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Botschaft des

..

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die eidgenössische Volkszählung vom 1. Dezember 1870.

(Vom 12. Juli 1871.)

Tit. l Nach dem Bundesgesetz vom 3. Februar 1860 soll alle zehn Jahre eine allgemeine schweizerische Volkszählung im Monat Dezember vorgenommen werden. Den nähern Zeitpunkt und die Dauer bestimmt der Bundesrath, sowie derselbe auch das Schema jedesmal sestzusezen hat.

Der Bundesrath hatte den Zeitpunkt der kraft dieses Gesezes im

Jahre 1870 fälligen Volkszählung auf den 1. Dezember und die

Dauer auf einen Tag festgefezt, und zwar ans ahnlichen Gründen, aus welchen die Zahlung von 1860 am 10. Dezember und ebensalls an einem Tage vorgenommen worden war. Das eidgenössische statistische .Bureau hatte zwar übereinstimmend mit den Wünschen des internationalen statistischen Kongresses, der schweizerischen statistischen Gesellschaft und der Lebensversieherungsteehniker den 3t. Dezember als Zahltag vorgeschlagen, weil zu vermuthen war, dass an diesem Tage am wenigsten Personen auf der Reise seien, und weil der Zeitpunkt mit der Aufzeichnung der Geburten und Sterbesälle korrespondirt , welche unt dem Kalenderjahr abschließt und das notwendige Material zur Ergänzung der .Bepolkerungsstatiftik namentlich hinsichtlich der Schäzung

103.^ der Aenderung der Volkszahl in den Jahren zwischen den allgemeinen Volkszählungen , sowie znr Berechnung der Mortalität bietet. Obgleich eine vom eidg. Departement des Jnnern aus den 25. und 26. April 1870 einberufene Konserenz von Sachverständigen aus verschiedenen Kantonen, welche die auch ^en Kantousregierun^en mitgetheilten Organisationsvorsehlage des eidg. statistischen Bureaus begutachtete, jenem Antrage beistimmte,^ so konnte sich der Bundesrath von der Richtigkeit der ersteren Annahme nicht überzeugen, zumal schon beim ersten Zeitungsgerücht über die. Beschlüsse der Konferenz von Seite mehrerer Kantonsregierungen Broteste gegen diesen ^Tag einliefen. Der in zweiter Linie genannte Zwek konnte auch erreicht werden, wenn man statt früher den l0. den 1. Dezember wählte, weil die Geburten und Sterbesälle auch nach Monaten ausgezeichnet und publizirt werden, die Gesammtzahl eines mit dem 1. Dezember schl.essendeu Jahres also leicht aus zwei Jahrgängen zusammengestellt werden kann.

Der Bundesrath sezte die Aussührung der Zählung wieder auf einen Tag fest, weil, nach den allenthalben gemachten und vom internationalen statistischen Kongreß konstatirten Ersahrungen die ohnedies in sortwährendem Flnss befindliche Bevölkerung somit dem geringsten Spielraum von Jrrtl.^ümern festgestellt werden tann.

Jn Begehung auf das Schema^ dessen Festsezuug dem Bundesxath dureh das genannte Gesez übertragen ist, sah sich derselbe ver^ anlaßt, insolge der bei der Zählung von 1860 in der ^ehweiz und seitdem auch in andern Ländern gemachten Erfahrungen eine Anzahl von Aenderungen gegen dasjenige von 1860 vorzunehmen.

Jn der Volkszählung pon 1860 waren sämmtliche Kategorien, nach welchen man in verschiedenen Staaten die Bevolkerungszahl zu ermitteln pflegt, berüksichtigt , nämlich nach der Ortsanwesenheit am Tage der Zählung, nach dem Wohnsiz, dem Geschlecht, dem ^amilienstand, dem Geburtsort, der Konsession, dem Beruf und überdies nach den Heimatsverhältnissen.

Als Hauptbevölkerungszahl, aus welcher die Ziffer der so eben genannten Rubriken zu berechnen ist, war 1860 die W o h n b e v ö l k e r u n g , d. h. die am Zahlungsort am Tag der Zählung w o h n e n d e n anwesenden , sowie die v o r ü b e r g e h e n d a b w e s e n d e n Bersonen mit Ausschluß der Durchreisenden, zur Basis genommen worden.
Der Bundesrath hat sieh bewogen gesunden, von jezt an ^die f a k t i sche B e v o l k e x u n g , d. h. die am Tag der .Zählung am Zählungsorte Anwesenden (mit Ausschluß der vorübergehend Abwesenden und mit Einschluß der Durchreisenden) zur Basis der Berechnung

1040 jen.^ Unterabteilungen, mit andern Worten als statistisch amt^ li^... Zahl festzusezen, und ^war aus folgenden Bünden : Jn fast allen .^andern, wo regelmäßige Volkszählungen stattfinden, ist die Erfahrung gemacht worden, dass unter sämmtliehen Kategorien, welche erhoben werden, oie f a k t i s c h e B e v ö l k e r u n g ..m sichersten ermittelt zu werden pflegt, während .bei Erhebung der Wohnbevölkerung, welche bisher in den meisten deutschen Staaten. in Oesterreich und der Schweiz vorgenommen wurde, sowie bei Aufnahme dex ansässigen Bevölkerung, welche in Frankreich, oder bei Ermittlung der rechtlichen oder heimatsberechtigten Bevölkerung, welche in Schweden und Norwegen, wie endlieh, mit Ausnahme der im Au^ lande dauernd Niedergelassenen, in Bremen und Lübeck erhoben wird, stet....

mehr oder weniger Auslassungen und Doppelzähiungen vorkommen. Auf dem internationalen statistischen Kongreß wurde daher schon seit einer Reihe von Jahren empfohlen, die faktische ..Bevölkerung zur Basis zu nehmen, und bereits waren Belgien, Dänemark, Griechenland, Grossbritannien, die R^eder^ lande, Jtalien, Portugal, Spanien, das Königreich Sachsen, Baden, Hessen, Sachsen ^ Meiningen , Sachsen ^Koburg^Gotha und Sachsen^ Altenburg zu dieser Zahlungsart übergegangen , während schon vor dem Kriege von 1870 fü.^ die ^ollvereinszählung in dieser Hin.^ sicht dieselbe Zahlungsart im Vorschlag war, als sie bei un....

durchgeführt wurde. Auf diese Weise werden bald sämmtliehe Staaten von Europa nur gleichartig gebildete Bevölkerungszahlen besten und die vergleichende Statistik . ...ine nicht unerhebliche Ouelle von Jrrthümern beseitigt sehen. Wir hatten aber auch noch eine spezielle Ux^

fache, die faktische Bevölkerung zur amtlieh statistischen Vol^ahl zu

erheben. Jm Jahr 1860 waren zwar auch ^ie Elemente znr Er.^ mittelnng der faktischen Bevölkerung, d. h. die Durchreisenden neben den vorübergehend Abwesenden erhoben, aber die öfteren nur be^irks^ weise publizirt und nicht der Klassierung der Bevölkerung nach Alter, Familienstand u. s. w. zu Grunde gelegt worden. Nachdem 12,47^ vorübergehend Abwesende in Hessin gestrichen und nur 972 geblieben waren, überstieg die Zahl der vorübergehend Abwesenden (12,460) die der Durehreisenden (9,136) in der Schweiz immer noch um 3,324.

