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Bekanntmachung.

Laut Telegramm des hrn. Direktor Z a n g g e r , d. d. Zürich, 4. März, sind innerhalb drel Tagen drei neue Fälle von Rinderpest vorgekommen . in Cote..

aux-Fees Bayards und eine halbe Stunde oberhalb Cernets, sämmtllch ln der neuenburgischen Gemeinde verrieres , deren Bezirk von der Seuche noch nicht überschritten worden ist.

. Bern, den ... Marz 1871.

. Das eidg. Departement des Innern

Bekanntmachung.

Nach einer von der konigtich italienischen Gesandtschaft bei der schmelz. Cid.

Genossenschaft dem Bundesrathe unterm 3. d. Mts. gemachten Mittheilnng wird die internationale Aufstellung in Neapel fur m a r r i m e Industrie ) am 1. April nächsthin definitiv beginnen, was hiemi zur öffentlichen kenntniß gebracht wird. ..

die gedachte Gesandtschaft hat auch ein Exemplar des Reglements für die erste Sizung des e r s t e n in ernationalen m aritimen K ongr e s s e s dem Bundesrathe eingesandt welches Reglement auf der schweiz. Bundeskanzlei eingesehen werden kann.

Bern, den 6. März 187l.

Die schweiz. Bnndeskanzllei.

)

Siehe Bundesblatt v. J. 1870, Band I, Seite 305 und 325.

3^2 Stellean^s.chreil.ung.

.^ur Wiederbesezung wird ausgeschrieben die mit hochstens .^r. .^....0 besoldete A d s u n k t e n s t e l l e beim eidg. F i n a n z b ü r e ^ u . Die Bewerber haben ihre Anmeldungen bis 1.^. ^r^ d. .^. der unterzeichneten Stelle einzureichen.

B e r n , den 24. Februar

1871.

^i.^en.^sche^ ^inanzde.^a.^te^en.t.

^kanntmachung.

Korrespondenzen nach Aden, Oftindien. Ehiua, Japan und Australien.

.......ir bringen hiemit zur ^enntn^, das^ imolge ..lbschlu^ ein^ .^erlrage.^ zwischen der italienischen und britischen Postverwaliun^ die ^axen der ^orrespouden^en nach Aden Arabien), Ostindien, ^hina, ^apan und Australien, via Brindi s i, ..n etwa.^ exma^ig^ werden sind.

^ir geben hienach eine llebersich^ der ^a^bediuguugeu der .^ute Brindisi im Vergleiche zn denjenigen der .^onieu Marseille, priest und San ^rane.i.^eo, mit dem Bemerken , da^ ^ir mu Rücksicht ans die dnrchweg^ niedrigern ^aren und auch im ^gemeinen schnellere Besorderung^,^ bei der .^ei.^ung liber Brindisi, den schweizerischen Poststellen die .Weisung erteilt haben, fragliche Korrespondenzen ..n.^schlief^lich über teztere .^onte zn leiten, sofern die Versender nichl ausdrücklich eine andere Teilung vor^.

geschrieben haben.

^) Bon Brindisi finden die Abfahrten der betreffenden Pakelboote seden ^..ontaa.

statt und sind in direkter Verbindung mit den nach Ostindien, .^hina nud ^apan alln^ochentlich und nach Anstralien se^eilen alle 4 lochen von Suez abgehenden ^Schissen der ,,^e^in^nlar .^nd ..^rien.^al Co^.^anv.^

^esti......nn^rt.

^eitnu^.

^^ Briefe.

Brindisi. .

Drucksachen und ^aarenmuster.

.^hargebriese.

Briefe.

I. ^.lden nnd Drucksachen.

^rder^n.^n

Marseille.

^ra..k.ititr.

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Obligatorisch ^

40 , 15 ^o

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Freistehend Bestimmung

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Bestimmung

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Briefe.

Drucksachen und arenn'.ustex.

.^hargebriese.

Priest.

Freistehend

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100 40 40 ^ . 200 .

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Bestimmung

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15

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Obligatorisch ^andg^haf.

.^haxgebriese.

ta.ee.

Freistehend Bestimmung

..^aarenmnster.

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für .^lden wie Briefe.

.^ekommandati .m .gebühr.

