^

597

.vobei jedoch gänzliche Unterbrechung des Bostverkehrs mit Frankreich für Werthgee.enstände und Messageriesendungen Bla^ griff, und für die Briespostsendungen mehrfache Aenderungen in den .Leitungen stattfinden mussten.

Es zeigten sich daher Vorkommnisse im Bostwesen, . die sonst in gewohnlichen Zeiten nicht einzutreten pflegen und ihrer Besonderheit wegen noch kurz berührt zu werden perdienen.

Da zwischen Frankreich und Deutschland jeder ..^ostverkehr eingestellt war, so bedienten sich die kriegführenden und auch neutrale Staaten der schweizerischen Bosten, wobei jedoch die niedrigsten Tax^en berechnet wurden.

Auch wurde einer^ zahlreichen Klasse von Korrespondenzen VortoBefreiung zugestanden, n. A. denjenigen der Hülsskomites der schwerexischen Wehrmänner, des internationalen Komites der Genserkonpention, für die Korrespondenzen an Kriegsgefangene, die in einem dritten Staate sieh befanden und endlich an die in. der Schweig Jnternirten , wodurch den Rücksichten der Humanität in d^r loyalsten Weise Rechnung getragen worden ist.

Roch besonder^ hervorzuheben ist, dass die schweizerische Vostverwaltung während der Dauer des Krieges die Geldanweisungen für die französischen Kriegsgefangenen zwischen Frankreich und Deutschland permittelte, da die Einrichtung der Geldanweisungen zwischen diesen Ländern nicht bestand.

Aus dem Boftbüreau Basel wurden bis Ende 1870 50,000 Anweisungen aus Frankreich in schweizerisch-deutsche Maudate umgewandelt.

Die bezügliche Abrechnung konnte mit Frankreich wegen der Kriegser^.

oignisse noch nicht abgeschlossen werden, und ebenso erseheint aus gleichen Gründen noeh nicht in der Rechnung von 1870 das Ergebn^ss des.

Eursverkehrs in der ^weiten Hälfte des Verwaltungsjahres.

Diese Verhältnisse ersorderten auch in mehrfacher Beziehung besondere Einrichtungen , welche mit ausnahmsweisen Unkosten verbunden waren.

Zu erwähnen ist noch, dass die durch den Krieg ^ur Wahrung der Neutralität nothweudig gewordene Aufstellung grosserer Truppenkorps die Bostverwaltung ^ur Einrichtung einer ^eldpost veraulasste. Dieselbe hat nach dem Berichte des Generals gute Dienste geleistet und sollen die hiebei gemachten Erfahrungen benu^t werden, um für ähnliche Even^ tualitäten solche ^ldposten militärisch zu orgauisiren.

Unter den erwähnten Umständen war dann allerdings fiskalischer Gewinn nicht zu erzielen, und es konnte um so weniger eine Vermehrung der postalischen Einnahmen erwartet werden, als der Krieg den Bostverkehr

598 im Allgemeinen lahmte und insbesondere auch auf die Fremdenfre.^nen.^ in der zweiten Halste des Sommers einen sehr nachteiligen Einfluß ausübte.

Nichts desto minder ergibt sich für das Verwaltungsjahr 1870 ein immerhin noch ziemlich befriedigendes finanzielles Ergebniss, und ist anderseits keine Uebersehreitung des Büdget im Ganzen eingetreten.

Der Reinertrag des Jahres 1870 beträgt Fr. 365,235 weniger als die jährlich mit .

.

.

Fr. 1,121,325 ,, 1,486,560

an die Kantone zu bezahlende Bostentschädigung. Das Guthaben der Kantone an die Bundeskasse stellt fich mithin aus Fr. 2,109,825. 58 Rp.

Vergleichen wir die finanziellen Ergebnisse des Jahres 1870 mit trag v o n . . . . . . . . Fr. 185,576

denjenigen des Jahres 1869, so ergibt sich sur legeres ein Mehrerallein es ist diess Erneuerung der Fr. 278,913 in Jahr 1869 eine

nur scheinbar, indem die Jnventaraufnahme auf die Einnahmen brachte.

einsache Jnventarzunahme

alle 10 Jahre vorzunehmende.

das Jahr 1869 fiel und Berechnet man auch für das im Rormalbetrag von

Fr. 44,093 und weniger als im Jahr 1870 . . . . , , 49,244 Von 1868 ans 1869 erzeigte sich eine Steigerung der Einnah^ men u m .

.

.

.

.

.

.