Da die von ihrem Wohnort am Zählungstag vorübergehend Abwesenden in einer anderen Gemeinde Durehreisende sein müssen, so s.^llt^n sieh beide Zahlen deken, bi^ anf die Zahl derjenigen vorübergehend Abwesenden, welche sich im Ausland befinden. Da diese wieder von der Ziffer derjenigen Ausländer, welche (wie die ..usländis.hen ^.^ schäftsreisenden) die Schweiz im Winter zu bereisen pflegen, mehr oder weniger kompensirt werden mag, so war anzunehmen, dass die Mehr^l^l jener 3324 von Doppel^ählungen herrührte.

Wie bereits die Botschaft des Bundesrathe vom 16. Juli 1.^62 hervorgehoben hat, gab dazu der Schlusss..z des ^ 1 der Vollziehun^^ve^

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....r.dnung von 1860 Anlass, wonach ...usse.r den Anwesenden alle vorüber^hend Abwesenden gezählt werden sollten, welche ihren ordentlichen Wohn^ i.. der ,,Schweiz^ hatten. Man hätte sagen sollen: ,,die ihren oxdentlichen Wohnsiz am Z a h l u n g s o r t ^ haben. denn nach dem Wortlaute der Bestimmung konnten ..uch Solche eingetragen werden, welche ihren bisherigen Wohnort vor dem Zählungstag in der Absicht verlassen .hatten, sieh in einer andern gemeinde der Schweig gesezlichen Wohnstz zu nehmen und diese Absteht bereits aufgeführt hatten, ohne dass man tn der gemeinde des bisherigen Wohnorts, d. h. in der Zählungs^emeiude etwas davon wusste. Gerade dieser Umstand, dass viele Personen steh außerhalb ihres alten Wohnortes entweder dauernd niederlassen oder ihren Haupterwexb suchen , ohne davon ..m alten Wohnort Meldung zu machen, hatte die Bestimmung veranlasst, dass Handwerksgesellen auf der Wanderschaft, Zo^l.nge, Studenten, Jrre, Kranke, gefangene, welche auswärts, in Pensionen, auf Hochschulen, in Anstalten oder Gesängnissen untergebracht sind, nieht als vorübergehend Abwesende betrachtet werden sollen. Unter die erstere Kategorie musste man analog auch andere Arbeiter rechnen, welche t.en grosseren Theil des Jahres ausserhalb ihres alten Wohnortes oder ihres Heimatortes zubringen.

Jn Hessin und Graubünden hatte man den Wohnort zuweilen mit der Heimat verwechselt und Personen als v o r ü b e r g e h e n d abwesend bezeichnet, welche bereits v i e l e J a h r e abwesend waren.

Jn vielen Fällen konnte das eidg. statistische Bureau den positiven Beweis der Doppelzählung führen. Daher die obengenannte starke Reduktion in Folge einer Reklamation des eidg. Departements des Jnnern. Die Beurtheilung der Frage, wie weit die Zeitdauer der Abwesenheit dabei zu berüksiehtigen sei, war der Regierung von Hessin anheimgegeben worden, schon unmittelbar daraus hielt man es gegenüber Graubünden für zwe^mässig, ein Maximum der Abwesenheit bis zu sechs Monaten vorzuschlagen, so dass nur diejenigen verzeichnet wurden, welche wenigstens sechs Monate des lezten Jahres an ihrem gewohnliehen Wohnort zugebracht hatten. Es wurden in Folge dessen 246 Personen gestrichen. Die Einsieht des Materials musste allerdings die Ueberzeugung ausdrängen, dass man ohne eine Fristbeftimmung, welche sehliesslich alle Zweisel durch
h au t und durch die eine ^leiehmässige Behandlung des Materials aus sämmtlichen Kantonen moglich wird, nieht durchkommen würde. Da man in den Zählungssormularen aber unmöglich fragen kann, welchen Theit des Jahres der Ablesende am Wohnort zugebracht hat, weil. man in vielen Fällen keine oder keine richtige Antwort erhalten würde, so muss man entweder den Zeitpunkt, seit wann, oder die Zeitdauer, während welcher der Betresfende abwesend war, in den Haushaltungslisten angeben lassen und dann Bestimmen, bis zu welcher Zeitdauer der Abwesende noch am bisherigen

.^undesbla^. ...^r^. XXII1. Bd. I...

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1042 Wohnort eingezeichnet werden darf, oder man muss schon in den ^hlungs...

Anweisungen bestimmen, dass Solche, die eine bestimmte Zeit abwesend, nicht mehr (als vorübergehend Abwesende) ausgeführt wenden sollen.

Jm lezteren Falle ist nicht zu übersehen, dass der am ^ählungstag von Deinem Wohnort v o r ü b e r g e h e n d Abwesende noch lange entfernt sein, ja noch ganz wegbleiben kann , indem er in einer andern Gemeinde Wohnsiz ergreist. Wollte man den Spielraum der zulässigen A.bwesen-

heit bis aus die geringere Halste des Jahres, d. h. bis aus sechs Mo-

nate weniger einen Tag oder 182 Tage feststen, so würde man in den meisten fällen , wo die Abwesenheit sieh der Erfüllung des sechsten Monats nähert, den beabsichtigten Zwek nicht erreichen, denn die am Zählungstag vom Wohnorte sechs Monate weniger einen Tag Abwesenden werben sicher naeh dem Zählungstag noch länger ausbleiben.

Man müsste also, um der Wahrheit sich zu nähern, eine kürzere Frist ansehen.

Gesezt auch, der Zwek, Alle, welche mehr als die Halste des Jahres abwesend waren, auszusehliessen, würde dadurch erreicht, so ist d.ese Annahme an sich schon eine willkürliche, denn die Gründe der Niederlassung hängen nicht von der Zeiteintheilung des Jahres oder der Jahreszeiten ab. Diejenigen Versonen, in Betreff deren dies doch der Fall wäre, wie die Bauhandwerker , befinden sich gerade im Winter zu Hause ; andere Handwerker, welche besonders im Winter auswärts Arbeit suchen, find Anfangs Dezember, wenn die Volkszählungen stattfinden , noch nicht drei Monate abwesend. Man wird desshalb fixerer gehen, irgend einen ^esezliehen Anhaltspunkt für die Festsezung der Frist, während welcher man noch als vorübergehend abwesend gilt, zu suchen. Dies...

^esezliche Basis liegt einfach in den Gesezen über das Niederlassung-

und .^lnfenthaltswesen der Kantone. Jn diesen Gesezen beträgt das Maximum der Zeit, nach welcher eine in einer Gemeinde eine.^ .^..antons angekommene Verson gehalten ist, die Ausenthaltsbewilligu.^, beziehungsweise die Riederlassnngsgenehmigung nachzusuchen, z w e i Mon a t e . Eine Frist von d r e i Monaten würde also von diesem .^tandpunkte aus allen billigen Rüksiehten entsprechen.

Konse^uenterweise konnten dann di... Durchreifenden auch nicht lanate...

als drei Monate als solche gelten.

Von solchen Motiven geleitet, hatte das eidg. statistische Bureau, in der Absieht, die Ursache der Doppelzählungen an ihren beiden Hauptpurzeln ...Anschneiden, in den Organisationsvorschlägen für die. GebrauchsAnweisung der Haushaltnngslisten folgende Erklärung vorgeschlagen : ,,Es sollen als vorübergehend Abwesende nur Solehe eingezeichnet werden, wetehe bis zn ihrer Abreise vom Zahlungsort daselbst ihren gesezmassigen Wohnstz als Bürger, Niedergelassene oder Aufenthalter gehabt, und no.^ ni.^t ^esezmässigen Wohnsiz in derselben Eigensehast in eine.t.