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...^i.^.t^ ^esti...mnn^..t. der .^..rre^..^ denken.

Frankatur.

Ge^ wichl.^

obligatorisch ^andg^haf.

15

Leitung.

Brindisi.

Briefe..

, Druckfachen nnd

II. ^^^^

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Marseille.

Lat^aan , ^l1an^ ^Drucksachen.

dis^^Jn.^ien, ^aarenmnster.

.^hargebxiefe.

.^Sumatra, ^ava, Briefe.

Priest.

.^elebe^ ^e.).

Drucksachen nnd Warenmuster.

..^hargebriese.

freistehend Bestimmung

Obligatorisch .^andg.^has.

wie ^ ^r.^e^e.

Obligatorisch Bestimmung

Obligatorisch ^andg^haf.

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^ 40 7^ 15 40 15

^über Brindisi, Marsele ^. und priest s. ^iff. Il IlI. ^u......., ^a^an und ..^ ^

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strafen.

Briefe.

Drucksachen nnd Waaxenmnster.

Leitungen.

.^hargebriese.

Bern, den .... Marz^1871.

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hieroben.)

Ber. Staaten ^S. Franei.^ee,.. Obligatorisch ^andg^has.

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Franko^ taxe.

Betnerknngen.

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100 nach .^oll.mdisch^ndien Fr. 1. .^0.

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100 50 40 100 n.^0

nach

.^...ll.mdisch^ndien

Fr.

2.

.^.0.

.^ekommandation^gebuhr.

^) .^ln^nahmen. nach.^üdaustxa^ lien besteht obligatorische Frankatur bi... znm ^andung^hasen und stnd .^hargebriese nnzula^ig.

nach Australien ^5 .^p. per 40 Gramm.

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zula^ig nach Yokohama und Shanghai.

.^ekommandation^gebühr.

^as schweiz. ^^^e.^a^e^en.t.

38.^.

^^uu^^u^ ^tr^u^ ^ ^u^..^

Durch Rindvieh, welches den deutschen Heeren zu deren Verpro^

.^viantiruug nachgesührt wurde, ist schon im August l 870 die Rinderpest.

aus den ostlichen Steppen^Ländern nach Deutsehland und Frankreich verschleppt worden.

Der strengen Wachsamkeit mit einigen Verkehrsbeschränkungen an der Rord- und Westgreuze gelang es, während sechs Monaten diese ge^ fürchtete Seuche von unserem Lande abzuhalten.

Als aber iu den ersten Tagen ^ebruars eine srauzosische Armee^ von 85,000 Mann mit mehr als 10,000 Bferden und den entsprechen-^ den Fuhrwerken aus Schweizerboden übertrat, war die wünschbare Grenz^ kontrolle nicht mehr moglieh. Wohl ward von den Militärbeamten die..

Weisung ertheilt, alles Vieh au der Grenze anzuhalten und abzusehlachten , allein im Drang der Umstände wurden sür die momentanen Bedürfnisse des in Auslosung begriffenen Heeres einzelne Thiere aus Schweizerboden geschlachtet, andere aus Missverständniss eingesül^rt, vielleicht auch aus.

strafbarer Habsucht eingeschmuggelt ^oder von französischen Grenzbewohnern auf Schweizerbodeu geflüchtet. ^ ..

^Unter diesen Verhältnissen dehnte die Rinderpest ihre Verheerungen auch auf ^ehweizergebiet aus.

Das Dorf Verrieres --- der hanptsächlichste Eingaugspunkt der französischen Armee - bildet .^en Mittel punkt der keuche. Schon ist daselbst der Rindviehbestand in zehn.

Stallungen der^rankheit zum Opser geworden. Und in den benach..

barteu Ortsehasten längs ^der Grenze, auf dem südlichen und nordlichen^ Gebirge, ist dieselbe bis heute in sechs ^tallungen konstatirt worden^

Dabei ergibt sieh die bedenkliche Thatsache, dass die Ansteckung an mehreren Orten ersolgte, wo keine direkte Berühruug mit sremdem Vieh.

nachgewiesen werden kann. Der Ansteckungsstoff seheint theils auf der Strasse, auf welcher die Thiere gingen, übertrageu worden zu sein, theile durch Stroh oder Heu, auf welchem internirtes Militär Racht-.

quartier hatte, oder durch Soldaten^ welche in Viehställen Sehu^ gegen

die .^älte suchten.