. Fr. 255,201 Der Reinertrag der ersten Halste des Jahres 1870 überstieg denjenigen des Vorjahrs um . . . . . Fr. 18l..,000 so dass sieh ohne die eingetretenen Störungen sür das Jahr 1870 sehr wahrscheinlich eine Steigerung von . . .

. . F r . 260,000 ergeben hätte. Es berechtigt also die Entwicklung des Bostwesens beim

so ergibt sieh ein Reinertrag von bioss

.

.

. F r . 1,072,081

Wiedereintritt normaler Verhältnisse zu ganz besriedigenden Erwartungen.

Personal.

Seite 37 des Geschäftsberichtes des Bundesrathes wird das Jnstitut der Bostlehrlinge zur Heranbildung von jungen Leuten beiderlei

Geschlechts sür den Bofidienst erwähnt.

Die Aspiranten auf den Bofidienst werden ^nerst geprüft, um als .Lehrlinge admittirt zu werden und sodann nach bestandener Lehrzeit einer nochmaligen Brüsnng unterworfen und je nach Ergebnis.. patentirt, um theils als Gehülsen, theils als Stellvertreter verwendet zu werden.

Von 73 Aspiranten (worunter 9 Frauenzimmer), wurden im Jahr 1870 64 patentirt. Diese Einrichtung, die übrigens der Ausbildung fähig ist, erseheint als ganz geeignet , um dem Bostdienste mehr als es bisher der Fall war, gnte und zuverlässige Kräfte zuzusühren.

599

G e s c h ä f t s f ü h r u n g und Disziplin.

Seite 39 (a. a. O.) wird erwähnt, dass der Bundesrath aus disziplinaren Gründen Post- und Telegraphenbeamte veranlaßt habe, von sieh aus die Entlassung vom Dienste zu nehmen und respektive andere bloss zu versehen gut gefunden habe.

Wenn auch nicht negirt werden kann, dass ganz besondere gründe obwalten können, ein solches Versahren einzusehlagen und beziehungsweise eine blosse Versetzung eintreten zu lassen, so spricht die Kommission die bestimmte Erwartung aus , dass in der Anwendung mit äusserster Vorsieht versahren werde, und namentlich dann unnachfichtliche Entlassung stattfinde, wenn sich der betretende Beamte in der Kassaführung grobliche Fehler zu Schulden kommen l.iess, wenn auch dadurch der Postkafse keine finanzielle Einbuße erwachsen sein sollte.

Kurswesen.

Man erinnert sich , dass die Räthe im Dezember 1868, im Bestreben, Ersparnisse in der Postverwaltung einzusühren, die Stelle eines

Traininspektors für die Westsehweiz ausgehoben und die diesssälligen

Funktionen dem Knrsinspektor zngetheilt haben.

Es ist einleuchtend, dass der Kursinspektor kaum die zur unmittelbaren Ausübung dieser Aussicht geeignete .Persönlichkeit ist, indem er einesteils schwerlich die hiezu nötigen Sachkenntnisse befitzen wird und indem anderntheils seine übrigen sehr wichtigen .Aufgaben ihn vollauf in Anspruch nehmen. Es ergab sieh denn auch, dass im Jahr 1870 für solche Jnspektionen unter dem Titel ..provisorische Aushülse^ ein Betrag von Fr. 11,760 verausgabt werden musste.

Abgesehen davon , dass also eine direkte Ersparniss durch die Aufhebung jener Stelle kaum erzielt worden ist, so find die Vortheile einer ständigen Jnspektion einleuchtend , da ein sehr namhaster Werth im

Betrag von ^r. 2,006,803. 22 Rp. (ohne das Bekleidungsmaterial)

im Postmaterial liegt, und durch eine gehorige Jnspektion, welche namentlich für einige Gegenden der Westsehweiz ganz besonders wünsehenswerth erscheint, namhaste Summen erspart werden konnen.

Hinsichtlich der Beausfichtignng des Postmatexials in der Eentralschweiz mag es wie früher einstweilen bei der Besorgung desselben durch das Kursbureau verbleiben. Wir glauben daher, es sollte auf Wieder-

einsührung der Stelle eines Trainiuspektors für die Westschweiz Bedacht genommen werden.

Mit Bezug ans das Kurswesen ist dann zu bemerken, dass in Folge der im legten Jahre eingetretenen Futternoth die Postverwaltung genoth^t war, Pofihaltern zur Abwendung von Kündnngen der Poft^

600 führungsverträge Entschädigungszulagen zuzusichern. Es ist nicht zu verkennen, dass die Bostverwaltung zur Vermeidung grössern Schadens zu diesem Mittel ihre Zuflucht nehmen musste ; immerhin mag sie in ahnlichen Fällen möglichst Bedacht daraufnehmen, dass die Bostkasse so .v.^ig als immer möglich zum bezeichneten Zwecke. in Anspruch genommen werde.