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andern Gemeinde erwarben haben, auch nicht mehr als drei Monat...

.oom Zählungsorte abwesend sind.^ ^ Die Konferenz erklärte sich indessen für den erstehen, auch von.

internationalen statistischen Kongreß in Florenz empfohlenen Weg --^ der Angabe der Z e i t , zu welcher der A u f e n t h a l t und die . ^ b w e s e n h ei t b e g o n n e n haben, wobei der spätern Festfezung einer Ma^ malfrist für die Durchreisenden und vorübergehend Abwesenden nichts im Wege stand , da das Material sodann verschiedene Berechnungen er-

moglicht. Es wurde von der Speeifikation des A u f e n t h a l t s vo.^

bleibend Niedergelassenen und Aufenthaltern, wie sie 1860 stattgesunde...

hatte, desshalb abgesehen, weil die ..^esezgebung in den Kantonen zu verschieden ist. Wir haben diesen Vorschlag, unter Vorbehalt der Fest^ stellun^ des genannten Termins adoptirt.

Jn Hinsicht auf die formelle Einrichtung der Bevolkerungsansnahm...

haben wir keine ..tenderung eintreten lassen , da stch sowohl die Er-

hebung durch Haushaltnngslisten , wie die Einrichtung , dass dieselben

dem Kanton verblieben , während ^ nur eine Abschrift der ZählungsBeamten an das eidgenossische statistische Bureau gesehikt wurde, vollkommen bewährt hatte. Es war die Frage ausgeworfen, ob wir nicht zugleich mit den im Zollverein aufgetauchten Vorschlägen die Haushaltnngslisten mit der Methode der Z ä h l k a r t e n oder ^ e rs o n en l i st e n vertauschen sollten. Diese Jndividualangaben aus besonderen Zählkarten für jede einzelne Verson , welche aus einigenstatistischenBurea^ i..

Deutschland eingeführt sind, gewähren nämlich viel sicherere Resultat...

und bei vielseitigen Zusammenstellungen sämmtlicher Rubriken naeh allen Gesichtspunkten auch eine grosse Zeitexsparniss. Jede Karte enthält so weit erforderlich alte Rubriken der Haushaltungszettei. Das männliehe und weibliche Geschlecht kann dabei dnreh verschiedene Farbe de.^ Rapiers ausgezeichnet werden. Bei jeder Rubrik werden dann die Karten in

.Beziehung aus dieselbe sortirt und gezählt. Bei der Ermittelung des Alters

und der Berufsarten namentlich gewährt ....iese Manipulation eine bedeutende Arbeitsersparniss undgrossere Sicherheit des Ergebnisses. Allein die Voraus-

^ezung ist dabei, dass die Karten richtig ausgefüllt und vollzählig abgeliefert werden. Diese Methode ist also nur in einem Lande anwendbar, wo ein...

.oft bewährte Zählungsprax^is sich eingebürgert hat und die vollkommenst..

Volksschulbildung besteht. Obgleich in legerer Hinsicht in der Schweig kein Bedenken obwalten würde. io musste man für dieses Mal doe.l^ zogern , die Reue^n^ ^u a^opt.ren . we.t erst bei der Volkszählung von 1860 die Haushaltungslisten eingeführt, ^a im Kanton Glaru.^ nicht einmal zur Anwendung gekommen waren, und weil man fürchten musste. die Organisation der Volkszählung in weiteren Kreisen zu .^iskreditiren, wenn man die eben erst ein^esehlagene Bahn sofort wied......

verliesse. Bei unseren nur all... 10 Jahre sich wiederholenden .^ähluna^en

1044 ist man genothigt, mit Experimenten vorsichtiger zu sein als in Deutsch^ land, wo jezt noch die Volkszählungen alle drei Jahre wiederholt werden und auch die Abänderungsvorschläge nicht längere ^wischen...änme als fünf Jahre verlangen.

Bis zur nächsten eidgeuossischen Volkszählung werden die Erfahrungen des Zollvereins vorliegen, wenn, .wie es wahrscheinlich ist, ein Versuch mit der Methode der Zählkarten dort gemacht werden wird.

Hinsichtlich der Eintheilung der Gemeinden haben wir.. einem Wunsche des eidgenosstschen Militärdeparements bezw. des Stabs..

Bureaus entsprechend , um Material zur Vervollkommnung des schweiArischen Atlasses zu erhalten angeordnet, daß die Einwohnerzahl nicht .bloss nach politischen ..gemeinden, sondern auch nach einzelnen belohnten Ortschaften ,. Weilern, vereinzelten Hosen und Landsizen , sowie nach Quartieren und Strassen summ.rt werden sollte. Zur Unterstü^.ng des Antrages hatte das Stabsbureau angeführt: ,,Die Ortschaften feien jedenfalls der wichtigste Gegenstand der topographischen Karte ; ^.nit den topographischen .Ausnahmen seien jedoch keinerlei statistische Erhebungen gemacht worden und die Folge davon die, dass man nur eine unvoll-

ständige Kenntniss über die Ortschaften besize , bis auch die bezüglichen

statistischen Erhebungen gemacht werden. Von den sämmtlichen Ort.^ Rasten mangle die Kenntnis.. derjenigen Bedeutung, die sich naeh der Zahl ihrer Bewohner bemesse, denn in den Tabellen der Volkszählung fehlen alle Ortschaften, die nicht Hauptsiz der politischen Gemeinden ^eien .^ ,,Aus der topographischen Karte lasse sich nicht entnehmen, ob eine Ortschaft einige hundert Einwohner, oder weniger, oder gar keine enthalte, wie legeres häufig im Gebirge vorkomme. Für die Vervollkommnung der Karte fehle auch eine Kontrolle, ob einzelne Häuser Gruppen, oder an anderen Orten bloss deren Ramen fehlen und ob die ...on den Jngenleuren adoptirte Nomenklatur die richtige sei. Auch an eine Feststellung der Orthographie der Ortsnamen konne nieht gegangen werden, bis eine offizielle Sammlung der am Orte selbst gebräuchlichen Schreibart stattgefunden habe. Unterdessen herrsche die grösste Ver^ sehiedenheit und man suehe vergebens nach einer Autorität.^ Unsere Anordnung ist nicht ohne Anfechtung geblieben, da einzelne Kantone die namentliche Angabe der vereinzelten Hofe und Landhäuser für zu weitgehend hielten , und die Regierung des Kantons Luzern durch einen besonderen Bevollmächtigen Vorstellungen machen liess , weil die meisten Ortschaften in jenem Kanton aus vereinzelten Hosen bestehen.

Aus den ausdrüklichen Wunseh des Militärdepartements blieb es indessen bei der genannten Anordnung. Wir konnen unserer Darstellung hier bereits voraussehiken , dass das so gewonnene Material von 1870 sämmtliche Angaben enthält , aus Grund welcher , vorbehält^ der

Ergänzung weniger Luken , ein vollständiges t .. p. o g r a p h i sche s

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W ^ x t e x b u c h der Schweiz erstellt werden könnte.

Die Bublikation des eidgenossischen statistischen Bureaus dagegen , welche di...

speziellen Zweke der Staatswirthsehast und Verwaltung im Auge zu.