^

^

Die Seuche tritt mit ihrer ganzen Bösartigkeit aus. Die von..

ihr besallenen Thiere sterben nach 4-5 Tagen Bunter schweren Leiden..

^6 Bei der grossen Anstecknngssähigkeit der Krankheit besteht grosso ^esahr einer Weiterverbreitung derselben ; und da die Seuche in den benachbarten Departements Frankreichs grosse Verheerungen anrichtet, sind neue Einsehleppunge.^ zn^ befürchten..

Zur Erhaltung unserer Viehhabe müssen daher die strengsten Maßregeln ergrissen werden, uni die Seuehe in ihrem Heerde zu ersticken und neue Einschleppungen zu verhüten.

Der schweizerische Bundesrath hat den Unterzeichneten mit der Ausgabe betraut, in Verbindung mit den Behörden der Grenzkantone die zur Erreichung dieses Zweckes ersorderliehen Massregeln zu treffen.^ Wir lassen die erkrankten Thiere vertilgen, ebenso diejenigen, welche durch Berührung mit denselben den Keim der Seuehe in sich ausgenommen haben tonnen. Wir sehliessen die infizirten Ställe, bis sie gereinigt sind, und opfern Geräthschasten, Butter, Stroh, Dünger u. dgi., ^ofern sie als Träger des Ansteckungsftofses gefährlich erseheinen.

Selbst der Verkehr der Menschen, welche .mit den kranken Thieren in

Berührung standen, wird beschränkt bis nach vollständiger Desinsektion

ihrer Kleider.

Jn den Senchenorten besteht strenger ...^tallbann. Die Regierung von Reuenburg hat denselben über den ganzen Kanton ausgedehnt.

Aus Verrières dürfen Rindvieh, Sehafe, Ziegen oder andere wiederkauende Thiere , Fleisch, ungeschmolzener Talg und Bntter, Milch, Blut,^ Rindsdärme , uugegerbte Häute^ Riudshaare, Horner. Klauen und Knochen nieht ausgeführt werden, ebenso Hen und Emd , Stroh und Streu oder .iu solche ^tosse verpackte Güter jeder Art. V^iehdünger u. dgl. Dieselben Gegenstände dürsen aus der ganzen sra^osischen grenze nicht in die .^chw..^ eingeführt werden , un^ eiu ^..ilitäriseher Greuzkordon soll sur die Handhabung dieses Verbotes Sicherheit bieten.

Die Eiseubahnverwaltungen sind verpflichtet, keinen Wagen znm Viehtransport zu verwenden, welcher iu's Ausland gelangt ist, ehe derselbe mit heisser Lauge desinsizirt wurde.

.^ Jch habe mieh überzengt , dass unsere Militärwagen in solchen fällen nicht ausreichen und die Gemeiudsbehorden nicht überall die erforderliche Antori^ät besinn.

Es bedarf der Znsammenu^irknng aller ^uten Bürger, wenn unsere Ausgabe vollständig. und rasch gelost werden soll.

Jch erwarte , dass alle zunächst bedrohten .^rtschasten längs der srauzosiseheu Grande und hinter Verrières in il,.rem eigenen Juteresse Bürgerwaehen errichten, um die oben bezeichnete Ausgabe der Behorden und ^es Militärs wirksani ^u unterstehen.

Es dars ferner erwartet werden , dass jeder Viehbesii^er ein waehsames Auge ans seinen Viel^stand halte und bei jeder Erkrankung einen

3 .

.

^

Sachkundigen berathe , um einen verdachtigen Fall sofort anzeigen zn kennen.

Jeder Krankheitsfall erzeugt einen gefährlichen Heerd der Seuche, der schnellstens zerstort werden muss.

Die Bürger , welche willig ihre Haabe opfern im Jnteresse de^ gemeinsamen Vaterlandes werden sieh nieht täuschen, indem sie aus Eut^ädigung zählen. Wenn die Staatsmittel in gewohnlichen Zeiten zu ähnlichen Zwecken umfassend beansprucht wurden, so wird dieses um ^

sicherer und vollständig stattfinden , da wo die Schädigung Folge einer unaufhaltsamen Katastrophe ist.

