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der ständeräthlichen Kommission betretend Wahrung der Neutralität.

(Vom 22. Dezember 1870.)

Tit.!

Die ständeräthliche kommission beantragt Jhnen einstimmig Zustimmung zu dem Beschlusse des Nationalrathes, welcher folgendermaßen lautet : (Siehe den vorhergehenden, nationalräthlichen Bericht.)

Die kommission wird sieh in einen einlässliehen allseitigen Bericht, .....ie es die Wichtigkeit des Gegenstandes ersorderte, n i eh t einlassen, weil Fragen zur Sprache kommen, die gegenwärtig noch hängend sind oder Gegenwand einer diplomatischen Unterhandlung werden konnen, und deren Diskussion in den eidg. Räthen im gegenwärtigen Moment nur dazu dienen k ö n n t e , die J n t e r e s s e n des Landes möglieherweise zu g e f ä h r d e n .

Jm Allgemeinen sprieht Jhre kommission naeh Prüfung der saeh....ezüglichen Akten ihre Ansicht dahin aus, dass der Bundesrath von den ihm unterm 16. Juli ertheilten Vollmachten richtigen Gebrauch gemacht, und die Neutralität in dem von unsern beiden Nachbarvölkern so hartnackig geführten Dampfe mit Umsieht und großer Unpartheilichkeit gewahrt hat.

.^2 Der Erklärung vom 15. Juli au die kriegführenden Mächte, daß ^ie Schweiz im Falle eines Krieges ihre Neutralität mit allem Ra^ ^druck wahren werde, ist bis aus den heutigen Tag gewissenhast nachgelebt worden.

Jn der Schlussnahme des Bundesrathes über die Neutralität, welche dieser Erklärung folgte, wurde dureh den Bundesrath anch de....

.Rechtes der Sch.veiz erwähnt, die neutralisirten Brovinzen Rordsavo.^ens ^u besehen. Der Bundesrath hat in seiner Botschaft vom 16. Juli

den Räthen hierüber bereits Mittheilung gemacht.

Jn seiner gegenwärtigen Botsehast spricht sieh der Bundesrath übe.^..

diese Frage solgendermassen ans: ..Leider konnten in Folge des Ausstehens der Kreditive des Hrn.

.,Ehateanrenard diese Verhandlungen bis zur Stunde (1. Dezember) ,,noeh nicht erossnet werden, welche Verzogerung indess praktisch von ..keiner ^rossen Bedeutung ist, da der Gang der Kriegsoperationen den ,,rasehern Fortgang der deutschen Armee nach dem Süden hemmte, und ,,der Bundesrath im Falle der Dringlichkeit immerhin sreie Hand zu ,,sosortigeln Handeln hätte. Mit Rücksicht aus diese unmittelbar bevor^stehenden Unterhandlungen unterlässt es übrigens der Bundesrath, sich ^gegenwärtig über diese Materie weiter auszuspreehen.^ Es seheint der Kommission hiedurch unbedingt iudizirt zu sein.

diese Frage k e i n e r nähern Erorter^ng zu unterbreiten. Rur spricht sie die Zuversicht aus, dass der Bundesrath die Jnteressen und Rechte.

der ^chweiz wahren werde.

. Das rasche und ansehnliche Trnppen..ufgebot zur ^..it, als der Krieg an unsere Grenze sich zu verlegen drohte, hat sämmtliehen Mä.hten ^..en Beweis geleistet, dass die Schweiz Willen und Kraft besitzt. einer ^Verle^nng ihrer Neutralität mit Erfolg entgegenzutreten. Aus gleiche .Weise hat auch die Entlassung der Truppen, als der Kriegsschanpla^ .von unserer Grenze sieh entfernte, dargethan, dass wir jeder Einwirkung.

aus die kriegerischen Ereignisse uns serne halten wollen, und auch in die kriegführenden Regierungen das Zutrauen se^en, dass sie einer eombinirten Verlegung unserer Neutralität fremd sind.

Die gleiche Stellung, welche der Bundesrath gegenüber dem sranzosischen Kaiserreich einnahm, hielt er anch mit Recht gegenüber der franzofisehen Republik inne, und wir gehen mit ihm einig, dass er d^ Regierung der nationalen Verteidigung sofort anerkannt hat.

Die Schweiz hat das ^elbsteonstitnirungsreeht eines jeden Volkes stets an^ erkannt, und es wäre von ihr wohl schweres Unrecht gewesen, wenn sie gegenüber der im Unglück gebornen Rachbarrepublik nie.ht demselben

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Prinzip gehuldigt hätte, das sie gegenüber vielen andern Regierungen, .vie z. B. dem Kaiserreiche gegenüber, angewendet halte.

Mit Befriedigung entnehmen wir dem Berichte des Bundesrathes, dass er ans .die erregten Gemüthex an der deutschen und sranzosischen Grenze beruhigend einzuwirken und die freundschaftlich nachbarlichen Verhältnisse aufrecht zu erhalten suchte. Es war diess eine um so Schwierigere Aufgabe, da dem Bundesrathe feste Anhaltspunkte sehlten, direkt einschreiten zu konnen. Diesem Umstande wollen wir es zuschreiben, dass der Bundesrath der Bresse empfahl, keine Barteinahme zur Schau zu tragen. Wir hätten es vorgezogen, dass er auch hier strikte an dem Grundsatze festgehalten hätte, den er bei einem andern

Anlasse ganz richtig geäussert, dass der B u n d e s r a t h g e g e n ü b e r

der B r e s s e d n r c h a n s kei n Recht des E i n s c h r e i t e n s h a b e u n d s o m i t a n eh k e i n e B e r a n t w o r t l ichk e i t ü b e r n e h m e n könne.