^ehalten hat, könnte nicht bis aus die Unterabtheilungen dex Gemeinde^ und die vereinzelten Hose sich erstreken, weil sie wegen dex grossen Zahl dex zu machenden Eintheilungen der Bevölkerungszahl nach Familienstand, Heimat, Konsession, Alter, Beruf. u. s. m. nuzlos zu einen.

ungeheuren U.nsang anschwellen würde. Ein solches Unternehmen müsst.^ demnach Gegenstand einer besonderen Bearbeitung werden.

Wenn dem auch von andere.. Seite ausgesprochenen Wunsche, da^ die kleinste Ortseinheit dex Zählung zu Grunde gelegt werden möchte, ^ bei dex Aufnahme also in der That Rechnung getragen worden ist, so kann süx die Publikation selbst doch mit wenigen Ausnahmen nur di.^

den vollständigen, selbstständigen Gemeinde . Organismus darstellend^

politische oder Einwohner ..Gemeinde zur Grundlage genommen werden,

welche auch allgemein als amtliches Organ gilt.

Obgleich von dem Grundsaze ausgegangen wurde, an der Einxichtung dex Volkszählung so wenig als möglich gegen 1860 zn ändern, so liessen wir uns doch bestimmen , nach dem Vorgang anderer ReVierungen die unbewohnten Wohnhäuser und statt der bloss bewohnten die b e w o h n b a r e n Räumlichkeiten der Häuser aufnehmen, da es süx

volkswirtschaftliche und militärische Gesichtspunkte von Jnteresse ist, zu

erfahren , in welcher Weise das Wohnungsbedürsniss besriedigt werden kann.

Mit Rükstcht aus sanitarie Untersuchungen haben wir diesmal neben der .^rdnungsnummer der Häuser, auch die wirtliehe Hausnummer, soweit eine solehe vorhanden, ausnehmen lassen.

Jm Jahre 1860 war der Begriff der H a u s h a l t u n g e n soweit genommen worden, dass auch sämmtliehe Personen, welche moblirt^ ^immex bewohnten, als Haushaltungen ausgesagt wurden . wir haben

diesen Begriff für 1870 enger gestellt, so dass solche sog. Eham^re-

garnisten den Haushaltungen zufielen, bei welchen sie wohnen.

Auf den Wunsch der Konferenz genehmsten wir, dass znr Rubrik des Geburtsjahres auch die Frage nach dem Geburtstage in das ^ormular mit ausgenommen wurde.

Unter dem Familienstand u..aren bei der Zählung von 1860 die G e s c h i e d e n e n , richterlich von .^isch und Bett Getrennten, sowie die nur aus ökonomischen Gründen g e t r e n n t l e b e n d e n E h e g a t t e n in eine Rubrik zusammengeworfen worden. Man hatte dadurch 41,274 solche ..Personen erhalten, welche im Ausland sehleehtweg als Geschieden^ .betrachtet wurden und ungünstige Voruxtheile gegen die ^chwei^ exwetten.

Wir haben desshalb beide Kategorien süx 1870 getrennt.

1046 Den früher aufgeführten ...^burtsoxt hal^n wir gestrigen, da

... bei der Frage des Bürgerrechts in der Schweiz keine Rolle spielt ^nd durch die Ausnahme der Heimat der Zwek, die Beweglichkeit d.^ Bevölkerung zu ermitteln, viel sicherer erreicht wird.

Bei dieser Frage der H e i m a t haben wir , um eine ^enauex^ ..^rusung der Angaben möglich zu machen, nach dem Vorschlag der .^onfexenz, die namentliche Einzeichnung der Heimatgemeinde verfügt. Auf den besonderen Wunsch der österreichischen Regierung ordneten wir die ge...rennte Ausführung der m Ungarn und in Oesterxeich Heimatberechtigten an.

Jn Begehung ans die Angabe der K on sessi o n ist ernstli^ in Ex^ägung gezogen worden, ob die Frage nicht allgemein gestellt werden ^olle, damit Jeder seine Konsession namentlich einzeichne. Eine Autorität ..n Volkszählungsangelegenheiten des Zollvereins gab aus eine bezüa^ ..iche Anfrage über die dortigen Ersahrungen zur Antwort: ,,Die spezielle Vorschrift der Angaben über das Religionsbekenntniss habe im Zollverein ^o viele Reklamationen veranlagt, dass man sie ausgeben musste. Bei den lezten Zählungen schrieben die Familienhäupter ohne Bedenken :

lutherisch, Unirt, christ-katholisch. deutsch.^katholisch, anglikanisch. evan-

^elisch, protestantisch, ohne, u. s. w. und man gruppirt naeh Be^ieben.^ .Troz dieser Ansmnnterung haben wir uns entschlossen, an der 1860 angewendeten Rnbrizirnng nichts zu ändern und bezüglich der vierten Rubrik die in der Publikation der Zählung von 1860 vorgenommene Redaktionsänderung ,.Jsraeliten und andere Richtchristen^ ebensalls beiAnbehalten. Mit wenigen Ausnahmen werden dadurch die Religions.bekenner ermittelt, wie sie sieh naeh den Fundamentalgrnndsä^en und ^em Ritus abscheiden. Die Zal..l der ..^ektirer ist nieht so gross, daß sie jezt schon speziell und auch von den etwa vorkommenden ^ekennern der griechischen Konsession unterschieden werden müssten . Anhänger nichtchristlicher Religionen wird es ansser den Jnden kaum geben. Ein .wesentlicher Grund, die srühere Eintheilung unverändert zu lassen, war Monomischer Ratur: dass die Arbeit erleichtert werde, um die Resultate der Zählung mogliehst rasch zu veröffentlichen.

Jn betreff der B e r u f s v e r h ä l t ni s se haben wir das Alter, .^on welchem an der Beruf angegeben werden sollte, von 14 aus 15 Jahre erhöht, weil bei der Verarbeitung des Zählungsmateri.^ls von 1860 die Erfahrung gemalt worden ist, dass die betretenden Angaben für dieses Alter fehlten oder sehr ungenau waren. weil die meisten Binder bis zu diesem Altersjahre der Schulpflicht noch nieht entbunden find, und die Ergreisung eines Beruses in der Regel erst naeh der Konfirmation stattfindet, .velche in den meisten Kantonen nicht vor dem 15. -16. Jahre vollzogen wird. weil endlich die in den Fabriken

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geltenden Binder, welche bei Berufsarbeiten unter 1 5 Jahren wesentlich ..n Frage kämen, bereits durch Spezialerhebung 1869 ermittelt worden ^nd. D.. es zur Beurtheilung der wirthschastlichen und sozialen Lage der Bevölkerung wünsehenswerth ist, die Zahl der . unselbstständig Bes.häftigten genau ^u kennen, im Material von 1860 diese Ausscheidung aber ost nicht gemacht worden war, so haben wir diesmal dem Beruf no^.h die ^ra.^e beigesügt, ob Jemand im Lohn und Dienst Anderer stehlt Um die in der Rubrik der Berussarten zu gewinnende Ausknnst zu ver^ Vollständigen, haben wir uns entschlossen, durch die Zählungsbeamten noch einige Aufklärungen über den Stand der für den Weitmarkt arbeitenden Jndustrie zu ermitteln. Dagegen konnten wir uns nicht entschliessen, einige vom statistischen Bureau und der Konferenz empfohlen...

Fragen nach den Akerbauverhältnissen aufzunehmen, weil wir fürchteten, die Zuverlässigkeit der Auskunst über die dringlicheren Gegenstände zu

.beeinträchtigen.