.^

V e r r i e r e s , den 24. Februar 1871.

Der Bevollmächtigte des schweizerischen Bundesrathes: .^. ^a..^er, eidg. Oberpferdarzt.

Bekanntma.^nng.

^ach einer vom schweizerischen Generalkonsul in .^om mit Sehreiben von.^ ^24 v. ^ts. dem Bundesrathe gemachten Mitteilung müssen, zufolge elner von ^der Intendanz der Oeffenllichen Schuld ^el^ ^n^lie^ in ^om neulich getroffenen Verfügung, die L e b e n ^ s c h e i n e für ^enflonlr^ aus dem papstlichen ^ll^är^ dlenste fürderhin vom P r ä s i d e n t e n der Gemeinde, in welcher der ^enstonlr^ ^ohnl^, ausgellell^ und von der Siaatskanzlel des betreffenden Kantons, sowie nachher noch ...on der schmelz. Bun^e^kanzlei legalifirl werden. ^a^ Ausstellen .der Lebensscheine vom O r t s p f a r r e r und die Legallsalion derselben durch den .

päpstlichen ..Geschäftsträger in Luzern find somit nicht mehr zuläßig.

Das ^om .^rn. Generalkonsul eingesandte formular für einen fez.^ gültigen ^ebensschein folgt hienach.

Bern, den^1. März 1871.

Die schweiz. BnndeskanzIei.

388

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. . . . . . . . . . . . . e esistente e vivente in questo nost.ro Comune.

Cer..ilicnian^o in oltre c^e iI sude.^o 8i^ . . . . . . . . . . . . . . . . .

I^a dicIuara.^o di godere una pensione di ^in.^ia di annue 1,. . . . . . e di ^on ave^e al^o s.^ldo, sussidio, o pensione d.^l governo l.^liano, ne da ^I.^^ ^n^n^inis^.a^ione ^i.^a la I^e^e di I^u^lio 18.^, ^.^ 722.

^ In 8vi^e^a li ^ir^na dell. interessato. ^

Il ^ind.^co .

^i.^to per la ln^na del Sindaco, ll Caueelliere di ^tato .

visto per la nrn^a del Cancelliere di .^tato, II Cancelliere della Conledera^ione .

^r^du^ti^n .1n .^n^.tt de .^^ ^t^le^n^.

^ons Résident de la co^n^nnne de . . . . . . . . . . . . . Canton de .

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I^ontilical^ .

est

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e^i^tant

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et.

vivant dans notre con^n^une.

^lous ce^.^iliou.^ en outre que le susdit l^Ir. . . . . . . . . . . . . . . .

a déclaré de ^onir d.une pension de d^oit de 1^. . . . . . . . . . annuelles, et de ne pa^ avon^ d.au^^ solde, subside ou pension du Gou^e^ne.^ent itaIien,.

^i d.une autre .^d^ninis.^a.^o^ seIou la loi du 19 Rillet 18.^2, ^^ 722.

.^i^natnre de I^intéressé.

l^e Résident .

^u pour la signature du Résident, 1,e Cl^ancelie^ d.^tai^ .

v^u pon... la si^na^nre dn Chancelier d.^^at, l^e Chancelier de la Confédération .

.

.^

3^ Wortl.ruchige internirte .^ziere.

^Au.^dem Offiziersdepot ^on ^uzern haben sich unerlaubl^erweise entfernt unl^ sich dadurch de^ Bruches de^ gegebenen Ehrenwortes schuldig gemacht .

.^e^a^, .I., .^on Col^o^la^rande, ^o^es, ^ieutenan.^ au 2. ré^i^ent d.^ tr^u des équi.^e.^.

^a.^.v, .^epIie I^iiIip^e, von Ca.^ant.^, ^aucluse, au^.^nier au ^. l^atailIo.^ du. 8^. ^in^eu^ de n^ooile^.

.^ ^be1Ie, ll^aii1, von Glen, sous..Iieutenant au 1. oataiIlon du 7.^ré.^i^e^

de ^ol^lies.

I^eni.. .^.I^re.1, von Cle^entaine, vos^e^, ^ieu^enaut d.a^iIIerie, internirt ^

St. Gallen.