Was da.^ Kurs^wesen im Allgemeinen betrifft, so erzeigen die Transportk^sten, wie immer, ein namhastes Blus über den Ertrag d^r Rei-

senden ; ...llein es ist diess nicht anders möglich, da im Kur.^wese.n unmöglieh die fiskalische Rücksicht vorwalten darf, wenn den volkswirth-

sehastliehen Jnteressen des Verkehrs die nöthige Vorsorge gewidmet werden soll. Der Bundesrath hat sieh stetssort von diesem lederen Gesichtspunkte leiten lassen, und auch die Räthe haben im. Wesentlichen

seit jeher diese Anstauungen des Bundesrathes getheilt, wobei jedoch eine sorgfältige Brüfung im Einzelsall vorzunehmen ist, ob nicht die Einbussen der Bostverwaltnng^ zu sehr im Widerspruch mit dex Erheblichkeit der. anderseits zu erzielenden Vortheile stehen.

B o st t a x^ e n.

Die Einführung der Korrespondenzkarten datirt seit Oktober 1870.

Es wäre daher ein abschließendes Urtheil über die Bedeutung dieses

Jnstituts verfrüht, doch ist dasselbe vom Bublikum gut ausgenommen^

worden und befindet sieh in steter Entwicklung. Es sind bis Ende 1870

eirea 70,000 Korrespondenzkarten abgegeben worden. Bekanntlieh lässt die Bostverwaltung die Fraukomarken, Frankoeouverts und Korrespon.^ denzkarten nicht in eigener Regie fertigen, sondern bezieht sie vom eidgenössischen Müuzdirektor um einen fixten Breis . jener ist in der Fabrikation derselben von der Bostverwaltuug unabhängig. Es ist aber einleuchtend, dass die Bostverwaltung ein reehtliehes und finanzielles.

Jnteresse an dieser Fabrikation hat und eine genaue Kontrole derselben.

stattfinden sollte. Eine solche besteht aber nicht. Die Kommission darf voraussehen , es werde der Bundesrath Massregeln besehliessen und ins Werk se^en, wodurch eine wirksame Kontrole dieses Geschäftszweiges ermöglicht wird.

B o r t o s r e i h e i t.

^ Seit dem Uebergauge des Bostweseus an den Bund. besteht die Bortosreiheit der Korrespondenzen für gewisse Kategorien von Beamten und Behorden.

Ansän.glieh bestund sie nur für die Korrespondenzen der Beamten und Behörden unter sich, während sie im Jahr 1862 bei Revision. des Bostta^engesezes, u. A. auch auf die Korrespondenzen v.^.n Beamten und

601 Behorden in Amtssachen mit Brivaten ausgedehnt wurde. Abgesehen ^avon, daß diese Bortosreiheit als ein Brivilegium erscheint, das bei den verschiedenen Organisationen in den Kantonen unbillige Ungleichleiten erzeugt und daher odios ist, und übrigens nur als ein Ueberrest kantonaler Traditionen angesehen werden muss , so hat die Erfahrung gelehrt, dass diese Vortosreiheit ausserordentlichem Missbraueh unterliegt.

Die bezügliche Statistik weist aus, dass in verschiedenen Gegenden der

Schweiz bei übrigens ganz ähnlicher Organisation von Behorden .^e.

...n dem einen Orte die Zahl der amtlichen Korrespondenzen bloss üb.^.

einen Brodent beträgt, an andern dagegen aus 5. 6, 12, 22, ja bis aus 40 Brodent des privaten Briefverkehrs ^reeommandirte Briefe nicht .. onsiderirt) steigt.

Die Kommission würde im Einklang mit den Anschauungen des Bundesrathes keinen .instand nehmen, im Sinne der Aufhebung wenigstens der wesentlichen Beschränkung einen Antrag zu stellen, wenn nicht diese Frage im Zusammeuhang mit ^ der projeetirten Bundesverfassung...xevision stünde, deren Resultate vorerst abzuwarten find.

Wir schließen unseren Bericht bezüglich des Boftwesens mit der Bemerkung, dass die Kommisston Gruud zu haben glaubt, der Verwaltung für ihre unter schwierigen Zeitumständen bewiesene Umsicht und Thätigkeit ihre Anerkennung auszusprechen.