Die 1860 gestellte ^rage nach der Zahl der Feuergewehre wurd...

fallen gelassen, weil sie damals zu keinem zuverlässigen Resultat geführt hatte und im gegenwärtigen Zeitpunkt der Gewehrresorm noch weniger

Bedeutung hätte.

Raeh dem Beispiel von neun andern europäischen Staaten sehrieben wir auch sür die Schweiz die Ausnahme der Blinden und T a u ^ s t u m m e n vor, jedoch sassten wir die Blodsinnigen und Jrrsinnigen in die Rubrik ^Geisteskranke^ zusammen, weil die Unterscheidung der beiden Kategorien den Laien nieht immer gelingt.

Dureh den Ausbrneh des Krieges war die Frage nahe gelegt und von Seite eines Kantons bestimmt gestellt, ob nicht die Volkszählung um ein Jahr ^u verschieben sei, wie es mit der aus den uämliehen Ta^ .beabsichtigten Zähluug in Deutsehland wirklieh geschehen ist. Wir sanden uns aber nicht veranlasst, eine ^enderung zu treffen, weil die Gefahr einer ernstlichen Storung nicht so gross war, dass sie die erhebliche Vergeudung von Zeit und Geld gerechtfertigt hätte, welche eine solche Verschiebung ^ur Folge gehabt hätte. Die Anwesenheit zahlreicher aus^ ländis.^er Flüchtlinge in der Schweiz, welche nachträglich als Motiv angeführt wurde, warum eine ^ Verschiebung hätte eintreten sollen, war nicht vorauszusehen und kann auch bei der Art unserer Volkszählung keine Jrrungen zur Folge haben , da nicht bloss die Zahl der Durchreisenden besonders verzeichnet, sondern auch die. Bevölkerung n^ Wohnsiz und Heimat unterschieden wird.

^0^ Da.^ Za hl u n g s m a te r i a l ist dieses Mal bedeutend prompter ...nd mit wenige... ^ken, Fehlern und Jrrthümern behaftet von den Kantonen eingeliefert worden, so daß wir im Stande sind, das Hauptergebnis

ein volles Jahr früher, als die gleichen Resultate der Volkszählung von

1.^60 vorzulegen, gleich, wie damals, jede einzelne Berson verifizirt wurde , und dass in ahnlicher Weise auch die Publikation der Bearbeitung des Materials früher ersolgen wird.

Troz jener genauern Behandlung in den Kantonen konnte die Arbeit der Verifikation durch das eidg. statistische Bureau nur mit Anspannung aller fräste, Anstellung einer Anzahl von Hilfsarbeitern und ......er-

langernng der Arbeitszeit über die regelmäßige ^eit hinaus bis zur

gegenwärtigen Session vollendet werden. Man musste wegen nothigen Ausklarungen nicht nur eine umfangreiche .Korrespondenz führen, sonder^ auch an Ort und Stelle sich begeben.

Jst die Zahl der Schwierigkeiten, aus .die man stiess und der Be...iehtigungen der kantonalen Zusammenzüge, welche man vorzunehmen genöthigt war, bedeutend geringer als 1860, so blieben die bei statistlschen Erhebungen überhaupt unvermeidlichen Difserenzen natürlich nicht erspart.

Wir erlauben uns, die wesentlichsten nachfolgend herauszuheben.

Hauser. Jn der Vollziehungsverordnnng ^ 6 war, wie oben erwähnt, bestimmt, dass auch die unbewohnten zur Wohnung dienenden Hänser zu zählen sind, ausser wenn sie bereits zum Abbruch bestimmt sind. Der Zwek wa..., wie bei der Frage nach den bewohnbaren Räumen, die wirtschaftliche .Leistungsfähigkeit in Hinsieht auf die Wohnung kennen zu lernen. Diese Frage ist indessen sehr unvollständig beantwortet worden. Jn einer Anzahl von Kantonen sind vielfaeh nur im ^o^nmer .bewohnte Sennhütten und im Winter leer stehende Gasthose ausgelassen worden. Oft waren die .Angaben der Listen der Zählnngsbeamten nicht im Einklag mit den Häuseretats. Da die lezteren meist nur nach den in den Gemeinden gehaltenen Häuserrodeln, nach den .Kataster....der den Grundbüchern ausgestellt worden sind, so hielt man e... für entsprechender, bei Disserenzen steh an die Angabe der ^ählungsbeamten zn halten, weil diese bei Einsammlung der Haushaltungslisten ...m ehesten sieh überzeugen konnten, ob ein .^.ans den Ramen der Bewohn....arkeit verdient oder nieht.

.....icht selten waren die Angaben der Zähluna^sbeamten auch de.^ Vollziehungsverordnung gemäßer, als die Häuseretats, indem in den lezteren Doppelhäuser odex mehrfache Häuser unter einer First nur als ein Haus ausgeführt wurden. während die Zählungsbeamten sieh ziem^.

lieh regelmäßig nach der Jnstruktion richteten, zufolge welcher vom .Heller bis zum First getrennte, wenn auch unter einem Dache zusammen-

^4^ gebaute Häuser als mehrere gezählt werden sollten. Jn Fällen, wo ^..hlungsbeamte von der Jnstruktion abgewichen waren, bot das Material selbst die Anhaltspunkte zur .Korrektur in den Hausnummern. .

Man hat sich desshalb entsehliessen müssen , in den zu ^eroffentlichenden Tabellen nur die bewohnten Häuser auszuführen, jedoch hindert dies nicht, in dem Tex^te eine Zusammenstellung der unbewohnten Hänser, so weit sie ermittelt sind, auszunehmen.

Jm Jahre 1860 hätte man nur die bewohnten Räumlichkeiten aufnehmen sollen , die grosse Ungleichheit und Ungenauigkeit der Angaben, weiche bei dieser Aufnahme in den verschiedenen Kantonen obwalteten,

sowie das oben angeführte Motiv der Ermittlung der Leistnngssähigkeit

hatte uns bewogen, sür diesmal die b e w o h n b a r e n Räumlichkeiten zu erheben. Wir haben aber wieder ähnliche Ungleichheiten zu beklagen wie im Material von 1860, indem zwar manche Gemeinden die Jnstruktion genau besolgt, sehr viele, aber wahrscheinlich nur heilbare Wohnstuben darunter verstanden haben. Klagte mau 1860, dass das Material vielfach zu viele Räumlichkeiten und nur in einer Minderzahl von Fällen zu wenige bewohnte Räume ausführte, so konnen wir diesmal annehmen, dass in sehr vielen Fällen zu wenige bewohnbare Räumliehkeiten angegeben worden sind. Aus die Genauigkeit der Volkszahl wird sich diese Ermittlung schon wegen der Verschiedenheit der Aussassung nie erheben , ob man die bewohnten oder bewohnbaren Räume zur Basis nimmt. Wegen der wirthschastlich und militärisch grosseren Brauchbarkeit .^er lezteren Zahl ist die Beibehaltung des leztern Modus auch bei künstigeu Volkszählungen vorzuziehen, zumal man auch in andern Ländern sieh demselben hinneigt.