^

Die schweizerischen Militar. und Polizeibehörden werden eingeladen , die^ Offiziere im Betretung^faIle, unter Anzeige an das eidg. Milltärdepartement, nae^ .^uziensteig zu .^n^portiren.

.

Bern, den 20. Februar 1871.

^id^en.^ssisches ..^i^^^e.^a^en^en^.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren^ Anmeldungen^ welche schriftlich und po.^o.

frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein , ..fer^..^ .^ird von ihnen gefordert, daß ste ihren ^ a m e n , und außer dem Wohnorte auch den . ^ e i m a ^ o r t deutlich angeben.^ ^ 1) B r i e f t r a g e r in ^ I a w ^ l ^S^. Gallen). ^ahresbesoidung , wird bei de.^ Ernennung festgesezt. Anmeldung bi^ zum 2^. ^ärz 1871 bei der .^rei^postdirektion St. Gallen.

2) Posthalter in ^ueens (Waad^. ^ahresbesol. ^ Anmeldung bi.^ zum dung, wird bei der Ernennung festgesezt.

l ^ ^.^^^ ^.^^ ^^ d......) .^nßbote in J f e r t e n .^Waadt). ^ahresbesol^ l ^reispostdirektion dung, wird bei der Ernennung festgesezt.^ . .

^ Lausanne.

.4, ..^ostkommis in S o n e e b o z ^Bern,. .^ahresbesoIdung , wird bei der .^ nennuna bestimmt. Anmeldung bi.^zum 24. März 1871 bei der ^re^post^ direction ^euenbnrg.

.^0 5) Postkommis in T hu n. ^ahre^besoldung .

.^ird bel der Ernennung festgesezt.

^ .^^^^^^ ....) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in ^ ü e g g i s ^ ^ ^rei.^ostdireknon b e r g (Bern^. ^.ahresbesoldnng , ^bei ^der C.rnen^ ^ Bern.

nung festzusezen.

^ . ^ 7) T.eIegraphist ln .W a n g e n ^Bern^.

..^epeschenprovision.

^ahresbesoldung ^r. 1...0, nebst

Anmeldung bis zum 28. ...^ärz I871 bei der Tele..

^raphen.^Jnspektlon in Bern.

...) ^ o n t r o l e u r der ^auptzolIst.^t.. ..^onstein^ Au (St. Gallen).

Jahres.

Besoldung bis auf Fr. 1800. Anmeldung bis zum 31. März t871 bei der ^oIldirektion in ^hur.

^ P o s t k o m m i s in Gens. .^ahresbesoldung^ bei der ....l.^hl zn bestimmen.

Anmeldung bis zum 17. .März 1871 I.ei der .^reispostdirektion Genf.

.^) .l... ost C o m m i s in ..^ug. ^ahre.^besotdung , bei der Wahl zu bestimmen.

Anmeldung bis zum 17. ^ärz 1^71 bei der .^reispostdire^ion Zürich.

4) P o s t h a t t e r und B r i e f t r ä g e r in f a n g e n (Bern). Jahresbesoldnng.

bei der Wahl zu bestimmen. Anmeldung bis zum 17. März 1871 bei d..r .^reispostdirektion Bern.

.^) Post^halter und ^ B r i e f t r ä g e r in ^....aienfeld ^Graubünden).

Jahres.

besoldung, bei der Wahl zu bestimmen. Anmeldung bis zum 17. März 1871

bei der .^reispostdirektion .^hur.

^) Zn..ei A u s l ä u f e r auf dem Telegraphenbüreau.in Genf.

Jahresbesoldung

^r. 300, nebst Antheil an der Depeschenpro.^ision. Anmeldung bis zum 1^.

März 1871 bei dem Chef des Telegraphenbüreaus in Genf.

^) A u s l ä u f e r auf dem Telegraphenbüreau in L a u s a n n e .

^ahresbesoldun^

Fr. 300, nebst Antheil an .der ^epeschenprovision.. Anmeldung bis zum 14.

März 1871 bei dem Chef des Telegraphenbüreaus in Lausanne.

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1871

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10

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.03.1871

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381-390

Page Pagina Ref. No

10 006 820

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