Tele^he^e^altn.^.

Auch in Bezug ans diesen Verwaltungszweig hat der deutsch-sranzosische Krieg storen^ eingewirkt, indem einzelne .^rten der Korrespondenken einseitig starke Vermehrung ergaben , andere beinahe gänzlich fehlten. Uebrigens zeigte sich im Allgemeinen eine ziemlich lebhaste Bewegung, die jedoch keine sichere Grundlage zur Beurtheilung der Eutwicklung dieses Verwaltungszweiges bietet.

Die Einnahmen pro 1870 betragen . Fr. 1,326,818. 29 Rp.

eine Vermehrung von 25,^/e, und die Ausgaben ,, 1,065,651.66 ,, eine Vermehrung von 15,4^ gegenüber dem Vorjahre 1869, wobei jedoch zu bemerken ist, dass die Kosten für neue .Linienbauten im Be-

trag von . . . . . . . Fr. 137,400. 81 Rp.

dem im Jahr 1867 bewilligten außerordentlichen Kredit von ^r. 500,000 .entnommen sind.

Derselbe hatte den Zweck, den Ausbau des Telegraphenne^es mogliehst ^u beschleunigen, was sehr wüns.^henswerth war, da die im Jahr 1868 beschlossene Herabsetzung der Telegraphenta^e aus 50 Rp.

^ine erhebliche Vermehrung der Telegramme und die Herabsetzung der von den Gemeinden für Errichtung von Telegraphenbüre......^ geforderten

602 Geldleistungen um 50 Brozent eine namhafte Vermehrung der Bureau^ erwarten dessen.

Bis Ende 1870 wurden dann an neuen Linien 1727 Kilometer und an neuen Dräthen längs bestehender Linien 2604 Kilometer

erstellt.

Von den Aetivsaldi der Verwaltungsrechnungen von den Jahren 1868--- 1870 wurden auf Abschlag der jenem Kredit enthobenen Summe

(Fr. 476,906. 43 Rp.) Rückzahlungen gemacht, so dass die der eidgenossischen Kasse auf den 31. Dezember 1870 schuldige Summe nur

noch Fr. 14,137. 93 Rp. beträgt.

Totaleinnahme von 1852 bis 1.^70 beträgt Fr. 11,155,429. 84 Rp.

Totalausgabe ,, ,, ,, ,, ,, ,, 10,878,872. 35 ,, Aktivsaldo Fr. 276,557. 49 Rp.

Wir perweisen übrigens auf den Geschästsberieht des Bundesrathes und entheben demselben nur ein Moment, das genauer ins Auge gefasst zu werden ^verdient. Die Verwaltung betont die vielen Störungen,

welche dureh die statistische Erhebung derselben pro 1870 konstatirt

worden sind und erblickt das ungünstige Resultat in der ungenügenden Ueberwachnng der Linien.

Es steht weder den Jnspektoren, noch der Verwaltung ein personal

zu Gebote, auf welches bezüglich der Beaussichtigung der Linien ein gehöriger Verlass wäre.

Weder über die Bahnangestellten noch über das Strassenpersonal, welches im ^alle vorgekommener Störungen zur Wiederherstellung und Ausbesserung der Linien verwendet wird, kann in geeigneter Weise und rechtzeitig versügt werden, und es geht ihnen ost die erforderliche Sachkenntniss ab.

Um diesem Uebelstande abzuhelfen, regt die. Verwaltung die Ein...

führung von sogenannten Linienaussehern für das gesammte Telegraphenne^ an. Seit dem Jahr 1869 wurde versuchsweise die Ueberwachung und der Unterhalt einiger Linien in einer Länge von 465,9 Kilometern aeeordweise oder im Taglohn an geübte Arbeiter übergeben, und es wird das Ergebnis.. als ein günstiges bezeichnet. Die Kommission will dem weitern Vorgehen der Verwaltung in dieser Richtung nicht gerade eine Schranke Riehen, erwartet aber für den nächsten Bericht eine genauere Darlegung des einzuschlagenden ^stems und namentlich auch eine approximative Berechnung der Kosten, welche mit einer weitern Ausdehnung desselben auf das gesammte Ne^ oder wenigstens aus die Häuptlingen verbunden wären.

R.och ist zu bemerken, dass in einzelnen Rubriken die Büdgetansäl^ namhast überschritten, allein dessen ungeachtet die Gesamtausgabe um

603 Fr. 16,348. 34 unter den bewilligten Krediten geblieben .st. Aus welchen ..Gründen diese Ueberschreitungen stattgefunden haben, ergibt sich aus dem Berichte des Bundesrathes über die dadurch nothwendig ^e-

wordenen ^achtragskredite. (Bundesblatt 1870, ..ll, 1041---1045.^

^. ^eschastssuhrung des Bundesgerich^es.