H a u s h a l t u n g e n . Hinsichtlich dieser Rubrik konnen Zweifel aussteigen, ob die Behandlung der einzelnen Personen, welche naeh der Voltziehungsverordnung als besondere Haushaltungen auszuführen waren, in allen Kantonen eine gleichmässige war, d. h. ob die Vorschrift, dass als Haushaltungen alle Personen zu zählen waren, welche eine besondere Wohnung inne haben und eine eigene Wirthsehast sühren, überall gleich verstanden worden ist. Jn Basel^Stadt, wo 1860 eine grosse Menge s. g. Ehambregarnlsten als besondere Haushaltungen ausgeführt wurde, ist 1870 eine Verminderung der Haushaltungen um 3101 neben einer Vermehrung der Wohnbevölkerung um 6357 Kopse eingetreten, und aueh die beiden Appenzell nebst Ridwalden weisen eine Verminderung der Haushaltungen neben einer kleinen Vermehrung der Bevölkerung auf.

Jn andern Kantonen finden wir indessen eine Vermehrung der Haushaltungen gegen 1860 in entsprechendem Verhältniss zur Bevolkerungsvermehrung. Jm Ganzen stellt sich diesmal das Zahlenverhältniss der Haushaltungen zu der Gesammtbevolkerung harmonischer , so dass die neue

1050 Bestimmung als eine Verbesserung anzusehen ist, wenn ....ueh damit Jr.^ thümer nicht ganz vermieden worden sein sollten, .^ was wir nicht zu entscheiden vermogen.

Die G e s a m m t z a h l der f a k t i s c h e n B e v ö l k e r u n g hat durch die ^ Revisionsarbeit geringe Veränderungen erlitten, und diese rühren wesentlich von Doppelzählungen her, auf welche wir unten zurükkom.^.en.

Geschlecht. Jn dieser Rubrik sind wider Erwarten in vielen deutschen Kantonen Verschreibungen vorgekommen, die sich zufällig in jeder Gemeinde oder jedem Bezirke unter sich wieder ausglichen, in der Addition als... keine Veränderung hervorbrachten. Es waren dies blosse Verwechslungen der neben einander stehenden Kolonnen,. welche durch die Vergleichung mit den Tausnamen und der Rubrik der Stellung in der Haushaltung leicht korrigirt wurden.

F a m i l i e n s t a n d . Jn dieser Rubrik wurde eine Anzahl von ^Frauen, deren Ehehälften, weil seit Jahren abwesend, als ^vorübergehend Abwesende^ gestrichen werden mußten, unter die nicht zusammenlebenden Ehegatten eingetragen.

Umgekehrt wurde eine Anzahl von Ehefrauen vorübergehend Abwesender, die sich irrig als getrennt lebend eingezeichnet hatten, in die Rubrik der zusammenlebenden Ehegatten versezt.

H e i m a t s v e r h ^ . l t n i s s e . Die Angaben der Heimat im Material , sowie in den kantonalen Zusammenzügen mussten erhebliche Aenderungen ersahren . denn es scheint, dass mit Ausnahme einzelner Kantone, wie Renenbnrg, wo durch die jährlichen Volkszählungen ^ine

zuverlässige ..l^rar^s sich entwikelt hat und das Material als das korrekteste

zu betrachten ist, wie Bern, Basel und Zürich, wo gründliche kantonale Revisionsarbeiten vorgenommen wnrden, die vorgeschriebene Verifikation in den Gemeinden und Bezirken nicht überall auf Brüsung der Angaben jeder einzelnen Berson stch erstrekt hat. ^onst konnte der ^.all nicht so zahlreich vorgekommen sein , dass die Ehefrauen und die Kinder allein oder zusammen mlt einer andern Heimat eingeschrieben wurden, als der Vater. Wir führten in den deutschen Kantonen derartige Einzeiehnnngen ans den Heimatsort des Vaters zurük. Jn d.^njenigen sranzösisehen Kantonen, wo die Heimatsangaben vorzugsweise fehlerhast waren, nämlieh in Wallis und in Genf, reichte diese BeHandlungsweise nicht aus. Obgleich die Vorsieht angewendet war, die franzosisehe Uebersezung der Formulare u. s. w. der Regierung des Kantons Waadt znr Vrüfung vorzulegen, so zeigte sich doch, dass .^er .^lusdruk orione die deutsche Bezeichnung ,,Heimat.^ nicht vollkommen dekt, und dass derselbe vielfach mit Gebnrtsort verwechselt worden war.

Gegenüber Wallis reichten briefliehe Anfragen znx Berichtigung ans;

in Genf war diese Verwechslung aber so durchgängig, so wenige Z.^h-

1051 lungsbeamte hatten ein richtiges Versahren eingeschlagen, daß der Direktor des eidg. statistischen Bureaus sich naeh Gens begeben mußte, um aus dem dortigen Departement des Jnnexn, welches bereitwillig entgegenkam, eine Brüsung vorzunehmen, woraus die Korrektur mittels der Bürgerstimmregister in grosser Vollkommenheit vorgenommen werden konnte. Da in Gens keine Bourgeoisie mehr besteht, sondern nur Kantonsbürger, welche an ihrem Geburtsort eingebürgert, e^istiren, so wird bei der nächsten Zahlung die Rubrik der Heimatsverhältnisse für diesen Danton besonders erklärt werden müssen.

Aus den speziellen Wunsch des Justizdepartements find die Heimattosen nochmals verzeichnet worden. Die 1824 vom Jahr 186l) sind ...us 618 herabgegangen. Darunter befinden sieh indessen nicht die von Hugenotten entstammenden Mitglieder der ^Korporation vaudoise" in Waadt , welche in Folge des Beschlusses des Staatsrathes vom 17. Rovember 1870, der durch Grossrathsbeschluss vom 17. März 1871

bestätigt worden ist, sämmtlich gegen eine Subvention von Fr. 550,000,

wozu der Staat 400,000, die Gemeinden des Kautons Fr. 150,000 beitragen, in der Gemeinde Mainte- Eroix^ eingebürgert worden sind.

Ebenso sührten wir die ^nj...^ d'Et.^ in Reuenburg nicht mehr auf.

A u s e n t h a l t s v e r h ä l t n i s s e . Jn dieser Rubrik hat stch di^ Frage naeh der Zeit der Anwesenheit und bei den vorübergehend Abwesenden der Abwesenheit als zwekmäss.g herausgestellt ; nnr sind leider

die Monate im Jahr 1870 nicht durehgängig genug eingezeichnet worden.

Die beiden gegenseitig eigentlich sich dekende.., beziehungsweise auss.hliessenden Kategorien der Durchreisenden und vorübergehend Abwesenden gaben am meisten Anlass ^ Jrrthümern und Doppelzählnngen.

Die Durchsicht des Materials hatte bald gezagt , dass iu verschiedenen Kantonen in der Bezeichnung der Durchreisenden und der vorübergehend Abwesenden willkürlich versahren worden war. Es fanden sich in dem Material vieler Kantone, hauptsächlich in Bern, St. Gallen, Waadt und Hessin Versouen als Durchreisende bezeichnet, welche seit Jahr und ......ag, ja seit ^ehn und fünfzehn Jahren ununterbrochen am Zählungsort verweilt hatten. Ju Hessin mussten wir in einer emsigen Gemeinde 120 Personen in die am Zahlungsort Wohnenden herübernehmen, die als Durchreisende angegeben waren, obgleich ste sämmtlich seit mehr als drei Monaten, manche seit mehreren Jahren in einer dortigen Fabrik arbeiteten.