Mit Recht bezeichnet der Bundesrath in seinem Berieht als eines der schwierigsten Verhältnisse den Durchzug junger wasfenfähiger Leute, welche sieh des schweig. Gebietes bedienen, um militärischen Ausgeboten Folge zu leisten. Die kommission nimmt an, dass das Durchreisen einzelner unbewaffnete... ununiformirter Jndividuen zu gar k e i n e m Einschreiten Anlass bieten konne, und dass dieses nur da begründet sei, wo die Durchzüge einen militärisch organisirten Eharakter annehmen.

Die überall gleiche Anwendung und Handhabung dieser Regel mag um so schwieriger sein, da die verschiedenen kantonalen Bolizeibehorden, deren der Bund wenigstens theilweise zur Execution sieh bedienen muss, auch von verschiedenen Grundsätzen und Anschauungsweisen ausgehen. Trotz den. sprechen wir die Ueberzeugung ans, dass es dem Bundesrathe gelingen werde, seine Vorkehren so zu treffen, dass ohne beschränkende Massnahmen gegen den freien Reisendenverkehr die Brinzipien der Reutralität nicht verletzt werden.

Was die militärischen Massregeln anbelangt, so heben wir mit Befriedigung die ra.sehe Truppenausstellung hervor und sprechen auch dem General unser ungetheiltes Zutrauen aus. Wir anerkennen mit Befriedigung das offene, von jeder Rücksicht sxeie Urtheil, das er über unsre Armee und die Leistungen der kantonalen Behordeu abgibt. Wenn er aber die Ansieht aussprieht, dass einige Kantone zurückgeblieben und dem Gesetz über die Militärorganisation noch nicht Genüge geleistet haben, und wenn er gegen diese sehr scharfen Tadel ausspricht, so wollen wir diesen Tadel nicht mindern, dagegen hätten wir es vorgezogen, wenn er die Kantone namentlich bezeichnet hätte, indem der Tadel allgemein ausgedrückt auch jene treffen kann, welche ihrer Bflieht gewissenhast in allen Theilen nachgekommen sind.

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Als Vertreter der Antone und ihrer Behörden sprechen wir ihn.

und dem Bundesrath den festen Willen aus, den Verpflichtungen , di..: der Bund an die Kantone stellt, m i t g r osst e r B e r e i t w i. l l i ^.

k e i t n a eh z ... k .. m m e n , k e i n O p f e r z u s eh e u e n u n d a l l e s z u t h u n , w a s in u n s e r n K r ä f t e n s t e h t , d i e W e h r k r a f t d e s L a n d e s zu mehren.

Wir übergehen dle übrigen pom Bundesrath angeführten .funkte.

und bemerken darüber nur, dass nach unsrer .Ansicht die Schweiz ihre b e s c h e i d e n e Stellung unter den g r osse n V o l k e r n Europas in dieser k r i t i s ch e n Zeit mit Ehren gewahrt hat. Rieht wenig maa^ hiezu beigetragen haben die hülfreiche Hand, welehe mit den Segnungen der Humanität von der Schweiz aus in dem rohen brudermorderisehen Kampse den Unglücklichen beider Parteien mit gleicher ungetheilter Theilnahme angeboten wurde.

Wir sprechen schliesslich den Wunsch aus, dass die gesammte sehweizerische Bevölkerung mit den Behorden einig gehen moge , die Rechte und die Neutralität der Schweiz wenn nöthig mit der Vräzision unsrer Waffe zu wahren , und durch die Werke der hülsreiehen Nächstenliebe Europa zn beweisen , dass auch ein kleiner neutraler Staat in einem .Kriege seine wohlthätige, schone und edle Mission haben kann: die der .Humanität.

B e r n , den 22. Dezember 1870.

Jm Ramen der ständeräthlichen Kommission.

Der Berichterstatter: .^. .^ier.

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Eidgenössische Militärschulen im Jahre 1871.

(Vom Bundesrathe festgesezt am 1 1. Januar 1871.)

..... Genieschulen.

A. Aspirantenschulen.

1.

A s p i r a n t e n I. b l a s s e .

Geniestabsaspiranten : Bontonnierrekrutenschule, vom 24. April bis 3..

Jnni in V r u g g.

Sappeurrekrutenschule , vom 10. Juli bis t9.

August in T h u n.

Sappenr- und Vontonnieraspiranten : in die Rekrutenschulen mit den Rekruten der betreffenden Kantone.

2. Aspiranten Il. a l a s s e .

Aspirantenschule, vom 2l. August bis 31. Oktober in .... h u n.

B. Rekruten schulen.

Sappeurrekruten aller betreffenden Kantone, vom 10. Juli bis 19.

.August in T h u n.

Pontonnierrekruten aller betreffenden Kantone, vom 24. April bis 3.

Juni in B .. u g g.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der ständeräthlichen Kommission betreffend Wahrung der Neutralität. (Vom 22.

Dezember 1870.)

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1871

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1

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03

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21.01.1871

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