Der Bericht des Bundesgerichtes über seine Amtstätigkeit während des Jahres 1870 gibt uns zu keinen Bemerkungen Veranlassung ; wesshalb wir Jhnen beantragen, der Geschästssührung des Bundesgerichts vom Jahr 1870 die Genehmigung zu ertheilen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer Hochachtung.

vollkommenen

B e r n , den 6. Juni 1871.

Die Mitglieder der Kommission:

..^uz^ erger.

^afl^ch.

uu^er^uhler.

lein.

.^w.

..^e^mer.

^erret.

lautier.

.^on ^rr.

...^e^^e.^nold.

t Herr F e e r - H e x z o g war .mi^ton beizuwohnen.

verhindert, den Si.^ungen der .^om-

604

^s^n^^n^ der

Antrage der Kommission.

A. ^chiift^hruna, ...^ Bund^ratl^.

^otitisch^ ^.^rtem.^nt.

1. Der Bundesrath ist eingeladen, seinem jährlichen Rechenschaftsbericht an die Bundesversammlung eine wesentlich einfachere und kürzere Fassung zu geben und sieh in seinen, die Geschäftsführung des Be-

xichtsjahres beschlagenden Mittheilungen auf das Hauptsächlichste und Rothwendige zu beschränken.

^e.^rtement .^ Innern.

2. Der Bundesrath wird eingeladen, bei seinen Sperrmassregeln wegen Viehseuchen die Bedürfnisse des Grenzverkehrs und die Wünsche des Handels und der Jndustrie, so weit es mit der Sicherheit der Ackerbau und ^iehzu.l.t treibenden Bevolkernug verträglich ist, zu be-

xücksichtigen.

^l.i.^rd^rt.^nent.

3. Der Bundesrath wird eingeladen, die Frage zu prüsen, ^ob es nicht angemessen wäre, ein besonderes Korps von Bedienten sür die berittenen Ossifere zu bilden.

4. Der Br.^desrath wird eingeladen, der Bundesversammlung mit möglichster Beförderung den Entwurf eines Gesetzes betretend die schweizerischen Mil.itärpenfionen vorzulegen.

.^. Der Bundesrath wird eingeladen : 1) mit möglichster Beförderung ^u untersuchen, ob nicht Kommissaxiatsinftruktoren ernannt werden sollten, wie dies dureh Art. 74

des Militärgesetzes vom ..... Mai 1850 vorgesehen ist;

2) die in der Gesammtheit des Kommissariatsdienstes zu treffenden Abänderungen einer Vrüsnng zu unterwerfen.

605 ^

6. Der Bundesrath werd eingeladen, zu prüfen, ob es nicht zur Vermeidung von Störungen in der Militärverwaltung bei aussexordentWichen Truppenausgeboten angemessen wäre, die der Armee. angehörenden Beamten in den Bureau^ zu belassen und dieselben in ihrer militärischen Stellung und nicht in ihren administrativen Funktionen zu ersehen.

^in^nzdep^rtement.

7. Der Bundesrath ist eingeladen, das Reglement vom 31. Dezember 1861 in einer Weise zu revidiren und zu ergänzen, welche eine genauere und vollständigere Kontrole ermöglicht, und dabei den Bemerkungen, die von dex Ex^erten^ und der Geschästsberichtskommission vorgebracht worden sind, Rechnung zu tragen.

^nd...^ un^ ^o^^rtement.

8. Der Bundesrath wird eingeladen, eine Uebersicht der den schweizerischen und benachbarten Eisenbahnen durch ihre Konzessionen gestatteten Gebühren sür den Transport von Weisenden nnd Waaren, sowie der seit dem Beginne des Betriebs eingetretenen Tarisänderungen ausfertigen zu lassen.

9. Jm Uebrigen wird der Geschäftsführung des Bundesrathes und der Staatsreehnung vom Jahr 1870 die Genehmigung ertheilt.

.^..

10.

^chaft^nhrnn.^ de^ ^und^^erichte^.

Die Gesehästssührung des Bundes^erichtes vom Jahr 1^70

.wird genehmigt.

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Bericht des Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts im Jahre 1870, sowie über die Staatsrechnung desselben Jahres.

(Vom 6. Juni 1871.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1871

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.06.1871

Date Data Seite

543-605

Page Pagina Ref. No

10 006 896

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