Roch willkürlicher wurde mit Auszeichnung von vorübergehend Abwesenden insbesondere in den Kantonen .Hessin, Wallis, Graubünden und Bern versahren. Jn dem Material finden sich ni..ht bloss Bersonen als vorübergehend Abwesende verzeichnet, welche Jahr und ^ag, sondern

1052 solche, di... 2, 3, 5, 10, 20 Jahre ja feit .Lebens, von ihrem an^ lichen Wohnstz entfernt waren, und zum Theil in fremden überseeischen .Ländern ansässig sind.

Jn einer einzigen Gemeinde des .Kantons Wallis waren 147 Personen als vorübergehend abwesend eingezeichnet, und zwar ohn...

Angabe der Zeit der Abwesenheit. Aus schriftliche ^Ansrage wurde di....

Auskunft, dass dieselben sämmtlich über drei Monate abwesend waren, und zwar 78 in andern Gemeinden des Kantons, 34 aber in Frankreich, 6 in Afrika, 18 in Amerika, 8 in Russland, 2 in Reapel i.nd 1 in Rorditalien. Der Brasident der betreffenden Gemeinde gesteht zu, dass die in der Schweiz befindlich Abwesenden nicht gerechnet werden dürften, um Doppelzählung zu vermeiden , beklagt aber, dass die Gemeinde ..n jenen im Ausland Befindlichen 69 Bürger verliere, von denen die Halste sicher wieder znrükkehren werde. .Natürlich kann daraus keine Rül.sicht genommen werden, da diese Personen im Ausland Beschäftigung gesunden und Wohnsiz ergriffen haben ; denn so^st müssen auch Tausende von Ausländern, die ihren Wohnsiz in der Schweiz genommen haben, aber wieder in ihre Heimat zurükkehren werden, bei uns gestrichen werden.

Jn einer andern Gemeinde von Wailis hatte sogar in der faktischen Volkszahl eine D o p p e l z ä h l u n g von 136 Personen sta^tgesunden, welche sehr rasch ermittelt worden war durch die grosse Zahl von Durchreisenden in einer Gemeinde, welche heimatbereehtigt in einer andern benachbarten Gemeinde waren. ^.ie waren in lezterer wohnhast, aber nicht als vorübergehend abwesend verzeichnet gewesen, o^gleich sie in der Ortschaft einer benachbarten Gemeinde sich nur aufhielten , um Heuvorräthe mit ihrem Vieh auszuzehren, woranf diese Ortschaft wieder verlassen steht.

Doppelzählungen, .vie in Bern von 93, in St. Gallen von .^7 ..Personen. welche ans Additionssehler sieh zurül.sühren liessen, n. ^l.

eingehend zu erwähnen, würde nicht angemessen sein.

Obigen willkürliehen Annahmen musste dnreh Bestimmung einer Ma^.imalsrist gesteuert werden. Wir haben uns für Festseznng vo^ dre^ Monaten bezüglich beider sieh dekender Kategorien aus den oben erwähnten Gründen entschieden. Hinsichtlieh der vorübergehend Abwesenden werden Fälle, wo .Personen, die auf längeren Reisen abwesend sind, auch nach drei Monaten nieder zurükkehre..^ durch Solche
kompensirt, welehe weniger als drei Monate abwesend sind und do^ nicht mehr zurükkehren. B^üg.ich der Durchreisenden werden all^ diejenigen , welehe nach drei Monaten wieder abreisen , dureh solch..

aufgewogen, welehe dauernden Ausenthalt nehmen, aber weil noeh nich..

drei Monate anwesend, als Durchreisende betrachtet werden.

1053 .Durchreisende ohne Zeitangabe sind aus nahe liegenden gründen ^ls solche belassen worden.

Ein Beweis, dass obige Einschränkung auch in de.: Bra^s kein...

Harten hervorruft, liegt d.n.in, deiss diesmal im ganzen 36.^1 vorübergehend Abwesende mehr als 1860 konstant worden sind, wovon nur 2303 Mann von der Truppenausstellun^ herrühren; namentlich .fessln, welches am Zählun^stag keine Truppen mehr an der Grenze hatte, behält diesmal fast drei Mal so viel vorübergehend Abwesende,

nämlich 2811 gegen 972 im Jahr 1860.

^nm Theil insolg... dieses eingeschlagenen Verfahrens stellt steh d^ ^ahl der Wohnbevölkerung niedriger als in den kantonalen Angaben, namentlich in den Kantonen Tesstn, ^raubünden, Wallis, .^enf, Zürich und ..^ern , und es können die bishex in dieser Beziehung gemachten Aufstellungen nicht als authentisch anerkannt werden.

Aus dem nachfolgenden Vergleich der Durchreisenden und vorübergehend Abwesenden von 1870 gegen 1860 lässt sieh annähernd entnehmen, in welcher Weise sowohl die Truppenaufstellun^, wie die flüchtigen Ausländer die faktische Vevolkerungszahl beeinflußt haben.

.Besonders .^ern, ..^ens, Waadt und ^euenburg weisen eine bedeutend ^rossere Anzahl von Durchreisenden auf.

1054 ^urchreifeu^.

l^.a.

^r^

.

.

Bern .^u^ern

Uri .

Schw^.

Obwalden .

.Ewalden .

^larus ^

.

Freiburg Solothurn .

Balel-Stadt Basel-Landschaft .

Schaffhausen

Appenzell .^l. R^ Appenzell .^ ^h^ ^t. Ga..len Granbünden Aargau Thurgau Tefstn .

.

.

^ .

.

.

.

.

d t

Walli.^ .^euenbur^ .

^enf .

.

.t ,^67

. 1,376 471 20 154 23 35 95 59 213 256 568 192 146 174 20 ^80 474 447 270 410 ^29 76 490 4^1

^....t.^ 9.136

^^.

2,136 6,947 945 139 319 39 102 151 129 909 433 1,023 274 203 238 26 1,033 793 .^20 436 839 3,562 671 2,875 5,081

30,123

M^r. Wender...

769 5,571 474 119 165 16 67 56 70 696 177 455 82 57 64 6 353 319 373 166 429 2,933 595 2,385 4,590

20,987

1055

Vorübergehend Abweisende.

I^.

.l^.

. 1,075 1,408 Zürich 2,051 Bern . 1,706 760 383 .Lnzexn 127 Uri .

70 347 t86 Schw^z Obwalden .

67 44 102 Ridwalden .

382 210 145 Glarns 61 71 Z.^ .

486 Freiburg 476 328 Solothurn .

324 303 Basel^Stadt 207 173 Basel^andschaft .

184 124 ^ehafshausen 75 246 Appenzell A. R^.

153 39 107 Appena J. ^.

695 467 ^t. Gallen .

....^.aubünden . 1,412 1,114 665 Aargau 593 338 217 Thurgau 2,811 972 Tessin 1,526 . 1,258 Waadt 506 412 Willis 1,016 Reuenburg . .

497 63^ Genf .

. 1,044 Total 12,460 16,141

Me^.

333 345 377 57 161 23 --

Wender.

280

65 --

10 4 96 --

10

11

49 93 --

68

228 --

72 121 1,839 268 94 519 --

3,681

298

406

1056 ^o n f e s s i o n. Jn Betreff des Religionsbekenntnisses ist nichts ausgestossen, als dass im Danton Waadt eine Anzahl von Bersten als hbre pen^n..^ eingeschrieben ist. Dieselben sind der dritten Rubrik der andern christlichen Konfessionen einverleibt worden, obgleich Manche sich selbst unter die vierte Rubrik zusammen mit den Jsraeliten eing...zeichnet hatten. Man ging dabei von Ansicht aus, dass die Betreffenden doch wahrscheinlich getaust seien , und dass noch viele andere Betonen sich zum christliehen Bekenntniss zählen , obgleich fie nicht minder Frei-

denker sind, überdies für die meisten Sekten, welche der dritten Unter-

rubrik ,, andere christliche Konfessionen ^ zufallen , Gewissensfreiheit gilt.

das Brinzip der

Die Aufzeichnung der B l i n d e n , Taubstummen und Geiste.^ k r a n k e n gibt uns zu einer Bemerkung keine Veranlassung, weil die .^ontroie derselben an der Zentralstelle nicht möglich ist . und ma.^ sich auf die Pünktlichkeit der Zählungsbeamten in diesem Bunkte verlassen muss.

Jn Betreff der Ausfüllung der Rubrik ^der G e b u r t ist zu erwähnen , dass der Tag und Monat der Geburt so häufig nicht verzeichnet worden ist, ..dass das Material in dieser Hinsieht zu einer allgemeinen Bearbeitung untauglich ist.

Die B e r u f s v e r h ä l t n i s s e , deren Angaben in den Erhebungen aller Länder am ungenausten zu sein pflegen , sind , fo weit es heute ^eurtheilt werden kann, ähnlich wie 1860, d. h. ziemlich genan in den mehr industriellen und lükenhaster in den vorzugsweise landwirthsehaftliehen Kantonen eingezeichnet worden. Ein zuverlässigeres und ^iel-

Zeitigeres Resultat lässt sich aber jedenfalls durch die .^onsultirung der

Beiden neuen Rubriken des Haushaltungszettels über die ...^tellnn^ in der Familie und das Lohn - und Dienstverhältniss , sowie serner durch die Auskunst der Zähl.ungsbeamten über die Mühlen und Fabriken ln Aussicht stellen, obgleich sich über den Wer.th der leztern Aufnahme noch kein sicheres Urthell fällen lässt.

Eine andere, von den Zählungsbeamten geforderte Auskunft, die über die Sprache ergibt ein sicheres Resultat erst im Vergleich mit den Heimatverhältnissen. Jm ganzen Grossen mogen die Angaben über die Zahl der Familien nach den drei Hauptsprachen richtig sein , hinsichtlieh der fremden Sprachen sind wir hingegen sieher, dass z. B. weit mehr Engländer und Russen in der Schweiz wohnen, als nach der Sprachenliste der Zählungsbeamten steh ergäbe. Jm Jahr 1.^60 waren z. B.

19 englische Familien und eine russische aufgezeichnet, während in den

Heimatverhältnissen 1202 Engländer und 450 Russen als niedergelassene

und Aufenthalter zum Vorschein kamen.

An^ diesmal stnd in der

10^ ^..^k der Spra^^erhaltniss^ nur. 20 englische Familien und .^n^ ^usfis..h... au^ezei..hnet, wahrend an Russen allein im .^o^teehuikum mehr umgeschrieben waren. Die Ursache diesem mangelhaften Ausnahme der

Spxaehverhältnisse liegt zum ..^heil darin, dass in dieser Hinsieht nur

Familien ausgeführt werden , während die meisten An^ehoria^n iene...

Nationalitäten als einzelne Personen den Familien, bei welchen sie zu...

Miethe wohnen , beigezählt worden sind , und dass ...ermuthlieh au^.h ^anze Familien , wenn sie eine der nationalen Sprachen der Schweiz ^erstanden, mit dieser eingezeichnet wurden.

Es bleibt uns noeh übria,, die Veränderung der Volkszahl in ihrer Wirkung aus die nächste Jntegralerneuexungswahl des Nationalrathes zu betrachten. Unter .^ewohnliehen ^eitverhältnissen würden wir , ^ Erwägung, dass das Zahlungsergebniss der faktischen oder bei der Zahlung ortsanwesenden Bepo..ke.:ung ein weit zuverlässigeres Resultat ergibt, und dass die Differenz zwischen dieser und der Wohnbevolkerung ein...

unbedeutende zu sein pflegt, nicht anstehen, den Antrag zu stellen, dass künstig die faktische Bevolkernng zur Basis genommen werde.

Wir wollen indessen für dieses Mal noch da^on absehen , weil in Folge des .Krieges eine mehr als gewohnliche Anzahl von Fremden um die Zeit der Zählung Zuslueht in der Schweiz genommen hatte, so

dass das Verhältnis.. der faktischen zur Wohnbevolkerung sieh ge^en 18^0 umkehrte, d. h. während 1860 leztexe die erstehe nm 3324 Personen überstiegen hatte, die ortsanwesende Bevolkerung diesmal um t 3 ,982 Personen Verwiegt. Dagegen führen wir beide Kategorien der Bevolkerun^ auf, um einer etwa erforderlichen andern Entscheidung nicht vorzugreifen.

Di.. Er^nisse der Hauptrubxiken der Volkszählung vor und na.^ der Verifikation der kantonalen Zusammenstellungen find folgende :

Bnnd^bl^... ^ahrg.XXIIt.. Bd.n.

7^

105.^ Die.^ sind im Wesentlichen die Ersahrungen, welche bei der Revision der Volkszählung von 1870 gemacht worden sind. Diese Verifikation, welche sich aus jede Verson durch sämmtliche Rubriken erstrekte , ist wesentlich erleichtert worden durch gewissenhaste Herstellung und .^rüsun^ des Materials in bei weitem den meisten Kantonen, Bezirken und Gemeinden, --- eine Vorarbeit, welche den schweizerischen Volkszählungen

eine eigentümliche Zuverlässigkeit verleiht.

Gestüzt aus diese Mittheilungen, beehren wir uns, Jhnen nachstehenden Dekretsentwurs zur Genehmigung zu empfehlen, und erneuern Jhnen die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

Bern, den 12. Juli 1871.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e ^ p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der .^..nzler der Eidgenossenschaft:

S^.

1059

#ST#

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung , betretend die Konzession sur den Bau und .betrieb einer Eisenbahn von Liestal nach Waldenburg, eventuell Langenbruk.

(Vom 10. Juli 1871.)

T i t. l Mit Schreiben vom 1. d. Mts. übermittelt der Regierung-rath des Kantons Basel-Landschaft die durch Volksabstimmung --m 18. Juni l. J. sanktionirte Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn ....on Liestal nach Waldenburg, eventuell Langenbruk, mit dem Ersuchen, es mochte der Bundesrath für die Extheilung der vorgehaltenen BundesGenehmigung besorgt sein.

Jndem wir Jhnen, diesem Ansuchen Folge gebend, die genannte Konzession hiemit vorlegen, beehren wir un-, Jhnen in Nachstehendem unsere bezüglichen Bemerkungen und Anträge zu unterbreiten.

Wie sieh aus der Konzession selbst und einem besondern, zwischen der Regierung von Basel-Landschaft und dem Direktorium der schweizerischen Zentralbahn unterm 4/6. April 1871 abgeschlossenen , ebenfalls zur Genehmigung emgerei.ehten Vertrage ergibt, handelt e- sich in der vorliegenden Konzession um die Erstellung einer sogenannten Regionalbahn. Dieselbe soll, wie au- Art. 10, zweites Alinea ^

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die eidgenössische Volkszählung vom 1. Dezember 1870. (Vom 12. Juli 1871.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1871

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.07.1871

Date Data Seite

1038-1059

Page Pagina Ref. No

10 006 945

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